abrechnung heizkosten der Firma Tech... falsch ?

Diskutiere abrechnung heizkosten der Firma Tech... falsch ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hi Energie Experten, ich habe Fragen zu unsere Abrechnung Heizung/Warnwasser Folgende Daten: 99 qm Wohnung Befeuerung ist Gas...

  1. #1 Bitumen Mine, 06.10.2015
    Bitumen Mine

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    Hi Energie Experten,

    ich habe Fragen zu unsere Abrechnung Heizung/Warnwasser

    Folgende Daten:

    99 qm Wohnung
    Befeuerung ist Gas


    Abrechnung von 01.01.2014-30.06.2014 (Auszug und Schüsselübergabe)

    Die Werte wurden mit dem Vermieter abgelesen und notiert.Unter den Werten habe ich unterschrieben.

    Die erste abrechnung kam:

    Heizkörper :

    1) W 0,000
    2) W 256,538
    3) W 760
    4) W 303
    5) K 4,000
    6) B 0,000
    7) WC 8,000
    8) S 680
    9) KI 1213,00

    Erste Abrechnung = Gesamt 3224,538

    Heizkosten

    30% Grundkosten 172,21 Euro : 332,930 m2 beh.NF = 0,517256 x 87,720x583,04/1.000 = 26,46 Euro
    70% Verbrauchskosten 401,82 Euro : 26.108,000 Einheit = 0,015391 x 3.224,538 = 49,09 Euro
    Ihre Heizkosten 574,03 Euro = 76,09 Euro

    Diese Rechnung ist laut Hauswart/Vermieter falsch
    Die neue hat folgende Änderung: Grundkosten sind nun 509,70 Euro,Verbrauchskosten 1.189,30 Euro
    Statt 0,517256 ist 1.530952 geworden 3x höher
    Wert 0.015391 ist auf 0,04553 hoch

    Statt 76,09 Euro haben wir nun hier 246,75 Euro

    Warmwasser ist von 4.725 Euro auf 3554 Euro gesunken
    Kaltwasser von 2532 Euro auf 2578 Euro gestiegen

    Warmwasserkosten sind bei alt 439 Euro und bei der neuen 433 Euro

    Kaltwasser alt 144 Euro und neue 216 Euro


    Also glaube nur ich hier das hier was falsch läuft.

    Ich habe der Hauswart gebeten nun alles offen zu legen.

    Die Ablesewerte von der Übergabe der Wohnung.

    Sowie Kopien der Rechnungen
    Haftpflicht,Gebäudeversicherung,Grundsteuer

    Der gute herr meldet sich nicht mehr.

    anwalt oder Mieterschutz.

    Was ist euer Tip ?

    Für 6 Monate so hohe Rechnung
     
  2. Julius

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    Weil viel zu wenige Daten vorliegen, kann man das so nicht prüfen.

    Fordere die gesamte Abrechnung samt der zugrundliegenden Rechnungen in Kopie an und gehe damit zum Mieterverein. Die können das für Dich prüfen!

    War denn auch der Bezug zum 01.01.2014?
     
  3. #3 Bitumen Mine, 06.10.2015
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    Nein wir haben da vier Jahre gewohnt.
    Sind Am 01.07.2014 umgezogen in unser Haus.
    Also ist die Rechnung vom 01.01-30.06.2014

    Am 30.06.2014 war die Schlüsselübergabe und Ablesen der ganzen Werte.
    Wir haben hierfür schon 900 euro Nebenkosten eingezahlt.
    Und sollen nochmal 373 euro nachzahlen.
    Fast 1300 euro für den kurzen Zeitraum.

    Muss jetzt erstmal per Einschreiben den Widerspruch verfassen.
    Und die Unterlagen anfordern.

    Weil der Hausmeister im Schreiben erwähnt,das die abgelesenen Werte vom 30.01.2015 richtig sind.
    Da waren wir aber schon 6 monate ausgezofen
     
  4. R.B.

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    Könnte es sein, dass er Kosten die über 12 Monate angefallen sind versucht auf die 6 Monate umzulegen? (anstatt nur anteilig)
     
  5. #5 Bitumen Mine, 06.10.2015
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    Hier ist ja schonmal eins komisch.
    Der Ablesewert von einem Heizkörper ging von 256 hoch auf 730

    Das darf ja nicht sein.Am 30.6 wurde mit dem Vermieter abgelesen und aufgeschrieben.
    Hier habe ixh drunter unterschrieben.

    Der Wert bei Heizkosten ging von 507 hoch auf 1600 euro.
    der Einheitswert von 0;51 hoch auf 1,53

    Und kaltwasser verbrauch war mehr als vorher.

    Da sich der Hauswart nicht mehr meldet,vermute ich,das er sich nun versucht herauszureden.

    Ich habe wie oben geschrieben,nach den Rechnungen zur einsicht verlangt.
     
  6. Julius

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    Dann ist Dir ja ein Vergleich zum vorherigen vollen Jahr 013 ohne weiteres möglich.
    Wie hoch war da Euer Kostenanteil (NICHT die Nach/Rückzahlung!)?

