Rechnung begleichen - obwohl Fa. Schaden angerichtet hat?

Diskutiere Rechnung begleichen - obwohl Fa. Schaden angerichtet hat? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen (hoffe das Thema ist in der richtigen Rubrik untergebracht). Haben vor 2 Wochen einen...

  1. #1 Petka81, 31.10.2015
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    Hallo,

    evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen (hoffe das Thema ist in der richtigen Rubrik untergebracht).
    Haben vor 2 Wochen einen Baucontainer gestellt bekommen, den wir mit Erde befüllt hatten. Dieser wurde durch die Containerfirma auf unseren "frisch" verlegten Pflastersteinen abgestellt. Dies erfolgte zwar auf unseren Wunsch, allerdings wies uns der Fahrer auch nicht darauf hin, dass es beim Anheben des Containers zu Beschädigungen kommen kann. Nun ja, beim Abholen des beladenen Containers ist es passiert: Unsere Pflaster wurden ruiniert, an der Garage ein Eck beschädigt (die Garage übrigens frisch verputzt, da alles Neubau).
    Der Fahrer meldete den Schaden, das Ganze soll jetzt über die Versicherung abgewickelt werden. Nächste Woche kommt auch ein Sachverständiger, der den Schaden begutachten möchte. Lt. Containerfirma bzw. Versicherung wäre die "Schuldfrage" nicht eingehend geklärt. Ich ahne schon, hier möchte jemand versuchen die ganze Sache uns in die Schuhe zu schieben.
    Nun habe ich in der Zwischenzeit die Rechnung für die erbrachte Leistung bekommen. Wie geht man in so einem Fall vor? Rechnung begleichen oder warten bis die Sache geklärt ist?
    Wie ist es mit dem Anwalt. Macht es Sinn jetzt schon einen einzuschalten oder eher abwarten was von der Versicherung kommt? Wie ist es mit der "Chancengleichheit" gg. Versicherungen? Hab ich da als Geschädigter nicht Anspruch auf einen Anwalt?

    Vielen Dank für eure Tipps!
     
  2. #2 Kalle88, 31.10.2015
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    Hat der Fahrer, als er seine Stempel auf den Untergrund abgelastet hat entsprechende Klötze unterlegt? Die die Last auf eine größere Fläche verteilen?

    Habt ihr Unterschrieben als der Container angeliefert wurde und hier evtl. eine Schadensklausel zugestimmt? Ist eigentlich üblich dass sich Fuhrunternehmen rechtlich absichern wenn sie privaten Boden befahren. Eben aus jenem Fall den du nun hast.

    Der Schaden an der Garage ist vermutlich durch das Anheben der Last passiert? Sind die Steine gebrochen oder woraus ergibt sich der Schaden?
     
  3. #3 Petka81, 31.10.2015
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    Die "Klötze" haben wir selbst unterlegt, bzw. mein Mann vorbereitet (da er zu dem Zeitpunkt bei der Arbeit war). Unterschrieben habe ich "was"...hmm müsste mal genau nachschauen was da stand. Telefonisch sprachen die von der Containerfirma bereits von ihren AGB, denen wir zugestimmt hätten bei Angebotsannahme. Nur hat die Dame von der Schadensabteilung da was missverstanden. Mein MAnn rief telefonisch an und bekam am Telefon den Preis genannt und hat auch telefonisch den Container bestellt. Da war keine Rede von AGB. Auf meine Frage was denn in ihren AGB stünde, was auf uns bzw. gegen uns anwendbar wäre sagte sie, dass wir den Container auf unseren Wunsch dort abgestellt haben wollten. Das ist ja auch richtig. Nur woher soll ich als Laie wissen, dass das so einen Schaden anrichten kann. Der Fahrer hätte mir als ich ihm sagte wo der Container hin solle, sagen müssen: Ja ok ABER wenn ich den Container hier abstelle, kann es sein, dass ich beim Abholen Probleme bekomme zwecks Garage und Pflaster. Er hat aber keinerlei Anstalten gemacht. Wie soll ich dann ahnen, dass er beim Abholen das Ding schräg anhebt und somit die komplette Last auf den Boden drückt? Muss ich das als Laie/AG überhaupt wissen?

    Die Steine sind teils gebrochen, es ist ein riesen Loch entstanden, sprich der ganze Untergrund ist hin. An der Garage ist er mit dem Container beim Anheben hängen geblieben.
     
