Dach zu hoch geplant - was nun

Diskutiere Dach zu hoch geplant - was nun im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Das ist ganz sicher nicht von Hand gezeichnet, sondern CAD. Grundsätzlich hat mE der BH keinen "Anspruch" auf CAD-Pläne (außer natürlich man...

  1. #41 Thomas B, 01.11.2015
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    Das ist ganz sicher nicht von Hand gezeichnet, sondern CAD. Grundsätzlich hat mE der BH keinen "Anspruch" auf CAD-Pläne (außer natürlich man vereinbart dies vorab). Funktionieren muß das Ganze und von einer gewissen planerischen Qualität sein. Beides wurde -trotz CAD- nicht erreicht.

    Schön: Der Dachüberstand wird gedämmt.....:mega_lol:
     
  2. Baumal

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    da habe ich etwas verpasst.
    haben sie schon sprachgesteuertes CAD erfunden?:D
     
  3. Baumal

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    naja, halbwegs....:mega_lol:
     
  4. #44 Thomas B, 01.11.2015
    Thomas B

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    Auch die Grundrissplanung im OG ist ja à la bonne heure.....

    Die Dame ist wohl wirklich besser im Bauamt aufgehoben, wenngleich man eingedenk der geballten Kompetenz diese wohl besser nicht an vorderster Front einsetzen sollte. Es gibt ja auch andere (wichtige?) Tätigkeiten im Bauamt......
     
  5. #45 lawrence, 01.11.2015
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    Hätte die Architektin den TE darauf hinweisen müssen?

    Falls ja - TE wurdest du drauf hingewiesen?!

    Ich käme mit meinem 100er Plan nie auf die Idee zu bauen. Schon erstaunlich wie schmerzbefreit Bauunternehmer sind.
     
  6. #46 Thomas B, 01.11.2015
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    Hmmm....jein, würde ich sagen.

    Einerseits: A. sollte der Fachmann (Fachfrau) sein, die so etwas weiß und sollte den BH mit diesem Wissen behelligen

    Andererseits: Wenn BH sagt "ich brauche Pläne für Bauantrag"...muss dann der Planer/-in darauf hinwiesen, dass damit nicht gebaut werden darf? Denke eher nein, da der Auftrag ein anderer war.

    Aber: der Ausführende (BU) hätte darauf hinweisen müssen, dass er noch Ausführungspläne benötigt.
     
  7. #47 lawrence, 01.11.2015
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    Wäre ich Architekt, würde ich dem Bauherren dies schriftlich unterschreiben lassen, dass mit den Plänen nicht bebaut werden kann.
     
  8. #48 Thomas B, 01.11.2015
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    Wäre ich Architekt, würde ich solche Pläne gar nicht rausgeben....
     
  9. #49 lawrence, 01.11.2015
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    Ok, das ist natürlich noch besser. Das kann ich nicht wissen, dass das ein abnormales Verhalten der Architektin war.
     
  10. #50 ThomasMD, 01.11.2015
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    Habe ich was verpasst? ;)

    Gruß
    Thomas
     
  11. #51 Ralf Wortmann, 01.11.2015
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    Zur Qualität der Arbeit der Architektin haben sich die anderen Architekten und Experten hier im thread bereits geäußert. Ich persönlich habe noch nicht ganz verstanden, worin der Planungsfehler, den die Architektin begangen haben soll, konkret liegt.

    Grundsätzlich ist es so, dass auch eine Genehmigungsplanung keine Fehler enthalten darf. Manche scheinen es hier als eine Art Schnittstellenproblem anzusehen und der Meinung zu sein, dass die Maßungenauigkeit (30 cm?), die der TE hier erblicken will, dem Umstand geschuldet ist, dass keine Ausführungsplanung erstellt wurde.

    Wenn es allerdings tatsächlich eine Maßungenauigkeit von ca. 30 cm gibt, die u.U. sogar zur Folge hat, dass eine Tektur eingereicht werden muss, ist das meiner Meinung nach nichts, was man auf eine fehlende Ausführungsplanung schieben kann. Die Genehmigungsplanung muss – zumindest bei solchen einfachen Bauvorhaben - bereits so präzise sein, dass sich aus den zwingenden Erfordernissen der Ausführungsplanung keine solchen gravierenden Änderungen mehr ergeben, die eine Tektur notwendig machen.

    Die Architektin schuldet nicht nur eine genehmigungsfähige Planung, sondern auch eine solche, die tauglich und ohne nennenswerte Änderungen der Kubatur umsetzbar ist.

    Mal angenommen, dass es sich auch unter dem Aspekt, dass nur bis zur Genehmigungsplanung beauftragt wurde, um eine mangelhafte Architektenleistung handelt, sollte die Architektin von so oder so erstmal fristsetzend per Einschreiben zur Nacherfüllung aufgefordert werden, falls du auch nur ansatzweise mit dem Gedanken spielst, z.B. Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dieses Recht hat sie auch dann, wenn sie inzwischen nicht mehr bauvorlageberechtigt sein sollte, denn sie kann für die Mängelbeseitigung, mithin für die Erstellung eine geänderten mangelfreien Planung nebst Tektur (auf ihre Kosten) natürlich auch einen anderen Architekten als Subunternehmer beauftragen.
     
