Bauwerkvertrag nach VOB oder BGB

Diskutiere Bauwerkvertrag nach VOB oder BGB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Danke Hr. Wortmann. Wollte nicht alles reinschreiben, da es sonst wieder heißt, ich gebrauche andere freds für mich. Fertistellungsfrist, 500€...

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  1. #21 malgucken, 16.10.2015
    malgucken

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    Danke Hr. Wortmann. Wollte nicht alles reinschreiben, da es sonst wieder heißt, ich gebrauche andere freds für mich.

    Fertistellungsfrist, 500€ pro Tag mehr, aRdT sind drin, ... es gibt ein LV für hoffentlich jede Position.
    Ok, ein paar Sachen fehlen dann noch. Muss nochmals genau reinschauen.

    Kann denn so viel noch mies laufen, wenn jede Position aufgeführt ist, wenn die firma nicht als Fuscher bekannt ist oder insolvent geht, und man eigentlich jeden Tag am Bau (und auch selber "etwas" weiß) ist , eigener Bauleiter vorbeischaut oder per Anruf am nächsten Tag auf der Matte steht, Statiker :-s
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 16.10.2015
    Ralf Wortmann

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    Natürlich.

    Aber selbst mit juristischer Vertragsberatung und baubegleitender Qualitätskontrolle durch einen SV kann noch jede Menge schief gehen, aber einige Sachen eben höchstwahrscheinlich nicht mehr. Eine extreme finanzielle Schieflage des Bauherren durch Überzahlungen (mal abgesehen von trotzdem unentdeckt gebliebenen Mängeln) wird dadurch deutlich unwahrscheinlicher.
     
  3. giiati

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    Soooo.... die Baufirma hat sich zu den Fragen des Bausachverständigen geäußert..... : ( in Rot die Antworten der Baufirma )

    § 1: Die VOB wird nicht vereinbart. Damit fehlen z.T. auch Beschaffenheitsvereinbarungen im Vertrag. Bitte nachtragen.


    Ja VOB/C kann mit vereinbart werden


    § 2 Zahlungsplan:
    Die Schlusszahlung von 3,5 % sollte erst nach mangelfreier Abnahme oder nach Abstellung der Restmängel fällig werden.


    Kann so vereinbart werden nur dann ist auch keine Übergabe möglich - , Im Regelfall werden evtl. vorhandene Mängel bewertet und im Abnahmeprotokoll festgehalten. Ist das Bauwerk nicht Abnahmereif (da z.B. größere Mängel oder unfertige Arbeiten erfolgt erst gar keine Abnahme)

    § 4: Es sollte eine Regelung aufgenommen werden, dass dem Qualitätsmanager des Bauherren ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu Baustelle eingeräumt wird. Hinsichtlich der Baustellensicherheit sollen die BaustellV sowie die ASR und die BGR der Berufsgenossenschaften gelten

    Der „Qualitätsmanager“ kann rein er ist ja selbst für seine Tätigkeit versichert

    § 6: Unwesentliche Setzungen im Außenbereich sollten auf 1 cm begrenzt werden.

    Das hängt immer stark mit der Beschaffenheit des Bodens und den Empfehlungen im Bodengutachten ab, wenn der Bauherr z.B. darauf besteht das ausgehobenen jedoch evtl. „zum wiederverfüllen“ ungeeignete Material wieder zu verwenden.
    Da wir die Auswahl des Kunden nicht kennen können wir keine fest definierte max. Setzung festlegen….


    An verschiedenen Stellen im Vertrag wird dieser als Kaufvertrag bezeichnet. Dies ist falsch. Es handelt sich um einen Werkvertrag.

    Ja kann geändert werden
     
  4. giiati

    giiati

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    Desweiteren habe ich eine Frage an alle...vielleicht nicht im richtigen Thema, aber ich probiere es mal.