    Das sagt wenig. Denn in das erste Halbjahr fällt regelmäßig der größere Anteil der Heizperiode, während die Vorauszahlungen das Jahr über in gleichhohen Monatsraten erfolgt!

    Ja.
    Für den Kopiensatz wird man aber berechtigt Auslagenerstattung verlangen. Auf Angemessenheit achten!

    Jene Werte sind auch von Belang, da die Abrechnung über ein volles Jahr erfolgt, auch wenn für Euch daraus dann nur ein Bruchteil gebildet wird.

    Aber:
    Was hat der Hausmeister damit zu tun???
    Ist der etwa gleichzeitig der Verwalter?
     
  7. #7 Kalle88, 06.10.2015
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    Es müssen dir prüffähige Rechnung vorgelegt werden oder zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. So wie du es beschreibst ist die Abrechnung nicht zu prüfen. Schriftlich an den verantwortlichen mit der bitte eine prüffähige Rechnung aufzustellen. Zur Prüfung hast du grundsätzlich 4 Wochen Zeit.
     
  8. #8 ThomasMD, 06.10.2015
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    Wie Julius schon schrieb sind geforderte Kopien zu vergüten. Der TE hat aber das Recht in den Räumen des Verwalters kostenlos Einsicht in die Originalunterlagen zu nehmen. Ob er aber damit etwas anfangen kann?
    Am Einfachsten wäre ja erstmal, die Anfangs- und die Endzählerstände mit dem Protokoll zu vergleichen.
    Ich kenne die Abrechnungen aller überregionalen Abrechnungsunternehmen. Die sind durch die Bank übersichtlich und nachprüfbar.
    Die können allerdings nur so gut sein, wie das Datenmaterial, dass ihnen der Betreiber zur Verfügung stellt.
    Was wir hier auch anstellen. Dem TE wirds nichts nützen, weil er nicht in der Lage sein wird, die Zusammenhänge zu erfassen und zu verarbeiten. Das sage ich völlig wertfrei und in Kenntnis der bisherigen Beiträge.
    Mein Rat kann hier nur lauten, mit den vorhandenen Unterlagen zu jemandem gehen, der sich im Geschäftsleben zurechtfindet und den das Ganze auf Plausibilität prüfen lassen. Erst danch entscheiden, ob man weitergehend und kostenverursachend steigern will.

    Gruß Thomas
     
  9. #9 ThomasMD, 06.10.2015
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    ......
     
  10. #10 driver55, 06.10.2015
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    Du hast doch sicherlich die Abrechnungen der letzten Jahre. Wie waren die jeweiligen Jahreskosten?

    2011? 2012? 2013? vermutlich 5-10% jährlich teurer.

    Zur Überschlagsrechnung nimmst einfach die Kosten aus 2013 + 10% u. davon ca. 70% (wg. Heizen Jan-Anfang Mai) u. vergleichst disen Wert mit der Rng. für 01.01.2014-Auszug...

    Differenz?
     
  11. #11 Bitumen Mine, 06.10.2015
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    Wie ich es vermutet habe.Er ist nicht verpflichtet mir eine Kopie davon auszuhändigen.
    Ich kann aber einen Blick darauf werfen.

    Nur wie hier geschrieben,kann ich als Laie wenig damit anfangen.

    Hier kommt schon die erste Ausrede.Der eine Wert bei den Heizkörper ist von 256 auf 730 gestiegen.Das ist richtig meinte er.Der Wert wurde am 30.6 gemeinsam von mir und dem Vermieter abgelesen.
    Tech... hat hier nur den falschen Wert eingetragen.

    Aus diesem höheren Wert ist der Einheitswert auch gestiegen.Von 0,51 auf 1,53
    Und deshalb von 507 euro auf 1600 euro.

    Ich verlange erstmal die Ablesewerte mit meiner Unterschrift.
    Ich finde die Abrechnungen nicht von den letzten Jahre.
    Kann ich es von Tech... verlangen mir die zukommen zu lassen.

    Kann ich verlangen mir doch eine Kopie zu geben von den Rechnungen.Um das prüfen zu lassen.

    Da ich ja Laie bin.

    Darf ich Fotos davon machen ?
     
  12. #12 Bitumen Mine, 06.10.2015
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    Noch mal eine Frage,

    01.01-30.06.2014 waren wir in der wohnung.
    Wann hätte die Nebenkostenabrechnug uns übermittelt werden müssen.
    Wir haben Sie erst ende August 2015 erhalten.

    Hat der Vermieter nicht nur ein Jahr zeit ?

    BGH Urteil ?

    Ich gehe davon aus das der Vermieter sich quer stellt zwecks Ablesewert mir auszuhändigen
     
  13. #13 dimitri, 06.10.2015
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  14. #14 Kalle88, 06.10.2015
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    Es gilt immer der 31.12 als Stichtag für die Wirkung der 1 Jahres Frist. Heißt also dass die Abrechnung am 01.01.16 verjähren würde.

