KfW55 - Detailrechnung vs. Nachweis nach "Referenzwerten"

Diskutiere KfW55 - Detailrechnung vs. Nachweis nach "Referenzwerten" im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ein Energieplaner hat für mein Bauvorhaben zur Orientierung ein paar Dämmwerte zum Erreichen des KfW55-Standards rausgelassen:...

  1. #1 GWeberJ, 29.10.2015
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    Hallo zusammen,

    ein Energieplaner hat für mein Bauvorhaben zur Orientierung ein paar Dämmwerte zum Erreichen des KfW55-Standards rausgelassen:

    Dach: 0,1
    Außenwand: 0,135
    Boden: 0,13
    Fenster: 0,7
    Haustür 0,8

    Nur als Diskussionsgrundlage für den "Haustyp", keine echte Berechnung (der Umstand, dass das Haus mit dem Hintern im Hang steht ist z. B. noch nicht berücksichtigt).

    Nun vergleiche ich das mit den Angaben zum "Nachweis KfW55 nach Referenzwerten": https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Serv...ent-Bauen-(153)-Anlage-zum-Merkblatt-04-2016/

    Der Unterschied lässt mich mit den Ohren schlackern. Zwischen z. B. U-Wert 0,135 und 0,2 für eine Außenwand liegen ja Welten!

    Könnte es sein, dass mein Planer versehntlich typische Werte für KfW40 angeben hat?
     
  2. Taipan

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    Es stellt sich die Frage nach der Technik und ob der kfw-Antrag vor dem 1.4.2016 gestellt werden soll.
     
  3. #3 Alfons Fischer, 29.10.2015
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    die pauschaliert genannten Werte sind aus meiner Erfahrung häufig nicht möglich, dies hängt aber vom Einzelfall ab. Ein Eff-55-Haus mit solch guten Werten hinsichtlich Dach, Boden und Fenstern habe ich persönlich noch nicht gerechnet.
    Je nach Anlagentechnik und anderer Randbedingungen kann dies aber durchaus möglich sein.

    Was für eine Haustechnik ist angedacht und welcher Wärmebrückenzuschlag wird geplant?
     
  4. #4 GWeberJ, 29.10.2015
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    Wärmebrücken wurden pauschal mit 0,05 angenommen. Details liegen ja noch nicht vor.

    Anlagentechnik sollte eigentlich unproblematisch sein (oh, sehe grade, dass noch Primärenegiefaktor 2,4 für Strom verwendet wurde): Wärmepumpe mit JAZ=3 und KWL mit WRG (90% - kommt mir aberwitzig hoch vor, aber nicht so wichtig).

    Folgende Endwerte ergeben sich:

    q_h = 27 (mit dem PE-Faktor von 2016 wären es dann 20, meine ich)
    H_t = 0,21

    Antrag wird erst nach dem 1.4.2016 gestellt. Alles andere wäre ja blöd.
     
  5. #5 Gast34097, 29.10.2015
    Gast34097

    Gast34097 Gast

    Die Referenzwerte KFW55 gelten erst ab Antrag 01.04.2016 und nur in Verbindung mit einer der genannten Haustechnikpakete (beim Gas-Paket noch zu beachten m.W.: Es müssen 3 der üblichen Solarkollektoren werden, je nach Hausgröße ist das aber zu berechnen). Das Problem bei den Referenzwerten dürfte der Wärmebrückenzuschlag sein, der liegt m.W. in dem Bereich, in welchem er nicht einfach angenommen werden kann noch in dem Bereich, in welchem einfach Gleichwertigkeit nachgewiesen werden könnte, sondern es muss gerechnet werden. Je nachdem ob da schon was vorliegt oder nicht, könnte das nicht unerhebliche Kosten verursachen.

    Wir planen im Moment auch KFW55-Antrag nach neuem Schema zu stellen und wir wollen uns auch an den Referenzwerten und an einem der Referenz-Haustechnikpakete orientieren. Uns bereitet im Moment auch nur die Wärmebrückenrechnung ein paar Probleme, d.h. wir müssen dieses Thema demnächst mal bei unserer Baufirma ansprechen. Wobei wir noch keinen Vertrag unterschrieben haben, alles andere wäre ja blöd (bzw. anders gesagt: evtl. förderschädlich).

