Gebäudewert und Grundstückswert - Steuer

Diskutiere Gebäudewert und Grundstückswert - Steuer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, vielleicht eher unter "Sonstiges", aber ... Wonach berechnet sich den der für die Abschreibung relevante Wert eines...

  1. Batman

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    Hallo zusammen,

    vielleicht eher unter "Sonstiges", aber ...


    Wonach berechnet sich den der für die Abschreibung relevante Wert eines Gebäudes bei Vermietung? Kann man da irgendwo nachschauen?

    Danke & Gruß
     
  2. #2 Der Bauamateur, 12.10.2015
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    Wie sieht das Szenario denn genau aus? ETW? Kauf, Neubau, Komplettsanierung?

    Ansonsten empfehlenswerte Literatur:
    - Einkommensteuergesetzt
    - Einkommensteuer-Richtlinien
    - Erlasse zur Einkommensteuer
     
  3. #3 DerMarc, 12.10.2015
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    alle Kauf inkl. Nebenkosten gelten als Anschaffungswert.. davon dann die 2% ziehen. Bei ETW - 20% angenommenen Grundstückswert. So hab ichs noch halbwegs von meinem STB im Kopf
     
  4. #4 Der Bauamateur, 12.10.2015
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    Kann stimmen, muss aber nicht.
     
  5. Batman

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    Kauf einer ETW, Baujahr 1954. Sonst nix an Investitionen geplant.

    Das es irgendwo in den Steuergesetzen steht, ist klar. Aber das Thema gibt es ja sicher häufiger.
     
  6. #6 Der Bauamateur, 12.10.2015
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    Also grundsätzlich sind die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten des Gebäudes abzuschreiben. Der Grund und Boden bleibt. Der Anteil am GruBo ergibt sich - soweit nichts anderes vorliegt - aus dem Wert des Grundstücks lt. Bodenrichtwerten und dem Anteil der ETW daran.

    Der Rest sind AK für die ETW selbst, sprich: Wohnung und WEG-Anteil Gebäude.

    D.h. --> gute Lage, aber abgerockte Bude aus den 50er Jahren führt zu einer deutlich ungünstigeren Aufteilung als die in den Raum gerufenen 80/20-Aufteilungen, die früher mal von der Finanzverwaltung im Sinne einer einfachen Abwicklung "geschluckt" wurden.

    Vorsicht bei größeren Sanierungskosten innerhalb der ersten 3 Jahre nach Anschaffung (> 15% der urspr. AK --> AfA über die RND) bzw. "Komplett-Sanierungen", die dann ebenfalls als Herstellung eines neuen VG gelten und abgeschrieben werden müssen. Dazu gibt es auch BMF-Schreiben, die man mit Google finden kann (BMF, Anschaffungskosten Gebäude ...).

    Immer wieder auch interessant: Größere Außenanlagen wie Spielplätze oder Containergaragen, die andere Nutzungsdauern als das Gebäude haben, aber auch gekauft werden. Grundsätzlich bei Investitionsvorhaben: Vorher StB fragen, online ist billig aber ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Sinnhaftigkeit.
     
  7. Batman

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    ok, Bodenrichtwerte klingt schon mal recht simpel. Ich hatte da schon etwas komplexere Berechnungen gefunden...

    Sanierungen stehen in der Größenordnung nicht an. Tolle Nebenbauten gibt es auch nicht ;-)

    Danke!
     
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