KS schützen vor Witterung

Diskutiere KS schützen vor Witterung im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo ich habe mal mehrfach heute Fachmärkte angerufen wegen Ks. Es geht um den Froszschutz und Witterungsschutz. Jeder hat eine andere Meinung...

  1. #1 internetnihat, 07.10.2015
    internetnihat

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    Hallo
    ich habe mal mehrfach heute Fachmärkte angerufen wegen Ks.
    Es geht um den Froszschutz und Witterungsschutz.
    Jeder hat eine andere Meinung .
    Wichtig soll es sein vor Nässe zu schützen und dann kann Frost nicht anrichten.
    Von unter wird soe durch eine Sperre geschützt aber seitlich und evtl von oben ist sie ungeschützt.
    Die Grenzmauer wird ungeschützt aufgebaut.

    Kann ich die Regenseite(Nachbarseite )mit Bitumen oder Schutzanstrich anstreichen gegen Wassereindringen?
    Bringt es was und ich könnte Wasserabweisende Mörtel benutzen.
    Ich zahle selber die Grenzmauer und die andere seite möchte ich nicht verputzen.

    Was könnte ich machen und was ist es machbar
    Die
     
  2. #2 wasweissich, 07.10.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    gehirn einschalten und KS einfach KS sein lassen . es gibt wenige materialien , die für eine grenzmauer ungeeigneter sind
     
  3. #3 internetnihat, 07.10.2015
    internetnihat

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    Ich frage doch nach was für möglichkeiten ich noch habe .
    Wieso soll ich den die seite des Nachbarn verschönern und Geld ausgeben wenn ich nichts davon sehe.
    Ausser zum Schutz der Mauer.
    Verblendersteine stehen als Frostsicher zu auswahl aber leider nur 11,5 cm hoch ,würde lieber 25 er höhe nehmen mit 30-50 er länge.
    Wird ja von meiner seite mit Riemschen verklinkert.
    Lg
     
  4. #4 Gast036816, 07.10.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mach doch kalksand-sichtmauerwerk, fugen abstreicehen. dichte abdeckung oben drauf - fertig.

    das gerödel mit riemchen drauf bappen kann man sich sparen.
     
  5. helge2

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    @ rolf a i b,

    Da gebe ich Dir Recht-eine gute Alternative.
    Wenn er Sichtmauerwerk erstellen kann.(und das ist jetzt nicht bös gegenüber @ internetnihat gemeint )

    Gruß Helge 2
     
  6. #6 SirSydom, 07.10.2015
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    Es gibt beim KS auch frostbeständige(re) Steine.. Für Verblender/Vormauerungen.
    Ich würds trotzdem lassen und was Schönes nehmen :)
     
  7. #7 internetnihat, 09.10.2015
    internetnihat

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    Hallo zusammen
    ich habe noch ein Restbestand von den Klinkerriemschen die ich auf die Innenseite der Mauer kleben werde.
    Das ist die Geschützte seite der Mauer und die Klinkerriemschen sind nur zur optikanpassung zu unsere Fassade.
    Ich habe jetzt mitbekommen das es nicht um die Kälte geht sondern das der Stein kein Wasser ziehen darf und mit Frosttemp.beaufschlagt werden darf .
    Deshalb wollte ich eine Wassersperre auf bringen auf Flüssigkeitsbasis.
    Könnte auch mit Zementputz arbeiten aber ist mir zu viel Arbeit und kostenfrage wobei die Nachbarseite kein sent beisteuert obwohl ich an der Grenze aufgebaut wird und dafür der Holzzaun ausweicht.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2015
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    Na, Dich möchte man ja sicher gern als Nachbarn haben!

    Es gibt da so Worte wie Höflichkeit!
     
  9. #9 internetnihat, 09.10.2015
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    Da sagst du was Ralf
    Es ist unhöfflich von mir ?
    Ich habe den höfflich gefragt was wir als Grenze setzen wollen das der Holzzaun kurz vor dem umkippen ist.
    Da wurde mir alles verweigert .
    Habe mich um alle Sachen infomiert und Arbeiter dafür gesucht!
    Es waren ein Anteil von ca 200-250Euro.
    Habe den Angeboten Klinkersteine wie an seiner anderen Grenzseite,aber wenn es zu teier wird aud KS mit schönen Fugen bzw Vetputzen zu lassen .
    Aber alles unhöfflich von mir ?!
    Jetzt kommt ein Verblenderszein dahin ,Stadt hat gesagt das ich ohne einwänd bis 2 m darf .
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 09.10.2015
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    Ist der Holzzaun inzwischen weg? Oder machst du eine separate, eigene Einfriedung?

