EFH ohne Bewegungsfugen?

Diskutiere EFH ohne Bewegungsfugen? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, also ich bin irgendwie irritiert. Wir haben einen Zement- Heizestrich bekommen. Der hat überall relativ breite Scheinfugen in den...

  1. #1 Fragensteller69, 04.10.2015
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    Hallo,

    also ich bin irgendwie irritiert.
    Wir haben einen Zement- Heizestrich bekommen. Der hat überall relativ breite Scheinfugen in den Türstöcken erhalten.
    An zwei Stellen gibt es eine Arbeitsfuge zwischen den Räumen aufgrund einer Arbeitsunterbrechung von 12 Std.

    Jetzt habe ich mit einem ÖBUV darüber gesprochen und der meinte da müssen überall Bewegungsfugen rein, da sonst der Estrich hier bogenförmig reißt.
    Daraufhin habe ich dann mt einem zweiten ÖBUV gesprochen und der meinte - da müssen NICHT überall Bewegungsfugen rein - aufgrund der kleinen Dimensionen unseres Hauses.

    Unser Archi sagt - wenn der reißt dann muss geklammert werden, ob er reißt wird sich beim Funktionshezen zeigen, da dies ein zemlicher Dauerbelastungstest ist.

    Ich habe aus anderen Threads gelernt, dass Bewegungsfugen - abgesehen von den Randfugen - die immer sein müssen erst ab Längen von 8m bzw. ca. 40 qm vorhanden sein müssen und vom Planer vorgegeben werden müssen.

    Die Fliesenleger fanden Fugen und Estrich ziemlich gut. Als ich Ihnen erklärt und gezeigt habe, dass es sich um keine Bewegungsfugen handelt waren Sie entsetzt.
    Und Sie meinten, wenn die Scheinfugen wieder verharzt und geklammert werden übernehmen Sie keine Gewährleistung.

    Und nun die Frage: Braucht es im EFH, wo kein Raum größer als 40qm und länger als 8m ist wirklich keine Bewegungsfugen?
    Was würdet Ihr nun tun?

    Und vorallem wie sollte man jetzt mt diesen großen Kellenschnitten / Scheinfugen umgehen?
    Verharzen lassen und Bedenken der Fliesenleger hinsichtlich Gewährleistung ignorieren oder Estrichleger auffordern eine echte Bewegungsfuge nachträglich zu machen und einen Mangel anzeigen und diese dann vom Fliesenleger übernehmen lassen? Aber mit welcher Begründung?
     
  2. #2 Fragensteller69, 04.10.2015
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  3. Lebski

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    Dazu eine Meinungsumfrage zu machen, ist sinnlos.

    Die Fragen stellt man dem Architekt. Der hat Fugen zu planen und dafür zu gewährleisten, dass die Planung stimmt!
     
  4. #4 Fragensteller69, 04.10.2015
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    Nun gut der hat ja letztlich geplant, dass keine "sein müssen" sonst hätte er einen Fugenplan vorgelegt und mündlich nicht mitgeteilt, dass die Scheinfugen wieder verharzt & geklammert werden.
    Aber was nützt mir diese Planung, wenn der Schaden erst nach Jahren auftritt, der Belag verlegt ist und die Abnahme bereits durchgeführt wurde. Im Moment sollte sich das ja noch irgendwie günstiger korrigieren lassen als, wenn ich später Buckel / Risse im Boden habe und dann in der Beweispflicht bin.
     
  5. #5 Fragensteller69, 04.10.2015
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    Naja werden die a. R. d. T. nicht durch die Menge der Ausführungen widergespiegelt und häufig auch durch entsprechende Normen ergänzt?
    Mir wäre da die Meinung von ein paar Praktikern schon wichtig!

    Gehören denn bei Türen und Durchgängen echte Dehnungsfugen hinein oder nicht? Ich finde dazu nichts Passendes. Irgendwo hatte ich gelesen, dass dies nciht zwngend sein muss.
     
  6. #6 Fragensteller69, 04.10.2015
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    Die Praxis hat auch gezeigt, dass beheizte Zementestriche, je nach Grundriss, bei Anordnung von Scheinfugen nach den angegebenen Flächenmaßen und entsprechend dickerer Dimensionierung der Randstreifen, ohne Bewegungsfugen ausgeführt werden können. Scheinfugen anstelle von Bewegungsfugen können bei beheizten Zementestrichen auch in Türleibungen und Durchgängen angeordnet werden, wenn nicht mehrere Räume hintereinander liegen und die Randfugen ausreichend dimensioniert werden.

    Wir haben ganz normale Randstreifen - nichts ist dicker ausgeführt...
     
  7. #7 Fragensteller69, 04.10.2015
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    Aber wir werden da ja max. mit 35°C VL Temperatur reingehen...bzw. vlt. sogar noch ein bisschen weniger..
     
  8. #8 Nachtmensch, 25.10.2017
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    Hallo,

    habe auch ein Haus mit Zementheizestrich und irgendwie überall nur Scheinfugen, keine Bewegungsfugen. Finde ich auch merkwüdig.
    Funktionsheizen ist aber schon lange durchgelaufen und wieder runter auf 15° und sieht alles super aus, nirgends Risse oder sonstige Schäden zu erkennen.
    Kann ich dann davon ausgehen das beim "normalen" Betrieb keine Schäden zu erwarten sind wenn das Funktionsheizen und Abkühlen schadensfrei verlaufen sind ?
     
