Kaufvertrag - Rücktritt auch für Teilpositionen möglich oder nur komplett?

Diskutiere Kaufvertrag - Rücktritt auch für Teilpositionen möglich oder nur komplett? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe bei einem Bauelemente-Händler Innentüren bestellt (nur Vor-Ort-Lieferung, Einbau erfolgte bauseits Von den 10 Türen hatten...

  1. Tommi

    Tommi

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    Hallo,

    ich habe bei einem Bauelemente-Händler Innentüren bestellt (nur Vor-Ort-Lieferung, Einbau erfolgte bauseits

    Von den 10 Türen hatten zwei Türen einen optischen Mangel, der auch vom Verkäufer anerkannt wurde. Die Türen wurden zwecks Austausch vom Händler abgeholt.

    Ich habe der Ordnung halber unmittelbar nach der Abholung eine Mangelanzeige erstellt, dem Händler zugeschickt und als Frist vier (!!) Wochen zur Mangelbehebung gestellt und die beiden Positionen von der Rechnung einbehalten, den Rest bezahlt.

    Gleichzeitig habe ich bei Verstreichen dieser Frist den Rücktritt für die beiden Türen (also 2 von 10 Positionen der Rechnung) angekündigt.

    Die Frist ist verstrichen.

    Frage:

    Kann ich nun NUR für die 2 Positionen vom Vertrag zurücktreten oder muß ich vom GANZEN Vertrag (also alle 10 Positionen) zurücktreten, was ich nicht möchte?

    Die 2 Türen woanders zu besorgen ist kein Problem, allerdings möchte ich schon die 8 korrekt gelieferten Türen behalten, die ja auch schon bezahlt sind.

    Also kurz: Teilrücktritt möglich?

    Gruß

    Tommi
     
  2. Tommi

    Tommi

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    ****Nach oben schieb***


    ;-)
     
  3. #3 Olaf (†), 28.03.2006
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    m.E....

    hast du eine Teillieferung erhalten.
    Ich würde nochmal Frist setzen und ankündigen, danach nicht mehr abzunehmen.
     
  4. #4 Carden. Mark, 28.03.2006
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    Schon mal angerufen und freundlich nachgefragt ob etwas im Argen liegt.
    Ich telefoniere eigentlich erst - dann schreibe ich Mahnungen mit allen Konsequezen.
    Kommt beim Kunden eigentlich gut an, funktioniert idR auch und wird beim AN auch nicht anders sein.
     
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