    Hat jemand Preisverhandlungen versucht ? es geht um ca. 350.000€ Baukosten für Haus und Keller mit weisser Wanne als KFW 55 mit ca. 160qm Wohnfläche + ca. 80qm Nutzfläche im Keller.
    Ich wäre schon mit 2-3 % Nachlass zufrieden, oder mit mehr Fläche (größeres Haus) zum selben Preis.
    Noch haben wir nicht gepokert, aber die Baufirma lässt mitteilen dass sie nicht zu Preisverhandlungen bereit sind.....
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Was willst Du dann noch "verhandeln" wenn die Firma bereits deutlich gemacht hat, dass sie zu Verhandlungen nicht bereit ist?
    Wenn Du trotzdem versuchst zu verhandeln, dann zeigt das der Firma nur, dass Du keine (besseren) Alternativen hast, denn sonst hättest Du ja bereits signalisiert, dass das Angebot ohne Nachverhandlung gestorben ist und würdest nicht versuchen weiter zu verhandeln wohlwissend, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht.
    d.h. Entweder Du akzeptierst den Preis oder eben nicht. Dann wäre die Firma in Zugzwang, sofern ihr etwas an diesem Auftrag liegt, und dann wärst Du in der besseren Position.

    Momentan sind die meisten Firmen über beide Ohren voll mit Aufträgen, da können sie sich die Kunden aussuchen. Das versetzt die Interessenten automatisch in eine schlechte Verhandlungsposition. Das alte Spiel, Angebot und Nachfrage.
     
  6. #26 saxum66, 17.10.2015
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    Du weißt ja überhaupt nicht, ob das Angebot angemessen oder überteuert ist, solange du keine weiteren vergleichbaren Angebote hast.
    Bei solch einer Bausumme, würde ich mir mindestens noch 2 Alternativangebote einholen. Erst dann wirst du erkennen, ob du über den Tisch gezogen wirst oder nicht.
     
  7. #27 Ralf Wortmann, 17.10.2015
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    Ich finde es problematisch, dass sich ein SV so sehr in den Bereich der Rechtsberatung hineinwagt (für die er gar nicht versichert ist) und dann natürlich doch nur argumentativ an der Oberfläche kratzt. Geh mit dem Vertrag zum Vertrauensanwalt. Dafür Geld zu bezahlen, dass sich ein juristischer Laie (der SV) mit dem Werkvertragstext auseinandersetzt, dafür wäre mir das Geld zu schade.

    Ein SV ahnt in diesem Bereich gar nicht, was er alles nicht weiß. Mir geht es umgekehrt als Baujurist mit technischen Fragen ja auch nicht anders. Jeder sollte in seinem Fachbereich bleiben und vor allem seine Grenzen kennen. Würdest du dir etwa von einem Juristen eine Bewehrungsabnahme der Bodenplatte machen lassen? Umgekehrt machst du sowas gerade.

    Wenn ich schon die unzutreffenden Antworten des GU lese, könnte ich wetten, dass in dem gesamten Vertragstext eine Vielzahl von für dich nachteiligen Klauseln enthalten sind, die ein SV überhaupt nicht erkennt.

    Statt dessen findet er es anscheinend wichtig, ob da Kaufvertrag oder Werkvertrag steht – genau das, was man von einem juristischen Laien erwartet.

    Wenn ich sowas lesen, befürchte ich, dass die „juristische Beratung“, die man dir da angedeihen lässt, nicht zielführend ist und nicht zu einem für dich insgesamt vorteilhaften Vertragstext führt.

    Wenn der SV diese Klausel für eine Vertragsänderung vorschlägt: „Die Schlusszahlung von 3,5 % sollte erst nach mangelfreier Abnahme oder nach Abstellung der Restmängel fällig werden.“, scheint er die Erfüllungssicherheit des § 632a Absatz 3 BGB wohl gar nicht auf dem Schirm zu haben, oder? Und eine separate Gewährleistungssicherheit scheint auch kein Thema zu sein, nicht wahr?

    Lies dir mal meine kurze (unvollständige) Stichwortliste in thread #33 durch und vergleiche mal, was fehlt.

    Wenn ich die Antwort des GU lese: „Im Regelfall werden evtl. vorhandene Mängel bewertet und im Abnahmeprotokoll festgehalten“ scheint es so zu sein, als ob der GU nicht möchte, dass für Mängel ein doppeltes Zurückbehaltungsrecht an den Mängelbeseitigungskosten geltend gemacht wird.

    Die Übergabe soll also nicht in Betracht kommen, solange du z.B. wegen Mängel berechtigter Weise Zurückbehaltungsrechte geltend machst? – nonsens! Lass dich auf sowas nicht ein. Da gehören Klauseln in den Vertrag, die an Deutlichkeit nichts vermissen lassen, damit auch der GU von vornherein weiß, woran er ist.