  9. #9 Fred Astair, 26.10.2017
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    Davon kannst Du nicht ausgehen.
    Mindestens in Türdurchgänge gehören ordentlich ausgebildete Bewegungsfugen. Ansonsten gelten ganz grob die o.g. 40 qm.
     
  10. #10 Andybaut, 26.10.2017
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    meine Güte, wo ist das Problem ein paar Fugen reinzumachen und die im Belag durchzuziehen?
    Da habe ich die 100% Garantie das alles paßt.

    Alles andere sind Hersteller XY, der der Meinung ist keine Fugen zu benötigen, das aber auch nur, wenn alle Räume immer
    die gleiche Temperatur haben.
    Das ist dann ein Sonderfall und jeder Gutachter wird die Idee im Nachhinein verteufeln.

    Es gibt wirklich nur ganz wenige Fälle wo ich einen Bodenbelag habe, der nicht ohnehin eine Fuge im Türstock benötigt.
    Mir fällt da nur ein flächenfertiger Estrich ein. Alles andere muss im Material früher oder später an Türen ohnehin gestoßen werden.
    Also stört die Fuge im Estrich nicht, da der Belag auch eine Fuge hat.

    Mit Scheinfuge meinst du einen durchgehenden Estrich, der nur in den oberen 2cm eingeschnitten ist, oder?
     
  11. #11 Lexmaul, 26.10.2017
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    Du hattest das ja schon einmal, aber nur der Vollständigkeit halber: Bei einem Anhydritestrich sind keine Fugen notwendig - außer, der Raum wird sehr groß, was aber beim EFH wohl kaum zutrifft.
     
  12. #12 Fred Astair, 26.10.2017
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    Erstens handelt es sich in beiden Fällen um Zementestrich und zweitens würde mich der Beleg für die fugenlose Anhydrittheorie interessieren.
     
  13. #13 Andybaut, 26.10.2017
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    ganz genau :-)
    ANHYDRIT |Fugen in Calciumsulfatestrichen

    und auch deshalb wieder der Hinweis auf die Fugen.
    Als Planer würde ich mit den Schuh ohne Fugen nicht anziehen.
    Wenn der Bauherr das will, darf er das gerne dem Estrichleger sagen und muss dann im Zweifel
    mit den Konsequenzen leben.
     
  14. #14 Lexmaul, 26.10.2017
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    Kann ich Dir gerne sagen: Fliesen und Vinyl.

    Funktioniert völlig problemlos und es war nicht der Bauherr, der das so wollte

    Die Fliesenleger haben trotzdem ne Fuge in ihrem Belag in den Türen gemacht, aber jener ist ja auch nur theoretischer Nutzungsnatur.

    Und der Link sagt ja nix anderes...
     
  15. #15 Andybaut, 26.10.2017
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    der link im link ist entscheidend :-)

    Flächen mit Türdurchgängen (vollflächig beheizt)
    In Abhängigkeit von der Grundrisslänge gelten folgende Empfehlungen:
    Bei Grundrisslängen > 5m und starren Belägen sind Fugen anzuordnen.
    Bei Grundrisslängen > 7m und sonstigen Belägen sind Fugen anzuordnen.



    Bei Fliesen und Vinyl ergeben sich bei den Türen eigentlich auch immer Fugen.
    Bei Vinyl hat die Bahn eine endliche Breite und dadurch ergibt sich die Fuge und bei Fliesen
    ist es zwar optisch reizvoll die Fliesen unter der Türe durchlaufen zu lassen, dadurch ergeben sich
    aber in aller Regel angeschnittene Fliesen im Nachbarraum an den Wänden.
    Daher lohnt sich auch hier die Fuge.

    Als Planer würde ich ins offene Messer laufen wenn ich die Fuge draußen lassen würde.
    Der Gutachter hätte dann einfaches Spiel mit mir.......
     
  16. #16 Lexmaul, 26.10.2017
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    Und die hab ich so nicht - also die Grundrisslängen. Und mein Vinyl kam im Dielenformat ;)

    Der Estrichleger hat extra wegen der Fugen keinen Zement- sondern Anhydritestrich gelegte, weil ich sonst laut ihm schreckliche Fugen gehabt hätte.

    Im Zementestrich hatte ich beides - echte Fugen und Scheinfugen, die nachher verharzt wurden.

    Der Architekt hat da gar nix gemacht...
     
  17. #17 Fred Astair, 26.10.2017
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    Was bei Dir bisher funktioniert, ist zwar schön für Dich, kann aber keine Grundlage für allgemeingültige Aussagen sein.
     
  18. #18 Lexmaul, 26.10.2017
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    Scheinbar wird es aber in der Praxis auch so gehandhabt, wenn ich mir das Dokument so anschaue.

    Meinem Estrichleger, der als Gutachter in dem Bereich deutschlandweit unterwegs ist, traue ich da sowieso..

    Was hat er davon, es im OG und UG mit Fugen zu machen, sich diese aber im EG zu sparen und extra etwas anderes dort zu verarbeiten, was nur Mehraufwand, aber kaum Mehrgeld gebracht hat?
     
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