Zählt der Putz zur Grundfläche?

Diskutiere Zählt der Putz zur Grundfläche? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Forum, zwei drei kurze Fragen, für versierte Planer sicher leicht zu beantworten: Behörde hatte eine bestimmte Grundfläche vorab...

  1. #1 Wiesenrain, 23.10.2015
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    Liebes Forum,

    zwei drei kurze Fragen, für versierte Planer sicher leicht zu beantworten:

    Behörde hatte eine bestimmte Grundfläche vorab genehmigt (Berlin) und danach wird/wurde eine Bauzeichnung erstellt. Es soll mit 36,5er Porenbeton gebaut werden.

    1.
    Muss die Zeichnung für den Bauantrag 36,5er Außenwände darstellen? Oder muss 1,5cm Putz dazu gerechnet werden und 38cm Mauerwerk in den Plan? Ich würde das gerne genau wissen...

    2.
    Wenn der Putz nicht eingezeichnet werden muss und demnach später auf die Mauern kommt und zur Grundfläche dann dazu zählt, dann würde die vom Amt vorab bestätigte Fläche 0,6qm größer werden, hat das ernste Auswirkungen?

    3.
    Ich suche einen (neuen) Architekten oder vorlageberechtigten BauIngenieur nahe Berlin Köpenick, erstmal nur für Phase 4, Phasen 1-3 sind fertig. Wie vorgehen?

    Eigentlich wollte ich die eigenen Entwürfe nur gezeichnet bekommen (nur Antragsplanung für Ausschreibung), hatte dafür einen BauIng gefunden, der am Ende nicht vorlageberechtigt war!?! Dann einen Architekten gefunden, der auch am Entwurf noch rumfeilen wollte. Also Phasen 3 und 4 beauftragt, gut. Nach vier Wochen war ein Entwurf fertig, der aber nicht der BauO entsprach und auch einer Anforderung nicht, was der Architekt bedauerte. Wir hatten uns dann darauf geeinigt, dass er doch meinen Entwurf einfach zeichnen sollte. Dazu kamen dann eine Woche konkrete Nachfragen und dann wieder nichts mehr. Schließlich hatte ich dann eine Wochenfrist zur Vorlage des ersten mit der BauO konformen Entwurfs nach meiner Vorlage gesetzt, ein Entwurf kam aber leider nicht. Ich denke knapp zwei Monate dafür würden jawohl ausreichned sein. Jetzt ist er krank geworden und die Ehefrau (auch Architektin) will weiter machen, ich aber nicht mehr, diese hätte ja einfach die Entwurfsplanung für ihren Mann machen können? Diesen will sie aber nicht stören und jetzt soll es wieder Besprechungen geben etc...

    Also, wie finde ich einen Architekten? Bei Google habe ich die örtlichen Architekten gesichtet, man weiß aber gerade nicht, was die machen? Bin etwas genervt wegen der nicht so guten Erfahrung - alles schleppt sich hin...
    Das Haus wird ein 2-Etagen-Flachdachbau auf 80qm-Brunnenfundament (ohne Keller), 115qm Wohnfläche, Baukosten sind mit 290 TEUR kalkuliert.

    Freue mich über konkrete Antworten zu 1. und 2. und ggf. einen Tipp zu 3.!

    Gruß aus Berlin
    W
     
  2. #2 saarplaner, 23.10.2015
    Zuletzt bearbeitet: 23.10.2015
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    Zu 1 und 2:

    DIN_277 + Wohnflächenverordnung

    zu 3:

    Also nur für LPH4 wirst du wohl niemanden finden. LPH 4 bedeutet, eigentlich nur, dass ich die Ergebnisse aus 1-3 zusammenfasse (Zeichnungen sind bis dahin eigentlich schon fertig) und die Formulare ausfülle. Daher gibt es für LPH4 ja nur ein paar Prozentpunkte.

    Ich würde aber nie ungeprüft irgendwelche Vorleistungen übernehmen und für LPH4 aufbereiten.
     
  3. #3 Skeptiker, 23.10.2015
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    Dem kann mich dem nur anschliessen. In der LP 4 muss eine genehmigungsfähige Planung eingereicht werden. Wie soll das ohne zumindest teilweise Erbringung von Leistungen der LP 1 - 3 möglich sein? Das klingt für mich wie mit eigenem Vertragsentwurf zum Notar zu gehen und dafür einen Nachlass zu erwarten. Ich muss doch die ö.-r. Anforderungen, die Geologie, etc. im konkreten Fall erstmal verstehen und anwenden, bevor ich mich mit meinem Stempel darauf beziehen kann.