    Hast du das Wohnungsübergabeprotokoll nicht mehr? Oder warum musst du es ja erst anfordern. Wenn logischer Weise die Werte davon abweichen was am Stichtag festgehalten wurde, dann zählt auch erst Mal nur das.

    Ich hatte es dieses Jahr auch durch, nur leider musste ich über 400 an den Ex Vermieter bezahlen.... aber für die gesamte Nebenkostenabrechnung.
     
  15. #15 SirSydom, 06.10.2015
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    Du hast keine eigene Version des Abnahmeprotokolls, auf dem die Werte stehen mit Unterschrift des Vermieters/Bevollmächtigten???
    Das war für mich immer Grundvorraussetzung für die Übergabe der Wohnung. Ohne hätte ich den Schlüssel nicht rausgerückt.
     
  16. Eric

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    Bedeutet: Es wären im gesamten Jahr 2014 nur 574,03 € an Heizkosten angefallen in einem Haus mit 332,93 m² beheizter Wohnfläche. Kaum vorstellbar!

    Ergo können aus Grundkosten 0,517256/m² = 1.530952/m² und aus Verbrauchskosten 0,01539/Stricheinheit = 0,04553/Stricheinheit nur dann geworden sein, wenn Techem die angefallenen Heizkosten in 2014 in der ersten Abrechnung irrtümlich zu niedrig angesetzt hat.

    Nach der Gleichung: x : 332,930 m2 beh.WFL = 1.530952 folgt:
    x = 332,93 m² x 1.530952 = 509,69 € = 30 % Grundkosten. Dann müßten die in 2014 angefallenen Heizkosten zu 100 % also 1.698,97 € betragen haben. Das ist schon eher wahrscheinlich!

    Dann würde gelten:

    Heizkosten im gesamten Jahr 2014: 1.698,97 €

    davon 30 % nach anteiliger Grundfläche: 509,69 €
    30% Grundkosten 509,69 Euro : 332,930 m2 beheizte Wohnfläche des gesamten Hauses = 1,530952 €/m² x 87,72 m² Wohnfläche Deiner Wohnung x 583,04 Heizgradtage in der Nutzungszeit : 1.000 Gesamtheizgradtage 2014 = 78,30 €

    davon 70 % nach Verbrauch ( HKV ) = 1.189,28 €
    70% Verbrauchskosten 1.189,28 € : 26.108,000 Einheiten auf den HKV´s im gesamten Haus = 0,04555 x 3.224,538 Deine Striche auf allen HKV´s Deiner Wohnung am 30.06.2014 = 146,88 €.

    Deine Heizkosten sind also: 78,30 € + 146,88 € = 225,18 € vom 01.01.2014 bis 30.06.2014.

    Also wären - wenn überhaupt - nur die angefallenen Gesamtkosten der Heizung im Jahre 2014 zu überprüfen.

    Für mich wäre das schlüssig.

    Hat der Altbundeskanzler Schröder auch gesagt, obwohl er Anwalt ist.

    Noch so ein Laie: Geändert haben sich die Gesamtkosten der Heizung und nicht die Ablesewerte der HKV´s für die Verbrauchskosten!
     
  17. uban

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    Beim Ablesedienstleister sind die Abrecnungen der letzten paar Jahre eigentlich auch online einsehbar (falls Kunden bzw Liegenschaftsnummer und Passwort eingerichtet wurden).
    Daran sollte eine Aufklärung nicht scheitern, der Verwalter könnte dich die Unterlagen einsehen lassen da er auch die Abrechnungen ja auch ein paar Jahre vorhalten muss.
     
  18. Eric

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    Hast die Abrechnung leider nicht verstanden. Die Grundkosten des gesamten Jahrs ( nach beheizter WFL ) werden bei unterjähriger Nutzungszeit nach anteiliegen Heizgradtagen der Nutzungszeit umgelegt. Die Verbrauchskosten werden nach Strichen der HKV´s am Ablesetag ( hier: 30.06.2014; sie war bei der Ablesung anwesend ! ) abgerechnet. Richtig: Es wird der Gesamtbetrag der im Jahr 2014 angefallenen Heizkosten in Ansatz gebracht und zu 30 % anteilig nach Heizgradtagen und zu 70 % nach Ablesewerten der HKV´s zum Auszugsdatum umgelegt. Techem hat bei der ersten Abrechnung offenbar nur falsche Gesamtkosten im Jahr 2014 in Ansatz gebracht.

    Die Berechnungsformel ist ansonsten richtig.
     
  19. #19 Bitumen Mine, 07.10.2015
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    @Eric
    Ich mache mir mal die Mühe.Rote Abrechnung soll die richtige sein.
    Die kopierte Abrechnung falsch.
    Leider habe ich die Ablesewerte nicht.
     

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  20. #20 Bitumen Mine, 07.10.2015
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    @ Eric
    Wie 87,72 qm

    Laut Verwalter und Abrechnung sind es 98,58 qm

    Das ist ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen
    Mit 4 unterschiedlichen Eigentümer
    Und einer der Eigentümer hat die Aufgabe übernommen und macht einen auf Hauswart.
     
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