Fliesen unschön verlegt.

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  1. user15

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    Hallo Experten,

    vorab, ich bin Laie, die entsprechende Schilderung möge man mir nachsehen.
    In meinem Bad hatten sich an einer Wand Fliesen von der Wand gelöst, waren wohl schlecht verklebt, Wasserschaden o.ä.
    hatte ich nicht.
    Ich hab mir dann Fliesen gekauft und mir einen Fliesenleger gesucht der mir die ( mit Rechnung) anbringt.
    Leider bin ich mit dem Ergebnis nicht so glücklich.

    Die Wand ist da 6qm ,die Fliesen recht groß, Feststeinzeug 120x20, sind horizontal verlegt.
    Zunächst mal hat der Fliesenleger nicht, wie man es im Internet immer sieht, die ganze Wand mit Kleber eingeschmiert und dann so Zähne gezogen,
    sondern die Fliesen punktuell mit Kleber versehen - die Wand war angeblich zu uneben.
    Das bei den unteren Fliesen nun einige hohl klingen geht ja noch, bei den obersten ist aber stellenweise ein millimeterbreiter Abstand zu Wand, da wo halt kein Kleber ist.
    Der Streifen Schmirgelpapier ist ca. 20cm lang, Bild ist gedreht, ist eine der oberen Fliesen.
    up1.jpg
    Nicht das mir die Fleisen irgendwann auf die Füsse fallen.

    Dann sind da so Stellen wie hier:
    up2.jpg
    up3.jpg
    wo ich mich Frage, ob ein Fliesenleger das nicht erkennen und andere nehmen muss, Reserve war genug da.

    Bin ich jetzt nur zu pingelig, oder ist da eine Reklamation gerechtfertigt?

    Vielen Dank fürs Lesen.

    André
     
  2. #2 Bauliesl, 08.10.2015
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    Sorry, ich kann die Fotos nicht richtig verstehen.....
    Aber ist denn oben schon eine Silikonfuge gemacht worden? Oder wie ist der obere Abschluss vorgesehen? Wenn ich Dich richtig verstanden habe, kann das Wasser im Moment hinter die Fliesen laufen..?
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 08.10.2015
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    Dann hätte der Fliesenleger wegen der unebenen Wand Bedenken anmelden und Baubehinderung anzeigen und dich fristsetzend auffordern müssen, z.B. durch Beauftragung eines Putzers eine ausreichend ebene Wandfläche herzustellen, die zum Aufbringen von Fliesen geeignet ist, statt (ungefragt und unabgesprochen?) einfach anzufangen, zu pfuschen.
     
  4. user15

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    @Bauliesl
    Die Wand ist am Kopfende der Badewanne nicht im direktem Naßereich.
    Es ist noch nicht versiegelt, deswegen ist oben noch offen.
     
  5. user15

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    @Ralf Wortmann

    Der FL hat die Wand ne Woche vorher und am Morgen der Ausführung begutachtet und sogar davon gesprochen Löcher zu füllen.
    Das Auftragen des Fliesenklebers haben wir vorher nicht besprochen, warum auch?
    Kann man das denn schon als Pfusch bezeichnen?
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 08.10.2015
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    Das weiß ich nicht genau, warten wir mal, was unsere technischen Experten dazu sagen.

    Wenn man Fliesenkleber nicht vollflächig mit dem Zahnspachtel, sondern nur punktuell aufbringt, um dadurch Unebenheiten in der Wand zu überbrücken, könnte ich mir (als Laie) durchaus vorstellen, dass das nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

    Aber, wie gesagt, warten wir mal, was ggf. unsere technischen Experten dazu sagen.
     
  7. #7 AlexSinger, 08.10.2015
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    Wenn die Wand zu uneben ist, wird sie nicht dadurch eben, daß man die Fliesen nur punktuell anklebt. Bei "normaler" Kleberzahnung ist immer genügend Raum unter der Fliese, daß man _zulässige_ Unebenheiten ausgleichen kann - alles andere ist Pfusch. Das ist Arbeiten ohne geeigneten Untergrund - ein gescheiter Fliesenleger sollte sich weigern so zu arbeiten.
    Es wäre wohl schon besser gewesen, die Wand mit einer Schicht Fliesenkleber zu "ebnen" als auf einem solchen Untergrund los zulegen (Fliesenkleber auf Fliesenkleber hält wenigstens meistens).
     
  8. #8 Fliesenfuzzi, 08.10.2015
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    Geil. Ich hab ja schon sämtlichen Scheiß gesehen, aber die Fliesen quasi wie Gipskarton mit Kleberbatzen anbringen- das ist neu :-)
    Wer sowas macht, von dem sind die kleinen Macken auf den anderen Bildern einfach nur zu erwarten.

    Ich hoffe der Bursche hat kein Geld bekommen...
     