  4. #4 Petka81, 31.10.2015
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    Habe nochmal nachgeschaut. Unterschrieben habe ich den Lieferschein. Dort steht als Zusatz noch "gemäß den Ihnen bekannten Geschäfts- und Zahlungsbedingungen führen wir für Sie den Auftrag durch." Mehr nicht.
     
  5. #5 Kalle88, 31.10.2015
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    Gut, ich bin KEIN Jurist. Ich würde aber fast vermuten dass der Containerfahrer/Unternehmen fein raus ist. Der Schaden an der Garage natürlich nicht, passiert halt wenn die Arme entweder unterschiedlich ausgezogen sind oder aber die Abholpostion nicht der Abstellposition gleicht. Das dürfte, nach meinem Verständnis, das Problem des Unternehmens sein. Das Problem das EUER Boden nicht tragfähig für die Last war ist aber eben EUER Problem WENN der Unternehmer hier eine rechtlich brauchbare Klausel hat. Ob die AGB dazu zählen mag ich zwar bezweifeln aber das sollen Juristen beantworten.

    Der Fahrer ist nicht verpflichtet euch darüber aufzuklären. Ihr wollt den Container da haben und das erfordert halt euer Engagement sich kundig zu machen. Sich als dummer Verbraucher hinzustellen hilft nicht. Bei uns in den Angeboten steht dies z. B. gesondert drin, weil wir entsprechend haften, da der Fahrer nur mit Unterschrift eines befähigten Mitarbeiters auf privaten Boden fährt. Ist halt Asche, wenn die Auffahrten und alles nur für Spielzeugautos verdichtet sind....

    Ich würde vermuten der Schaden am Pflaster geht auf Euren Hut, das mit der Garage wird wohl der Unternehmer bezahlen. Wenn ich mich richtig entsinne dürft ihr für den Schaden ein Abzug leisten, ich glaube das 2 fache der benötigten Schadensregulierungskosten. Ich bin mir aber sicher Herr Wortmann oder Eric wird hier noch antworten.
     
  6. #6 Petka81, 31.10.2015
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    Den Satz verstehe ich nicht ganz. Meinst du jetzt einen Abzug auf der Rechnung? Wenn es das zweifache wäre, dann müsste ich die Rechnung nicht begleichen, denn die ist deutlich niedriger als der Schaden (habe bereits einen Kostenvoranschlag von unserem Bauunternehmen bekommen).
     
  7. #7 Kalle88, 31.10.2015
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    Guckst du: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?94085-Einbehalt-bei-Schaden-an-andrem-Gewerk
     
  8. #8 Gast036816, 31.10.2015
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    du musst dem containeraufsteller auf jeden fall über die schadenshöhe informieren. wenn die schadenssumme höher als der rechnungsbetrag ist, brauchst du erst einmal nichts zu begleichen, der vertragspartner muss jedoch wissen, warum kein geld fließt. alles weitere sagt der anwalt.
     
  9. #9 wasweissich, 31.10.2015
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    wasweissich Gast

    halt , leute

    wenn , wie ich herauslese , die garage eine macke abbekommen hat , weil der pflasteruntergrund trotz lastverteilender unterklotzung nachgegeben hat , ist die schuld nicht beim containerfahrer .
     
  10. #10 Gast036816, 31.10.2015
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    Gast036816 Gast

    das ist nur die eine seite der angelegenheit. sollte erst einmal abgeklärt werden.
     
  11. rose24

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    Hat der Containerfahrer keine Versicherung?
    Ansonsten - wenn die nicht für den Schaden aufkommen wollen, würde ich auf jeden Fall einen baurechtlich versierten Anwalt hinzuziehen.
     
  12. #12 wasweissich, 01.11.2015
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    Ich kann unseren containerer verstehen .

    Ohne cash bleiben bei gelegenheitsprivatkunden die ketten an den tragarmhaken......

    Es ist ja so ,dass ein normalbegabter containerfahrer unter normalen umständen keinen schaden anrichtet .
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 01.11.2015
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    Da müsste man erstmal wissen, wie das ganze beim Abholvorgang abgelaufen ist. Mir ist nicht klar, wieso erst beim Anheben ein riesen Loch enstanden sein soll. Hat sich schon bei der Standzeit nach dem Befüllen des Containers eine Bodenabsenkung gezeigt? Oder handelt es sich evtl. um einen Abrollcontainer?
    Durch das bloße, gleichmäßige Anheben einer Last dürfte doch eigentlich kein Loch entstehen.

    @Petka81: Wie ist denn der Schichtenaufbau unter der Pflasterfläche (in cm)? Wer hat die Pflasterung nebst Untergrund hergestellt? Eine Fachfirma? Für welche Belastungen sollte die ausgelegt sein?