    Schlusszahlung 3,5 % ist auch zu niedrig. 5 %, Zug-um-Zug mit anschließender Gewährleistungssicherheit sollten es mindestens sein. Wurde der Zahlungplan auf Ausgewogenheit geprüft? Hat dein SV noch andere Ratenpositionen bemängelt? Poste den Plan des GU hier mal, wenn du willst. Ich fürchte, er ist unausgewogen zu deinen Lasten.
     
  8. ziesel

    ziesel

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    Ich bin doch arg erstaunt.
    "Ich wär' zufrieden mit etwas mehr Fläche." - was für ein Unsinn ist das denn? Wenn dich ein Hausanbieter mit "etwas mehr Fläche" zufriedenstellen kann, was gibst du damit von dir selbst preis? Mir fällt da nur eins ein: Du hast gar keine konkreten Vorstellungen davon, was du brauchst und willst. Die Frage, die sich mir da stellt ist: Wie will jemand ernsthaft einen Preis verhandeln, der gar keine konkreten Vorstellungen über die zu erbringende Leistung hat? Du bist damit ein ideales Opfer, um dich über den Tisch ziehen zu lassen. Wesentlich an einer Preisverhandlung ist m.E. eine konkrete Basis - und die scheinst du nicht liefern zu können.

    Nur so als kleine Nebeninfo am Rande: Die Fläche ist arg irrelevant. Was (außer höheren Betriebskosten und ggf. weiteren Wegen) hast du davon, wenn das Haus größer wird? Größe ist nicht alles, und größer ist nicht immer besser.
     
  9. #29 Gast036816, 17.10.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    3 % nachlass oder 5 qm mehr wohnfläche bei 350.000 € herstellkosten - er muss sich entscheiden, was er möchte.

    5 qm mehr wohn- und nutzfläche bei einem fertigen entwurf, da kommen kosten für umplanung dazu und das schnäppchen ist schon wieder weg.
     
  10. #30 giiati, 17.10.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.10.2015
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    Hallo an alle.
    Wir hatten uns 2 Angebote machen lassen. Planung haben wir selbst gemacht ( Grundriss-Entwurf). 2 x das gleiche ( bei einem Angebot das Haus 50cm breiter.
    Anbei das Angebot......

    Den Vertragsentwurf poste ich gleich noch.

    Hier ist Ihr persönliches Angebot auf der Grundlage der mit Ihnen geführten Gespräche und der daraus resultierenden Angebotsplanung für Ihr massiv gebautes Wunschhaus „xxxxxxxxx V3“ mit 225 m² Wohn/Nutzfläche und 969 m³ umbautem Raum. Preisbasis sind unsere Inklusivleistungen der BLB 2014 (anbei; hier nur Highlights und evtl. Sonderausstattungen):
    - xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - JEDOCH OHNE BOHRUNG
    - Keller in der Qualität „weiße Wanne“ in 25 cm in WU-Beton
    - Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung in allen Wohnräumen
    - Außenliegende Entwässerung (Regen und Schmutzwasser) sowie Kanalanschluss
    - Moderne Multimediaverkabelung
    - Bauwasser + Baustrom (Gestellung + Verbrauch) Baustelleneinrichtung,
    Vermessungsarbeiten
    - 1 x Vollbad OG, 1 x Duschbad im KG (ohne Hebeanlage), 1 x Gäste-WC in EG
    - Fliesen in Diele, Küche, HWR, Bad, Dusche
    - TÜV-Überwachung und Prüfung
    - 3-fachverglaste 6 – Kammer Fenster (Ug 0,6)
    - Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung bis zu 91% (dezentral ********)
    - Elektrische Rollläden
    - 42,5er Außenmauerwerk Poroton S9
    - KFW 55 Effizienzhaus (mit Wärmepumpe und pauschalem Dämmpaket)
    - Podesttreppe
    - KS-Fenster, einseitig farbig foliert
    - KS-Haustür, einseitig farbig foliert
    - Einzügiger LAS-Schornstein EG-DG
    - Betontreppe KG-EG und EG-DG mit Granitbelag (ohne Geländer)
    - Dachausstiegsluke
    Gesamt-Pauschalfestpreis inkl. 19% Mehrwertsteuer 343.875,00 Euro
    Optional gegen Mehrpreis bzw. Extraleistung
    HEBESCHIEBETÜR 3 m breit: plus 2.500,00 Euro
    Falls der Schornsteinfeger noch Trittroste wünscht: pro Rost 178,50 Euro.
    Alternativ V2mit 253 m² Wohn/Nutzfläche und 1.075 m³ umbautem Raum - 357.850,00 Euro

