Ungeeigneter Kleber, Perimeterdämmplatten, Mangel

Diskutiere Ungeeigneter Kleber, Perimeterdämmplatten, Mangel im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir bei der Lösung helfen. Bei mir wurde im Rahmen der Sanierung Perimeterdämmplatten...

  1. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Hallo,

    ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir bei der Lösung helfen.

    Bei mir wurde im Rahmen der Sanierung Perimeterdämmplatten (Breite 16cm) angeklebt und verputzt. Sie befinden sich ca. 40cm unter und ca. 50cm über GOK.

    Durch die Sockelrichtlinie wurde ich dann aufmerksam, dass die Platten unten nicht keilförmig zugeschnitten waren und nach einiger Diskussionszeit wollte das Gewerk dieses dann zusätzlich ausführen. Während der Diskussionszeit hatten sich sie Platten im Bereich der bodentiefen Fensterelemente (OK Bodenplatte ca. 30cm über GOK) von der Wand gelöst. Auf Nachfrage mit dem Klebehersteller (Kleber für die Perimeterdämmplatten) stellte sich heraus, dass eine Haftung auf EPDM-Folie (der Fenster) nicht gewährleistet ist UND zusätzlich der Kleber auch nicht für GOK geeignet ist. Diese Aussage habe ich schriftlich vorliegen.
    Diese Info habe ich daraufhin dem Gewerk zukommen lassen, die sagen: "Alles ist in Ordnung, der Kleber wurde vom Außendienstler extra empfohlen. Da kriegen sie noch einen schriftlichen Nachweis"; der bis heute ausblieb.
    Nun war telefonisch und per Email-Protokoll besprochen, dass die Restarbeiten (Keil unten anbringen) letzte Woche starten sollten. Bezüglich der Eignung des Klebers bat ich aber vorab um das Dokument, vorher brauchen die Handwerker nicht anzutanzen. Und wer kam letzte Woche natürlich nicht, hat kein Dokument geschickt und ist auch nicht erreichbar…..

    Ich sehe nun zwei Möglichkeiten:

    1.) Einschreiben mit Fristsetzung mit den Arbeiten innerhalb 2 Wochen zu beginnen und innerhalb 2 Wochen fertigzustellen. Die Arbeiten entsprechend dem mir vorliegenden Dokument durchzuführen, also Platten runter, neuen geeigneten Kleber auf neue Platten drauf, neu verputzen, Dichtschlämme etc.
    2.) Da die Rechnung noch offen ist, den Handwerker alles Gute wünschen und einen neuen Handwerker suchen, der das alles richtig macht.

    Wenn 1.) fruchtet, wäre der Handwerker dann verpflichtet die Arbeiten durchzuführen, obwohl die Temperaturen teilweise schon unter 5°C und die Verarbeitungsrichtlinien doch sagen, unter 5°C nicht kleben, verputzen, Dichtschlämme ran?

    Wie seht ihr das alles? Vertragsgrundlage ist VOB.

    Danke und Gruß
    Gwenny
     
  2. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    soviele Klicks, aber keiner eine Meinung? Oder sind hier alle noch aufgrund des guten Wetters ziemlich eingespannt?
     
  3. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Ich habe mich zwischenzeitlich mit der VOB auseinandergesetzt und nach meiner Meinung würde §4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 7 mein Problem beschreiben.

    Da bisher schriftlich nur über Email kommuniziert wurde, würde ich zunächst ein Einwurf-Einschreiben mit Fristsetzung verschicken. Sollte die Frist fruchtlos ablaufen, würde dann §8 greifen. Somit wäre alles rechtkonform.

    Aber wie würde es dann weiter gehen?
    Wenn der Handwerker der Frist nachkommt, kann er die Arbeiten aber aufgrund des Wetters wohl nicht ausführen. Würde dann §6 (Behinderung und Unterbrechung der Ausführung) greifen und ich müsste bis nächstes Jahr warten?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 05.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wundert Dich das wirklich?

