Insolvenz der Firma xxx Fertighaus

Diskutiere Insolvenz der Firma xxx Fertighaus im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Da die Firma XXXX Mitte Januar Insolvenz angemeldet hat, frage ich mich wie man aus einem solchen Vertrag wieder heraus kommt? Wer kann eine...

  1. #1 NetzMax, 23.03.2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23.03.2006
    NetzMax

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    Da die Firma XXXX Mitte Januar Insolvenz angemeldet hat, frage ich mich wie man aus einem solchen Vertrag wieder heraus kommt?

    Wer kann eine Antwort geben?

    Ich habe einen interessanten Link zu der Insolvenz der Firma XXX gefunden.
    Dort findet man interessante Fakten über dieses Thema.
    Meine Frage wurde aber auch dort nicht beantwortet.
     
  2. #2 Olaf (†), 23.03.2006
    Olaf (†)

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    Ist das jetzt..

    ne allgemeine Frage oder bist du betroffen?
    Kommt auf die Lage an
    1. Vertrag ja, schon begonnen?
    oder 2. noch nicht begonnen?


    Bei 2 InsVerwalter anschreiben (lassen -RA-) und auffordern, sein Wahlrecht nach §103 Inso auszuüben. Grob gesagt geht es darum, dass Sie (wenn keine Klasusel wie in VOB oder im Vertragstext) nicht kündigen können, der Verwalter jedoch darüber entscheiden kann, ob er einen solchen Vertrag erfüllen will oder nicht. Die Gefahr, dass er will sehe ich als gering an, wenn bereits Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde.
     
  3. #3 NetzMax, 23.03.2006
    NetzMax

    NetzMax Gast

    Ich habe es noch rechtzeitig erfahren

    Ich habe es noch rechtzeitig erfahren

    Ich habe nicht bei dieser Firma unterschrieben.
    Die Verkäufer sagen einem nicht, dass diese Firma Insolvent ist.
    Da muss der Zufall schon mithelfen.
    Überprüfen kann mann es über das zuständige Insolvenzgericht, dass meistens beim Amtsgericht angegliedert ist.
     
  4. #4 NetzMax, 23.03.2006
    NetzMax

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    Was bedeutet Masseunzulänglichkeit eigentlich?

    Was bedeutet Masseunzulänglichkeit eigentlich?

    Die Verträge der Firma sind mit VOB die liegt als gesondertes Blatt bei.
    Was hat die VOB auf sich?
     
  5. #5 Baufuchs, 23.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bedeutung

    Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn sich im Laufe des Insolvenzverfahrens herausstellt, daß nur die Verfahrenskosten gem. § 54 aus der Insolvenzmasse gedeckt werden können, nicht aber die Masseschulden nach § 55.

    Die Masseunzulänglichkeit ist vom Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht anzuzeigen. Sie wird anschließend öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren selbst wird fortgeführt. Jedoch dürfen Massegläubiger wegen einer Masseverbindlichkeit nicht mehr in die Insolvenzmasse vollstrecken (§ 210).

    Mit anderen Worten: Nix mehr zu holen.
     
  6. #6 Olaf (†), 23.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 23.03.2006
    Olaf (†)

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    Vob

    kann man vielleicht allgemein vielleicht als die besonderen Vertragsbedingungungen fürs Baugewerbe beschreiben. Sie SOLLEN dazu dienen, in dem Fall "Bauen" einen größtmöglichen Ausgleich zwischen den Interessen von AG und AN herzustellen bzw. auf ein paar Spezialitäten einzugehen. Die können, müssen aber nicht verwendet werden.

    Das allgemeine Recht (BGB) kennt nur den Werkvertrag. Das kann sowohl ein Hochhaus für zig Millionen sein als auch das Schneidern eines Anzugs. Und das da die "Rand-"bedingungen "etwas" unterschiedlich sind, ist sicher vorstellbar.

    Masseunzulänglichkeit:
    Alle Verbindlichkeiten die bis zum Tag der Eröffnung des Verfahrens entstanden (also begründet) sind, sind Insolvenzforderungen, die nur befriedigt werden, wenn am Schluss des verfahrens Masse da ist. Hat nix mit der Fälligkeit oder dem Rechnungsdatum zu tun. Beispiel: Eröffnung am 1. April, die Umsatzsteuerzahllast März (fällig im April) ist Inso.forderung, weil im März "verursacht".

