Dach zu hoch geplant - was nun

Diskutiere Dach zu hoch geplant - was nun im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Unsere Architektin (mittlerweile im Bauamt als Amtsleiterin und damit nicht mehr in der Lage Änderungsantrage für uns zu erstellen) hat...

  1. bauelk

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    Unsere Architektin (mittlerweile im Bauamt als Amtsleiterin und damit nicht mehr in der Lage Änderungsantrage für uns zu erstellen) hat anscheinend einen gravierenden Planungsfehler begangen.

    Die Decke im Anbau (ex Garage) ist mind 30cm zu hoch geplant. Einerseits muss sie so hoch sein um den Altbestand deckengleich anzuschliessen. Allerdings hat sie "vergessen" das der Anbau 1m weiter nach vorne springt und damit das Dach ´dort tiefer hinuter geht und damit nicht mehr auf der Decke aufliegen kann. Und dafür keine Lösung geplant.

    Ihre Zeichnungen spiegeln das jedoch bei Schnittzeichnungen nicht wieder und damit hat der Statiker seine Berechnungen so geplant das die Decke auf der voirderen Wand aufliegt.

    Wenn ich das jetzt mal teste liegt die Dachschalung an der Innenseite der Wand direkt auf der Filigrandecke.

    Wat nun ?

    Dach im Anbau 30cm höher setzen ? Sieht scheixx aus

    Neuer Architekt .... Wer soll das bezahlen... (Klar müsste sie das jetzt eigentlich erstmal nachbessern aber a) darf sie nicht und b) der Weg dahin dauert laaaange ) und die Bodenplatte mit Streifen ist schon verbaut.

    Kann man eine Filigrandecke in zwei Stufen bauen, ohne darunter neu Träger und Stützen zu planen ?
     
  2. #2 Alfons Fischer, 30.10.2015
    Alfons Fischer

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    ist es denn genehmigungsfähig, so wie es geplant wurde (jetzt mal unabhängig von der technischen Lösung)?
    ein paar Skizzen würden helfen, es zu verstehen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2015
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    Jaja - wer spart, zahlt doppelt.

    Hätte es eine vernünftige Ausführungsplanung gegeben, wäre das schon längst aufgefallen.

    Die Kollegin auffordern, ihren Murks nachzubessern. Wenn sie das nimmer darf, soll sie eine Kostenübernahme erklären, damit ein anderer Kollege den Kram fertig machen kann.
    Auch den doppelten Statikus darf sie übernehmen.

    Danach (auf Bauherrenkosten) eine Ausführungsplanung machen lassen, dann könnte es werden.
     
  4. bauelk

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    Genehmigt wurde er ja hat halt dank/planungsfehler. Skizze kommt später

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  5. #5 Alfons Fischer, 30.10.2015
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    ob das jetzt wirklich ein Planungsfehler ist, nur weil es nicht dargestellt ist? schwierig nachzuweisen...
     
  6. #6 tillfisc, 30.10.2015
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    Ausführungsplanung LPH 5 gibt es nicht?
     
  7. Baumal

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    ich verstehe nur bahnhof.

    wenn man deckengleich anschliessen wollte, hat sie vermutlich alles richtig
    gemacht, soweit. nun passt das dach nicht. dann hat sie nicht zu hoch geplant,
    sondern zu niedrig, dann gäbe es halt stufen in den anbau. was ist bei dir decke,
    was dach? ist das dach bestand? fragen über fragen.....
    ausführungsplanung gibt es vermutlich nicht.
     
  8. bauelk

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    Ich befürchte sie haben recht...
    Nur wurde mir von zwei seiten bisher gesagt bei dem bischen Anbau kostet es mer als es bringt... was hiermit wiederlegt wäre.


    Der Statiker will Ihre Ideen gar nicht haben. Er sagt es bringt gar nichts und wir werden jetzt die Sparren um Aufschieblinge erweitern damit das Dach und die Wand und die Decke und die Statik passen...

    Die exArchitektin bietet mir einen Besichtigungstermin am Mittwoch an und meint das die Abweichungen in der Schnittzeichnung bei der bestellten Bauantragsplanung nicht wichtig wären. Für mich heisst das, Regress kommt für sie nicht in Betracht.

    Hmm...
    Wer Spart zahlt doppelt
     
  9. #9 Thomas B, 30.10.2015
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    und die Dame arbeitet nun im Bauamt.....na da werden Bauherren ja auf geballte Kompetenz treffen....
     
  10. #10 lawrence, 30.10.2015
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    und darf sich Architektin schimpfen lassen... :-P
     
  11. #11 Thomas B, 30.10.2015
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    Architekt(in) ist doch kein Schimpfwort!!!!
     