    1. Badobjekte sind gem. BLB beschrieben, diese können abgewählt werden (Material und Montage bzw. aufbemustert werden beim Fachhandel Fa. xxxxxx)
    2. Die Hauseingangstür ist Aluminium und kann aufbemustert werden gemäß Preisliste
    3. Lichtschächte sind bei weißer Wanne nicht vorgesehen. Bei Aufbemusterung mit KS-Lichtschächten entfällt die Qualitätsausführung weiße Wanne.
    a. Aufpreis für KS-Lichtschächte 450,00 Euro pro Stück
    b. Aufpreis für druckwasserbeständige Betonlichtschächt 1.150,00 Euro/Stück
    4. Innenwände in EG-DG werden verputzt in Qualitätsstufe Q2, ebenfalls die Innenwände im KG, jedoch nicht die KG-Außenwände von innen. Q3 bauseits.
    5. Glasgeländer für Galerie pro lfdm. 178,50 €. Standard ist Edelstahlgeländer
    6. Für die bauseitige Fertiggarage von 6 x 6 m bieten wir Ihnen gerne die Fundamente an für 2.400,00 Euro. Der Bauantrag für die Garage ist im Angebots-Hauspreis enthalten.
    7. Der einzügige Schornstein ist im Hauspreis-Angebot enthalten mit Ausstiegsluke. Trittsteine können in Abstimmung mit den Schornsteinfeger-Vorgaben gegen Aufpreis angeboten werden
    8. Ein Bodengutachten ist im Angebotspreis enthalten. Falls ein verwendbares Bodengutachten seitens der Bauherren zur Verfügung gestellt wird, vergüten wir dieses mit 535,00 Euro.
    9. Im Angebotspreis ist eine TÜV-Baubegleitung inkl. Blower Door Test enthalten. Wird diese Leistung abgewählt, vergüten wir dies mit 1.050,00 Euro. Der Blower Door Test ist zwingend und muss dann vom Bauherren beauftragt werden.

    Im Angebotspreis sind eine Bauherrenhaftplicht und eine Bauwesenversicherung enthalten. Ebenfalls eine Fertigstellungsbürgschaft über 5%
    Die Bauzeit beträgt 7,5 Monate mit Keller (ohne Maler- und Bodenbelagsarbeiten). Die Gewährleistung auf alle Bauleistungen beträgt 5 Jahre. Die Gewährleistung auf elektronische Einbauteile 2 Jahre. Das Festpreisangebot hat 12 Monate Bestand bei Auftrag bis 15.10.2015
    Mit freundlichen Grüßen
     
  11. giiati

    giiati

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    Anbei der Text des Bauwervertrages:

    Die Firma xxxxxxxx liefert und erstellt ein Massivhaus mit der Bezeichnung ………… (mit Keller) zu einem Gesamtkaufpreis inklusive MwSt. in der gesetzlichen Höhe
    EUR
    In Worten: EUR
    §1
    Vertragsgegenstand
    Ziffer 1 Der Auftragnehmer übernimmt die schlüsselfertige Erstellung und Bauleitung des vorstehend genannten Bauvorhabens, dabei gelten folgende Grundlagen:

    - Antrag auf die noch zu erteilende Baugenehmigung ohne Änderungen bzw. Auflagen der