    Wenn der Containerfahrer nebst Fahrzeug zu der Containerfirma gehörten, bei der du den Container bestellt hast, hast du, sofern dort eine Verschulden vorliegt, aufrechenbare Gegenansprüche. Bezüglich der Garagenecke besteht eine solche Haftung sogar verschuldensunabhängig, da dies „beim Betrieb des Fahrzeugs“ passierte. Oder bestreitet der Fahrer, an die Garagenecke gestoßen zu sein?

    Du solltest daher erstmal von der Rechnung das einbehalten, was voraussichtlich zur Schadensbeseitigung erforderlich ist und die Entscheidung der Versicherung abwarten. Erst dann, wenn von dort ganz oder teilweise eine Haftung zu Unrecht abgelehnt wird, wäre unter Kostengesichtspunkten der richtige Zeitpunkt, einen Anwalt einzuschalten.
     
  14. #14 Kalle88, 01.11.2015
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    Ein leerer Container wiegt vielleicht mehrere 100 Kg. gefüllt mit evtl. nasser Erde (Lehm z. B.) kommen da schon ein paar Tonnen zusammen. Wäre nicht der erste Container der mit einem Bagger ausgebaggert werden müsste, wenn man ohne Verstand befüllt. Was jetzt keine Unterstellung sein soll aber deutlich machen soll wie schwer so ein 6-9cbm Container werden kann. So, dass selbst die LKW's das nicht mehr gewuppt bekommt und die vertragen einiges.

    Die Last liegt ja dann nur auf den Stempeln und der Vorderachse, wobei die Last ja schon fast zu vernachlässigen ist, was da auf der Vorderachse ruht.
     
  15. H.PF

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    Das sind dann schnell viele Tonnen, die auf den Din-A4 großen Stempeln liegen... Und die graben sich dann auch gerne mal ein, oft genug schon erlebt, das Pflaster sich verbiegt...
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 01.11.2015
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    Hmm, das kann man aus der Ferne mit dieser Beschreibung noch nicht sagen, was die Ursache für dieses schräg-Anheben gewesen ist.

    Könnte es ein, dass einer der Stempel eingesunken ist, sodass das ganze Fahrzeug im Schieflage kam?

    Oder hat der Fahrer eine Kette zu wenig angebracht, oder in der falschen Länge?

    Wurden Platten unter die Stempel des Fahrzeugs gelegt und wie groß waren die?

    Vielleicht kannst du das noch näher beschreiben.
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 01.11.2015
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    Noch ein paar weitere Fragen:

    Wie viele Tonnen bzw. cbm Erdreich waren es denn? Was steht in der Rechnung?

    Wie groß war der Container? War das Fahrzeug ein 2-achser, oder ein 3-achser?

    Hatte der Fahrer überhaupt die hinteren Stempel des Lkw ausgefahren, oder hat er versucht, den Container einfach so zu wuppen? Ging das Fahrzeug mit der Vorderachse vorne hoch beim Aufladeversuch, weil der Container hinten nicht hoch kam? Fuhr der Fahrer evtl. mit dem noch nicht frei schwebenden Container nach vorne, wobei er das Pflaster aufriss?
     
  18. #18 driver55, 01.11.2015
    driver55

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    Schon einen leeren Container lässt man nicht direkt auf's Pflaster stellen, egal wie neu oder alt. Da muss man einfach vorsorgen, Plane + Balken, Bretter.....für die Stempel ebenso.

    So ganz klar ist mir das Schadensbild allerdings nicht. Ist der Garagenschaden eine Folge des Einbrechens des Pflasters.

    Bild(er)?

    Irgendwie haben beide Seiten gepennt.

    PS: Den Containerfahrern ist es in der Regel doch hinterher egal, wie es nach Abholung des Containers aussieht.
    Es mag aber durchaus Ausnahmen geben.
     
  19. #19 wasweissich, 01.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :shades
    du warst noch nicht oft dabei , wenn ein container mit erdaushub abgeholt wurde ... ? oder ?

    anders herum wird ein schuh draus ,
    deine these lässt sich in der heutigen zeit , mit den ach so mündigen verbrauchern , die , wenns schiefgegangen ist innerhalb von sekunden zu bedauernswerten ahnungslosen laien mutieren nicht aufrechterhalten .
     
  20. #20 Ralf Wortmann, 01.11.2015
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    Ja, stimmt, nicht sehr oft. Wenn es nicht auf "Erdaushub" beschränkt ist: vielleicht 10 Mal. Wieso?
     
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