Generelle Ausführung Anbau

Diskutiere Generelle Ausführung Anbau im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen ! Wir planen einen Anbau an unserer Giebelwand Bj 81, da die neue Küche nicht mehr ´reinpasst ;-) Zweischaliges Kalksandstein...

  1. Jonas

    Jonas

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    Hallo zusammen !

    Wir planen einen Anbau an unserer Giebelwand Bj 81, da die neue Küche nicht mehr ´reinpasst ;-)
    Zweischaliges Kalksandstein Mauerwerk mit Luftspalt. Anbau ca. 4 m breit und 3 m tief. Obendrauf soll Sohnemann aus seinem jetzigen Zimmer auf einen Balkon treten, also alles begehbar sein.
    Mal ne Frage zur generellen Auslegung. Lieber Massivbauweise mit Steinen/Ytong oder Holzbauweise ? Was meint ihr ?
    Die Kosten sollen natürlich im Rahmen bleiben (ach was :-)

    Der Durchbruch soll ca. 2,5 m hoch und 3m breit werden. Da muss also der Statiker ran und ein ordentlicher Träger rein. Brauche ich für diesen einfachen Karton eigentlich auch einen Architekten, oder reicht eine Baufirma, die sich mit so etwas auskennt, bzw. Referenzen hat ?

    Irgendwie finde ich im Netz nur "die Großen", die am Liebsten komplette Villen auf die Wiese stellen, oder die kleinen Mokel für die einfache Gartenmauer...

    Immerhin habe ich in der Nähe eine kleine Baufirma, die sich schon mal zu Fundament und Durchbruch geäußert hat. Ein Komplettpaket sieht allerdings anders aus. Da muß ich mich bis zum Frühling wohl nocht etwas aufschlauen.

    Danke für eure Tips !
    Jonas
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Du brauchst einen Planer, der erstmal schaut, ob Dein Vorhaben überhaupt baurechtlich zulässig ist. Dann gehts weiter.
     
  3. Jonas

    Jonas

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    Danke für die schnelle Rückmeldung !
    Ich glaube, dass ich für die baurechtliche Zulässigkeit eines einfachen Schuhkarton-Anbaus erstmal keinen Planer brauche. Da gehe ich mit meiner Idee zum zuständigen Bauamt und lass mir erstmal die generelle Machbarkeit (Bebauungsplan und was es alles so gibt...) bestätigen. Die sagen mir dann hoffentlich auch was zu einem Bauantrag gehört. Dann geht es weiter mit dem Statiker, der bestätigt, ob mein Haus auch mit geöffneter Giebelwand und Stahlträger stehen bleibt. Natürlich gibt es dazu auch Nachweise für die Mauerstärke und das Deckenmaterial. Was soll der Planer/Architekt da noch machen ? Ich will mir die einzelnen Gewerke ja auch nicht selbst zusammensuchen, sondern benötige eine Baufirma mit Erfahrung auf diesem Gebiet.
    Vielleicht liege ich ja auch total daneben mit meinen Vorstellungen, aber es ist wirklich nur ein einfacher Schuhkarton mit einem Fenster und Deckel ;-)
    Gruß
    Jonas
     
  4. #4 Thomas Traut, 12.10.2015
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    Du musst einen Bauantrag stellen. Dafür brauchst Du einen Bauvorlageberechtigten. Der hilft Dir dann weiter. Eventuell kennt der sogar Baufirmen, die Deinen Anbau hochziehen wollen.
     
  5. #5 Skeptiker, 12.10.2015
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    Der bauvorlageberechtigte Planer wird für den Bauantrag benötigt.
     
  6. Jonas

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    Dürfen nur Architekten Bauanträge einreichen ???
    Oder was verbirgt sich sonst hinter einem "bauvorlageberechtigten Planer" ?
    Sorry für die vielen blöden Fragen, aber ich baue sonst Züge und keine Häuser.
    Falls einer mal Bedarf hat...
    :-)
     
  7. R.B.

    R.B.

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  8. #8 Skeptiker, 12.10.2015
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    Wer bauvorlageberechtigt ist, steht in D in der jeweiligen Landesbauordnung. Dies sind immer Architekten, also Mitglieder einer dt. Architektenkammer und je nach Bundesland und Objektart auch andere Personengruppen wie z.B. Bauingenieure, bestimmte Techniker. Handwerksmeister,...
     
  9. #9 Gast036816, 12.10.2015
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    plan doch dein haus auf schienen, dann kannst du das selbst erledigen!
     
  10. #10 Skeptiker, 12.10.2015
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    Herr Kollege, im Sinne welcher LBO sind denn rollbar auf Schienen gelagerte "Wagen" Gebäude? Oder war das jetzt der vermeintliche Tipp aus dem Geltungsbereich der LBO Niedersachsen? :shades
     
  11. #11 Gast036816, 12.10.2015
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    Gast036816 Gast

    herr kollege - das war die antwort auf seinen hinweis - er plant sonst züge.

    iregendwie habe ich den eindruck, dass hier am planer gespart werden muss - wenn ich so #3 lese ...............
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 13.10.2015
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    NBauO §2
    Und
    Ein Waggon kann also durchaus ein Gebäude sein!
     