    Baugenehmigungsbehörde.
    - Evtl. Eingriffs- und Ausgleichsplanungen, wie z.B. Biotopwertberechnungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten
    - Baugenehmigung ohne Änderungen und Auflagen zum Antrag - Bei Änderungen und Auflagen durch die Genehmigungsbehörde, die in Folge einer Änderung zu Mehrkosten führen, sind diese zusätzlich zum Pauschalpreis gemäß § 2 Nr. 1 vom Auftraggeber zu entrichten
    - Die Bauwesen- und die Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur Übergabe sind mit dem Hauspreis abgegolten.
    - Das Baugrundstück ist frei von Altlasten und Gebäuden – oder Baubestand und bezogen auf das Straßenniveau eben, d.h. in gleicher Höhe. Zur Überprüfung der geologischen Verhältnisse wird ein Baugrundgutachten eingeholt. Die Kosten für das Gutachten sind im Hauspreis enthalten. Kalkulationsgrundlage ist eine zulässige, vorhandene Bodenpressung von 150 KN/qm und ein Bettungsmodul von 20 MN/m3.
    - Für die Lösbarkeit des Bodens wird von der Bodenklasse 3 oder 4 ausgegangen, einem zulässigen Böschungswinkel für Baugruben von 60 oder größer und für die Frostempfindlichkeit von der Frostempfindlichkeitsklasse 2. Kalkulatorische Grundlage für die Höhenlage des Hauses ist bezogen auf Oberkante Schotterpolster ca. 15 cm über Oberkante Gelände. Liegen diese Gegebenheiten nicht vor, erhält der Auftragnehmer den Mehraufwand vom Auftraggeber vergütet.
    - Das Wohnhaus liegt im Außenlärmpegelbereich II. Liegen diese Gegebenheiten nicht vor, erhält der Auftragnehmer den Mehraufwand vom Auftraggeber vergütet. Als Rückstauebene wird der höchste Punkt der vorhandenen/geplanten Straße vor dem Grundstück angenommen. Rückstausicherungen sind nicht vereinbart.

    Ziffer 2 Geltende Normen
    Neben diesem Vertrag gelten folgende Regelungen in nachstehender Reihenfolge als Vertragsbestandteile:
    • Gesetzliche Regelungen, insbesondere des BGB
    • Sonderausstattungen
    • Bau- und Leistungsbeschreibung
    • Pläne des Vertrages
    • Zahlungsplan

    §2
    Vergütung
    Ziffer 1 Der Vertrag ist ein Pauschalpreisvertrag mit einem Pauschalfestpreis (Gesamtkaufpreis) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Pauschalfestpreisgarantie besteht 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung. Wird innerhalb dieser Frist nicht mit dem Bau begonnen, durch Ursachen oder Gründe die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt eine Preisberichtigung nach Ziffer 3 zu verlangen.
    Ziffer 2 Die Rechnungsstellung erfolgt direkt gegenüber dem Auftraggeber.
    Ziffer 3 Wenn die Pauschalfestpreisgarantie erlischt, dann gelten grundsätzlich die jeweiligen Preise zu diesem Zeitpunkt gültig sind. Dabei ist der Auftragnehmer berechtigt, die bei ihm im Durchschnitt aller vergleichbaren Bauvorhaben angefallenen Kostensteigerungen (insbesondere Material-, Lohn- und Transportkostensteigerungen) zugrunde zu legen. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass in seinem konkreten Falle geringere oder keine Kostensteigerungen eingetreten sind. Sofern Änderungen in den Mehrwertsteuersätzen eintreten, werden die am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Sätze berechnet
    Bei einem Haus mit Keller werden die Raten wie folgt zur Zahlung fällig:
    • 5,0 % mit Aushändigung des Bauantrages/Bauanzeige
    • 10,0 % mit Fertigstellung der Bodenplatte
    • 10,0 % mit Fertigstellung der Kellerdecke
    • 10,0 % mit Fertigstellung der Erdgeschossdecke
    • 10,0 % mit Fertigstellung der tragenden Wände
    • 20,0 % mit Fertigstellung des Dachstuhls, Dachdeckung und Spenglerarbeiten (13%) und Einbau
    der Fenster (7%)
    • 9,0 % mit Fertigstellung der Rohinstallation Elektroinstallation (4%) und Innenputz (5%)
    • 5,5 % mit Fertigstellung der Rohinstallation Heizung-Sanitär (3%) und Estrich (2,5%)
    • 5,0 % mit Lieferung und Montage der Heizung
    • 7,0 % mit Fertigstellung des Außenputzes oder des Verblendmauerwerkes
    • 5,0 % mit Fertigstellung Fliesenarbeiten (2,5%) und Einbau der Sanitärobjekte (2,5 %)
    • 3,5 % mit Abnahme
    §3
    Ausführungszeiten
    Ziffer 1 Der Auftragnehmer beginnt mit der Baumaßnahme 20 Arbeitstage nach Vorlage aller nachstehend aufgeführten Voraussetzungen zum Baubeginn, nicht jedoch früher als 8 Wochen nach Unterzeichnung der Bauantragsunterlagen. Voraussetzungen für den Baubeginn sind:
    - Vorlage der auflagenfreien Baugenehmigung
    - Vorlage der geprüften bautechnischen Nachweise durch Bauaufsichtsbehörde, das bautechnische Prüfamt oder anerkannte Prüfingenieure in den Bundesländern, wo eine Prüfung der bautechnischen Nachweise erforderlich ist
    - Vollständige Zahlung der bis dahin laut Zahlungsplan angefallenen Beträge
    - Freigabe der Ausführungsplanung/Werkplanung
    - Unbefristete Bankbürgschaft des finanzierenden deutschen Kreditinstitutes oder Sparkasse über die Höhe der letzten Rate gemäß Zahlungsplan.

