Tiefgarage vom Mehrfamilienhaus unter dem freistehenden Einfamilienhaus

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  1. #1 nirmalts, 02.11.2015
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    Wir sind dabei ein freistehendes Einfamilienhaus (475m2 Grundstück/ 172m2 Wohnfläche) zu kaufen unter dem sich teilweise eine Tiefgarage (ca. 130 m²) befindet (siehe Anhang). In dieser befinden ein Stellplatz, die wir zusätzlich erwerben (siehe Anhang). Das Haus und das Grundstück geht an den Käufer. Die Tiefgarage (außer uns) wird von das Mehrfamilienhaus genutzt. Das Haus und Mehrfamilienhaus befindet sich gerade in der Bauphase.

    Jetzt meine Fragen:

    1. Soll ich ein Sondernutzungsrecht an das Mehrfamilienhaus geben weil mein Grundstück für Bebauung verwendet wird?
    2. Ist diese Konstellation üblich oder am besten Fingerweg davon? Kaufpreis liegt bei 795,000€ ohne was zum verhandeln. Ich muss dazu sagen dass das Lage einfach Top ist.
    3. Kann ich Probleme mit Wiederverkauf bekommen?
    4. Kann ich irgendwelche rechtliche Probleme in Zukunft bekommen?
    5. Wenn eine von die beide Gebäude irgendwann abgerissen werden muss, kann es zu Probleme geben weil es unter dem Boden verbunden ist?
    6. Kann ich diese Nachteil als Grund für Preisverhandlung verwenden? z.b., mögliche Lärm aus dem Tiefgarage, Grundstück nicht für Bau nutzbar usw.)

    Danke für Ihre Antwort!

    Mehrfamilienhaus1a.jpg
    Tiefgarage.jpg
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 02.11.2015
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    Kann das sein, dass du dieses Haus nicht als normales freistehendes Haus mit eigenem Grundbuch, sondern als Teil einer Wohnungseigentumsanlage erwirbst, also rechtlich quasi als eine hausähnliche Eigentumswohnung?
     
  3. #3 Thomas B, 02.11.2015
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    Das kann doch nur eine Teilung nach WEG sein....wie sollte das anders gehen, Ralf????

    Sieht aus wie ein EFH und andere haben ein Mitspracherecht (die aus dem MFH)...Toll? Nö!
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 02.11.2015
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    Deswegen frage ich den TE ja. Könnte sein, dass das (wenn zutreffend) dem TE gar nicht bewusst ist, so wie er das formuliert:

     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 02.11.2015
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    Ich würde dringend zu einem Besuch bei einem Rechtsbeistand raten, zumal ich nach den kleinen "Extravaganzen" der Satzstellung den Eindruck habe, der TE könnte muttersprachlich aus einem nicht deutschsprachigen Raum kommen und in so weit ggf. an juristischen Feinheiten der Formulierung noch eher scheitern als es schon Leute tun, die der deutschen Sprache sehr mächtig sind.
     
  6. #6 nirmalts, 02.11.2015
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    Hallo zusammen,

    Sorry für die Verwirrung. Ich werde den Eigentümer nicht von das Gesamt Grundstück sein sondern nur für "mein" Teil. Das Grundstück wird real geteilt (kein WEG). Ich stelle es nochmal mit einem neuen Bild vor.

    Ich habe meinem Grundstück auf Blau markiert. Unter dem dunkelblau Bereich liegt teilweise die Tiefgarage. Die restliche Stellplätze und Kellerraume sind unter dem MFH. Das Gehweg (Links) ist für Gemeinschaftsnutzung gedacht. PKW Einfahrt (Rechts) ist nur ins Tiefgarage möglich. Das EFH und MFH wird ein dem gleichen Bauunternehmen als Schlüsselfertig gebaut.
    Mehrfamilienhaus1b.png
    Grundriss.jpg
    Tiefgarage2.jpg

    Grüße.
     
  7. #7 lawrence, 02.11.2015
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    Ist sowas nicht einfach Obermurks?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 02.11.2015
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    Das heisst dann Wegerecht eintragen, Baulast zur Sicherung der baurechtlich notwendigen Einstellplätze eintragen, rechtliche Regelungen für Lasten und Risiken und Kosten, zur Aufrechnung der Verbrauchskosten, .....

    Das ist Notariat und Juristerei am Hochreck, um da alles sauber zur regeln und nix zu übersehen.

    ICH würde da sofort wegrennen.
     
