Erhebliche Abweichung Angebot / Rechnung

Diskutiere Erhebliche Abweichung Angebot / Rechnung im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, fast 1 Jahr nach Beendigung unserer Pflasterarbeiten ist heute die Schlussrechnung des Tiefbauers gekommen. Diese überschreitet...

  1. #1 Karl Drogo, 04.11.2015
    Karl Drogo

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    Hallo zusammen,

    fast 1 Jahr nach Beendigung unserer Pflasterarbeiten ist heute die Schlussrechnung des Tiefbauers gekommen. Diese überschreitet das Angebot um ca. 65%.
    Die meisten Punkte kann ich relativ einfach klären und zurückweisen, da die Rechnung Positionen enthält, die uns weder angeboten, noch von uns beauftragt wurden (Wir haben mit Bauträger gebaut, das uns vorliegende Angebot war lediglich für Zusatzleistungen. Der Bauträger liegt auch im Streit mit der Firma und scheinbar versuchen sie sich jetzt das Geld bei uns zu holen...)

    Bei einer Position, die zu unseren Lasten geht, bin ich mir allerdings etwas unsicher. Es geht um die Position Bordsteinschnitt / Kantensteinschnitt. Angeboten waren 18 Stück, abgerechnet wurden 37 Stück. Dem Tiefbauer lag ein entsprechender Pflasterplan des Bauträgers vor und er hat auch selber vor Ort nachgemessen.

    Muss ich diese Abweichung von >100% hinnehmen, oder kann ich diese mit dem Hinweis auf erhebliche Abweichung gegenüber Angebot zurückweisen?
     
  2. R.B.

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    Wurden die Positionen ausgeführt? Waren sie vielleicht notwendig? Kamen Sonderwünsche hinzu? Waren die Positionen im Vertrag mit dem BT enthalten?

    Wenn beispielsweise 18 Stück angeboten waren, es wurden jedoch 37Stck. notwendig und die Arbeit wurde auch ausgeführt, so wäre das zu bezahlen (sofern nicht schon im Vertrag mit dem BT enthalten).
    Positionen die im Vertrag mit dem BT enthalten sind, bleiben außen vor, das muss er mit dem BT abrechnen.

    ABER jetzt wird´s knackig, denn es ist zu prüfen, WAS Du aus dem Vertrag mit dem BT hast quasi streichen lassen. Waren es ausschließlich zusätzliche Leistungen die Du beauftragt hast?

    Grundsätzlich gilt, was ausgeführt wurde muss auch bezahlt werden. Bei Dir dürfte der Streitpunkt eher sein, was zusätzlich beauftragt und ausgeführt wurde, und was als, ich nenne es mal "Grundleistungen" im Vertrag mit dem BT enthalten ist. Da wird sich jemand hinsetzen, und die Verträge (mit dem BT und Tiefbauer) zerpflücken müssen. Schwierig wird es mit Leistungen die nicht nachweislich, vorzugsweise schriftlich, vereinbart wurden.
    Dabei musst Du besonders darauf achten, dass keine Leistungen doppelt abgerechnet werden. d.h. alles was im Vertrag mit dem BT enthalten ist, auf keinen Fall direkt an den Tiefbauer bezahlen, denn der BT wird diese Punkte ansonsten in Rechnung stellen und Du darfst sie doppelt bezahlen, und dann im Streit versuchen das Geld vom Tiefbauer wieder zu holen.
     
  3. Julius

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    So angeboten und anders abgerechnet ist ja ganz nett.
    Entscheidend dürfte aber sein, wieviele notwendigerweise tatsächlich erstellt wurden!
     
  4. #4 Karl Drogo, 04.11.2015
    Karl Drogo

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    Also dieser Punkt hat nichts mit dem Bauträger zu tun, das geht ganz klar auf unsere Kappe, das ist unstrittig.