    Zu Deiner Frage 1: Im Genehmigungsverfahren kommt es beim EFH meist vorrangig auf die Außenmaße an (-> Abstandsflächen, zulässiges Maß der Bebauung etc), einzelne Innenmaße sind vor allem bezogen auf Rettungswege oder Brandschutzqualitäten von Bedeutung. Worum geht es Dir genau?
     
  4. #4 Thomas Traut, 23.10.2015
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    zu 1 und 2: In den 1:100-Plänen muss der Putz nicht dargestellt werden. Die Grundfläche für die Nutzungsberechnung muss allerdings nach Fertigmaßen ermittelt werden. Ich weiß aber auf die Schnelle nicht, wo das steht. In meinen Lageplänen rechne ich 2 cm je Wand dazu. Bis jetzt haben das alle Ämter in Berlin und Brandenburg akzeptiert.

    zu 3: Da wirst Du lange suchen können. So schlecht kann es mir gar nicht gehen, dass ich solche Aufträge annehmen würde. Bei 290 T€ brutto beträgt das Honorar für LP 4 Mindestsatz noch nicht mal 1000 € netto. Wer sollte sich auf sowas einlassen? Wer ein bisschen Erfahrung als Planer hat, lässt die Finger davon. Noch nie hatte ich Vorlagen von Bauherren, die nur abzuzeichnen gewesen wären. Irgendwelche Gurken sind immer drin, die eine Korrektur oder Umplanung erfordern.
     
  5. R.B.

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    Wenn nachher 3 Architekten + Bauherr am Plan gefeilt haben, wer hält dann für was den Kopf hin? Den letzten beißen die Hunde?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 23.10.2015
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    Leute, dem TE geht es nicht um DIN 277 und WoFlVo, sondern um die GRZ/GFZ.

    Hier wäre also erstmal zu klären, ob denn mit dem selbstgestrickten (LP 1 - 3 vom RA) Entwurf mit 36,5er Wänden überhaupt die EnEV einzuhalten wäre.

    Die Zahlen des TE stimmen ja in sich auch 0,garnicht. Putz mit 1,5 cm Dicke ergibt eine Grundflächenvergrösserung von 0,6 m². Das sind 40 m * 0,015 - das passt für ne Hütte 10*10 m. Da kommen dann aber wohl kaum bei 2 vollen Etagen nur 115 m² WoFlä (egal nach was gerechnet) heraus. Das geht eher in Richtung 140 - 150 m²

    Ob die 0,6 m² (oder wieviel es am Ende dann mit dem richtigen Aussenwand-U-Wert sind) baurechtlich relevant sind und ob 1,5 cm für Aussenputz überhaupt reichen, wird der Rückschritt zu LP 2 ff zeigen.
    Denn ob die 0,6 -x,y m² baurechtlich relevant sind, hängt daran, wie weit die Obergrenze von GRZ und GFZ schon aus- überreizt sind!

    Architektensuche über die AK B (+Bb?)

    An sonsten wie die Kollegen. LP 4 sind bei 290 k€ 1320 € + Merkelsteuer - dafür setzt sich keiner hin und pinnt Bauherrenzeichnungen durch incl. aller Haftung und dem Koordinationsaufwand mit dem TWP und Energienerater, Prüfung, in wie weit der Bauherr das Baurecht eingehalten hat etc.

    Und (siehe oben) sehe ICH zumindest auch LP 2 und 3 auch noch nicht als erledigt an - unabhängig von den Grundrissen.
     
  7. #7 GWeberJ, 25.10.2015
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    Mal aus akademischem Interesse:

    Wenn ein Haus nach Fertigstellung 2 oder 3 cm breiter/länger ist als in der Genehmigungsplanung, wird das irgendjemandem auffallen bzw. interessieren, sofern Abstandsflächen dadurch nicht verletzt werden?

    Sind solche Genauigkeiten bei einem 08/15 Bauprojekt überhaupt sicher zu erreichen? DIN 18202 gibt für Längen, Breiten, Achs- und Rastermaße ab 6 m Länge eine Toleranz von +- 2 cm an.
     
  8. #8 Thomas B, 25.10.2015
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    ...wegen ein paar cm hin oder her wird sich nicht Niemand aufregen...warum sollte man auch????
     
