Vollgeschossigkeit in Bayern

Diskutiere Vollgeschossigkeit in Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Wie verhält sich die Vollgeschossigkeit in Bayern nach der aktuellen BO. Nach der alten Bauordnung war dies in Art. 2 Abs. 5 über die...

  1. #1 Svea2004, 05.10.2015
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    Hallo,

    Wie verhält sich die Vollgeschossigkeit in Bayern nach der aktuellen BO. Nach der alten Bauordnung war dies in Art. 2 Abs. 5 über die 2/3 Regel definiert. Wie wird heute in Bayern die Zweigeschossigkei definiert?

    Gruß
    Svea2004
     
  2. #2 SirSydom, 06.10.2015
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    In Bayern gibt es keine Vollgeschosse. Nur Geschosse. Einfach mal Art. 2 studieren.
     
  3. #3 ManfredH, 06.10.2015
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    Und dazu noch Art. 83 - falls es doch mal Vollgeschosse geben sollte... ;-)
    Für die gilt dann die Definition aus der vorangegangenen Fassung der BayBO (2007)
     
  4. #4 Svea2004, 06.10.2015
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    Hallo,
    Kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen Geschoss und Vollgeschoss erklären. Ich kenne die 2/3 Regel, über die man zB in NRW ein Vollgeschoss definiert. Wann ist denn dann in Bayern ein Haus 2-geschossig?
    Grüße Svea2004
     
  5. #5 ManfredH, 06.10.2015
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wenn z.B. planungsrechtliche Festsetzungen bezügl. Geschossigkeit bestehen, gilt in BY auch weiterhin die Vollgeschoss-Definition aus der früheren Bauordnung; diese hiess "Vollgeschoss = vollständig über der natürlichen oder festgesetzten Geländeoberfläche liegendes Geschoss mit Höhe von mind. 2,30 m über mind. 2/3 der Grundfläche; auch als Kellergeschoss, wenn Deckenunterkante i.M. mind. 1,20 m höher als die Geländeoberfläche"

    Unterschied Geschoss / Vollgeschoss: wenn o.a. Kriterien erfüllt > Vollgeschoss; wenn nicht > kein Vollgeschoss
    (Ein Vollgeschoss ist also immer ein Geschoss, ein Geschoss aber nicht zwangsläufig ein Vollgeschoss)

    "Zweigeschossig" ist (nicht nur in Bayern) ein Gebäude mit zwei Geschossen... wobei der Begriff aber wg. o.a. unterschiedlichen Geschossarten nicht eindeutig ist; besser (weil eindeutig, z.B. als Festsetzung in einem B-Plan) wäre "zwei Vollgeschosse"
     
Thema: Vollgeschossigkeit in Bayern
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