Baufirma insolvent, weiter machen?

Diskutiere Baufirma insolvent, weiter machen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag zusammen, ich versuche mal, alles etwas schnell zusammen zu fassen. Etwa im Januar diesen Jahres hat der Onkel meiner Frau ein...

  1. #1 Azrael030, 23.10.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23.10.2015
    Azrael030

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    Guten Tag zusammen,

    ich versuche mal, alles etwas schnell zusammen zu fassen.

    Etwa im Januar diesen Jahres hat der Onkel meiner Frau ein Zweifamilienhaus mit Gründstück gekauft. Dort wollen wir mit 3 Parteien einziehen. Also Anbau und Umbau. Mit dem Baufirmar gab es immer schon Ärger. Immer wieder gab es Wochenlange Verzögerungen, Tage an denen einfach niemand am Bau war. Aber immer wieder wurde uns versichert, das alles Ende Oktober fertig wird. Selbst als auch einem Laien klar war, das das nicht zu schaffen ist.

    Letzte Woche fand dann (mal wieder) ein klärendes Gespräch statt:


    Besprechung am 14.10.15 um 17:00 Uhr
    Anfänglich wurden die div. Baurückstände und Probleme an der Baustelle
    erörtert. Die Bauherren bemängeln nach wie vor die Zusammenarbeit mit der
    Firma xyz.
    Es werden mindestens 5 Wochen Bauzeit überschritten und können nicht
    wieder eingeholt werden. Die Übergabe verzögert sich auf jeden Fall. Die
    Familien x und y haben zwischenzeitlich ihre Wohnungen gekündigt
    und werden ab dem 01.12.2015 (Eheleute z) und ab dem 01.01.2016 (Herr
    y und Familie xi, jun.) auf ein Hotel oder ähnliches angewiesen sein.
    Herr b hat seine Probleme (drohende Insolvenz) geschildert. Um
    seine Bauherren nicht mitzureißen (Stilllegung der Baustelle für viele Monate),
    bietet er folgende Vorschläge an:
    a) Alles läuft weiter mit sehr hohem Risiko der Insolvenz – dies kostet den
    Bauherren sehr wahrscheinlich viel Zeit und Geld
    b) Die Fa. xyz übergibt der Partnerfirma „ggg“ diesen Bauauftrag.
    Alle Rückgriffsrechte und Gewährleistungsansprüche gehen über.
    Zeitverzögerung hier 2 – 4 Wochen ohne höhere Kosten.
    c) Herr b stellt bis Ende dieser Woche einen neuen Zeitplan
    der Baufortführung auf und verhandelt mit den Firmen der Folgegewerke
    einzelne, separate Werkversträge zwischen den ausführenden Firmen
    und den Bauherren, damit die Arbeit sofort weitergehen kann. Hierbei
    können die Kosten eingehalten werden (die Rechnungen werden von
    diesen Firmen gestellt und von den Bauherren auch an diese direkt
    gezahlt). Herr b kann die Baubetreuung und Betreuung für
    die KfW-Anträge weiterhin steuern ohne das ein evtl. Insolvenzverwalter
    Zugriff bekommt. Vorteil = es kann schon in der kommenden Woche
    weitergehen.
    d) Sofortige Vertragsaufhebung auf juristischem Wege – dies ist für alle
    Beteiligten teuer und für die Bauherren tritt auch hier der Baustopp ein
    Zu Ende des Gespräches sind sich alle Beteiligten einig, dass Vorschlag c) die
    unriskanteste und einvernehmlichste Lösung mit dem geringsten Zeitverlust
    sein wird. Herr b sucht auch nach
    Lösungsansätzen für die Möbeleinlagerung und Unterbringung der Bauherren.
    Eine Entscheidung wird nach Vorlage des neuen Bauzeitplanes und der
    einvernehmlichen Übergangslösung für die Bauherren (diese müssen
    allerspätestens am jetzigen Samstagvormittag vorliegen), noch am Samstag
    gefällt werden.



    So, gestern kam dann der Anruf, das die Insolvenz offiziell ist.

    Wie geht es jetzt weiter? Zum Glück haben wir immer nur die Rechnungen bezahlt, für Arbeiten die wirklich beendet waren. Somit sollten es schon mal keine finanziellen Nachteile geben. Aber können wir jetzt einfach Firmen beauftragen, den Bau zu Ende zu machen? Wie gesagt, die Zeit drängt. Schwiegereltern haben ihr Haus verkauft und müssen zum 1.12. raus. Wir und der Onkel meiner Frau einen Monat später, haben unsere Wohnungen gekündigt und können NICHT länger wohnen bleiben.

