Was tun bei grober Kosten Überschreitung?

Diskutiere Was tun bei grober Kosten Überschreitung? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Mal zum Verständnis. A. sagt: Der Spaß kostet 60k. Kosten tut's dann aber 140k, also 80k mehr. Richtig??? Somit wäre der Schaden natürlich nicht...

  1. #61 Thomas B, 26.10.2015
    Thomas B

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    Mal zum Verständnis.

    A. sagt: Der Spaß kostet 60k. Kosten tut's dann aber 140k, also 80k mehr. Richtig???

    Somit wäre der Schaden natürlich nicht 80k. Denn der TE hätte ja auch ein Mehr an Leistung erhalten, mehr an baulichen Umfang...eben 80k mehr.

    Ärgerlich? Natürlich. Denn woher auf einmal 80k nehmen?!

    Aber der "Schaden" wäre nat. nicht 80k.

    Der Fehler wäre Kosten falsch kalkuliert zu haben. Nichtsdestoweniger hat der BH Leistungen im Wert von 140k erhalten!

    Die ungeplanten Mehrkosten für Zinsen für die 80k dürften dem A. aber auf die Füße fallen.

    Mal anders herum.

    Wie wäre es denn, wenn A. schätzt: kostet 200k. Am Ende, durch Weglassen und geschicktes Einsparen und weil er einfach zu hoch lag kommen 140k bei raus. Freude allenthalben....klar. Bekommt der A. dann die eingesparten 60k on top??? Wohl kaum...oder?

    Scheint wohl eine Art Einbahnstraße zu sein: Mehrkosten: A. ist schuld und zahlt. Minderkosten: A. ist schuld und bekommt nüscht.
     
  2. #62 Thomas B, 26.10.2015
    Thomas B

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    Der Architekt übernimmt nun also 40k aus der eigenen (Porto)kasse?

    Bekommt er dann die dafür geleisteten Dinge auch mit nach Hause? Fenster? Bodenbeläge? Diese sind doch Teil der Baumaßnahme und in Besitz des TE übergegangen, ein Teil seines Hauses....das zahlt nun der A. aus eigener Tasche und der TE nutzt es??? Ich mag's nicht recht glauben.....
     
  3. R.B.

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    Ich tippe zwar auf viele Missverständnisse, aber die Hoffnung bleibt, dass zumindest der RA der involviert ist, weiß was er tut.
     
  4. Baumal

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    das sind ja oftmals viele dinge, welche TE in den raum stellen.
    experten und laien machen sich ein kopf.

    zu sachverhalten wird sich nicht geäußert, da lässt man lieber
    ein forum rätseln. eine merkwürdige erwartungshaltung, so etwas.
     
  5. #65 HJOrtmann, 26.10.2015
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    Mal zum Verständnis:
    und wirklich, ohne den thread hier sprengen zu wollen. Die Argumentation oben ist klar und nachvollziehbar, aber ein Punkt fehlt doch immer: der Bauherr darf doch denken: "60k ist es mir wert - 140k nicht. Bei 140k hätte ich gar nicht erst angefangen". Wie fließt das mit ein ? Man hat doch am Ende eine tolle Hütte, teurer als geplant, mit entsprechendem Gegenwert, die man aber gar nicht haben wollte ?!
     
  6. #66 GWeberJ, 26.10.2015
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    Ich würde die Schraube nochmal weiter drehen: Kostenschätzung durch Architekt liegt viel zu hoch, AG vereinbart eine unnötige Finanzierung, Architekt zahlt die (eigentlichen unnötigen) Zinsen.
     
  7. #67 Ralf Wortmann, 26.10.2015
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    Ja, er hat eine Versicherung, siehe Beitrag #1, vorletzter Absatz. Er behält seine Versicherung und würde auch ziemlich sicher überall eine neue bekommen.

    Wie bei den meisten anderen Versicherungen auch, hat er anscheinend eine Ausschlussklausel für eine Haftung für Bausummenüberschreitung im Vertrag. Das kommt oft vor und ist auch von der Architektenkammer her nicht etwa verboten.

    --------------------------------------------------------------------------------
    Solche Ausschlussklauseln lauten z.B. in den Musterbedingungen des GDV wie folgt:

    „4. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
    4.1 aus Überschreitung der Bauzeit sowie eigener Frist und Termine;
    4.2 aus der Überschreitung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen im Sinne der DIN 276 oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder, soweit es sich hierbei um Aufwendungen handelt, die bei ordnungsgemäßer Planung und Erstellung des Objektes ohnehin angefallen wären. Das gilt auch für Ansprüche aus der Überschreitung von Baukostenobergrenzen, sowie für Ansprüche aus Bausummengarantien oder Festpreisabreden des Versicherungsnehmers oder Dritter; (…);
    4.6 die der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter durch ein bewusst gesetz-, vorschrift- oder sonst pflichtwidriges Verhalten (Tun- oder Unterlassen) verursacht hat.“
    -----------------------------------------------------------------------------------

    Soweit der Text. Schaut mal in eure eigenen Versicherungsbedingungen; wahrscheinlich habt ihr, ohne es zu wissen, auch solche oder ähnliche Klauseln.

