Abstandflaeche

Diskutiere Abstandflaeche im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Frage: Hiermit ist gesamte Wandfläche des Gebäude gemeint, oder nur die zum Nachbar? ...Abstandsflächen nicht erforderlich bei...

  1. #1 malgucken, 16.10.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16.10.2015
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    Hallo.

    Frage: Hiermit ist gesamte Wandfläche des Gebäude gemeint, oder nur die zum Nachbar?

    ...Abstandsflächen nicht erforderlich bei Gebäuden... die nur Garagen oder Nebenräume enthalten, soweit
    - die Wandhöhe nicht mehr als 3 m beträgt und
    - die Wandfläche nicht größer als 25 m² ist.

    Danke.
     
  2. #2 Thomas Traut, 16.10.2015
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    Abstandsflächen werden immer je Wand/Bauteil berechnet und fallen senkrecht dazu auf das (ebene) Grundstück.

    Was willste eigentlich wissen?
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 16.10.2015
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    Mit den 25 m² ist die Wandfläche zum Nachbarn gemeint, mit der Höhe von max. 3 m auch.
     
  4. #4 malgucken, 16.10.2015
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    Ich darf einen Schuppen zwischen Haus und Nachbar bauen, der auch so im Antrag genehmigt wurde.
    Nun soll da noch etwas mehr rein, d.h. Schuppen soll größer werden.
    Auf dem Bauamt hieß es, machen Sie ihn einfach größer, fällt unter genehmigungsfreie Bauvorhaben....

    Blöderweise habe ich nicht direkt gefragt, und laut Wunsch ist der nun so groß, dass die Gesamtwandfläche (alle 4 Wände zusammen) an die 30m^2 ist, bei 2.2m Höhe.

    Wenn nur die Fläche zum Nachbar mit 25m^2 nicht überschritten darf, wäre das ja kein Problem.
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 16.10.2015
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    Schreib bitte mal, welchen § du in dem ersten Beitrag zitierst.

    Ist das ein Bauvorhaben an deinem Wohnort, in Nordrhein-Westfalen?

    Das klingt mir eher nach der LBO von Baden-Württemberg.
     
  6. #6 Baufuchs, 16.10.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In NRW gibt's keine Begrenzung der Wandflächengröße.

    Max auf einer Grenze möglich = 9m Länge und im Mittel 3m Wandhöhe. Gesamtgrenzbebauungslänge (verteilt auf 2 Grenzen = 15m)
     
  7. #7 malgucken, 17.10.2015
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    Hi
    Ja, BW.
    Sorry, vergessen zu erwähnen. 2 Sachen halbwegs parallel versuchen in der Familie.
    Hier wars wieder entscheidend, aber Respekt, richtig getippt. Geht hier in diesem Fall ums südlichere Bundesland. §6. https://www.qwant.com/?q=lbo+baden&client=opensearch
    Bauamt meinte kein Problem, bloß größe war unklar, auf was sich die 25m² beziehen.
    Aber wurde oben ja hoffentlich schon richtig angedeutet, dass es hier hoffentlich egal ist, wenn Gesamtfläche der Wände etwas mehr ist, da nur die Seite/Wand parallel zur Grenze zählt, die direkt dazu verläuft... und unter 40m³ ist man da auch noch.
    Dann könnte der Nachbar ja sogar mitziehen. Das gibts nämlich wieder tolle Ideen, nur eine Wand in der Mitte zu errichten. Aber gut, erstmal schauen.
     
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