    Ich kenne mich im Nachbarrecht von Nordrhein-Westfalen eigentlich nicht aus, aber auf den ersten Blick es könnte sein, dass du bezüglich der Errichtung der Mauer Ankündigungspflichten hast. Zudem gibt es eine in der Nachbarrechtsgesetzen anderer Bundesländer so nicht übliche Pflicht zur hälftigen Kostentragung nach vorheriger 2-Monatiger Aufforderung:

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    § 32
    Einfriedigungspflicht
    (1) Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufriedigen. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, so sind deren Eigentümer verpflichtet, die Einfriedigung gemeinsam zu errichten, wenn auch nur einer von ihnen die Einfriedigung verlangt. Wirkt der Nachbar nicht binnen zwei Monaten nach schriftlicher Aufforderung bei der Errichtung mit, so kann der Eigentümer die Einfriedigung allein errichten; die in § 37 Abs. 1 geregelte Verpflichtung zur Tragung der Errichtungskosten wird dadurch nicht berührt.

    (2) Stellt das Verlangen nach Absatz 1 Satz 1 der Eigentümer eines Grundstücks, das

    a) weder bebaut noch gewerblich genutzt ist, aber innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt oder

    b) in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt ist,

    so ist er berechtigt, bei der Errichtung der Einfriedigung mitzuwirken.

    (3) Als gewerblich genutzt im Sinne der Absätze 1 und 2 gilt nicht ein Grundstück, das erwerbsgärtnerisch genutzt wird.

    § 33 Einfriedigungspflicht des Störers
    § 33
    Einfriedigungspflicht des Störers
    Gehen unzumutbare Beeinträchtigungen von einem bebauten oder gewerblich genutzten Grundstück aus, so hat der Eigentümer dieses auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks insoweit einzufriedigen, als dadurch die Beeinträchtigungen verhindert oder, falls dies nicht möglich oder zumutbar ist, gemildert werden können.

    § 34 Ausnahmen
    § 34
    Ausnahmen
    Eine Einfriedigungspflicht besteht nicht, wenn und soweit

    a) die Grenze mit Gebäuden besetzt ist,

    b) Einfriedigungen nicht zulässig sind oder

    c) im Falle des § 32 in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Einfriedigungen nicht üblich sind.

    § 35 Beschaffenheit
    § 35
    Beschaffenheit
    (1) Die Einfriedigung muß ortsüblich sein. Läßt sich eine ortsübliche Einfriedigung nicht feststellen, so ist eine etwa 1,20 m hohe Einfriedigung zu errichten. Schreiben öffentlich-rechtliche Vorschriften eine andere Art der Einfriedigung vor, so tritt diese an die Stelle der in Satz 1 und 2 genannten Einfriedigungsart.

    (2) Bietet die Einfriedigung gemäß Absatz 1 Satz 1 oder 2 keinen angemessenen Schutz vor Beeinträchtigungen, so hat auf Verlangen des Nachbarn derjenige, von dessen Grundstück die Beeinträchtigungen ausgehen, die Einfriedigung im erforderlichen Umfang auf seine Kosten stärker oder höher auszuführen.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Besonders hässlich (z.B. schwarz mit Bitumenbeschichtung, o.ä.) solltest du die zum Nachbarn hin gewandte Mauerseite nicht ausführen. Das verdirbt das nachbarschaftliche Verhältnis und könnte in krassen Fällen evtl. sogar Abwehransprüche deines Nachbarn zur Folge haben.
     
  11. #11 internetnihat, 09.10.2015
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    Hallo
    ich hatte mündlich gefragt,erst hat Nachbar zugesagt so das ich mich bemüht habe.
    1 Woche später kamm die aussage " Habe Anwalt gefragt und wir müssen nicht Zahlen "
    Aber darfst die Mauer erstellen bis zur Grenze.

    Holzzaun steht noch ,wird von mir abgebaut da es auf meinem Grundstück stehen soll.Wobei es auf der Grenze steht.
    Wir haben keine Grenzsteine ,müssten ein Vermesser bestellen was sich nicht wohnt.
    Werde Außenmauer bündig aufbauen auf der rechten Seite.
    IMG_1443681673486_74547.jpg
    Guckt nicht das Fallrobr an wird ersetzt durch Metall und ummantelt damit Zement nicht Schadet.
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 09.10.2015
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    Wenn der Zaun von deinem Nachbarn errichtet wurde, darfst du ihn ohne dessen Zustimmung nur entfernen, wenn dich eine gerichtliche Entscheidung (z.B. Ersatzvornahmebeschluss) dazu ermächtigt. sonst wäre deine Handlung "verbotene Eigenmacht".

    Wenn es keine Grenzmarkierungen gibt, weißt du im Grunde gar nicht mit Gewissheit, wo die Grenze verläuft und dein Satz "Wobei es auf der Grenze steht", ist stark mit einem Fragezeichen zu versehen.