    MfG
     
  2. R.B.

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    Gleich vorweg, es handelt sich hier nicht um einen Bauträger. Deswegen habe ich Deinen Beiträge geändert um Missverständnisse zu vermeiden.

    Habt Ihr einen Fachanwalt? Oder zieht Ihr die Sache alleine durch? Für mich klingt die Vorgehensweise ziemlich planlos.

    Keine Ahnung welche Punkte aus Pos. c.) bereits erledigt sind, aber in meinen Augen habt Ihr jetzt ein echtes Problem. Falls parallel Verträge geschlossen wurden, ohne dass die alten Verträge unwirksam sind, habt Ihr nun 2 Verträge für das gleiche Gewerk. Die Baufirma wird nun von einem Insolvenzverwalter geleitet. Dessen Aufgabe ist es so viel Geld wie möglich für die Firma zu sichern. Er wird also genau darauf schauen, wo er noch Forderungen geltend machen kann (dazu zählen auch entgangene Gewinne).

    Da kann man nur raten, den ganzen Papierkram zusammenstellen und schnell ab damit zu einem Fachanwalt. Der muss klären in welcher Position Ihr Euch befindet. An einen Einzug noch in diesem Jahr ist angesichts der Daten die Du genannt hast, nicht zu denken. Ich würde sogar sagen, es ist schlichtweg unmöglich in dieser kurzen Zeit überhaupt Handwerker bei zu bekommen. Je nachdem welche Gewerke noch ausstehen, würde ich selbst einen Einzug zum nächsten Frühjahr mit Vorsicht betrachten.

    Nebenbei bemerkt, einen Rechtsbeistand hättet Ihr schon viel früher einschalten sollen. Jetzt muss erst einmal alles aufgearbeitet werden, und das dauert. Wir haben Ende Oktober, dieses Jahr ist quasi schon rum. Ich würde mich schon einmal nach einer Übergangswohnung umsehen und den Umzug planen.
     
  3. #3 Azrael030, 23.10.2015
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    Hallo R.B.,

    danke schon mal für deine Antwort.

    Noch haben wir keine Firmen eigenständig beauftragt. Auch einen Anwalt haben wir noch nicht.

    Planlos trifft es wohl ganz gut. Aber der Onkel meiner Frau (es ist eigentlich sein Projekt, wir sind NUR die zukünftigen Mieter) ist m.M.n zu unbeschwert und Blauäugig an die Sache ran gegangen. Er wollte nie einen Anwalt einschalten, war immer der Meinung, das wir das so hin bekommen und hat sich natürlich auch immer wieder von der Baufirma bequatschen lassen.

    Was die Handwerker angeht, mit denen haben wir schon geredet. Im falle einen Auftrages unserer Seite, würden sie sofort weiter machen, nur wissen wir nicht, ob bzw ab wann wir das dürfen.

    Also bleibt wohl nur der Anwalt, und das wird sich sicher Monate hin ziehen, bis es überhaupt weiter geht, oder?

    MfG
     
  4. #4 toxicmolotow, 23.10.2015
    toxicmolotow

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    Sofort zum Anwalt. Und, wie RB schon geschildert hat, die Firma ist ja nicht weg, sie ist "nur" insolvent. Die Verträge haben also bis zur endgültigen Kündigung oder Erfüllung Bestand.

    Es kann ja sein, dass der Insolvenzverwalter Licht am Endecdes Tunnels sieht und den Hausbau irgendwie durchzieht oder die Firma samt Verträgen veräußert.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Keine Ahnung wie ausgelastet der Anwalt ist. Wie lange es dauert bis weiter gebaut werden kann, das hängt aber nicht nur vom Anwalt ab.

    Die Schwierigkeit ist, dass die Insolvenz noch lange nicht bedeutet, dass Euer Vertrag mit der Baufirma ungültig oder hinfällig ist. Der Insolvenzverwalter könnte vielleicht zu dem Ergebnis kommen, dass der Vertrag fortgeführt und erfüllt wird. Im Prinzip hat sich vorerst nur Euer Ansprechpartner geändert. Insolvenz wird immer automatisch mit Liquidation eines Unternehmens gleichgesetzt, aber das ist falsch. Es wäre denkbar, dass die Firma nur saniert werden muss, und dann geht es weiter. Beauftragst Du nun andere Firmen, dann kann es passieren, dass Du dann Handwerker im Doppelpack hast, egal ob Du diese benötigst oder nicht. d.h. Du wirst beiden zumindest den (entgangenen?) Gewinn aus ihrem Auftrag zahlen müssen, selbst wenn nur eine Firma die Arbeit fertigstellt.

