Höher Bauen als in der Baugenehmigung ?

Diskutiere Höher Bauen als in der Baugenehmigung ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo hab mal eine kurze frage, bin zur Zeit am Bauen und durch das Straßenniveau haben wir das Haus nach unten um 25cm gestreckt, d.H. das ich...

  1. #1 UltraAram, 01.10.2015
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    Hallo hab mal eine kurze frage,

    bin zur Zeit am Bauen und durch das Straßenniveau haben wir das Haus nach unten um 25cm gestreckt, d.H. das ich die EG Decke um diese 25cm erhöht habe, aber das Haus hat die gleiche Höhe beibehalten, ist notwendig wegen dem Nachbarhaus (bestandsgebäude) (siehe Bild).

    - Ich bin nicht höher wie die umliegenden Häuser oder das Nachbarhaus...

    - ich behalte die 1 1/2 Geschossweise bei ,da im OG nix geändert wird...

    - nur die Drempelhöhe ist im Bebauungsplan angegeben (70cm) und diese wird beibehalten...

    Bevor die frage aufkommt , wieso ich das nicht so beantragt habe, -> meine Aussage zum Architekt war diese, das ich nur 1 Stufe ins Haus haben möchte und nachdem wir die Bodenplatte bzw. die Fundamente gießen wollten, hat mir mein Rohbauer mitgeteilt das wir 2-3 Stufen hätten, aber die Baugenehmigung war schon durch.

    Dadurch das ich nur 1 Stufe wollte, ich aber auf das Regenrinnen Niveau des Nachbars kommen soll, hab ich das Haus halt um diese 25cm nach unten gestreckt.

    Könnte ich dadurch Baustopp/Strafe/Bußgeld bekommen oder müsste ich das nur nochmal Neu genehmigen lassen...

    Mein Architekt ist leider im Urlaub, deshalb diese frage... vom Statiker her ist das kein Problem...

    MfG
     

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  2. reezer

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  3. Baumal

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    ......:mega_lol::mega_lol::mega_lol:

    hier gibts fast nur noch architekten, welche
    dauernd im urlaub sind.
     
  4. #4 bauloehr, 01.10.2015
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    Da sieht man mal, dass unsere Architekten alle überbezahlt sind bei dem vielen Urlaub, den sich diese Berufsgruppe anscheinend leisten kann. Ab sofort gibts nur noch halbe HOAI und einmal zwei Wochen Nordsee im Jahr ;)
     
  5. Baumal

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    man sollte die HOAI anpassen.
    die urlaubszeit sollte auch abgerechnet werden dürfen.:D
     
  6. #6 bauloehr, 01.10.2015
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    Zumindest wenn man am Strand liegend auf dem Smartphone mitverfolgt, wie sich die arme Bauherrenkundschaft hier hilfesuchend Rat holen muss.

    @UltraAram: So eine globale Änderung an den Außenmaßen kann man sich nicht im Internet abnicken lassen. Da solltest Du auf die Rückkehr Deines Architekten warten und nicht selbständig entscheiden, dass das Haus um 25cm "höher" werden muss. Auf einmal kommt der Archi zurück und es hängt noch ein ganzes Kellergeschoss unten dran ;)
     
  7. reezer

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    das Haus wird ja nicht höher, es wird ja nur
    :respekt:respekt:respekt
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 02.10.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.10.2015
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    Thema vom 06.09.2015
    Thema vom 19.09.2015
    Thema vom 01.10.2015
    Sag mal, für wie blöd hälst Du uns eigentlich?
     
  9. Baumal

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  10. #10 UltraAram, 02.10.2015
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    Wenn ich euch für blöd halten würde, dann würde ich euch doch nicht fragen. :bounce:

    Kann ich was dafür das mein Archi sehr oft weg ist, die zusammenarbeit erwies sich sowieso als schwierig mit Ihm, da Er auch einige Bauten als Bauleiter ausserhalb NRWs hat.:mauer

    und bevor Ich zuviel schreibe, wo sich mein Architekt aufhält, schreibe ich einfach der ist im Urlaub, weil Er meist für diese Zeit nicht erreichbar ist.



    Ich hab die Deckenhöhe erhöht und wollte nur fragen ob was gravierendes hinterher kommen kann :28:
     
  11. reezer

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    kommt drauf an was du als gravierend ansiehst
    z. B. daß die Baustelle eingestellt wird
    solange bis eine Genehmigung für den schon gebauten Zustand vorliegt
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 02.10.2015
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    AM 06.09. stellst Du schon mal die gleiche Frage, am 19.09 hast Du für die Woche drauf einen Termin (also 21. - 25.09.) und jetzt ist das immer noch unklar?
    Am 05.09. ist angeblich die Feinabsteckung gemacht und einen Monat später wird immer noch über die Höhe diskutiert und zwischendurch (19.09) ist noch nicht mal die Grenzabstandsfrage geklärt.

    Und stimmt - ausserhalb NRW´s kriege ich auch immer mit dem mobile und e-mails keinerlei Kontakt zu anderen Leuten. :mega_lol:
    Is echt grausam, dieses datentechnische Entwicklungsland BRD.
     
  13. #13 Thomas Traut, 02.10.2015
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    Wenn es genehmigungsfähig ist, soll der Architekt eine Tektur/Nachtrag zur Baugenehmigung bauen. Wenn nicht - Rückbau. Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht.

    Baustopp kenne ich nur, wenn es Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit gibt. Strafe nur, wenn das Amt selbst dahinterkommt oder es angezeigt wird. Letzteres kann übrigens unbewusst durch einen Bauinteressenten passieren, der argumentiert: "Der hat doch doch auch so!" Dann sind die schlafenden Hunde hellwach.
     
  14. #14 UltraAram, 02.10.2015
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    Herr Dühlmeyer,

    Ich finde es sehr lobenswert, das Sie soviel Zeit in meinen Forums Aktivitäten stecken:28:

    Am 06.09 hat keiner geantwortet, am 22.09 ging es speziell wegen dem Schornstein, dem Spitzboden und ein spezielles Thema ist die Grenzbebauung und die daraus entstehende Brandschutzwand, dadurch ist auch noch keine Teilungsgenehmigung entstanden. Ok das mit der erhöhung wurde kurz angesprochen, aber durch die Zeit nicht wirklich besprochen...

    Anfang September war die Feinabsteckung, aber erst 2 Wochen Später ging es los, somit entstehen diese Abstände.

    @reezer und Thomas Traut

    Danke erstmal

    MfG
     
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