    Ziffer 2 Die Bauzeit/Ausführungszeit beträgt bei einem Haus mit Bodenplatte …….. Monate ab dem vertraglich zugesicherten Baubeginn. Bei einem Haus mit Keller verlängert sich die vertraglich vereinbarte Bauzeit um ……... In der Bauzeit / Ausführungszeit nicht enthalten sind noch zu beachtende Austrocknungszeiten der Wand-und Fußbodenkonstruktionen für Maler-, Tapezier-und Bodenbelags arbeiten. Gesetzliche Feiertage verlängern die Bauzeit. Über Weihnachten und Neujahr gilt die Zeit vom 23. Dezember bis 06. Januar als Weihnachtsfrieden und wird auf die Bauzeit nicht angerechnet.
    Ziffer 3 Der Auftragnehmer kündigt dem Auftraggeber sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Abnahmetermin die Abnahme an. Die Abnahme kann nur nach erfolgter Zahlung der vorletzten Rate erfolgen. Bei der Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll zu fertigen.
    Ziffer 4 Der Ausführungszeit sind im Falle von Bauzeitverzögerungen folgende Kalendertage mit einem ausreichendem Dispositionszeitraum bei Bauunterbrechungen hinzuzurechnen, für die insbesondere die vereinbarten Folgen, z.B. Vertragsstrafe nicht anwendbar sind:
    - Verzögerungen infolge höherer Gewalt
    - Schlechtwettertage gemäß Mitteilung des Auftragnehmers, an denen aufgrund des jeweiligen

    Bautenstands und Wetters die Arbeit am Bau als nicht zumutbar beurteilt wird
    - Tage der Verspätung des Geldeinganges der Kaufpreisraten beim Auftragnehmer, soweit die

    Verspätung nicht durch mangelbedingte Leistungsverweigerungsrechte zustande kommt.
    - Verzögerungen durch Auflagen und sonstige Verzögerungen der Baugenehmigungsbehörde und

    anderer öffentlicher Stellen (z.B.: Medienträger).
    - Verzögerungen, die aufgrund von Änderungs-/Sonderwünschen des Auftraggebers eingetreten sind.
    - Verzögerungen durch unberechtigte Widersprüche des Auftraggebers gegen die Bauausführung, bei denen nicht unmittelbar auf der Baustelle eine Einigung mit den ausführenden Handwerkern erzielt werden kann.
    - Verzögerungen, die nicht im Gefahrenbereich des Auftragnehmers liegen.