  9. #9 Wiesenrain, 25.10.2015
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    Liebes Forum,
    vielen Dank für die teils konkreten Antworten:

    Zu 3. halte ich mich kurz, da sind die Meinungen ja klar, es gibt kaum Jemanden, der das machen will (wobei es dabei ja gerade wohl nicht bleiben würde...). Ich werde hier kompetente Begleitung suchen und nochmal das Gespräch mit der "Architektenfamilie"...

    Zu 1. und 2.

    Es ging tatsächlich nicht um die Wohnfläche, sondern die Fläche eines Grundstücks, die bebaut werden darf, in Proportion zur Gesamtfläche des Grundstücks, also GRZ/GFZ, da hat Ralf Dühlmeyer vollkommen Recht.

    Aufgrund einer Voranfrage hatte die Behörde sehr großzügige 80qm Bebaubarkeit zugesichert, bei 306qm Grundstück = 26%! Daraus entstand ein Gebäudeplan von 5,7m x 14,02m = 79,91qm. Grundstück ist 12m breit! Mit Putz von 2cm würde das Gebäude abweichend von der Voranfrage und zum Plan, wenn dieser ohne Putz eingereicht würde, (5,74*14,06=) 80,7qm Grundfläche betragen. Also 0,7m mehr als im Vorbescheid.

    Ich gehe jetzt aufgrund der Antworten davon aus, dass dies nicht relevant ist für den Antrag (80qm), aber für die Abstandfläche, da hier das tatsächliche Maß zählt.

    Und, GWeber3, tatsächlich ist das ein wenig akademisches Interssse, es geht allein darum, ob der Plan im Innenraum 4,94m Breite ausweist, oder 4,97m... Bei dem schmalen Haus kämpt man um jeden cm...

    Vielen Dank allen!
    Gruß Wiesenrain
     
  10. #10 Gast23627, 25.10.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Zweierlei Maß

    Meine Herren Architekten,

    wenn in diesem Forum ein Bastewastler mit einer DY Frage auftaucht wird das Thema geschlossen.

    Und das ist richtig :bef1021:

    Wenn aber ein RA hier mit einem Bastelwastel-Bauantragsplan auftaucht (Eigentlich wollte ich die eigenen Entwürfe nur gezeichnet bekommen), ignorieren einige Archis sämtliche Forumsregeln...
     
  11. #11 Gast036816, 25.10.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die frage an sich, hat wenig mit diy zu tun.

    ich lese nur mit, antworten mag ich nicht, das thema ist ungeeignet, um darüber zu schreiben. bei einem versierten planer regelt sich so etwas von selbst. man kann auch abraham und seine ziege im forum diskutieren.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    14,02 * 5,7 - meine Bedenken gegen die 36,5er Wände exponieren sich gerade.

    Werter Wiesenrain, wirf Deine selbstgebastelten Grundrisse weg, lösch sie aus Deinem Gedächtnis und fang mit einem Kollegen/iner Kollegin ganz bei 0,00 an.

    Dabei ist eins das erste KO-Kriterium bei der Auswahl: Zusammenarbeit mit einem Energieberater und einem Tragwerksplaner von Beginn an!!!
    Gerade ein so schmales Grundstück bedingt einen hohen Durchplanungsgrad schon in LP 2 und gewisse entwerferische Qualitäten.
    10*10 auf dem Acker kann jeder (mehr oder weniger (ausser Grym)).
    Aber schmale Lücke erfordert Optimierung bis ins Letzte. UNd das nicht erst in LP 5, sondern schon mit Beginn der LP 2!
     
  13. Baumal

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    nach stempelaugust suchen.
    so werden sie genannt.
     
  14. #14 Frau Maier, 26.10.2015
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    Steht Stempelaugust auch im Telefonbuch drin? :D
     
  15. #15 Gast036816, 26.10.2015
    Gast036816

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    in den vergilbten seiten!
     
  16. #16 Skeptiker, 26.10.2015
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    Das ist ja das gemeine: Die werben nicht für sich ...


    mit skeptischen Grüßen!
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 27.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Doch - manchaml schon. Hatten wir hier schon - Homepage mit Bauantrag 275 €
     
  18. #18 Skeptiker, 27.10.2015
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    Ich fasse es nicht!


    mit skeptischen Grüßen!
     
  19. Baumal

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    benötigt man für kaninchenställe mittlerweile auch schon
    einen bauantrag? :D
     
  20. #20 Thomas B, 27.10.2015
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    Echt??????

    Ist mir nicht erinnerlich.

    Wahrschenlich haste 'ne Null vergessen: 2.750 EUR
     
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