  12. #12 Thomas B, 30.10.2015
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    Weil ich das Problem bisher auch noch nicht so ganz verstanden habe: Plan wäre hilfreich (bzw. Ausschnitt des Plans).
     
  13. #13 Frau Maier, 30.10.2015
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    Sie hat schon recht mit der Schnittzeichnung. Bei den kleinen Blättchen im Bauantrag fallen paar Zentimeter hin oder her nicht auf. Ein Bauantrag ist kein Ausführungsplan! Viele Kollegen schreiben das noch extra auf die Pläne drauf, zur Sicherheit, weil so langsam kennt man ja seine Pappenheimer. Auf den Ausführungsplänen steht dann oft was mit, dass man die Maße eigenverantwortlich zu prüfen hat und Fehler der Bauleitung zu melden hat. Das befreit den Architekten zwar nicht von seiner Verantwortung, aber soll zur Zusammenarbeit auf der Baustelle animieren. Das steht auf dem Bauantrag natürlich nicht drauf, weil das ist ja keine Ausführungsplanung.

    Ein gutes Thema, das zeigt, wie es läuft, wenn man an der Ausführungsplanung spart und entgegen aller Regeln die Bauantragspläne zur Ausführung her nimmt. Man sollte eben nicht auf andere hören, sondern auf seinen/r ArchitektIn!
     
  14. #14 Thomas B, 30.10.2015
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    Ähhh....nö, Frau Maier!

    In meinen Plänen sind Schnitte mit Höhenkoten bzw. Maßketten vermaßt. Das ist nachvollziehbar.

    Richtig ist, daß es davon schon ein paar cm Abweichung geben kann (stärkere Sparren oder größere Deckenstärken, weil Statikus das so will....).

    Aber mindestens 30cm Abweichung???? Das ist m.E. nicht innerhalb irgendeiner Toleranz.
     
  15. #15 Frau Maier, 30.10.2015
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    Das sind aber die Eckdaten, die nichts über Ausführungsdetails aussagen.
     
  16. #16 Thomas B, 30.10.2015
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    Was für Eckdaten??? Die Höhen stimmen (anscheinend) um mind. 30cm nicht. Das kann doch nicht ernsthaft als "Toleranz" ausgelegt werden....???? Solche Höhen müssen doch stimmen, können ja schließlich relevant werden für Abstandsflächen....und was weiß ich nicht alles...
     
  17. #17 Frau Maier, 30.10.2015
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    Wir wissen ja nicht welche Höhen sie da eingetragen hat. Die Höhen die sich aus der Konstruktion ergeben, oder die Höhen die sie wegen irgend welcher Vorgaben einhalten muss. Im letzteren Fall hätte die Ausführungsplanung die Lösung gezeigt.
     
  18. #18 Thomas B, 30.10.2015
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    Naja...ein Plan, hier eingestellt, könnte uns der Erkenntnis ein Stückchen näher bringen....
     
  19. bauelk

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    So jetzt ein paar Bilder... vom Plan
    Neu
    norden.JPG westen.JPG schnitt.JPG schnitt2.jpg

    Original Hauszeichnungen
    schnittgarage.jpg draufsicht.jpg

    Der Bereich der Garagen wird überbaut werden. Bisher existierte (Bild 5) (Deckenhöhe 2,35m, Fussboden -0,08m gegenüber dem Haus)
    Der neue Schnitt (zeigt auch die Fussbodenhöhe falsch, die -0,08 sind nicht hinterlegt) Daher hatte der Garagenanbau bisher eine Deckenhöhe von 2,28 zu 2,50 im Haupthaus.
    Die Decke muss im Anbau daher auf mind 2,53 über Rohfussboden der Garage. die 2,5 sind also eigentlich ok.

    Das dritte Bild zeigt den Schnitt der falsch ist. Denn hier ist die 1m nach vorne verschobene Garagewand (altbestand) nicht zu sehen. Aber die Maße sind so gesetzt. (So denn Massstäblich gezeichnet ist, wovon ich ausgehe)
    Deshalb hab ich das Bild mal per Hand in den wahren Zustand versetzt. Bild 4

    Wir haben gestern noch vom Statiker einen Vorschlag bekommen. Dieser sieht vor die Sparren auf der Decke enden zu lassen und mit Aufschieblingen (oder so ähnlich) das Dach nach vorne abzuflachen. Also quasi nur den bereich der die Garageneinfahrten überdeckt. Optisch ist das noch haltbar.
     
  20. #20 Gast036816, 31.10.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die grundrissvermaßung ist genauso oberaffensupertoll wie der grundriss selbst!
     
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