  13. #13 Skeptiker, 13.10.2015
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    Im Grundstudium wurde uns vorgetragen, dass Fahrzeuge typischerweise weder mit dem Boden verbunden sind, noch ruhen, also keine baulichen Anlagen sind. Auch lassen Schienenfahrzeuge nur an Bahnhöfen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erwarten, sind sie doch selbst Kraftfahrzeuge oder zumindest Anhänger für solche. Ob antriebslose Eisenbahnwaggons selbstständig benutzbar sind, ist für mich eine juristische Frage.

    Mir scheint ein betriebsbereiter Waggon deshalb kein Gebäude zu sein. Der Ausweichtipp von Norbert wäre ja sonst auch sinnlos. Allerdings benötigen Waggons ja auch noch Gleise und die sind dann wieder Bauliche Anlagen und für beides zusammen gibt es ein eigenes Bundesgesetz oder eine VO, wenn ich mich recht erinnere.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  14. Jonas

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    Moin zusammen und danke für die rege Diskussion !
    Hätte nicht gedacht, dass "meine" Züge für die Baubranche genug Gesprächsstoff bieten. Aber nebenbei: ein Unterlieferant hat sich eine ausgediente Strassenbahn als Meeting- und Gesellschaftsraum in den Hof gestellt. Also irgendwie geht das ;-)
    Ihr habt ja in der Tat ähnlich dicke Vorschriften für den Bau von Häusern wie wir für die Entwicklung und Zulassung von Zügen (Nur sind wir nacher viel schneller ! :wow )
    Werde mal meine bisherige Baufirma fragen, ob deren Meistertitel und Erfahrung reicht, um so eine Vorlage einzureichen.
    Nicht dass ich hier unbedingt jeden cent sparen will, aber man wird doch wohl mal nachfragen dürfen, warum man für den Bauantrag eines Einfachst-Anbaus unbedingt einen Archi oder Ing benötigt.
    Statik ist ein anderes Thema, keine Frage.
    Viele Grüße,
    Jonas
     
  15. R.B.

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    Es geht halt nicht immer nur um Fachkompetenz, denn Normen, Gesetze, Verordnungen müssen nicht zwangsweise allumfassend oder logisch sein. Auch in Deiner Branche gibt es sicherlich Vogaben (Normen) über deren Sinn man philosophieren könnte, aber letztendlich bleibt einem nichts anderes übrig als diese zu befolgen. Bei Baustellen ist es ähnlich. Eine LBO muss viele verschiedene Arten von Bauten abdecken, da bleibt es nicht aus, dass es Fälle gibt bei denen einem die Anwendung schon etwas schwer fällt.
     
  16. Baumal

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    ich finde die idee mit dem waggon gar nicht mal
    so verkehrt, wenn du sozusagen an der quelle sitzt.
     
  17. #17 SteveMartok, 13.10.2015
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Finde ich auch gut, aber dann als eigenständiges Gebäude.
    Den Wagenkasten als Anbau an ein vorhandenes Wohngebäude mit allen Anschlüssen usw. auszuführen halte ich für...naja, wahrscheinlich nicht undurchführbar, aber für sehr kostenintensiv!
     
  18. #18 Thomas Traut, 13.10.2015
    Thomas Traut

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    Ein Haus auf Rädern ist auch ein Gebäude, siehe hier:http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?92323-Bauamt-l%FCgt-einen-an

    Das wird wohl baurechtlich kein Unterschied sein, ob die Laufflächen der Räder aus Stahl oder Gummi bestehen. Vergiss den Waggon, der müsste auch noch EnEV-konform hergerichtet werden. Viel Spaß bei einer Stahlhülle! Für das Geld kannst Du mit Deinem Anbau wahrscheinlich jeden Stararchitekten beauftragen.
     
  19. Jonas

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    Ihr meint jetzt aber nicht im Ernst, dass ich mir einen Waggon an die Hütte schrauben will ???
    Da muss wohl ein Missverständnis vorliegen :mega_lol:

    Ich wollte doch nur wissen, ob lieber Stein oder Holz und wie man sowas am Besten angeht...
    Von Stahl war nie die Rede.

    Jonas
     
  20. ziesel

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    Nun, wozu benötigt man einen Ingenieur? Ein Ansatz wäre: Zum Denken. Und zum Lösen technischer Probleme gewisser Komplexität.

    Nur weil dein Anbau geometrisch "klein" ist heißt das ja nicht, dass er nicht komplex ist. Tendenziell dürfte es bei so einem Projekt Fragen zu klären geben, die bei einem schnöden Einfamilienhaus oder einer Fabrikhalle gar nicht erst aufkommen. Spannend dürfte bspw. der Übergang von alt zu neu sein in Hinblick auf Wasserführung und Wärmebrücken, insbesondere im Türbereich.

    Also überdenke vielleicht nochmal die Denkrichtung: Es geht eigentlich nicht nur um den Anbau - sondern auch darum, was der Anbau mit dem Haus macht. Gewisse Fehler ruinieren womöglich das gesamte, bisher mängelfreie Haus...
     
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