  9. #9 Gast036816, 08.10.2015
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    punktuell geklebte fliesen sind mangelhaft!

    wie sieht es denn mit der abdichtung darunter aus?
     
  10. user15

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    Was bedeutet Abdichtung?

    Die alten Fliesen und den Kleber hatte ich selbst entfernt.

    IMG_20151004_191941-2.jpg

    Den oberen Teil mit den weißen Flecken hatte ich noch mit Haftgrund eingepinselt.

    Morgen kommt der FL zum versiegeln.

    Was würdet ihr mir empfehlen, wie ich weiter vorgehen soll?
     
  11. user15

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    Wobei mir es hautpsächlich um Schadensbegrenzung geht, das mir die Fliesen oben nicht von der Wand fallen.
    Der FL wollte irgendwas bei 250,- zzgl. Steuer haben, is ja nun nicht die Welt.
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 09.10.2015
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    Du hast einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
    Drücke ihm Samstag (unter Zeugen) ein kleines Schreiben in die Hand, wenn du die Sache sowieso ansprichst:

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Bezüglich der von Ihnen bis dato ausgeführten Fliesenlegerleistung an der Wand im Bad erhebe ich folgende Mängelrüge vor Abnahme:

    Die Fliesen wurden nicht vollflächig verklebt; der Fliesenkleber wurde nicht vollflächig mit dem Zahnspachtel, sondern nur punktuell aufgebracht.

    Es befinden sich Hohlstellen hinter den Fliesen.

    Am oberen Rand der Fliesenfläche ist ein erheblicher Abstand der Fliesen zur Wand erkennbar.

    Ich darf Sie bitten, diesen Mängel binnen 10 Tagen ordnungsgemäß, fachgerecht und den allgemeinen Regeln der Technik entsprechend zu beheben und Ihre Leistung insgesamt innerhalb dieser Frist fachgerecht und mangelfrei fertigzustellen.

    Bis dahin mache ich ein Zurückbehaltungsrecht am Werklohn in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten gem. § 641 Absatz 3 BGB geltend und bitte hierfür höflich um Verständnis.

    Sollte es sich herausstellen, dass die Wand tatsächlich zu uneben ist, hätten Sie selbstverständlich vor der Ausführung Bedenken anmelden müssen und mit der Arbeit nicht beginnen dürfen.

    Wenn Sie die Fliesen nun zurückbauen und den Fliesenkleber entfernen (die Wahl der geeigneten Mängelbeseitigungsmethode liegt indes bei Ihnen) und sich dann durch Messung der Ebenheit der Wand eine außerhalb der Toleranzen liegende Unebenheit als zutreffend herausstellen sollte, bin ich gerne bereit, eine Fachfirma (Putzer) zu beauftragen, die vor der Fortführung Ihrer Leistung eine ausreichend ebene Putzfläche herstellt.

    Falls es aus Ihrer Sicht möglich sein sollte, dass Sie (falls erforderlich) eine solche ebene Fläche fachgerecht selbst herstellen, unterbreiten Sie mir hierfür bitte ein entsprechendes Nachtragsangebot, wobei die Kosten eines etwaig erforderlichen Rückbaus der mangelhaft angebrachten Fliesen und der Neuverfliesung in diesem Angebot nicht eingerechnet sein sollten, das dies aufgrund der o.g. Mängel in Ihrem Verantwortungsbereich liegt.

    Mit freundlichen Grüßen
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------
     
  13. #13 planfix, 09.10.2015
    planfix

    planfix Gast

    wenn der untergrund nicht taugt, warum auch immer, kann der fliesenleger bedenken anmelden, oder den untergrund selbst - gegen kostenvereinbarung- begradigen.

    auf einen mistigen untergrund fliesen zu klatschen, spricht weder für handwerkliches können, noch für seriöses geschäftsgebaren.

    nur alleine mit löcher füllen ist es aber nicht getan, selbst wenn der untergrund eben ist, gehört da noch ein haftgrund drauf, da dort ja schon mal kleber und fliesen waren.
    wenn der Fl vorher alles gesehen hat, dann hätte er den ausgleich mit anbieten können, oder euch darauf hinweisen müssen, da da noch was kommen muß.
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 09.10.2015
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    Ich habe deine Anregung aufgegriffen und in den obigen Text folgenden Absatz eingefügt:

    "Falls es aus Ihrer Sicht möglich sein sollte, dass Sie (falls erforderlich) eine solche ebene Fläche fachgerecht selbst herstellen, unterbreiten Sie mir hierfür bitte ein entsprechendes Nachtragsangebot, wobei die Kosten eines etwaig erforderlichen Rückbaus der mangelhaft angebrachten Fliesen und der Neuverfliesung in diesem Angebot nicht eingerechnet sein sollten, das dies aufgrund der o.g. Mängel in Ihrem Verantwortungsbereich liegt."
     
  15. user15

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    Erst mal vielen Dank für eure Hilfe.
     
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