Tiefgarage vom Mehrfamilienhaus unter dem freistehenden Einfamilienhaus

Diskutiere Tiefgarage vom Mehrfamilienhaus unter dem freistehenden Einfamilienhaus im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; das MFH dort hat ja eine Zufahrt und man kommt sogar per Aufzug zur Wohnung. Die Feuerwehr per Treppe....von vorne, wo es wohl einen Eingang gibt...

  1. #61 nirmalts, 05.11.2015
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    Wie man auf dem Bild hier sieht, hat der MFH den Eingang hinter das Gebäude und EFH vor das Gebäude. Zweite Möglichkeit ist durch das TG mit der Treppe oder mit dem Aufzug ins MFH und mit der Treppe in EFH (in Geld markiert).
     
  2. #62 ekko123, 05.11.2015
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    Ja, sorry. Das mit den oberirdischen Eingängen stimmt. Trotzdem, das EFH hat keine Zufahrt (ausser der Fussweg dient als Feuerwehrzufahrt - wenn das da brennt und die mit einem Löschzug vorfahren wollen)...ABER, so wie es klingt wurde ja Baugenehmigung erteilt, die Entfernungen sind wohl noch ok.

    Was mir noch langfristig Sorgen machen würde - du, deine Erben und dessen Erben könnten wohl gar nicht das EFH abreissen, neubauen, etc. Es fehlt an einer Zufahrt für die Baufahrzeuge. VIELLEICHT - sinnvoll das Wegerecht Fußweg zu erweitern auf allgemein vorstellbare Nutzung in der Zukunft (wie Baufahrzeuge). Vielleicht theoretisch da andere Probleme bei der Durchführung.
     
  3. #63 Thomas B, 05.11.2015
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    So isses ekko123, nicht nur dass keine Baufahrzeuge dahinkommen...naja ...irgendwie kommen die da schon hin, wenn die FW auch irgendwie hinkommt, aber ein möglicher Abriss würde ja am "Fundament" (der Tiefgarage) scheitern, die sich in teilen unter das EFH erstreckt.

    Mir fehlt die Phantasie wie so etwas als eigenständiges, realgeteiltes EFH rechtlich korrekt dargestellt werden kann...bin aber auch kein RA. M.E. geht das nur und ausschließlich nach einer Teilung gem. WEG. Und dann ist's eben keine Realteilung.
     
  4. #64 ekko123, 05.11.2015
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    Thomas B .... Baugenehmigungen/ -akte sind von jedem einsehbar - oder nur betroffenen Nachbarn?

    Der TE könnte sich die Akte ja ggf. ansehen. Vielleicht gibt es darin Hinweise, was eventuell ursprünglich geplant war. Vielleicht wissen direkte Nachbarn auch mehr -falls da etwas anders geplant war und an Einspruch gescheitert ist. Das ändert nichts an der Ist-Situation, aber als Käufer wäre ich schon interessiert, ob es Probleme gegeben hat (welche die Ist-Situation erklären).


    ...ach, es muss ja nicht Problem Baufahrzeuge Abriss sein. Der Austausch der Fenster in 20-30 Jahren, Bau Wintergarten, Gartenhütte.... viel Schlepperei. FALLS der Fußweg geeignet ist für 7.5to, dann nicht nur Wegerecht Fußweg, sondern auch erweiterte Möglichkeiten eintragen lassen. (der Besitzer des MFH wird garantiert den Fußweg mit Klein-LKW befahren lassen wenn notwendig)
     
  5. Papi

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    Irgendwas stimmt da nicht:

    Nach Bild 1 aus dem ersten Post würde ich den Abstand zwischen EFH und MFH auf mindestens 6 Meter schätzen.

    Auf Bild 2 ist ein Abstand zwischen den beiden Häusern von ca. 3 Metern dargestellt (vergleiche Position der Tg-Zufahrt zu EFH).

    Also: Eines der beiden Bilder ist falsch!

    Oder???
     
  6. #66 nirmalts, 05.11.2015
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    Du hast Recht. Das habe ich in meine Liste für morgen. Ich gehe davon aus dass den Grundriss (Bild 1) stimmt und Bild 1 mehr eine grobe Darstellung ist.