  9. #9 Pruefhammer, 02.11.2015
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    Ich, ehrlich gesagt, auch.
    Da bin ich auf eine juristische Meinung gespannt, wie man das sauber lösen will und vor allem was bei späteren Streitfällen passiert.
    Beispiele (ob die jetzt realistisch sind, sei mal dahingestellt, es geht nur ums Prinzip)
    - Tiefgarage ist sanierungsbedürftig, das geht nur von oben, wer zahlt den Abriss und den Neubau des EFH?
    - Die Tiefgarage ist undicht und es gelangen Kraftstoff oder Öl ins Erdreich , wer haftet gegenüber z.B. der Gemeinde?
    - wie sieht das Grundsteuertechnisch aus?
    - das EFH ist - warum auch immer- schwerer als gedacht und verursacht dadurch Risse in der Tiefgarage, wer zahlt?

    Ich denke, das kann trotz evtl. umfangreicher Vertragsgestaltung, zu ganz heftigen und teuren Streitereien führen, den Wiederverkaufswert sehe ich durch diese Konstellation als deutlich herabgesetzt an. Für mich eine unmögliche Lösung.
     
  10. #10 ekko123, 02.11.2015
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    795,000 EUR ist ja auch nicht wenig....auch wenn Top Lage, das ggf. relativiert.

    Keep it simple....hilft oft und darum frag ich mich, warum die Planung es nicht geschafft hat die Tiefgarage unter dem MFH zu platzieren? (naja Parkplätze und Kellerräume scheinen etwas größer als das EG, aber im Grundstück gelassen wäre einfacher)

    Scheint links&rechts Altbestand zu sein und da reizt ein BT (?) das Maximum aus, aber 2 x MFH war wohl irgendwie nicht möglich.

    Für 795,000 würde ich nicht hinter einem MFH wohnen wollen.
     
  11. #11 GWeberJ, 02.11.2015
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    Die Leitungen für Gas/Wasser/Sch.../Telekom wird sich das EFH wohl auch mit dem MFH teilen?
     
  12. #12 nirmalts, 02.11.2015
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    Hallo zusammen,

    ich danke euch recht herzlich für eure Beiträge.

    Ich habe auch den Verkäufer gefragt warum er ein zweites MFH auf dem Grundstück nicht geplant hat obwohl es einfach reinpassen konnte. Er hat gemeint dass die Firma ein schönes EFH bauen wollte und nicht nur ans Geld denken. Sollte man sowas in kauf nehmen?

    Ich habe ein Termin mit dem Verkaufsleiter am Freitag. Ich stelle alle die oben genannten Fragen an ihn.

    Grüße
     
  13. #13 nirmalts, 02.11.2015
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    Eben nicht, laut dem Verkäufer. Er meinte dass nur die Tiefgarage das EFH mit dem MFH "verbindet", sonnst nichts.
     
  14. #14 ekko123, 02.11.2015
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    haha - würde ich nicht glauben. Ehrlich, eine Firma baut nicht zum Spaß, der Profit zählt. Da wird es wohl andere Gründe geben. (Frag die Nachbarn- die wissen vielleicht warum....übrigens, würde ich immer mal mit den Nachbarn sprechen.)
     
  15. #15 dimitri, 02.11.2015
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  16. #16 wasweissich, 02.11.2015
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    es sind 10 (zehn) und nicht 100 (hundert) :D
    und davon min. 1 (einer) fürs EFH ;)
     
  17. #17 Pruefhammer, 03.11.2015
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  18. Nana55

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  19. #19 Ralf Wortmann, 03.11.2015
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    Das, was du da erwerben sollst, geht nur über eine Gestaltung als Eigentumswohnung. Eine andere Form, eine Gebäude auf oder unter fremden Boden zu errichten, lässt das BGB nicht zu.

    Es gilt der § 93 BGB:
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    § 93 BGB
    Wesentliche Bestandteile einer Sache

    Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Entweder hat der Verkäufer keine Ahnung, wie die Ausgestaltung deines Rechteerwerbs rechtlich geplant ist und erzählt dir irgendetwas, oder die Baufirma baut drauf los, in der irrigen Vorstellung, das „freistehende“ Haus irgendwie separat verkaufen zu können, oder du hast etwas falsch verstanden.

    Wenn der Verkäufer am Freitag bei seiner rechtlichen Darstellung bleibt, frag, ob für das „Hausgrundstück“, das man dir anbietet, schon ein Grundbuch gebildet wurde und lass es dir davon eine Kopie geben und lass dir einen Entwurf des Notarvertrag aushändigen, mit dem dir das Haus verlauft werden soll, sofern ein solcher schon existiert. Lass das Ganze dann rechtlich prüfen.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Oder die TG wird mit veräussert (DAVON war ich jetzt ausgegangen), muss dann aber wie oben geschrieben dinglich die Stellplatzzusicherung für das MFH durch Baulast erfolgen und alle Umstände und Kostenaufteilungen müssen geregelt werden.

    Egal wie - das ist als EGH auf eigenem Grundstück eigentlich nur was für Wahnsinnige und Rex Kramer, den Gefahrensucher.
     
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