  12. bauelk

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    Komisch.. Also ich hab schon verstanden das hier alle sagen damit baut man nicht und ich grad mit Schlusssprung in den Fettnapf springe.
    Anderseits wurde mir vorab von mehreren Bauunternehmen und dem Statiker gesagt das ist ausreichend. Mind einer hat ja auch aufgepasst und den Fehler entdeckt.

    Wir haben also eine Statik für ein Gebäude welches der Statiker aus den Plänen und der Situation vor Ort entwickelt hat. Das Deckenwerk erstellt daraus eine Filigrandecke für die es nochmals statisch alle Eisen etc berechnet und diesen Plan mitliefert.
    Das ding halt also statisch. Gleiches tut das Abbundzentrum für den Dachstuhl. Beides geht der Statiker nochmals prüfend durch.
    Kommen jetzt noch Fenster und andere Öffnungen die ebenfalls vom Statiker mit berechnet wurden.
    Sanitär.. Alle Planungen dazu macht der Sanitärmann (Aussage Architektin) und liefert an sie oder uns.
    Somit bleibt was ?

    Daher denke ich schon das wir hier nicht ganz daneben laufen würden wenn die Architektin ihren job korrekt gemacht hätte. Ob sich das jetzt lohnt einzufordern bleibt wohl eher offen. Es lohnt den Stress nicht. Vielleicht hat ja jemand mal eine Ausführungsplanung als Beispiel für mich. Der link den ich hier im Forum fand funktioniert nicht mehr.

    Mir hat vorab niemand gesagt das man so nicht bauen kann. Eher das man das schon kann aber dann fähige Bauleute braucht bzw. Keine schlüsselfertige Lösung bekommt.

    So und nun tue ich was? Baustop und dann zum nächsten Architekten?

    Muss denn bei Änderung am Dach eine Änderungsplanung eingericht werden ?

    Bauelch


    send from .....
     
  13. #53 Thomas B, 01.11.2015
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    Wenn das alles so lief, dann sehe ich schon eine Mitschuld des Statikers und des BU. Beide (sollten) wissen, dass man zum Bauen Ausführungspläne benötigt.

    Eine Ausführungsplanung ist mehr als nur eine vergrößerte Version des Bauantrags. Er sollte schlüssig und umfassend Auskunft geben. Sowohl zeichnerisch als auch textlich.

    Im Bauantrag ist das Dach nur als doppelte schräge Linie + Linie für den Dachaufbau dargestellt. Im Ausführungsplan wäre zu sehen wie dick ein Sparren ist, wie breit (zB. 8/20cm), welche Wärmedämmung zwischen den Sparren ist (zB Mineralwolle, WLG035), was unter dem Sparren hängt (zB Gipskartondecke auf doppelter UK); in der Werkplanung wäre dargestellt wie der Dachüberstand aussieht (20...30...50 cm?), ob der Sparrenkopf gehobelt ist, ob er gefast ist usw. usf.
     
  14. #54 Frau Maier, 01.11.2015
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    Einfach nur kurz gegoogelt und schwups was brauchbares als Beispiel gefunden:

    http://www.cad-dienste-digibau.de/pdf-dwg-muster.html

    Wobei ich die zeichnerische Darstellung der Vermaßung bemängele. IMHO sollte die Begrenzungslinie immer in die Richtung weisen, wo vermaßt wurde, also die Seite länger sein. Seit der CAD-Zeit sind viele Zeichner zu faul geworden ihr CAD entsprechend einzustellen (viele wissen es vielleicht auch gar nicht wie man es einstellt). Und die unterschiedlichen Linienbreiten kommen hier nicht heraus (komisch).
     
  15. Baumal

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    einem ingenieur, muß man in einem forum erklären was eine ausführungsplanung ist?
     
  16. #56 Ralf Dühlmeyer, 01.11.2015
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  17. #57 lawrence, 01.11.2015
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    Also doch Sparbrötchen und selbst schuld.
     
  18. #58 Frau Maier, 01.11.2015
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    Ach der ist das. Naja, man hat ja nicht alle Threads und alle Beteiligten im Kopf.... Also in diesem Falle liegt der schwarze Peter eindeutig am TO. Und deswegen ist dieser Thread auch ein schönes Anschauungsmittel für alle anderen die meinen sparen zu müssen.

    Und ja, IMO ist für diese Änderung eine Tektur nötig, allein schon weil die Höhe der Außenwand im Bereich der Garage verändert wird und dadurch auch die Abstandsfläche.

    Dumm gelaufen und andere sollten daraus lernen.
     
  19. bauelk

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    OK danke. Also muss die Dame wieder ran oder ein Ersatz her.

    send from .....
     
  20. mls

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    ein beitrag zum henne-ei-problem:

    was hat "sparbrötchenbauherr" mit defizitärer objektplanerischer
    leistungserbringung zu tun?
    was kann der bauherr dafür, wenn der planer/die planerin nicht mal
    fähig ist, lph 1 zu erfüllen (beraten zum leistungsbedarf)?
     
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