    Wenn es für diese Grenze noch nie eine förmliche Grenzfeststellung gegeben haben sollte, solltest du diese zuvor beantragen, sonst könnte es später ein böses Erwachen geben.
     
  13. #13 SteveMartok, 09.10.2015
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Ich verstehe nicht, dass hier im Thread überhaupt mehr als einmal geantwortet wird.
    Der TE internetnihat hat bereits einen Thread eingestellt, in der er mehrfach für seine DIY-Mauer mit selbst erdachter Bewehrung und mit 2 Metern Höhe die Absolution erteilt haben wollte. Mehrfach wurde er aber darauf hingewiesen, dass solche Mauern mit derartiger Höhe und Länge nicht einfach mal eben am Samstag Nachmittag von Laien fachgerecht aufgebaut werden können, insbesondere nicht ohne jede Planung und Statik.
    Nun will er das Ganze trotz aller Warnungen durchführen, natürlich immer noch in wahrer DIY-Manier, sonst würden jetzt nicht solche Fragen kommen und er schreibt es ja auch selbst.

    Ich erachte dieses Vorgehen grob fahrlässig. Davon, die Mauer mit KMB o.ä. zum Nachbarn hin abzudichten, schreibe ich jetzt mal nichts...!

    Thread sollte geschlossen werden mit Warnhinweis.
     
  14. reezer

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    zwischen dem Fallrohr und der rechten Kante des Pfeilers scheint mir jetzt nicht so viel Platz zu sein
    Wandstärke 11,5 cm?
    und wie siehts unten aus, Fundament?
    Kann das sein daß du wenig Ahnung hast?
     
  15. #15 internetnihat, 09.10.2015
    internetnihat

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    Es ist soweit geklärt das die Mauer die Verklinkert ist zu meinem Haus gehört und die vordere Mauer die vorsteht zu seiner Mauer gehört.Wir haben ein versetztes Haus .
    Alter Hausbesitzer der seit erbauung drin gewohnt hat ist verstorben und hat es den soweit mitgeteilt wie die Grenzen verlaufen.
    Nachbar hat auf jedenfall gesagt bestätigt mir schriftlich das ich der Aussenmauerbündig Mauer erstellen darf.
    Somit wären alle Komplikationen beseitigt.

    Hausmauer ist ca. 25-26 cm breit ,deshalb habe ich auch ein 24 er Stein für die Mauererstellung ausgesucht .
    Es steht ein min. 30 cm Fundament da runter
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2015
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    Nein, reezer, das kann nicht sein, denn Inh hat gar keine Ahnung und ist darüber hinaus unbelehrbar und beratungsresistent!

    Er will, was er will und das mit dem Kopf durch die Wand (was hier relativ einfach gelingen könnte)
    Lies Dir einfach mal seine Themenhistorie durch.

    Ich bin voll und janz bei Steve!
     
  17. #17 SteveMartok, 09.10.2015
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Na denn...kann ja gar nichts mehr passieren.


    :bef1011::bef1014::bef1011::bef1014::bef1011::bef1014:
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 09.10.2015
    Ralf Wortmann

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    Du hast recht.

    Ich hatte den Parallel-thread, in dem es um die Ausführung der Mauer geht, nicht gekannt. Den habe ich gerade wegen DIY geschlossen.

    Sollte internetnihat hier in diesem thread zur technischen Ausführung der Mauer weitere Fragen stellen, oder die Ausführung der Mauer auch nur ansatzweise thematisieren, wird auch dieser thread geschlossen.
     
  19. #19 internetnihat, 09.10.2015
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    Was soll ich den noch sagen,Statiker kommt noch den ich um Hilfe gebeten habe werde wegen Standfestigkeit.

    Zu der Rechtliche Sache ist auch dann geklärt wenn ich den Wisch habe .
    Nach § 65 BauO NRW sind folgende Vorhaben genehmigungsfrei:
    Einfriedungen bis zu 2 m

    Ich habe nur wegen einer sache gefragt das ausgeschweift ist .
    Hier wurde geklärt das ich Verblendersteine nehme die Frostsicher sind damit es zu keine Überraschungen kommt.
     
  20. #20 wasweissich, 09.10.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn die von der KS wand fallen , bevor die umfällt dürfte wahrlich keine überraschung sein .

    andererseits , die stadt , die dir gesagt hat (sprechende städte ? ) dass du 2 m darfst , meinte eine gescheit eingespannte/ausgesteifte mauer und nicht das , was du basteln willst .

    nochandererseitser , wenn der nachbar das ergebnis begutachten lässt , weil ihm die bitumenansicht nicht gefällt , haben die verblender garkeine zeit , von allein abzufallen .....

    und der statiker ist sicher im urlaub ......:D
     
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