Bauvorlagenberechtigter

Diskutiere Bauvorlagenberechtigter im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen ich habe mal mir infos geholt von der Stadt wegen Deckendurchbruch erstellung. Stadt hat gesagt das der Durchbruch...

  1. #1 internetnihat, 29.09.2015
    internetnihat

    internetnihat

    Dabei seit:
    17.01.2008
    Beiträge:
    399
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Chemikant
    Ort:
    Neuss
    Benutzertitelzusatz:
    Chemietechniker
    Hallo zusammen
    ich habe mal mir infos geholt von der Stadt wegen Deckendurchbruch erstellung.
    Stadt hat gesagt das der Durchbruch Genehmigungspflichtig ist .
    Für den Antrag muss einer Bauvorlagenberechtigt sein.
    Wer besitzt so etwas ausser Architeckten ?
    Sind solche Reglungen Bundeslandabhänig ?
    Habe das Gefunden:

    Zitat aus der Bauordnung:
    (5) Für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen, die Handwerksmeisterinnen oder Handwerksmeister auf Grund ihrer beruflichen Ausbildung und Erfahrung entwerfen können, dürfen auch Meisterinnen oder Meister des Maurer-, des Beton- und Stahlbetonbauer- oder des Zimmerer-Handwerks und Personen, die diesen nach § 7 Abs. 3,7 oder 9 der Handwerksordnung gleichgestellt sind, als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser bestellt werden. Das gleiche gilt für staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau.

    Es sollen Meister Bauvorlagenberechtigt sein .
    Mfg
     
  2. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Vorlageberechtigung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Meister sind nur eingeschrä#nkt Vorlageberechtigt
     
Thema:

Bauvorlagenberechtigter