Keller nicht geliefert! - Wertverlust?

Diskutiere Keller nicht geliefert! - Wertverlust? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe eine Wohnung gekauft, bei der eigentlich acht m2 Keller hätten dabei sein sollen. Als der Bau fertig war, war es nur die Hälfte. Ein...

  1. Berlin

    Berlin

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    Ich habe eine Wohnung gekauft, bei der eigentlich acht m2 Keller hätten dabei sein sollen. Als der Bau fertig war, war es nur die Hälfte. Ein Anwalt sagt mir, dass dadurch auch der Wert der gesamten Wohnung gemindert wird, weil der Wiederverkaufswert durch den zu kleinen Keller gemindert wird. Wer weiß, wie ein nicht ausreichend vorhandener Keller zu kalkulieren ist, um wie viel also der Kaufpreis reduziert werden muss?
     
  2. Eric

    Eric

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    Ist ein Mangel in zweierlei Hinsicht:

    1. es fehlt vereinbarte Abstellfläche im Keller.

    2. ist es ein bauordungsrechtlicher Mangel, weil Wohnungen nur genehmigt werden, wenn sie über die in der LBO vorgeschriebene Abstellfläche verfügen. Hier in NRW sinds meiner Erinnerung nach mindestens 6 m² Kellerabstellfläche. Wohnung wurde mithin nicht im Einklang mit der LBauO hergestellt.

    Was sagt denn der bereits konsultierte Anwalt, wie und mit welchem Betrag der Minderwert zu berechnen ist, falls der BT nicht irgendwo anders im Haus die vereinbarte und bauordnungsrechtliche erforderliche Abstellfläche zur Verfügung stellen kann? Benötigt der Anwalt hierzu Beratung? Oder will er nicht für lau?
     
  3. #3 Christian S, 25.03.2006
    Christian S

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    ist soweit richtig

    nur zählt m.M. der Abstellraum in der Wohnung dazu. Wenn der dann 2qm ist passt es wieder.
    Preisansatz: ich würds mal mit 500,-/qm versuchen.
    Gruss Christian
     
  4. #4 Baufuchs, 25.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Liegt

    die Wohnung in Berlin (Wohnort des Fragestellers) dann ist gem BauOB, keine exakte Größe des Abstellraums gefordert, sondern "...ausreichend großer Abstellraum".

    Es bleibt der von Eric unter 1) beschriebene Mangel
     
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