Neues Grundbuch ohne Teilung?

Diskutiere Neues Grundbuch ohne Teilung? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, Zur Finanzierung eines dann selbstgenutzen Neubaus auf einem Grundstück mit einem (dann zu vermietenden) Bestandshaus soll ein...

  1. #1 bauexix, 27.10.2015
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    Hallo,

    Zur Finanzierung eines dann selbstgenutzen Neubaus auf einem Grundstück mit einem (dann zu vermietenden) Bestandshaus soll ein gesondertes Grundbuch erstellt werden.
    Ist dies möglich, ohne man zB eine kostenintensive notarielle Teilung vornimmt?

    Vielen Dank!
     
  2. #2 toxicmolotow, 27.10.2015
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    Ich verstehe den Hintergrund der Frage noch nicht ganz. Warum muss geteilt werden? Sind noch Lasten/Grundschulden vorhanden? Oder soll ein Teil unbelastet bleiben?

    Es geht nur reale Teilung (mit Vermessung), sofern überhaupt möglich wegen Mindestgrundstücksgrenzen oder Abstandsflächen, Brandschutz etc... oder eine ideele Teilung als WEG, dann wird aber eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Dürfte zwar immer noch günstiger sein als eine reale Teilung, kostet aber auch Geld und mindert u.U. den Wert der Immobilie, zumindest zu Beleihungszwecken. Und sobald ein Teil verkauft werden sollte, hat es alle Vor- und oder Nachteile einer klassischen WEG.
     
  3. Julius

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    Was versteht man als Bankkaufmann denn unter einem "gesonderten Grundbuch"?
    Zumindest in Bayern gibt es jeweils nur EIN Grundbuch, in welchem sich für jedes Grundstück ein gesondertes Grundbuchblatt befindet.
     
  4. #4 bauexix, 27.10.2015
    bauexix

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    Danke!
    Also, man bekommt kein zweites Grundbuch, wenn nicht geteilt wird? - Und erst nach Vermessung, in besagtem Fall nur mit Grenzfestsetzung möglich (also kostspielig), könnte fremdfinanziet werden ??
     
  5. #5 toxicmolotow, 27.10.2015
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    Da gibt es andere Leute, die sich besser auskennen. Aber ein Grundstück mit mehreren Grundbüchern geht mwn nur mit Wohnungsgrundbüchern wie z.B. klassisch bei Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen.

    Vielleicht sagt noch der eine oder andere Experte was dazu.
     
  6. Julius

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    Worauf sollte sich das zweite Grundbuchblatt denn beziehen?

    Nein, dazu ist weder eine Vermessung, Teilung noch ein gesondertes Grundbuchblatt nötig.
    Ich wundere mich allerdings, daß ein Bankkaufmann derartige Fragen stellt.
     
  7. R.B.

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  8. #8 bauexix, 05.11.2015
    bauexix

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    Das ist richtig! - Besser müsste es heißen: DB24-Opfer! Sorry.
     
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