Welche Bauüberwachung bei GÜ/GU sinnvoll?

Diskutiere Welche Bauüberwachung bei GÜ/GU sinnvoll? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, Grundstückskauf wurde beurkunden, GU/GÜ-Vertrag für die Errichtung des Hauses unterzeichnet. Da mir klar ist, dass die Bauleitung...

  1. Bum123

    Bum123

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    Guten Abend,

    Grundstückskauf wurde beurkunden, GU/GÜ-Vertrag für die Errichtung des Hauses unterzeichnet. Da mir klar ist, dass die Bauleitung des GU abhängig ist, denke ich über Optionen zur Sicherung meiner Interessen nach.

    1. Einen eigenen "Leiter" suchen und "LP 8" vergeben: wahrscheinlich wird das nicht gehen, da ja schon der GU "offiziell" in der Verantwortung steht und meiner ja eh' keine koordinierende Aufgaben hätte und auch keine Abnahme machen dürfte.
    2. "Bauherrenberater" von Vereinen/Verbänden mit "Überwachungspaket" oder nach Aufwand beauftragen: hatte das beim letzten Haus gemacht (Kauf von Bauträger). War m.E. nicht optimal. War im Kontext etwas hiflslos und unverbindlich (als Käufer nicht viel zu melden während der Bauphase), hat am Ende einige augenscheinliche Dinge nicht gesehen (z.B. Fertigdeckenfungen nicht ordenlich plan verspachtelt, Reinigungsflaschenabdrücke in jedem Stockwerk auf Marmorboden). Preis-/Leistungsverhältnis eher mittelmäßig
    3. ???

    Kriege ich in der Konstellation irgendwie ordentlich einen Parteiischen für mich beauftragt?

    "Eigenleistung" als Zuarbeit meinerseits in Form von Baustellenbesuche, Doku/Fotos wäre bedingt durch Wohnort in Baustellennähe gut machbar.

    Danke
    PS: die Grundsatzdiskussion GU vs. Archi wird mir nicht helfen. War bei mir aus zwingenden Gründen keine Option.
     
  2. Taipan

    Taipan

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    Also mal ehrlich: Wenn dein "Bauherrenberater" als einziges unsauber verspachtelte Deckenplatten und Reinigungsflschenabdrücke auf dem Marmorboden, dann solltest Du über diese Leistung glücklich sein. Ob die 3.XXX zu teuer waren, hängt vom tatsächlichen Überwachungszumfang, den er geleitst hat, ab.

    Bei einem BT hast du eh keine Eingriffsmöglichkeit bis zur Endabnahme und kannst froh sein, wenn du während der Bauphase überhaupt ins Haus darfst.

    Bei einem GU/GÜ-Vertrag sieht das anders aus, da du dort grundsätzlich das Hausrecht besitzt. Dann kann der Parteiische auch regelmäßig auf der Baustelle erscheinen und alles unter die Lupe nehmen. Ob der Vertragspartner drauf reagiert, hängt allein von dir ab - Du musst ihn zwingen - du hast dem Vertrag mit ihm. Dein "Parteiischer" kann dir ausschließlich raten, was du dem GU/GÜ mitteilen solltest.
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ich stell regelmässig als eines der grössten probleme die
    nachträgliche klärung der grundlagen fest. wenn "ein stück
    haus" vereinbart ist, wird es halt schwierig. wenn gar
    bautechnische klimmzüge bewältigt werden sollen und erst
    recht, wenn nix dokumentiert ist, wird´s noch schwieriger.

    daher fände ich es extrem nett, wenn mal bei einem bauwerk
    vollständige und richtige planungsunterlagen vorhanden
    wären - immerhin bietet das für gü/bt ja auch die möglichkeit,
    sich selbst aus der schusslinie zu bringen. aber .. geiz is geil
    und ohne grundlagenklärung kann ich sogar ein stück weit
    den allzeitklassiker hamma oiwei scho so gmacht verstehen ..

    insofern: eigenen technokraten und eigenen juristen von anfang
    an einbinden und, kaum zu glauben, manch gü-wieder-willen
    sieht das auch als chance ;)
     
  4. Bum123

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    Tja, das waren halt Dinge die mir als Laie im Nachgang augefallen waren. Will nicht wissen was von den nicht offensichtlichen Dingen noch im Haus stecken die der Kundige eben auch übersehen hat. Und bei den Flaschenabdrücken geht's nicht um "Nachputzen". Die Baureinigung hat den Marmorbelag im Treppenhaus mit dem "Siegel" des Flaschenbodens säurehaltiger Mittel verziert.
     
  5. Bum123

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    Bin noch voller Hoffnung. Die Baubeschreibung ist schon mal im Vergleich zu anderen relativ grosszügig ausgefallen und wurde von einem Bauing. geprüft. Lt. der Leistungsbeschreibung wird es auch Ausführungspläne & Co. geben die mir auch ausgehändigt werden.
     
  6. #6 jodler2014, 08.11.2015
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    Dann bist Du Dir also bewusst ,was gekauft wurde und was nicht !

    Prima !

    Genügt das denn auch den Ansprüchen ?
     
  7. Bum123

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    Ja, bin mir bewusst was in und out ist und es genügt den Ansprüchen. Ich habe die Firma schliesslich 1 Monat lang mit Änderungswünschen des Vertrags und der Leistungsbeschreibung drangsaliert ;-), nur für die Bauüberwachung meine ich keine optimale Lösung zu haben.
     
  8. #8 OLger MD, 09.11.2015
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    Den Bauleiter mit koordinierenden und leitenden Aufgaben sowie Weisungsbefugnis gegenüber den Angestellten und Subunternehmern stellt der GU/GÜ.

    Was Du brauchst ist ein Bauüberwacher mit kontrollierender Funktion. Er prüft z.B. die Pläne vor der Ausführung, ist bei wichtigen, komplizierten, fehlerträchtigen, statisch relevanten und weiteren überwachungsbedürftigen Arbeiten vor Ort. Er kann zum Beispiel auch bei der Baugrubenabnahme, bei der Bewehrungsabnahme, beim Betonieren usw. dabei sein. Er greift nicht direkt in das Baugeschehen ein. Er kontrolliert, prüft, überwacht und er berät und unterstützt den Bauherren.

    Vereinbare mit Deinem Bauüberwacher schriftlich, wie weit seine Befugnisse gehen dürfen.
    - darf er vor Ort Mängel rügen ?
    - darf er dem AN in Deinem Namen Mängelrügen schreiben
    - darf er zusätzliche Leistungen beauftragen, bis in welche Höhe

    + soll er die Kosten überwachen?
    + soll er die Terminvorgaben überwachen ?
    + soll er Bautagebuch führen ?
    + soll er sich auch um Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle kümmern ?
    + übernimmt er auch Aufmaßkontrollen und Rechnungsprüfungen ?
    + soll er Kopien von Datenblättern, Lieferscheinen usw, schon während der Bauphase sammeln
    + welche Haftung übernimmt er ?

    Frag' Den BÜ, in welchen Bereichen er sich auskennt und ob ggf. weitere Spezialisten (z.B. für Betonarbeiten bei weißen Wannen, Elektro- und Blitzschutzarbeiten, usw.) erforderlich sind.

    Besprich' mit den GU/GÜ, dass Du einen BÜ haben wirst und mit welchen Befugnissen er ausgestattet sein wird.
     
  9. Bum123

    Bum123

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    Danke Holger, super Aufstellung!
     
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