Zuschaltung trotz Abwesenheit des Nutzers

Diskutiere Zuschaltung trotz Abwesenheit des Nutzers im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Mein Elektriker hat in mehreren Mietshäusern neue Zählerplatzanlagen eingebaut. Nun wurden in zwei Fällen die Wohnungen nicht wieder zugeschaltet,...

  1. #1 ThomasMD, 06.10.2015
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    Mein Elektriker hat in mehreren Mietshäusern neue Zählerplatzanlagen eingebaut.
    Nun wurden in zwei Fällen die Wohnungen nicht wieder zugeschaltet, weil die Mieter verreist waren.
    Natürlich ist jetzt wertvolles Gefriergut verdorben und der Ruf nach Schadensersatz laut.
    Eli sagt, er darf ohne Messung i.d. Wohnung nicht zuschalten. Korrekt?
    Wie gesagt, es wurden die Steigleitungen im Keller nur vom alten auf den neuen Zählerplatz umgeschwenkt.

    Gruß
    Thomas
     
  2. #2 Fassade, 06.10.2015
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    Korrekt. Ohne Messen würde ich auch nicht zuschalten. Wenn aus irgendwelchen Gründen die Wohnung dann abbrennt bin ich auch dran. Obwohl es vielleicht nicht daran lag. Zumindest am zugeschalteten Verteiler würde ich messen wollen ob alles korrekt ankommt.

    Da den Mietern die Arbeiten rechtzeitig mitgeteilt werden müssten hätten diese eben den Zugang sicher stellen müssen.

    Ich hätte dann wenn möglich die Wohnnungen erstmal nicht umgeklemmt.
     
  3. #3 karo1170, 06.10.2015
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    Was wollte er denn in den Wohnungen (also ausserhalb der Eigentumsgrenze EVU) messen? Lt. TAB befindet sich der Bereich nach der kundenseitigen Trenneinrichtung im Verantwortungsbereich des Eigentümers.
     
  4. #4 ThomasMD, 06.10.2015
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    Keine Ahnung, was er messen wollte.
    Diesmal ist nicht der Architekt im Urlaub, sondern ich selbst als Auftraggeber und bisher nur per E-Mail informiert .
    Im Übrigen finden die gesamten Arbeiten im Verantwortungsbereich des Eigentümers statt. Das EVU hat nichts damit zu tun.


    Gruß
    Thomas
     
  5. R.B.

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    Neue Zähler? Neue Meldung an den VNB?
    Vermutung: Dann könnte sich der Eli daran stören, dass er am Ende des Formulars die Übereinstimmung mit der 0100-600 bestätigen soll, und das für eine Anlage von der er nichts weiß.
     
  6. #6 Fassade, 06.10.2015
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    An der Zuleitung in die Wohnung auf die dortige UV wollte er messen.
    Er hat die Installation geändert in der Anlage also ist dann auch zu messen zumindest der geänderte Anlagenteil hier Zuleitung.
     
  7. fuchsi

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    Also wenn Drehfeldrichtig die Wohnungszuleitungen wieder am neuen Zähler (bzw. Zählernachsicherung) aufgelegt wird, reicht imho die Messung am Zählerabgang.
     
  8. #8 ThomasMD, 06.10.2015
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    Das Nichtumklemmen der zwei Wohnungen war wohl keine Option, da die neuen Zählerschränke an gleicher Stelle hängen, wo auch die alten TGL-Zählerplätze waren und dem Eli angeblich nicht klar war, dass die betr. Mieter abends nicht nach Hause kommen.
    Die Termine hatte der Eli telefonisch gemacht und somit nichts Beweisbares in Händen.

    Mir geht es eigentlich nur darum, ob es und wenn ja, wonach es untersagt ist, eine Anlage ungesehen wieder zuzuschalten.


    Gruß
    Thomas
     
  9. #9 karo1170, 06.10.2015
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    Solche Vorschriften gibt es bei erstmaliger Inbetriebnahme oder nach Änderung einer Anlage (duerfte sich in der DIN0100-600 bzw. 0105-100 etwas dazu finden). Das trifft hier m.E. für den Bereich der Wohnung nach aber nicht zu.

    Wie begründet der Elektriker, das er eine Anlage ohne Kenntnis des Mieters abschalten, sie aber ebenso nicht wieder zuschalten kann? Wäre auch mal interessant zu erfahren.
    Sieh es mal aus der Mietersicht: Dem Mieter ist ohne sein Verschulden ein Schaden zugefügt wurden.
     
  10. #10 karo1170, 06.10.2015
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    Was wollte er messen? Riso, Schleifenimpedanz, Drehfeld? Oder ob "Strom kommt"...

    An der Zuleitung wurde nichts geändert, nur der Zählerplatz.
     
  11. #11 Fassade, 06.10.2015
    Zuletzt bearbeitet: 06.10.2015
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    Das halte ich für ein Gerücht.