    Ob tatsächlich 38 Steine geschnitten werden mussten, muss ich noch gucken (ist etwas doof im dunklen).
    Meine grundsätzliche Frage ist, ist es überhaupt in Ordnung, dass Angebot und Rechnung so krass voneinander abweichen? Wie o.a. waren die auszuführenden Arbeiten genau bekannt, da könnte man von jemandem der sein Handwerk versteht doch annehmen, dass er das halbwegs genau, mit vielleicht 10-20% Abweichung abschätzen kann.

    Wenn ich jetzt nachzähle und die Angabe stimmt, dann ist die Leistung zwar erbracht worden, aber wäre mir die Höhe von Anfang an bekannt gewesen, hätte ich mich ggf. anders entschieden.
     
  5. #5 wasweissich, 04.11.2015
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    gerade der zuschnitt bzw. das exakte abschätzen ist etwas , was hellseherische fähigkeiten verlangt .
    da kann man noch soviel messen , meistens kommt es anders und zweitens als man denkt .

    wie denn ?
    um wieviel k€ gehts da so ungefähr ?
     
  6. #6 Karl Drogo, 04.11.2015
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    Ok, vielen Dank für Eure Einschätzungen. Dann werde ich diese Position wohl so hinnehmen :(
    (Naja nicht ganz, ich war gerade mit der Taschenlampe draußen und habe nur 33 geschnittene Kantsteine gezählt.)
     
  7. #7 Karl Drogo, 04.11.2015
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    Das ganze sieht so aus, links und recht von Haus sind Stellplätze und da es keinen Bürgersteig gibt, haben wir keinen (wie vom Bauträger vorgesehen) Zuweg zwischen Straße und Haustür, sonder von den Stellplätzen ausgehend verläuft das Pflaster dann in einem Halbrund vor dem Haus. Um diesen Halbkreis zu gestalten mussten eine Menge Steine geschnitten werden. Die Kantsteine wurden auf eine Länge von ca. 40 cm geschnitten. Ich hätte gedacht, dass sowas vorher abzusehen ist, wenn man den Plan hat, bzw. wenn man feststellt, dass man doppelt soviel schneiden muss wie gedacht, dies zumindest mit mir abstimmt. Man hätte die Steine z.B. auf 1m lassen können, dann sähe der Halbkreis halt nicht ganz so schön aus. Ich wäre da zumindest gerne gefragt worden.
    Habe aber gerade mit meiner Frau gesprochen und die sagt das hätte sie auf keinen Fall gemacht :p Von daher wären die Kosten so oder so entstanden.

    Bei 18,90€ Netto pro Schnitt sind das für mich immerhin 450 €.
     
  8. #8 wasweissich, 04.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie gross ist die anlage oder wie verwinkelt ist das ganze ? 33 kantensteinschnitte ist ne ganze menge ............
     
  9. #9 Karl Drogo, 04.11.2015
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    Ok, ich hab hier mal den Plan angehängt. Die grauen Flächen sind der urspüngliche Plan des Bauträgers. Der gelb umrandete Bereich ist das Pflaster, so wie es ausgeführt wurde. Für die Rundung vor dem Haus habe ich 28 Schnitte gezählt, für die kleine Rundung unten rechts am Beet 5.
     

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  10. #10 wasweissich, 04.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    uiuiui ....
     
  11. #11 Karl Drogo, 04.11.2015
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    Geht's etwas präziser? :D
     
  12. #12 wasweissich, 04.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    u i u i u i :D
     
  13. #13 Gast036816, 04.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn der tiefbauer vorher 37 schnitte im angebot niedergeschrieben hätte, dann hättest du diese menge auch zahlen müssen oder meinst du, ab einer gewissen mengenüberschreitung gibt es 100% mengenrabatt?

    u i u i u i = mit dem plan kann niemand etwas anfangen, geschweige denn genaue mengen ermitteln! dafür ist er einfach zu klein.
     