    Spätestens seit der Neugestaltung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 01.01.2008 ist die Sache mit den Anerkenntnissen von Versicherungsnehmern nicht mehr so folgenschwer für den VN, wie gemeinhin angenommen. So lautet z.B. der

    § 105 VVG: „Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn ohne seine Einwilligung der Versicherungsnehmer den Dritten befriedigt oder dessen Anspruch anerkennt, ist unwirksam.“
     
  8. #68 live001, 26.10.2015
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    Also.
    Es mag komisch klingen oder nicht. Liegt vielleicht dran das ich Laie bin.
    Fakt ist das ein Budget schriftlich vertraglich fixiert wurde und sämtliche kostenplanungen von dem Architekten auf dieses Budget ausgelegt wurden.
    Es lässt sich drüber spekulieren aus welchen Gründen er das Budget nicht beachtet hat aber Fakt ist das er mehr als 100% über dem Budget ist.
    Ich kenne seine finanziellen Mittel nicht aber ich habe hier eine kosten Übernahme -von unserem Anwalt und seinem abgesegnet - vorliegen.
    Ob das für den ein oder anderen nun glaubhaft ist oder nicht... Don't know.
    Aber ich lade gerne jeden ein zur Besichtigung zu kommen und stelle dann auch gerne Unterlagen zur Verfügung.
    Aber ich habe mehr zu tun als mich in Foren anzumelden und zu Trollen.
    Danke für die Hilfe trotzdem.
    Gruß
     
  9. #69 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2015
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    Ergänzung zu R.W.

    Wenn denn eine Kostenüberschreitung durch die Haftpflicht abgedeckt ist, so werden mWn nicht die Mehrkosten 1-1 abgedeckt, sondern nur deren Folgekosten.
    Wenn z.B. also der Bauherr für die nötige Nachfinanzierung einen höheren Zinssatz als für die Basisfinanzierung bezahlen, dann ist diese Differenz der Zinskosten versichert. Wobei das Schadenminderungsprinzip gilt. Einen Kredithai mit 25% Zinsen gibts nicht erstattet.

    *************************************

    Naja. Wenn ich mich über so etwas freue, dann wüsste ich schon gern, wie belastbar die Brücke ist, die man mir da baut.

    Augenschein hat schon oft getrogen und das schicke eigene Haus, in dem er wohnt und arbeitet, gehört auf dem Papier seiner Frau und kann dann nicht angegriffen werden. Alles schon dagewesen.

    Für mich wäre ein Nachweis der Bonität dieses Angebots das Erste, was ich sehen wollen würde.
    Als Zweites würde ich meinen Anwalt beauftragen, eine Sicherung dieser Bonität zu entwickeln (Notaranderkonto, verpfändetes Sparbuch, ....), damit die nicht "verdunsten" kann.
     
  10. #70 Ralf Wortmann, 26.10.2015
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    Ich glaube dir selbstverständlich und du hast recht - du bist hier niemandem Rechenschaft schuldig. Ich glaube auch nicht, dass irgend jemand hier deinen Beitrag für trollig hielt.

    Aber wie lautet denn die Formulierung? Hat der Archi geschrieben, dass er einen Schadensersatzbetrag in Höhe ... € anerkennt und diesen zahlen wird, soweit seine Versicherung ihn nicht zahlt, oder lautet der Vergleich z.B. nur dahingehend, dass er 50 % "des Schadens" persönlich trägt, soweit seine Versicherung ihn nicht zahlt?

    Im ersten Fall wäre alles bestens, im zweiten Fall stünde indes noch nicht fest, ob du 40.000 €, 20.000, nur 4.000 € oder gar nichts bekommst, weil du dann erst einen Prozess über die Schadenshöhe (mit ungewissem Ausgang) führen müsstest.
     
  11. #71 live001, 26.10.2015
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    Das werde ich morgen gleich besprechen. Danke für den Hinweis.
     
  12. R.B.

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    Na dann hoffe ich mal, dass Dein Anwalt nicht geschlafen hat.
    Keine Ahnung welche "Kosten" dadurch abgedeckt sind, und wie belastbar diese Zusage ist. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, warum der Architekt ohne Not so etwas unterchreiben sollte, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sein Anwalt ihm dazu geraten hat. Irgendwas passt da nicht......sagt mir mein Bauch.
     
  13. #73 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2015
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    Naja - wenn es um den von R.W. benannten zweiten Fall ginge, könnte es auch eine vom Anwalt des Kollegn verordnete Valium sein. :)

    Schaden kleinrechnen und 2 k€ zahlen. Das wäre dann wohl nicht das, was der TE derzeit erhofft.
     
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