    Es wurde die Anlage Zählerschrank geändert diese ist zu Messen um nachzuweisen das alles richtig ist das schliesst die abgehenden Leitungen mit ein da diese im Zählerschrank abgesichert sind!
    Wenn man die komplette Anlage kennt könnte man vielleicht darauf verzichten bzw. dies später nachholen.

    @karo Warum sollte das nicht auf eine Wohnung zutreffen? Sind hier keinen Menschen die am Strom sterben können?
    Genau Scchleife und Kurzschlussstrom.
    Wikipedia:
    Wenn der Elektriker natürlich selber sich um die Termine kümmern musste hat er natürlich das Problem selber geschaffen.
     
  12. #12 ThomasMD, 06.10.2015
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    Es handelt sich hier nur um vorbereitende Arbeiten.
    Nach dem Installieren der Zählerschränke wurden die alten Zähler wieder eingebaut und die alten Steigleitungen aufgelegt.
    Neue Steigleitungen kommen erst in der zweiten Phase, wenn auch die UV in den Wohnungen erneuert werden.

    Gruß
    Thomas
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2015
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    Karo kann schon wieder hellsehen. Woher weisst Du, dass die Abschaltung in Unkenntnis der Mieter erfolgte?
    Warum sollten die Miter nicht trotz der Info verreist sein?

    Ich kenne es von den VNB so, dass die auch nur wieder einschalten, wenn jemand zu Hause ist und denen z.B. bestätigt, dass alle empfindlichen/teuren Geräte ausgeschaltet oder vom Netz getrennt sind, da sonst die Einschaltspitzen an den Geräten Schäden verursachen können, die zu Lasten des VNB gingen.
    Gleiches gilt bei Abschaltungen bzw Wiederinbetriebnahmen nach Stromsperre (betrifft mich öfter mal bei Renovierungen nach dem Auszug der entsprechenden Kandidaten)
     
  14. fuchsi

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    Also der Netzbetreiber schaltet durchaus auch mal Netze (Straßenzüge) wegen Arbeiten am netz ab, und schaltet durchaus ohne Kontrolle der angeschlossenen Haushalte wieder ein.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2015
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    Mag von VNB zu VNB unterschiedlich sein.
    Ich hab die Jungs hier mal gefragt, was denn gewesen wäre, wenn wir im Urlaub gewesen wären.
    Die Antwort lautete - dann nehmen wir den Bagger und trennen im Gehweg!
     
  16. R.B.

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    Bei uns im Gewerbegebiet wurden wir vorab informiert, ich glaube das Schreiben kam 14 Tage vorher, und 1h vor Abschaltung war noch einmal ein Mitarbeiter des VNB hier und hat daran erinnert, dass sie in 1h abschalten.
    Unkontrollierte Einschaltversuche kenne ich nur bei Netzausfall, beispielsweise bei Gewitter.

    Nebenbei bemerkt, el. Geräte und Anlagen müssen nach EN61000-4-11 bei Spannungsschwankungen, Voltage dips, bis hin zu längeren Unterbrechungen, schadensfrei bleiben. Je nach Störung sind unterschiedliche Ausfallkriterien definiert, ein Funktionsverlust ist unter Umständen noch erlaubt, aber ein Schaden darf keinesfalls auftreten.
     
  17. reezer

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    typisches Netzbetreibermitarbeitergeblödel
     
  18. #18 ThomasMD, 06.10.2015
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    War sicher Baggerfahrer Willy. ;)
    Unser VNB macht jedenfalls keinen Kundenrundgang bevor er nach einer geplanten oder ungeplanten Abschaltung wieder zuschaltet.
    Da würde ja der ganze schöne Zeitvorteil, den wir in MD seit über 50 Jahren mit der Beherrschung des einfachen Störungsfalles im Mittelspannungsnetz haben, wieder flöten gehen.

    Dann muss ich mich wohl bis nächste Woche mit der Aufklärung gedulden. Eine generelle Pflicht zur Nachschau oder gar Messung besteht anscheinend nicht...
    Gruß
    Thomas
     
  19. Julius

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    Doch!
    Kein verantwortungsbewußter Eli würde hier ohne Messung an der UV zuschalten.
    Es handelt sich um Klemmarbeiten hinter dem Hausanschluß, dies ist NICHT vergleichbar mit dem Wiederzuschalten nach Arbeiten im vorgelagerten Netz.
    Es ist zumindest der Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme neu zu erbringen!
    Es könnte z.b. eine Adervertauschung oder Unterbrechung aufgetreten sein oder eine schlechte Klemmstelle vorliegen. Vermutlich handelt es sich auch noch um ein TN-C-(S)-System, wo dies besonders üble Folgen haben könnte. Vielleicht sogar auch noch in altem Farbcode.

    Mach Dich darauf gefaßt, daß Du die Schäden der Mieter tragen mußt. Ob Du den Eli in Regreß nehmen kannst, ist nicht sicher.
     
  20. #20 ThomasMD, 06.10.2015
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    Ab HAK handelt es sich um ein TN-S-Netz und die Farben waren auch bei uns 1985 schon schwarz, braun, blau und grün-gelb.


    Gruß Thomas
     
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