Ausbaureserve als Lagerraum - worauf muss geachtet werden?

Diskutiere Ausbaureserve als Lagerraum - worauf muss geachtet werden? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; In einen EFH-Neubau soll eine größere Ausbaureserve berücksichtigt werden. Bedarf es einer besonderen baurechtlichen Genehmigung? Welche...

  1. #1 bauexix, 05.11.2015
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    In einen EFH-Neubau soll eine größere Ausbaureserve berücksichtigt werden.
    Bedarf es einer besonderen baurechtlichen Genehmigung?
    Welche baulichen Vorgaben sind zu berücksichtigen, damit die Fläche zum Lagern von Akten etc. genutzt werden kann?
     
  2. R.B.

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    Was bedeutet "Ausbaureserve"?
    Ich verstehe darunter Räume die nur roh gebaut werden, deren Innenausbau dann aber später erfolgt. Diese sind natürlich Teil des Genehmigungsverfahrens. Danach kann man dann entscheiden, wann der endgültige Ausbau erfolgt, und so lange das nicht zu einer Nutzungsänderung führt, ist auch keine erneute Genehmigung erforderlich. Entsteht dadurch eine neue Wohneinheit, beispielsweise für Vermietung, oder eine Gewerbeeinheit, dann wird es ein bisschen komplizierter. Bei einem "normalen" Lagerraum/Abstellraum für private Akten ist das alles kein Thema.

    Möchtest Du auf gut Glück etwas genehmigen lassen, das irgendwann in der Zukunft gebaut werden soll, dann sieht es etwas anders aus. Gesetzliche Änderungen könnten dazu führen, dass irgendwann in der Zukunft dieser (An)bau nicht mehr genehmigungsfähig wäre. Deswegen sind Baugenehmigungen üblicherweise zeitlich befristet.
     
  3. #3 bauexix, 06.11.2015
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    So macht es also Sinn, das Ganze gleich mit genehmigen zu lassen!
    Dann vermutlich aber doch mit den Auflagen, die auch für Wohnraum gelten? - Müsste man die dann auch durchführen, oder würde es reichen, wenn sie genehmigt werden?
     
  4. R.B.

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    Was für Auflagen? Die Hülle (Dämmung etc.) wird so erstellt wie geplant, der Innenausbau erfolgt später.
     
  5. #5 bauexix, 06.11.2015
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    Ahja. Ich meinte, da müsse auch gleich die heizung etc. mitberücksichtigt werden.
    Für die Baugenehmigung wäre dies also nicht wichtig?

    Und im Falle eines KfW-Darlehens?
     
  6. R.B.

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    Wichtig ist, dass die Hülle passt. Ob der Raum beheizt wird spielt erst einmal keine Rolle, und wenn er später beheizt wird, dann wird ja durch die vorhandene Hülle sichergestellt, dass die KfW Anforderungen nicht verletzt werden.

    Der Raum wird für den EnEV Nachweis und die KfW Anforderungen gerechnet wie ein normaler beheizter Raum. Ob Du diesen dann aufgrund der Nutzung ganzjährig beheizen wirst, das spielt keine Rolle. Du kannst ja auch im Schlafzimmer die Heizung das ganze Jahr über "aus" lassen, das kann Dir ja auch niemand verbieten. Wichtig ist nur, dass die Wärmedämmung der Hülle passt, so dass beim Beheizen die Wärmeverluste nicht höher sind als bei der Planung angesetzt.
     
  7. #7 bauexix, 06.11.2015
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    So dürfte die Heizung bei Bedarf auch erst später eingebaut werden?
    Ich frage, weil es darum geht, bei einem Lagerraum erstmakl möglichst viel zu sparen - aber ggf. später einen Ausbau starten zu können.
     
  8. R.B.

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    Du kannst den Heizkörper weg lassen, aber die Leitungen würde ich auf jeden Fall verlegen, sonst hast Du später eine Großbaustelle. Das Einsparpotenzial ist aber überschaubar.
     
  9. #9 bauexix, 06.11.2015
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    ja danke!

    Verstehe ich es also richtig, dass sich mit einer solchen "Ausbaureserve" wie Robhau, Dämmung, Leitungen nicht wirklich sparn lässt?

    Der übrigbleibende Innenausbau (Heizkörper, Boden, Maler) reduziert ja die Kosten tatsächlich nicht wirklich. ...

    Würde es Sinn machen, nur ein sehr kleines Fenster in diesem Lagerraum einzubauen? -
    Oder schafft auch das bei eventuell späteren Ausbau nur zusätzliche Probleme und unverhältnismässige Kosten?
    Oder wäre dafür dann sogar eine extra Baugenehmigung nötig?
     
  10. R.B.

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    Was sparst Du wenn das Fenster ein bisschen kleiner wird? Vielleicht 50,- €? Vielleicht auch 100,- €?
    Da es sich um normale Räume, sprich "normale" Raumgrößen handelt, genügt doch so ein Standardfenster, vielleicht 100cm breit und 120cm hoch. Das gibt´s sowieso für wenig Geld an jeder Straßenecke. Wird das Fenster verkleinert, dann lohnt das kaum. Fensterfläche muss aber > 1/8 der Raumfläche bleiben (Bauordnung).
     
  11. #11 Frau Maier, 06.11.2015
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    Vor allem sollten die Fenster für die spätere Nutzung ausgelegt sein, denn später neue, größere Fenster rein machen ist auch ein Kostenfaktor und eine zusätzliche Drecklerei. Keiner will in einem dunklen Loch hausen, auch die Kinder, die später noch kommen werden, nicht.
     
  12. #12 gunther1948, 07.11.2015
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    hallo
    evtl. muss die decke für eine höhere verkehrslast bemessen werden.

    gruss aus de pfalz
     
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