    Du murkst da ohne professionelle Hilfe vor Dich hin und wenns mal wieder (wie so oft) in die Hose gegangen ist, soll das Forum für lau die Kohlen aus dem Feuer holen?
    Nicht Sinn dieses Forums, entsprechend dünn die Antworten.
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wer sagt das? Vielleicht ist der überwachende Planer ja nur in Urlaub. :D
     
  6. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Offensichtlich habe ich den Text nicht verständlich genug geschrieben. Selbstverständlich habe ich Hilfe in Form eines Architekten. Allerdings ist der Architekt kein Anwalt und -wie ich leider feststellen musste- in den hier diskutierten Dingen nicht so bewandert. Ich erwarte keine Hilfe für lau, sondern etwas _andere Denkweise_, mit der ihr sonst auch sehr viel unterstützt. Ebenso werde ich mir auch anwaltliche Hilfe suchen, nur ist das für mich kein Akt von heute auf morgen.
    Ich würde einfach nur gerne zunächst wissen, wie sich die Frist bei Wetterumschwung verhält.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ja ne - is klar. 195 Themen und davon gefühlt 90% zu Fragen zum Hochbau. In was bitte ist euer Architekt denn überhaupt bewandert???
     
  8. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Ralf, verstehe ich dich richtig? Ein Architekt soll jedes Bauteil, jeden eingesetzten Kleber, jede Folie kennen? Also genau wissen, was in den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers steht?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 07.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    1) Wenn er Bauleitung macht - im Prinzip ja!
    2) Kommt ihm was unter, was er nicht kennt (z.B. weil recht neu auf dem Markt), dann hat er sich schlau zu machen, ob das Material für den Einsatzzweck geeignet und freigegeben ist und nicht gegen DIN o.ä. verstößt.
    3) Stellt er fest, dass da etwas nicht stimmt, hat er den Bauherren zu informieren und von dem eine Entscheidung abzufragen, was zu tun ist.
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das ist doch das Mindeste was man von einem Architekten erwarten kann, oder etwa nicht? Wofür bezahlst Du denn die 5.000,- € pro Tag? Plus Spesen natürlich.
    Also mit weniger würde ich mich nicht zufrieden geben, schließlich bist Du doch Kunde. :D
    Ansonsten gilt, es ist ja nicht schlimm wenn man einmal etwas nicht auf Anhieb weiß, man muss aber wissen wo man sich informieren kann.
     
  11. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Und was soll ich jetzt eurer Meinung nach machen? Einen anderen Architekten holen, der sich meine Post im BEF durchliest, meine gemachten Fotos anschaut, darauf evtl. Fehler erkennt, daraufhin eine Bauteilöffnung macht und dann irgendwas feststellt?
     
  12. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Puh, ist gar nicht so einfach, mal eben einen Fachanwalt für Baurecht zu finden. Könnt ihr mir bitte zumindest die Frage beanworten, wie sich die Frist bei Wetterumschwung verhält.
     
  13. #13 Starbond, 12.10.2015
    Starbond

    Starbond

    Dabei seit:
    11.03.2009
    Beiträge:
    78
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Drechselzubehörhändler
    Ort:
    Wiesbaden
    Anwalt für Baurecht Hamburg
    Ungefähr 252.000 Ergebnisse (0,64 Sekunden)
    Geht einfach, nennt sich Gockel oder so....
     
  14. #14 gunther1948, 12.10.2015
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    hallo
    naja dann muss man sich halt entscheiden, weiter im bef rumbohren oder euken in die hand nehmen.
    solang ich den kleber nicht selbst gesehen und in den finger hatte sag ich dazu garnix und so wird es den meisten hier gehen.

    gruss aus de pfalz
     
  15. #15 Gast036816, 12.10.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    er muss nicht alles wissen, aber er muss wissen, wo er sich schlau machen kann durch lesen.
     
Thema:

Ungeeigneter Kleber, Perimeterdämmplatten, Mangel

Die Seite wird geladen...

Ungeeigneter Kleber, Perimeterdämmplatten, Mangel - Ähnliche Themen

  1. WDF Klinker für Rollschicht ungeeignet

    WDF Klinker für Rollschicht ungeeignet: Guten Tag! Ich las hier im Forum einen Beitrag, bei dem ein Bauherr WDF Klinker (Länge 21 cm) hatte. Daraus wurde auch eine Rollschicht...
  2. Baugrundstück - Gründung von Gebäuden ist es ungeeignet

    Baugrundstück - Gründung von Gebäuden ist es ungeeignet: Hallo, Unsere Stadt verkauft Gründstücke in einem neuen Baugebiet. Dort soll der Boden angeblich so schlecht sein, das ein Statiker die...
  3. Als Pflasterfläche ungeeignet

    Als Pflasterfläche ungeeignet: http://www.airliners.net/aviation-forums/general_aviation/read.main/6107110/
  4. Holzfenster ungeeignet für WDVS?

    Holzfenster ungeeignet für WDVS?: Hallo, hat jemand schon mal davon gehört, dass Holzfenster weniger geeignet sind bei einem WDVS (Fassadendämmung) als Kunststofffenster?...