    §4
    Besondere Ausführungsbestimmungen
    Der Auftraggeber soll aus Gründen der Sicherheit vor Übergabe des Hauses dieses nicht ohne einen verantwortlichen Mitarbeiter des Auftragnehmers (Handlungsbevollmächtigten) betreten. Er kann jedoch jederzeit einen Begehungstermin vereinbaren. Betritt er das Bauobjekt ohne Begleitung eines verantwortlichen Mitarbeiters des Auftragnehmers, haftet der Auftragnehmer für daraus entstehende Personen- und/oder Sachschäden nicht.
    §5
    Vertragsstrafe
    Ziffer 1 Im Falle des Verzuges hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe ab dem vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt von Euro 50,00 pro Arbeitstag (Montag bis Freitag) zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf maximal fünf von hundert (5 %) der Auftragssumme begrenzt.
    Ziffer 2 Ein Verzug liegt nur vor, soweit zum Fertigstellungszeitpunkt am Werk wesentliche Mängel bestehen,
    unwesentliche Mängel bleiben außer Betracht.
    Ziffer 3 Hat der Auftraggeber die Leistung abgenommen, so kann er nur dann auf Zahlung der Vertragsstrafe
    bestehen, wenn er sich dies bei der Abnahme schriftlich vorbehalten hat.
    §6
    Gewährleistungsansprüche
    Ziffer 1 Der Auftragnehmer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
    Ziffer 2 Die Gewährleistungspflicht für das Bauwerk beträgt fünf Jahre nach BGB. Bodensetzungen der verfüllten Arbeitsräume im Außenbereich sind nicht auszuschließen. Diese stellen kein Mangel dar, soweit es sich lediglich um unwesentliche Setzungen handelt.
    Ziffer 3 Die Gewährleistungsfrist für die technischen Einrichtungen und für mechanisch bewegte Teile oder für Verschleißteile im Sinne von kurzlebigen Wirtschaftsgütern oder feuerberührte Teile beträgt 2 Jahre.
    Ziffer 4 Bei maschinellen und elektrotechnischen / elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Absatz 2 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, einem vom Auftragnehmer benannten Fachbetrieb die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen.
    §7
    Zahlungen
    Ziffer 1 Der Eintritt der Zahlungsvoraussetzungen für die Teilzahlungen wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mitgeteilt. Die Zahlungsvoraussetzungen bestehen nur insoweit wie sie dem Baufortschritt entsprechen. Die letzte Rate wird um die bei der Abnahme festgestellte Höhe der Restarbeiten unter Berücksichtigung von Leistungsverweigerungsrechten gekürzt. Diese Summe ist sofort nach Erledigung der im Protokoll aufgeführten Restarbeiten fällig.
    Ziffer 2 Die Kaufpreisraten müssen binnen sieben Arbeitstagen nach Rechnungserhalt auf dem noch zu benennenden Konto des Auftragnehmers eingegangen sein. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von fünf vom Hundert (5%) jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz aus der verspäteten Teilzahlung zu entrichten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht, oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.
    §8
    Leistungsdurchführung
    Der Auftragnehmer hat gegenüber den im Rahmen der zu erbringenden Leistungen von ihm beauftragten Dritten die alleinige und uneingeschränkte Weisungsbefugnis. Insbesondere hat der Auftraggeber Änderungs- und Sonderwünsche ausschließlich dem Auftragnehmer, nicht jedoch Dritten, insbesondere Subunternehmen gegenüber zu erklären.
    §9
    Leistungen, die der Auftraggeber in Eigenleistung oder durch Dritte zu erbringen hat
    Nachstehende Leistungen hat der Auftraggeber in Eigenleistung oder durch Dritte erbringen zu lassen:

    • Maler- und Tapezierarbeiten
    • Fußbodenbeläge, soweit gemäß der Bauleistungsbeschreibung nicht gefliest wird
    • Außenanlagen, u. a. auch notwendige Eingangsstufen, Podeste, Zuwegungen
    • Erstellung der Hausanschlüsse und Hausanschlusskosten bis einschließlich Übergabepunkt im Haus
    • Genehmigungsgebühren für Baugenehmigung, Schlussabnahme und sonstige Abnahmegebühren,
    • behördliche Gebühren einschließlich erforderlicher Prüfingenieurgebühren
    • Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit integrierter Feuerrohbauversicherung vor Baubeginn

    §10
    Sonstige Vereinbarungen
    Ziffer 1 Ergänzungen, Änderungen und die Aufhebung dieser Vereinbarung bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
    Ziffer 2 Salvatorische Klausel:
    Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung richtet sich der Inhalt dieser Vereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften.
    Ziffer 3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Baustellenbesichtigungen zu Werbezwecken durchzuführen und bis zur Abnahme des Hauses Bauschilder auf dem Grundstück aufzustellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Haus nach Fertigstellung kostenlos fotografisch zu Werbezwecken zu nutzen.
    Ziffer 4 Die Bauleitung/-überwachung auf nicht von diesem Vertrag erfassten Leistungen wird ausdrücklich
    ausgeschlossen. Eigenleistungen des Auftraggebers dürfen den Bauablauf weder behindern noch
    unterbrechen.
    Ziffer 5 Der Auftragnehmer schließt für jedes Bauvorhaben sowohl eine Bauwesenversicherung und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab. Die Versicherungsbedingungen für die Versicherungen werden bis Baubeginn ausgehändigt.
     
