Statik Nachweis

Diskutiere Statik Nachweis im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, Wir haben vor ca. einem Jahr eine Dachgaube errichtet, und es irgendwie verpennt den Nachweis für Standsicherheit einzureichen... jetzt...

  1. adio

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    Hallo, Wir haben vor ca. einem Jahr eine Dachgaube errichtet, und es irgendwie verpennt den Nachweis für Standsicherheit einzureichen... jetzt müssen wir diesen Nachreichen. Im Brief stand wie auch in dem BauO NRW das der Statik Nachweis von einem geeigneten Entwurfverfasser bzw. Fachplaner erstellt werden muss. Jetzt zu meiner Frage:
    Kann ich selber einen Entwurf machen und diesen dann einreichen? oder muss dies ein Architekt oder so machen?
    achja, nur zur info, das ganze wurde unter Aufsicht eines erfahrenen Zimmermans gebaut, er hat uns nach bestem wissen geholfen, so dass diese Gaube um einiges besser ist als die andere Seite die von einer Frima gemacht wurde. Danke, mfg.
     
  2. #2 Thomas B, 19.03.2006
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    Zimmermann anfragen..

    ...wäre wohl der richtige Weg. Ein Zimmerermeister ist ja bauvorlageberechtigt (für kleinere Baumaßnahmen, wie z.B. so eine Gaube). Und sicher haben Sie auch einen Bauantrag eingereicht (haben Sie???). Und es muß ja irgendeine Planung geben (vom Zimmerer?!).

    Also:
    1. Sie sind nicht bauvorlageberechtigt (nehme ich mal an! Beruf?)
    2. Der Zimmerer schon.
    3. Der Zimmerer hat ja wohl auch die Planung gemacht und genehmigen lassen
    4. Diese sollte er dann beim Bauamt einreichen /nachreichen bzw. um die Statik ergänzen oder ergänzen lassen.

    Gruß

    Thomas
     
  3. adio

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    HI, danke für die antwort,
    Also eine Baugenehmigung gibt es, dort hat ein architekt auch alle zeichnungnen eingefügt(mit maßen usw.). Der Zimmerer hat keine genehmingungen oder so vorgelegt, da er ein verwanter ist, hat er uns lediglich gezeigt wo was hingehört und was wo zu verbauen ist. Er hat uns dementsprechend auch eine Material liste erstellt.

    Wenn ich das Richtig verstehe, würde es reichen wenn der Zimmerer eine Zeichnung (halt statik) erstellt und diese beim amt vorlegt, oder habe ich was falsch verstanden?
     
  4. aybau

    aybau Gast

    Hallo,
    also ich bin der meinung das in NRW die handwerksmeister nicht vorlageberechtigt sind.In Niedersachsen sind Meister bis 2 Wohneinheiten vorlageberechtigt.(!?)
    In Ihren fall muß ein Architetkt den entwurf und ein statiker den Standsicherheitnachweis liefern.

    Mfg.
     
  5. adio

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    Hm... weis einer wie so das standart honorar für ne dachgaube mit den massen: 3,10(breite) x 1,40(länge) x 2(höhe) ist? danke
     
Thema: Statik Nachweis
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