Überteuerte FBH vom Bauträger

Diskutiere Überteuerte FBH vom Bauträger im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen. Meine Freundin und ich haben ein Reihenhaus über einen Bauträger gekauft. Wir wollen ein FBH haben. Allerdings soll diese...

  1. sylver

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    Hallo zusammen.

    Meine Freundin und ich haben ein Reihenhaus über einen Bauträger gekauft. Wir wollen ein FBH haben. Allerdings soll diese schlappe 10500€ kosten. Angeblich sind dort die Heizkörper schon rausgerechnet bzw. gegengerechnet, d.h. die FBH ist eigentlich noch teurer.
    Es geht um ca. 115m² über 3 Etagen, die abgedeckt werden sollen. Als Extra in diesem "Angebot" ist der Estrich im 2. OG enthalten.

    Wir haben überlegt, die FBH über einen anderen Heizungsbauer zu beziehen. Allerdings besteht der Bauträger auf seinem Deckungsbeitrag, also dem Geld, das er mit der normalen Heizung bzw. sogar mit der FBH der Sonderwunschliste (10500€ * 15% = 1575€) verdient hätte. Einen Wert für die Gegenrechnung hat er uns nicht genannt.
    Die Preise kommen wohl durch eine stärkere Dämmung, "Heizestrich", Rohre, Raumthermostate usw. zusammen. Eine Aufstellung haben wir trotz mehrfacher Aufforderung unserseits nicht erhalten.

    Es kann ja nicht sein, dass er nochmal Geld haben will für eine Leistung, die er nicht erbringt bzw. die schon im Kaufpreis enthalten ist.

    Müssen wir das einfach hinnehmen oder gibt es Wege die Sachen vernünftig zu regeln? Oder muss ein Anwalt her?

    Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 08.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Vogel, friss oder stirb. Daran ändert auch kein Anwalt etwas!
     
  3. sylver

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    Vielen Dank für diese äußerst kompetente und vor allem hilfreiche Antwort. Da wäre ich ja nie allein drauf gekommen. Zum Glück gibt es so überlegende Leute, die anderen den Weg weisen...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 08.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Is nich das, was Du hören wolltest, aber in Blümchen verpackt und mit Schlüffkes dran, wird sie nicht anders oder schmackhafter!
     
  5. R.B.

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    Doch das kann er. Das Problem ist, dass der Vertrag schon unterschrieben ist und dieser nun nachträglich zu Ungunsten des BT geändert werden soll.
    Vereinfacht gesagt, Du hast ihm den Gewinn aus dem Hausverkauf bereits zugesagt, und möchtest dies nun nachträglich ändern.

    Du kannst jetzt nur bezahlen oder den Vertrag wie ursprünglich vereinbart erfüllen lassen.

    Den "Gewinn" aus der FBH kann er sich abschminken, denn das war ja nicht vereinbart. Ob er diesen geltend machen kann, da würde ich ein dickes Fragezeichen machen. Klarheit kann hier ein RA nach Prüfung der Verträge schaffen.

    Zum Preis selbst kann man nicht viel sagen, da die Einzelleistungen nicht bekannt sind. Es deutet aber Einiges darauf hin, dass der Preis mit einer erheblichen Gewinnspanne versehen ist. Um das genauer beurteilen zu können müsste man jetzt die FBH im Detail kalkulieren, dann die Teile die wegfallen berücksichtigen, Gewinn des BT nicht vergessen, und dann hätte man eine Zahl mit der man etwas anfangen kann.
     
  6. sylver

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    Vielleicht sollte ich einfach mal die 2 (vielleicht für manche nicht offensichtlichen) Fragen zusammenfassen:

    1. Ist der Preis deutlich überzogen?
    2. Darf der Bauträger rechtlich seine geforderten 15% verlangen?

    Es geht mir nicht darum einen Anwalt einschalten. Manche drehen anscheinend komplett durch, wenn sie "Anwalt" lesen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 08.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    @ Ralf - den Gewinn beansprucht der BT für den Fall einer Teilkündigung des geschlossenen Vertrags. Nur die Berechnungsbasis ist falsch.

    Er kann diesen nicht auf Basis der angebotenen, aber (noch) nicht beauftragten Zusatzleistung, sondern "nur" auf Basis der im Vertrag enthaltenen Grundleistung "Heizung über Heizkörper" geltend machen, es sei denn, auch dafür wären "zufällig" genau die 10,5 k€ kalkuliert gewesen!
     
  8. sylver

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    Vielen Dank! DAS ist eine hilfreiche Antwort...
     
  9. R.B.

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    Wie wäre es wenn Du einfach die Antworten lesen würdest? Ja, damit meine ich auch die Antworten die nicht Deinem Wunschdenken entsprechen.
     
  10. R.B.

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    Das war ja auch meine Vermutung.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 08.10.2015
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    Wie bitte sollen wir das beurteilen.
    Reihenhäuser gibts mit 90 m² Wohnfläche und mit 200 m², mit lauter verschachtelten Räumen oder riesigen zusammenhängen Flächen, ist ein Mischer und zwei Leitungsnetze z.B. für Badheizkörper nötig usw usw.

    Ausserdem - noch einmal:
    Es hilft 0,garnichts, wenn hier alle sagen, der Aufpreis dürfe bei max x,y k€ liegen oder gar, die FBH sei preisgleich!
    Wenn Du die FBH von ihm haben willst, musst Du die 10,5 k€ zahlen, Basta!
    Wenn nicht, bleibts eben bei Plattenheizkörpern.

    Seinen Gewinnanteil bei einer Teilkündigung steht ihm auch zu! Ob das nun 5, 10, 15 oder nochmehr % sind, möge ein Anwalt in Kenntnis des Gesamtvertragswerks beurteilen.
     
  12. whong

    whong Gast

    1. Ja ist er, aber was willst du machen? Hier sahnt die Baufirma dann richtig ab. 08/15 Standard wird angeboten und alle Abweichungen davon werden dann richtig Teuer.
    Uns wurde für 135 qm FBH ein Aufpreis von 11.090€ genannt. Nach Sichtung des 69 seitigen Sonderwunschkatalogs hat sich diese Firma dann aber auch schnell für uns erledigt.
    Frage ich meine Kollegen in der Kalkulation geben sich hochwertige HK und FBH kaum was.
    2. Ja, siehe Antwort von R.B.
     
  13. #13 Kater432, 08.10.2015
    Kater432

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    Sowas hättet ihr euch VOR der Unterschrift überlegen und verhandeln müssen.

    Da hätte der "Consulter" wohl vorher jemanden befragen sollen, der sich damit auskennt :bef1010:
     
  14. Jan81

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    Wenn du dich über FBH schon aufregst, dann warte mal den Innenausbau ab, da wird noch richtig was auf dich zu kommen.
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Genau so ist es. FBH sind nicht teuer, sie werden aber gerne mal teuer gemacht. Deswegen sollte man das vor Vertragsunterschrift klären, dann landet man bei einem Aufpreis der nicht der Rede wert ist. Oben ist von 115m2 die Rede, da müsste das Material schon vergoldet sein damit ein Aufpreis > 10T€ gerechtfertigt ist. Das sind immerhin 100,- €/m2, und das als Aufpreis.

    Aber es lohnt nicht darüber zu philosophieren, der Zug ist durch, Vertrag ist unterschrieben, und der BT besteht zu Recht auf Vertragserfüllung.
     
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