  14. #14 Karl Drogo, 04.11.2015
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    Mein Erwartung war einfach, dass sich sowas präziser abschätzen lässt. Er hatte nicht nur den o.a. Plan (in größerem Maßstab), sonder war auch vor Ort und hat alles mögliche ausgemessen. Beim Pflaster hat er es ja auch geschafft bis das bis auf 1 m2 vorher genau zu ermitteln.

    Ich bin halt insgesamt unzufrieden mit der Firma. In der Rechnung finden sich wie gesagt auch noch Postionen die ich nie beauftragt habe und die zu Lasten des Bauträgers gehen (oder auch nicht, denn der hat mit der Firma auch soviel Ärger, dass er vermutlich Rechnungen gekürzt hat. Ich lasse ihm auf jeden Fall morgen eine Kopie zukommen), wo dann im Aufmaß sogar steht, dass sie dem Bauträger x Meter in Rechnung gestellt haben, der aber nur y Meter bezahlt hat und die Differenz stellen sie dann mir in Rechnung :mauer
     
  15. #15 Gast036816, 04.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    leistungen, die du nicht beauftragt hast, musst du auch nicht vergüten.

    auf verlangen muss der auftragnehmer nicht beauftragte leistungen zurückbauen und abtransportieren!
     
  16. Julius

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    Bei Leistungen, die Du aber schon dem BT bezahlt hast, würde ich mir eine solche Aufforderung verkneifen! Ob der sie dem AN bezahlt hat oder nicht, ist hierbei ohne Belang.

    Wenn Du die Zusatzarbeiten genauer hättest abschätzen wollen, hättest Du (auf eigene Kosten) vorab eine Massenermittlung erstellen lassen können. Auf deren Basis wäre ein exakteres Angebot möglich gewesen.
     
  17. #17 SirSydom, 05.11.2015
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    http://www.finanztip.de/kostenvoranschlag-handwerkerrechnung/
     
  18. R.B.

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    Das mit dem Kostenvoranschlag ist mir Vorsicht zu genießen, da noch nicht einmal klar ist, was in diesem enthalten war. Es geht hier nicht um die Reparatur eines Fernsehers.
     
  19. #19 Karl Drogo, 05.11.2015
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    Das habe ich auch nicht vor :)

    So hatte ich mir das vorgstellt, dass das zumindest vorher mit mir abgestimmt wird. Naja nun ist es müßig darüber zu diskutieren, wie ich oben geschrieben habe hätte meine Frau sowieso keine andere Lösung gewollt.
     
  20. #20 Kalle88, 05.11.2015
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    Meiner Meinung nach liegt hier ein Definitionsfehler vor. Wenn ein Kostenvoranschlag abweicht, dann bedeutet das dass die Massenermittlung nicht ganz hinkommt. Beispiel: Angeboten wurden 200m² Pflaster, geworden sind es aber 300m² Daraus hätte sich sicherlich eine Hinweispflicht ergeben ABER es obliegt auch eine Prüfpflicht der Massen vom AG. Wenn jetzt nach Prüfung heraus gekommen wäre, dass es eigentlich 300m² sind - dann sieht die Sache für mich schon anders aus.

    Arbeiten die gar nicht im Kostenvoranschlag enthalten sind, fallen eben auch nicht unter jenen. Hier wären Nachtragsangebote erforderlich gewesen. In der Praxis macht sich aber kaum einer der HW Gedanken darum was nun Arbeiten resultierend aus Kostenvoranschlag und was Nachtragsangebotsarbeiten wären. Gerade dann, wenn letzteres zur Erfüllung ersteres Notwendig wäre. Ich könnte mir vorstellen, dass hier dennoch eine Art "Vertrag" beider Parteien vorliegt.

    Der Sachverhalt ist für mich zu mindestens nicht ausreichend dargelegt um überhaupt irgendwas bewerten zu können.
     
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