Fliesen mal wieder...

Diskutiere Fliesen mal wieder... im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; traurig, aber naja, was will man machen?!?! Ich hoffe, silikon kriegt er wenigsten halbwegs hin... was kostet der Spaß?...

  1. PTBenz

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    traurig, aber naja, was will man machen?!?! Ich hoffe, silikon kriegt er wenigsten halbwegs hin...

    was kostet der Spaß? Fliesenlegermeisterbetrieb?

    er vertritt die Meinung, dass das gute Arbeit ist?

    zum Eingang hin, wollt ihr eine Schiene setzen?

    ich kann euren Ärger sehr gut verstehen, wir haben ja ähnliches durch und man wird sich vor Gericht mit dem Thema auseinandersetzen. Eigentlich will man ja nur ein schönes Bad...
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 09.11.2015
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    Es hilft nichts. Wenn du gegenüber dem Fliesenleger irgendwelche Rechte (Zurückbehaltungsrecht, Mängelbeseitigungrecht, Schadensersatz, oder Minderung) geltend machen und nicht etwa auf alle Rechte verzichten und den Fliesenleger trotz allem voll bezahlen willst, musst du ihn erstmal fristsetzend (schriftlich am besten per Einwurfeinschreiben) zur Mängelbeseitigung auffordern.

    Dazu musst du möglichst jede einzeln Fliese und Fehlleistung, die du bemängelst, genau beschreiben. Wie das geht - dafür gibt es Mustertexte. Googel mal „Mustertext Mängelanzeige“. Bezeichne dein Schreiben in deinem konkreten Fall aber als „Mängelanzeige vor Abnahme“.

    Hindere ihn nicht daran, z.B. Silikon anzubringen, mache keine Vorschriften, wie er die Mängel zu beseitigen hat (das ist erstmal seine Sache) und greife in den Bauablauf nicht ein. Die Annahme, dass er zur Mängelbeseitigung nicht in der Lage ist, hilft dir nicht weiter. Eine schriftliche Mängelbeseitigungsaufforderung und das Abwarten der gesetzten, angemessenen Frist ist alternativlos.

    Wenn die Mängel nicht beseitigt wurden und er meint, das er seine Arbeit nun fertig gestellt hat, kannst du die von dir erstellte (und gespeicherte) Mängelliste gleich nochmal zur Abnahme verwenden. Bei schweren und kostspieligen Mängeln kannst du die Abnahme verweigern, ansonsten die Liste als Mängelvorbehalt verwenden. Aber mache erstmal den ersten Schritt mit der Mängelbeseitigungsaufforderung und dann melde dich vor dem nächsten Schritt nochmal im Forum.
     
  3. #23 dimitri, 09.11.2015
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    Die Mängelbeseitigung hat doch aber fachgerecht zu erfolgen. Eine angebrochene Fliese mit Silikon zu "reparieren" wird doch hoffentlich nicht fachgerecht sein. Da kann er doch gleich Bauschaum verwenden ;)
     
  4. #24 Fliesenfuzzi, 09.11.2015
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    Naja, ich weiß schon warum ich von dem kruden Rechtssystem nicht wirklich was halte.
    Sehenden Auges noch mehr Geld verbrennen, noch mehr Zeit verstreichen und noch mehr Scheiß bauen lassen nur weil es rechtlich so korrekt ist? Um sich dann endlos herumzustreiten? Was wieder Geld kostet (Anwälte, Sachverständige, Gerichte... Zeit ist auch Geld). Irrsinn. Das Geld ist besser in neuen Fliesen angelegt. Soll der Pfuscher doch seinen Lohn einklagen, wenn er das Geld dazu hat und es kann.
    Meine Meinung.


    Nix für ungut, Ralf und nicht persönlich gemeint.
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 09.11.2015
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    Völlig richtig.

    Mein Rat, den ich auch in anderen, ähnlich gelagerten Fällen häufig so erteile, hat praktische Gründe:

    Wenn der Bauherr in den Ablauf von Mängelbeseitigungsarbeiten eingreift und dem AN Vorschriften über die Art und Weise der Mängelbeseitigung macht, gerät er an mehreren rechtlichen Schnittstellen in eine für ihn ungünstige Beweislast.

    Er wird dann zunächst einmal als Bauherr nicht bestreiten können, dass er dem AN in der Art und Weise der Mängelbeseitigung Vorschriften gemacht hat. Die verstößt gegen den Grundsatz, dass der AN zwischen etwaige mehreren vorhandenen fachgerechten und vertragsgerechten Mängelbeseitigungsmethoden frei wählen kann.

    Wenn im Streitfalle vor Gericht der AN vorträgt, dass er die Mängel ja beseitigen wollte, er aber daran vom Bauherrn gehindert wurde, drängt dies den Bauherren unnötig in die Beweislast:

    Der Bauherr müsste dann vortragen und beweisen, was der AN überhaupt als Mängelbeseitigungsmaßnahme vorgehabt hat. Da fängt oftmals der erste Streit an, denn die Absicht, wie der Mangel beseitigt werden sollte, wurde meistens nur mündlich oder telefonisch erklärt oder basiert gar auf Vermutungen. Wo genau sollte Silikon angebracht werden und in wie dicken Streifen? Da wird sich der AN im Streitfall nach Kräften herausreden.