    Wenn man dann aber ALLE Referenzwerte (inkl. Referenzwert Wärmebrückenzuschlag) und eines der Haustechnikpakete EXAKT einhält, dann braucht es keine Rechnung mehr: Rein förderrechtlich bist du KFW55.
     
  6. #6 GWeberJ, 29.10.2015
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    Worum es mir erstmal ging:

    Diese Referenzwerte müssten ja auf ein "typisches Gebäude" übertragbar sein.

    Sprich: Wenn mein Planer verglichen zu diesen Werten überall noch gut 1/3 an Dämmung drauflegt, dann kann das eigentlich nur so zu erklären sein, dass ich gigantische Fensterflächen habe (die durch die übrige Dämmung kompensiert werden muss). Dem ist aber nicht so.

    Bevor ich nun rummotze, wollte ich aber hier mal nachfragen, ob eine weitere plausible Erklärung darin bestünde, dass der Gute zwar KfW55 geschrieben, aber KfW40 gerechnet hat.
     
  7. Taipan

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    Dein pauschaler WB-Zuschlag von 0,05 (der bei einem kfw-Antrag nicht zulässig ist) macht das Kraut fett. Auch die KWL mit 90% in der Rechnung kann euch bei einer Prüfung um die Ohren fliegen.

    Also: WB-Zuschlag von 0,1 oder die Wärmebrücken rechnen lassen. KWL auf vernünftige Werte setzen und die Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 berechnen lassen!

    Dann und nur dann kann man sagen, ob deine Bauteile zu "fett" sind.

    Alternativ: ALLE Angaben aus der neuen Elementliste einhalten. Das bedeutet, dass die U-Werte eingehalten werden müssen, die Wärmebrücken gerechnet werden müssen und die Lüftungsanlage einer Berechnung unterzogen wird, dass sie die Nennlüftung aus der DIN 1946-6 einhält. BD-Test ist eh Pflicht.

    Den Aufwand für die neue "Bauteilliste" der kfw würde ich nie betreiben. Ich muss für den enev-Nachweis das Gebäude eh simulieren. Da ist der Schritt zum kfw-Nachweis nur ein paar Klicks entfernt.
     
  8. #8 Alfons Fischer, 30.10.2015
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    genau so sehe ich es auch: einen EnEV-Nachweis muss ich doch schon aus baurechtlichen Gründen ohnehin rechnen. Und für den in diesem Pauschalnachweis genannten Wärmebrückenzuschlag von 0,035 W/m²K benötige ich ohnehin eine detaillierte Berechnung des Wärmebrückenzuschlags.

    Dieser Nachweis nach Referenzwerten ist doch nur für den vermutlich eher seltenen Fall gut, dass ich mit den genannten Konstruktionen nicht schon Eff-55 einhalte.
    In den meißten Fällen wird sich aber Eff-55 aber nach meiner Einschätzung mit weniger finanziellem Aufwand erreichen lassen, wenn ich nicht mit diesen Referenzwerten arbeite.

    Außerdem habe ich bei einer eigenen Berechnung viel mehr Planungsfreiheit...

    Warum da ein Wand-U-Wert von 0,20W/m²K drin steht, ist mir sowieso ein Rätsel. Ich vermute eher den Einfluss von Lobbyarbeit als eine ausgewogene Auslegung.
     
  9. #9 GWeberJ, 30.10.2015
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    Vielen Dank für die Antworten. Nun sehe ich etwas klarer.

    Eine Verständnisfrage habe ich noch: Auch mein Energieplaner wünscht sich die Wärmebrückendetails, damit er "maßgeschneidert" rechnen kann. Aber dafür müsste ich doch bei meinem Architekten auch noch LP5 beauftragen, oder? Ansonsten würde er ja in Vorleistung gehen, wenn er mich bzw. den Energieplaner mit den CAD-Zeichnungen für Fenster, Attika, Anschluß an unbeheizten Keller, etc. versorgt.
    Ist es üblich, dass Bauherren so weit vorfinanzieren, bevor die eigentliche Finanzierung mit der KfW im Boot festgeklopft werden kann?
     
Thema: KfW55 - Detailrechnung vs. Nachweis nach "Referenzwerten"
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