    Gruße


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  7. #67 Ralf Wortmann, 05.11.2015
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    Also, mit einer „Baulast-Sicherung“ zu deinem Gunsten fällt mir keine denkbare Vertragskonstellation ein, die funktionieren könnte. Da bin ich auf die Vertragsgestaltung gespannt.

    Erbbaurechtsbestellung?

    Geht, sofern ich die örtlichen Verhältnisse vor Ort richtig interpretiere, ebenfalls nicht. Ich bin dabei allerdings nicht ganz sicher, ob ich die Zeichnung Nr.2 mit den TG-Stellplätzen richtig deute. Ist es so, dass das EFH einen eigenen, direkt unter dem EFH gelegenen Treppenzugang zur Tiefgarage bekommen soll?

    Wenn ja, geht eine Lösung über die Bestellung eines Erbbaurechts bereits aus diesem Grund nicht, weil die Tiefgarage nach der Verkehrsauffassung dann nur als „Gebäudeteil“ betrachtet werden könnte.

    Die Voraussetzung eines selbständigen, erbbaurechtsfähigen Gebäudes wird man aber zumeist nur dann als gegeben ansehen, wenn die Tiefgarage vom Gebäude aus, unter der sie sich befindet, wirtschaftlich nicht benutzt werden kann, weil etwa von diesem Gebäude aus kein Zugang zu der Tiefgarage besteht.

    =====================================================
    Hierbei gilt § 1 Absatz 3 ErbbauRG:
    „(3) Die Beschränkung des Erbbaurechts auf einen Teil eines Gebäudes, insbesondere ein Stockwerk ist unzulässig.“
    =====================================================

    Zudem sollt ihr in dem betreffenden Bereich ja auch einen eigenen Stellplatz nutzen.
    Darüber hinaus soll diese Tiefgarage offenbar zumindest zum Teil das Fundament für euer Haus darstellen. Das alleine wäre wohl kein Kriterium, zusammen mit den beiden anderen o.g. Besonderheiten indes schon.
     
  8. #68 Thomas B, 07.11.2015
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    So...jetzt ist Samstag...was hat denn der "Verkäufer" am Freitag noch so erzählt?????
     
  9. #69 nirmalts, 08.11.2015
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    bzgl. die Teilung hat der VL alles nur wiederholt was er per Email geschrieben hat. Der VL hat es nicht akzeptiert dass das Grundstück wegen die Baulast eine Wertminderung bekommst. Er wollte mit dem Preis gar nichts machen.

    Er hatte alle Fragen bzgl. die Nachteile nicht richtig beantwortet und hat die ganze Zeit nur Marketing bla bla bla gemacht.

    Für mich ist es schon erledigt. Ich werde jetzt versuchen ein Grundstück zu finden und was selbst zu bauen.

    Ich danke euch ganz herzlich für eure Hilfe.


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  10. #70 Frau Maier, 08.11.2015
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    Gute Entscheidung.:28:
    Für das Geld kannst Du mit einem Architekten etwas richtig gutes bauen.
     
  11. #71 Ralf Wortmann, 08.11.2015
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    In Stuttgart-Feuerbach kostet ein kleines Grundstück (355 m², aber mit Grundflächenzahl 0,8) 1.500 €/m², also 532.500 €.

    Dann bleibt dem TE nach Abzug aller Nebenkosten, wenn das Budget bei 800.000 € liegt, noch etwas mehr als 200.000 €.
    Der Schlüssel zur Lösung dieses Problems liegt in der Bescheidenheit (siehe meine Signatur unten).

    Dort könnte man, auf bescheidener Basis, ohne Keller, eine Haus mit 80 - 100 m² Wohnfläche errichten. Das ist mehr Fläche, als man in mancher normalen Mietwohnung hat.

    Würde ich machen, wenn ich an der Stelle des TE wäre und unbedingt (z.B. aus beruflichen Gründen) in einem solchen Ballungszentrum leben wollte.
     
