Carport an der Grenze mit Baulast.

Diskutiere Carport an der Grenze mit Baulast. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, habe mich hier durchgewült und im Internet aber irgendwie komme ich nicht weiter. Mein Bauvorhaben ist ein carport das an der...

  1. timtig

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    Hallo zusammen,
    habe mich hier durchgewült und im Internet aber irgendwie komme ich nicht weiter. Mein Bauvorhaben ist ein carport das an der Grenze zu Nachbargrundstück gebaut werden soll. Er soll als Verlängerung der Garage sein. Entspricht ich komme auf Gesamtlänge Garage 6m + Carport 6,5m = 12,5 m. Somit muss baulast eingetragen werden. Nachbar hat nichts gegen. Nun wie mache ich es?wie zeichnet man sowas? Welche Abstände? Bauamt will das haben, Architekt sagt er macht das nicht weil es nicht erforderlich ist... Bauamt sagt egal wer das macht Hauptsache die haben es. Dann würde ich eben selber machen...kann ich denn einfach auf Liegenschaftsplan ein paar Linien malen an der Grenze wo baulast kommt und muss Maßstab nicht einhalten? Muss ich baulast über gesamt Länge eintragen oder nur über 3,5m die Überschrietten ist?
     
  2. #2 Onkel Dagobert, 06.11.2015
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    Wieso macht dein Architekt das nicht?? Ist für den doch eine Kleinigkeit, da er sowieso den Lageplan digital hat (haben müsste).
    Die Baulast wird als Fläche auf dem Lageplan eingetragen. Es ist nur die Fläche der Überschreitung als Baulast einzutragen, also die 12,50 m abzgl. der erlaubten 9,00 m, also 3,50 m. An den Enden wird dann noch ein Viertelkreis gezogen mit Radius = Tiefe der Baulast. Ich weiß jetzt nicht ob dieser Viertelkreis in Nds. üblich ist oder ob das nur eine Marotte unseres Landkreises war. Die Fläche der Baulast muß dann als Berechnung dazugegeben werden.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2015
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    Äääähhh - DU arbeitest zu viel in NRW. In NDs gibts immer noch den guten alten Papierplan, auf dem händisch rumgemalt wird.

    Und nein, der Radius ist keine Marotte Deines Landkreises, sondern eine niedersächsische Spezialität, weil wir keine Abstandsflächen, sondern Grenzabstände haben!

    @ TE:
    Die Baulast muss beim Bauamt eingetragen werden. Hierzu ist ein Antrag nötig und ein Lageplan, auf der Fläche eingetragen, vermaßt und gemäß Bauvorlagenverordnung gekennzeichnet sind.
    Da Lageplan, muss das ganze natürlich maßstäblich sein.

    Sicher Architekt??? Von wegen nicht erforderlich.
    Natürlich ist das erforderlich. Je Grenze max 9 m, alle Grenzen zusammen max. 15 m.
    Und die 9m stehen seit (min) 1986 in der NBauO, nur die Gesamtlänge ist "erst" seit 2012 drin.

    Und das ist doch für den Pillepalle, den Lageplan dafür zu malen.
    Dauert ne halbe Stunde, wenn er langsam ist + X-fach Farbkopien.
     
  4. R.B.

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    Der ist sicherlich gerade wieder in Urlaub. ;)
     
  5. #5 Onkel Dagobert, 06.11.2015
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    Äääääh - Ich habe von 2007 bis 2013 in einem Architekturbüro in Niedersachsen gearbeitet und da haben wir immer die Lagepläne digital vom Vermesser bekommen und in diese dann die Neubauvorhaben und gegebenenfalls Baulasten digital eingetragen.

    Ich habe schon einige Bauanträge gemacht und dabei noch nie auf einem Papierplan "rummalen" müssen. War alles in Niedersachsen.

    Natürlich wurde das ganze dann in Papierform eingereicht. So weit sind die dann doch noch nicht.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2015
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    Das mit dem DickeTal-Lageplan kenne ich nur aus NRW. Mich hat das Katasteramt auch noch nie gefragt, ob ich denn Papier oder Daten will, wenn ich einen Lageplan beantrage.
     
  7. #7 Onkel Dagobert, 06.11.2015
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    Immer mal wieder was neues :lock.
    Wir haben die Pläne allerdings immer bei einem örtlichen Vermessungsbüro bestellt, da gab es immer eine dwg dazu. ich weiß jetzt gerade nicht mehr ob das separat bestellt / vergütet werden muß, aber wenn dann war die Vergütung nicht viel.
     
  8. #8 Scoundrel, 06.11.2015
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    Bei uns erledigt so etwas der Vermesser. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, hol dir ein Angebot von einem Vermesser. Dann ist auch alles korrekt. Ich würde bezweifeln, dass bei uns eine Handzeichnung von einem Laien überhaupt anerkannt wird.

    Zum Thema digitaler Lageplan. Ich bekomme für die Planung immer vom Vermesser einen Lageplanvorabzug als PDF und DWG.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2015
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    Jaha. Aber so fortschriftlich sind wir in Niedersachsen eben noch nicht. Hier sind "Handzeichnungen" (also so wie anno Dickemilch mit Stift und Reißschiene) gang und gäbe.

    Da Baulasten keiner Bauvorlageberechtigung bedürfen, müssen die Ämter quasi Laienzeichnungen annehmen, so lange sie "in Ordnung" sind.
     
  10. #10 Scoundrel, 06.11.2015
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    "In Ordnung" müssen Sie sein, ja. Da wird dann halt eher mal geprüft, ob sie das auch sind, wenn sie "offensichtlich" von einem Laien angefertigt wurden. Heißt nicht, dass dies ein Laie nicht hinbekommen würde.

    Es gibt wohl auch Städte, die fordern, dass Baulastlagepläne von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder vom Katasteramt hergestellt werden müssen.
     
  11. timtig

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    Genau so ist es. Ich habe es genau so gemach und es war Richtig. Ja Architekt ist genau so alt wie das Haus und hat nichts mit Digital. Er hatte es tatsächlich alles von hand auf den alten Plänen gemacht.
    Danke für eure Hilfe! Es hat geholfen.
     
Thema: Carport an der Grenze mit Baulast.
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