  12. giiati

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    Innenarchitekt wäre ich gerne :)
    Hoffe euch damit nicht zu erschlagen..... :hammer:
     
  13. giiati

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    Zum Preisnachlass :
    Ist so schlimm nach Preisnachlass zu fragen ?
    Ist doch klar dass der Verkäufer erstmal sagt dass kein Nachlass drin ist.
    Ist beim Autokauf auch nicht anders.
    Zwischen den 2 Haus-Größen liegen ca. 14.000€. Uns wäre lieber das größere aus Grundrissgründen ( unter anderem wegen eines Luftraumes, der natürlich viel Platz schluckt).
    Wir denken dass mehr Fläche eher zu einem Nachlass führt als am Endpreis des kleineren Hauses zu handeln.
    Natürlich werten wir es als gutes Zeichen wenn die Baufirma erstmal sagt "ist nichts drin". - Eher als die sofort große Nachlässe gewährt.....
    Unser Sachverständige hat zunächst die Bauleistungsbeschreibung geprüft und kommentiert ( diese können gerne auch Wunsch auch gepostet werden ).
    Ob er auch in Sachen Vertragsrecht/gestaltung spezialisiert ist wissen wir noch nicht. Wir werden uns beim Bauherrenschutzbund nächste Woche noch mal erkundigen.

    Danke vorerst für die Antworten
     
  14. #34 Gast036816, 17.10.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das lesen sich wenige durch!

    entwurf selbst gemacht, vertrag soll das forum prüfen - dein vorgehen ist nicht korrekt. ich würde an deinem thema am liebsten ein schloss dran hängen.
     
  15. giiati

    giiati

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    Innenarchitekt wäre ich gerne :)
    Hallo Rolf.
    Den Vertragsentwurf haben wir nicht selbst gemacht. Den Grundrissplan schon um neben der Grundfläche des Hauses - der Baufirma unsere Wünsche mitteilen zu können.
    Warum ist mein Vorgehen nicht korrekt ?
    Herr Wortmann hat mich gebeten Vertragsinhalte hier zu posten.
     
  16. #36 Gast036816, 17.10.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann lies dir noch einmal die nutzungsbedingungen des forums durch, dann solltest du wissen, warum ich das schreibe.
     
  17. #37 JamesTKirk, 17.10.2015
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Hier sollen keine Verträge reinkopiert werden. Löst das per PN. Darum .... :closed:
     
  18. #38 Ralf Wortmann, 18.10.2015
    Ralf Wortmann

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    Auch wenn hier geschlossen ist, zur Vervollständigung noch ein Nachtrag von mir:

    Meine Vermutung aus #27 hat sich bestätigt. Die oben von giiati in § 2 unter #31 gepostete Ratenzahlungsvereinbarung ist unausgewogen; die entsprechende Klausel ist schon allein wegen der Nichtberücksichtigung des § 632a Absatz 3 BGB nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam. Auch eine Reihe anderer Klauseln des Vertrags sollten unbedingt geändert und ergänzt werden. Solche Ergebnisse erzielt man, wenn man auf eine Prüfung des Werkvertragsentwurfs durch einen Juristen verzichtet.

    Um das Posten des gesamten Vertragstextes nebst LV habe ich giiati nicht gebeten. Das sprengt eindeutig den Rahmen dessen, was das Forum hier leisten kann (und will).

    Mit dem genannten Urteil des BGH meine ich dieses hier:

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    BGH, Urteil vom 8. November 2012 - VII ZR 191/12

    Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauunternehmers enthaltene Vertragsklausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt, ohne auf die nach § 632a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ist unwirksam, weil sie den Verbraucher von der Geltendmachung seines Rechts auf diese Sicherheitsleistung abhalten kann.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
     
Thema: Bauwerkvertrag nach VOB oder BGB
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