  12. #72 Frau Maier, 08.11.2015
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    Man kann ja auch außerhalb von Stuggi sein Haus bauen. Verkehrsanbindung ist um Stuggi relativ gut.
     
  13. #73 Inkognito, 08.11.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Wie Sie wissen schätze ich Ihre Beiträge sehr, aber auf einem Grundstück für 530 000€ ein winziges Haus ohne Keller zu errichten grenzt an Kapitalvernichtung. Verkauft bekommt er sowas doch niemals für einen angemessenen Preis.
     
  14. #74 nirmalts, 08.11.2015
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    Wir suchen nach Bauprojekte im Umkreis 15km von Stuttgart, heißt Ditzingen, Höfingen, Leonberg, Vaihingen, Möhrigen... Wir möchten auch nicht direkt in der Stadt wohnen, sondern Außerhalb. Wir haben nur zwei wichtige Kriterien - eine gute Bahnverbindung und einen Autobahnanschluss in der nähe. Die Bahnverbindung für unsere Sohn weil er ab nächstes Jahr in eine (bilinguale) Gymnasium in Stuttgart-Feuersee gehen würdet. Also, maximal 30 Minuten Bahnfahrt mit keine oder maximal ein Umstieg. Meine Frau muss 40KM mit dem Autobahn fahren, daher für sie einen guten Autobahnanschluss.

    Das EFH ist auch nicht in Stuttgart, sondern 17KM entfernt vom Stuttgart-Mitte mit 6 min Laufweg zum S-Bahn und 4KM zum Autobahnanschluss. Laut VL war der Grundstückpreis 800€/m2, laut Internet der Bodenrichtwert 530€/m2 in 2014, laut Nachbarn 630€ - 650€/m2.

    Grüße
     
  15. #75 nirmalts, 08.11.2015
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    Die Landeshauptstadt Stuttgart verkauft einen Bauplatz mit insg. ca. 670 m2 gegen Höchstgebot. Ich möchte gern eure Meinungen dazu fragen. Ich habe es hier gepostet.


    Grüße
     
  16. Fremen

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    Das sehe ich auch so. Ein krasses Missverhältnis zwischen Grundstück- und Hauspreis. Wenn man so viel Geld für ein Grundstück ausgibt, dann normalerweise als Kapitalanlage, also mit der Aussicht, es noch teurer zu verkaufen. Und Käufer, die sich für solche Grundstücke interessieren, wollen da normalerweise keine Mini-Häuser drauf haben, also werden sie das Haus nicht als Mehrwert, sondern eher als Kostenfaktor (Abriss) betrachten.

    Dasselbe gilt übrigens auch in die andere Richtung. Wer eine Luxusvilla auf einem billigen Grundstück in einem "Arbeiterviertel" baut, wird auch Probleme haben, sie zu verkaufen.
     
  17. #77 Ralf Wortmann, 09.11.2015
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    Das ist natürlich richtig. Aber mit der richtigen Planung könnte das Objekt gleich von den Fundamenten und den Außenmauern her so angelegt werden, dass von einem späteren Käufer oder Erben, oder vom Bauherr selbst, angebaut und aufgestockt werden kann.

    Aber mein Vorschlag ist ja ohnehin überholt, da nirmalts ein preiswerteres Grundstück etwas weiter außerhalb sucht. Es wird also kein exentrisches Mini-Häuschen in Zentrumsnähe werden.
     
  18. #78 Thomas B, 09.11.2015
    Thomas B

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    S-Zuffenhausen ist ja so verkehrt nicht. Da gibt es tatsächlich ein paar ganz nette, ruhige Ecken.
     
  19. #79 papawaa, 09.11.2015
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    Eventuell "Berliner Teilung" über das Grundbuch. Glaube das nennt sich so.

    Bei meiner Grundstücksteilung ging es um einen Gewölbekeller der unter das Nachbarhaus geht. Der Notar sprach damals von der Möglichkeit einer Teilung nach "Berliner Art" quasi ein Horizontalschnitt im Grundbuch.

    Da ich das aber zum Glück nicht gemacht habe, hab ich nicht mehr Infos dazu. Ist auch schon alles viel zu lange her.
     
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