    Alle nach der Eröffnung entstandenen Verbindlichkeiten sind Masseverbindlichkeiten, die vorab aus der vorhandenen Masse zu befriedigen sind. Reicht dazu das Geld nicht, zeigt der Inso-Verwalter Masseunzulänglichkeit an. Das heißt aber nicht, dass er bunt und munter Aufträge erteilen kann und dann zum AN sagt "Sorry, kein Geld da". Kann er nicht sauber nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung davon ausgegangen werden konnte, dass ausreichend Geld vorhanden sein wird, haftet er unter Umständen dafür persönlich.

    Ich persönlich mag Geschäfte mit Verwaltern - dass Risiko des Zahlungsausfalls geht gegen Null.

    Baufuchs hat mit den Feinheiten völlig recht. Verfahrenskosten sind: Gerichtskosten und Vergütung des Verwalters.
    Im Prinzip ist es richtig, dass dann nix zu holen ist, muss aber nicht so sein. Die Anzeige stellt darauf ab, ob die Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der FÄLLIGKEIT befriedigt werden können. Beispiel: Eine Rechnung, vielleicht für die Beräumung eines Objekts oder Kfz-Steuer ist fällig, die Masse (idR Anlagevermögen, Forderungen) ist jedoch noch nicht zu Geld gemacht. Dann muss er zunächst MU anzeigen, um der Vollstreckung zu entgehen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es dann durchaus möglich, diese Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
     
  7. #7 NetzMax, 24.03.2006
    NetzMax

    NetzMax Gast

    Danke für die Antworten

    Danke für die Antworten.
    So wie Ich die Sache als Laie sehe ist die Firma fertig.
    Sie versuchen aber munter weiter Bauherren zum kauf zu überreden und sagen diesen nicht dass sie Insolvent sind.
    Ich finde mann sollte die künftigen Bauherren vor solchen Firmen warnen.

    Werden Insolvenzen auch im Internet bekantgegeben oder nur über die Zeitung?

    Ich habe oben den Namen der Firma erwähnt. Warum steht da jetzt
    XXXX Fertighaus ?
    Auch die interesanten Links sind nicht mehr da.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 24.03.2006
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    Weil es an anderer Stelle...

    mit genau dieser Meldung (mit "Klarnamen") Ärger gegeben hat.
    Fertig ist die Firma erst, wenn das Insolvenzverfahren scheitert. Und solange laufen solche Meldungen ggf als rufschädigend.
    Mfg
     
  9. #9 Olaf (†), 24.03.2006
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    Da....

    ist aber jemand kühn und mutig - könnte privatrechtliche Ansprüche außerhalb des InsVerfahrens auslösen. Ganz abgesehen davon, das seit Eröffnung nur noch der Verwalter Verträge schließen kann.

    "So wie Ich die Sache als Laie sehe ist die Firma fertig."
    Eben wegen solcher Ansagen wurde hier ge-ixt.
    Information über Verfahren ja - aber nicht in jedem Falle bedeutet eine Insolvenz auch das AUS für das Unternehmen oder besser den Geschäftsbetrieb. Und wenn der Verwalter sich entschließt, weiterzuführen und eine Sanierung zu versuchen, kann man sich mit erheblichen Schadenersatzansprüchen wegen Geschäftsschädigung aussetzen.

    Zeitung war gestern, heute wird durch die Amtsgerichte nur noch im Internet veröffentlicht.

    Nicht veröffentlicht wird die bloße Einleitung des Verfahrens ohne vorläufige Insolvenzverwaltung!

    Die meisten werden es wissen: Die Bekanntmachung hat die Wirkung einer öffentlichen Zustellung. Normalerweise soll ja jeder Gläubiger angeschrieben werden.
    Erfolgt das aus welchen Gründen auch immer nicht und der Gl. meldet z.B. seine Forderungen nicht an oder informiert den Verwalter nicht über Sicherungsrechte (Übereignung von Vermögenswerten, Eigentumsvorbehalte..), muss er sich die Zustellung als bewirkt anrechnen lassen.
    Es wäre nicht falsch, ab und zu mal bei hartlaibigen Schuldnern zu schauen, ob nicht ein Insverfahren läuft.
     
  10. #10 NetzMax, 24.03.2006
    NetzMax

    NetzMax Gast

    Interessanter Link zu den Insolvenzverfahren

    Der Haken ist nur, dass die meisten nicht wissen welches Gericht zuständig ist. Und damit findet man die Firma wieder nicht.

    Erstens geht es nur über Detailsuche, da sonnst nur die letzten zwei Wochen drinn sind.

    Dann muss mann die genaue Firmenbezeichnung so wie den Firmensitz und das zuständige Gericht wissen.

    Am besten noch das Aktenzeichen.

    Wie soll da jemand was finden?
     
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Insolvenz der Firma xxx Fertighaus

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