    Ob der Insolvenzverwalter Euren Auftrag fortführt, das wird von vielen Faktoren abhängen. Er muss Erfolg und Risiken abwägen, und dann entscheiden. Du kannst also davon ausgehen, dass er Euren Vertrag sehr gut kennt bevor er eine Entscheidung trifft. Ich möchte sogar behaupten, dass er Euren Vertrag besser kennt als ihr selbst. Deswegen solltet Ihr hier wieder ein Gleichgewicht schaffen, und das wäre jemand, der nicht nur Euren Vertrag kennt, sondern auch die Folgen abschätzen kann, also ein Fachanwalt.

    Momentan sieht es so aus, dass dem Onkel wohl nicht klar ist, was er da unterschrieben hat. So lange alles gut läuft, bzw. so wie er sich das gedacht hat, ist ja alles OK....aber nun sieht es halt anders aus....es läuft anders als geplant. Jetzt zählt nur noch was nachweislich vereinbart wurde, nur darauf kann man sich verlassen, und selbst da können einem Formfehler noch das Genick brechen. Das gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen, irgendwelche mündlichen Vereinbarungen, usw.

    Nur mal als Beispiel.
    Deine obige Liste, anscheinend ein Besprechnungsprotokoll, ist schön und gut, aber unter Umständen wertlos. Wer hat das Protokoll unterschrieben? In welcher Funktion? War derjenige zu diesem Zeitpunkt überhaupt berechtigt solche Vereinbarungen zu treffen? usw. usw.

    Ich würde versuchen das Ruder nun selbst in die Hand zu nehmen anstatt mich von der Firma bzw. deren Insolvenzverwalter treiben zu lassen. Gleichzeitig solltet Ihr Euch auf eine längere Pause einstellen bis alle Probleme gelöst sind, und nachdem ihr Eure Wohnungen bereits gekündigt habt, braucht Ihr für diese Übergangszeit eine Wohnung. Ich gehe mal davon aus, dass das "neue" Haus bisher noch nicht bewohnbar ist, und auch nicht schnell bewohnbar gemacht werden kann. Zudem gestalten sich Bauarbeiten schwierig wenn das Haus bewohnt ist.
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 26.10.2015
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    Dein Onkel kommt aus meiner Sicht an einer anwaltlichen Beratung nicht vorbei. Und es eilt!

    Bevor irgendwelche Verträge mit anderen Firmen abgeschlossen werden, muss der zwischen deinem Onkel und der insolvent gewordenen Baufirma geschlossene Werkvertrag wirksam beendet werden.

    Dazu muss ein RA (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, m/w) die vertragliche Situation prüfen und schauen, ob bereits ein Bauverzug vorliegt, der zur Kündigung des Werkvertrags aus wichtigem Grund berechtigen würde, oder ob dieser Verzug erst durch eine inverzugsetzende Mahnung hergestellt werden muss. Er muss auch prüfen, ob bereits die Äußerungen des GF der Firma in eurer Besprechung einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen.

    Eure Besprechung scheint in der Woche vom 12.-18.10. stattgefunden zu haben. Nach dem Prinzip des sichersten Weges wäre es sinnvoll, dass eine solche Kündigung wegen der „Frist“ des § 314 Absatz 3 BGB innerhalb von 2 Wochen nach der Besprechung zugeht. Es sollte auch deutliche gemacht werden, dass damit eine hilfsweise „freie“ Kündigung nach § 649 BGB auf keinen Fall ausgesprochen werden soll. Wenn die VOB/B im Vertrag zu Lasten des AN wirksam vereinbart worden sein sollte, sind die Chancen, dass eine Kündigung als wirksam angesehen wird, wegen § 8 Absatz 2 VOB/B etwas besser.

    Ob eine solche Kündigung aus wichtigem Grund noch mitten in einem eröffneten Insolvenzverfahren möglich ist, ist wegen des § 119 InsO rechtlich umstritten. Die verbleibende Ungewissheit darüber kann deinem Onkel derzeit leider niemand nehmen. Auf jeden Fall ist es daher sinnvoll, eine solche Kündigung noch vor der Verfahrenseröffnung auszusprechen, deshalb eilt die Sache, um existenzgefährdende finanzielle Risiken deines Onkels zu verringern.

    Zudem sollte ein Sachverständiger unbedingt den bis dato bestehenden Bautenstand feststellen und der Bau auf etwaige Mängel überprüfen.

    Wie ist denn der Stand des Insolvenzverfahrens? War es ein Eigenantrag der Baufirma oder ein Fremdantrag? Hat das Insolvenzgericht zum Schutz der Gläubigerinteressen im Antragsverfahren bereits ein Verfügungsverbot als Maßnahme zur Sicherung der Insolvenzmasse erlassen und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt?
     
Thema: Baufirma insolvent, weiter machen?
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