    Als nächstes, wenn ihm der erste Beweis tatsächlich gelingen, muss dann der Bauherr auch noch beweisen, dass es sich bei dem, was der AN vorgehabt hat, tatsächlich um eine fachlich ungeeignete Mängelbeseitigungsmethode gehandelt hat.

    Das alles kostet vor Gericht Zeit und Nerven und birgt Prozessrisiken, die man als Bauherr nicht eingehen sollte. Da ist es im Rahmen einer Mängelbeseitigungsaufforderung schon mehr als genug, darauf hinzuweisen, dass es aus der unverbindlichen Sicht des Bauherren - ohne dem AN damit bezüglich seines Wahlrechts zur fachgerechten Mängelbeseitigung Vorschriften machen zu wollen - evtl. nicht zielführend sein könnte, Silikon an Fliesen anzubringen, die wegen der gerügten Mängel evtl. zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin ausgetauscht werden müssten.
     
  6. #26 Ralf Wortmann, 09.11.2015
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    Quasi eigenverantwortlich einen Baustopp zu verhängen und das sogar ohne eine eigenen SV im Rücken, ist aber für den Bauherren keine empfehlenswerte Alternative, siehe meinen Beitrag #25.
     
  7. PTBenz

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    und dann wird es so laufen wie bei uns: der "Fliesenleger" steht mit seinem Anwalt da, erzählt dir, dass das ja alles kleinere optische Mängel sein, die nicht zur Minderung der Rechnung berechtigen würden.

    und du guckst in dein Bad und denkst dir: "wächst auf diesem Acker was?"
     
  8. R.B.

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    Aber klar kann es so laufen, aber nur wenn man völlig unorbereitet ist und meint man könnte alles selbst klären, ohne fachlichen Beistand. Wenn Du Dank eigenem Sachverstand die Mängel genau kennst, dann kann Dir völlig egal sein was der AN oder sein RA von sich geben. Gibt es trotzdem keine Annäherung, dann wird man eben warten müssen bis ein Richter ein Urteil fällt. Oder aber man meint nur man hätte Recht, dann könnte einem der eigene Sachverstand den Kopf zurecht rücken.
     
  9. #29 Ralf Wortmann, 10.11.2015
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    Genauso ist es.

    PTBenz, du wirst doch wohl diese Worte eines Anwalts in so einer Sache nicht als Schlusswort nehmen?
     
  10. #30 Skeptiker, 10.11.2015
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    ... schreibt ein Anwalt!

    ;-)


    mit skeptischen Grüßen!
     
  11. R.B.

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    Vielleicht weil er seine Grenzen kennt. ;)
     
  12. SvenW

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    Bei einem Fliesenleger würde ich über die Innung und ein Schlichtungsverfahren gehen, wenn der Herr denn in der Innung ist, was ich bei dem Ergebnis bezweifel. Das bekomme ich als Amateur besser hin.
     
  13. #33 Giggerl, 12.11.2015
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  14. Netzer

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    Der Kasper würde meine Baustelle nicht mehr betreten! Und Geld könnt er sich abschmincken! Soll er doch mit schwerem Geschütz kommen, dann post ich die Bilder um die ganze Welt, zeig sie im ganzen Ort, im Umkreis von 100 Kilometern, quatsch an jedem Stammtisch, Vereinsfest, Dorffest und was weiß ich wo über den Kerl! Habe fertig! :-)
     
  15. #35 Kalle88, 12.11.2015
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    Und wirst dann der üblen Nachrede angeklagt. Super Idee.....
     
  16. #36 lawrence, 12.11.2015
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    Solange er im Bereich der Meinungsäußerung bleibt, kein Problem.
     
  17. #37 Kalle88, 12.11.2015
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    Na na, ob das so einfach ist? Ich würde es nicht drauf anlegen wollen. Vor allem wäre es unnötig.
     
  18. #38 lawrence, 12.11.2015
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    Schmähkritik ist in D erlaubt und man muß sich eine Menge gefallen lassen. Solange man nicht lügt.
     
  19. R.B.

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    Der Grat ist sehr schmal, aber das wird ihm bei Bedarf dann ein Richter erklären.
     
  20. #40 lawrence, 12.11.2015
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    Schlechtleistung beim Namen zu nennen ist ungefährlich, man darf nur nicht beim ersten Anwaltsschreiben einknicken.

    In einem meiner Stammforen, ist der Forenbetreiber abgeklärt. Das wird alles beim Namen benannt und ja er bekommt wöchetnlich Post, gerade mal 5% wird gelöscht, weil der Rest eben nicht zu beanstanden ist.
     
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