Baupläne vom Bauträger bzgl. eigenem Gutachten?

Diskutiere Baupläne vom Bauträger bzgl. eigenem Gutachten? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; So wie ich Ralf W verstehe, besteht das Risiko nur bei der Abnahme, nicht beim rügen von Mängeln. Da besteht ja doch noch ein kleiner, aber...

  1. #21 toxicmolotow, 11.11.2015
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    So wie ich Ralf W verstehe, besteht das Risiko nur bei der Abnahme, nicht beim rügen von Mängeln. Da besteht ja doch noch ein kleiner, aber feiner Unterschied. Das eine ist eine "mängelfrei"-Meldung, das andere eine "mangelhaft"-Meldung.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 11.11.2015
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    Halte ich für falsch. Wie sollte diese Haftung denn aussehen? Haften wofür?

    Üblicherweise sind die anderen künftigen Mitbewohner sogar dankbar, dass sich wenigstens einer kümmert.
     
  3. #23 Ralf Wortmann, 11.11.2015
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    Ich meine damit ja nicht, dass ein einzelner Eigentümer etwa "kraft seiner Wassersuppe" das Gemeinschaftseigentum abnehmen soll. Nein, hier geht es nur darum, dass er bei der Abnahme seines Sondereigentums - en passant - in dem Abnahmeprotokoll seines Sondereigentums zugleich auch alle Mängel mit aufzählen sollte, die er am Gemeinschaftseigentum herausgefunden hat. Keine Gefahr. Keine Haftung.
     
  4. frankg

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    Bau SV nur für meine ETW im MFH ratsam? Schlüsselfertige übergabe

    Guten Tag.
    Ich müßte nochmals -letzte Frage- etwas wissen.

    Was bringt es, wenn ich meine ETW im Wohnhaus (6 ETW´s) durch einen eigenen SV begleiten lasse?
    Die restlichen Eigentümer unternehmen hier nichts.
    Es bringt doch nur was, wenn der SV neben meiner ETW auch die anderen begutachtet. U.a. auch das Dach der Dachwohnung!

    Ich könnte natürlich zu den anderen 5 Eigentümer (sind mir jedoch nicht bekannt, da ja schlüsselfertiger Bau) gehen, und nach einem gemeinsamen
    SV fragen. Kostenaufteilung. Doch werde ich die Eigentümer erst nach Einzug zu Gesicht bekommen....

    Für mich ist es schwierig zu entscheiden, ob ein SV nur für meine ETW Sinn macht.
    Auch sind die Kosten sehr hoch, da der SV ja auch die anderen Bauteile (Dach, Keller etc.) begutachten möchte..

    PS: Und würde mir eine Rechtschutzversicherung (welcher Baustein???) etwas bringen, ,sollte sich Mängel erst nach der Abnahme feststellen???

    Danke!
     
  5. #25 Amarutuk, 12.11.2015
    Zuletzt bearbeitet: 12.11.2015
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    Da kaufst Du Dir (ohne eigenen Sachverstand) für 1000de von Euro eine Wohnung um dann wegen ein paar 100 Euro auf einen SV verzichten? Ich verstehe das nicht.

    Was er Dir bringt? Lies doch noch einmal alle vorherigen Beiträge hier. Weniger Ärger, weniger Zeitaufwand und weniger Kosten im Nachgang, vermutlich auch keinen Rechtsstreit, auf den Du bereits zu spekulieren scheinst - sofern die RV für Dich einspringt - das ist doch verrückt.

    Finden wird er auf jeden Fall etwas, habe noch keine Abschlussbegehung ohne Mängel erlebt. Vielleicht findet er auch Mängel, die erst nach Gewährleistungsende zu Tage kommen würden.

    Du behauptest, die anderen zukünftigen Eigentümer unternehmen nichts, aber im nächsten Satz sind sie Dir nicht bekannt? Die haben garantiert eigene SV dabei. Ich arbeite für einen Bauträger, der im Jahr 150 - 200 ETW verkauft. Mir ist nicht bekannt, dass da auch nur ein einziges Mal jemand auf einen SV verzichtet hätte (und das ist auch gut so!). Obwohl hier fast alles standardisiert ist, geht selten eine Wohnung mit unter 10 Mängeln aus einer Abnahme raus.
     
  6. #26 Skeptiker, 12.11.2015
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    In genau der Größenordnung muss ich das auch bestätigen! :konfusius Und da sind immer wieder auch dicke Hunde dabei. Mit mehreren oder gar allen Erwerbern gemeinsam einen unabhängigen SV zu beauftragen ist in jedem Fall sinnvoll um das besonders kritische Gemeinschaftseigentum der Gebäudehülle unter die Lupe zu nehmen.

    Die RV hilft Dir da auch in Zukunft nicht weiter, denn:

    a) Gemeinschaftseigentum bleibt Gemeinschaftseigentum und wird von Dein RV nicht erfasst
    b) praktisch alle mir bekannten RV schließen alles aus dem Bau und Erwerb von Immobilien stammende aus
     
  7. #27 Ralf Wortmann, 12.11.2015
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    Das sichert dir die Abwesenheit von erheblichen finanziellen Verlusten in der Zukunft.

    Viele, die eine Eigentumswohnung kaufen, wissen nicht, wie das alles eigentlich zusammenhängt. Wahrscheinlich glaubst du, du würdest der Eigentümer deiner Wohnung und hättest mit dem Rest des Hauses so gut wie nichts zu tun.

    Du wirst in der Zukunft bis an dein Lebensende (sofern du die Wohnung nicht zuvor verkaufst) für sämtliche Schäden und Reparaturen an dem gesamten Mehrfamilienhaus anteilig mithaften und mit bezahlen, soweit es dir/euch nicht gelingt, Mängel möglichst schon bis zur Abnahme zu entdecken und/oder spätestens während der 5-jährigen Gewährleistungsphase gegenüber einem dann hoffentlich noch nicht in Insolvenz befindlichen Bauträger geltend zu machen.

    Zwei Beispiele:

    a)
    Wenn ihr z.B. sechs Wohnungseigentümer gleich großer Wohnungen seid und sich nach sechs Jahren plötzlich herausstellt, dass der Holzbalkon der Wohnung eines deines Nachbarn völlig verfault und nicht mehr tragfähig ist und die Herstellung eines neuen Balkons z.B. 30.000 € kostet, wird die Wohnungseigentumsgemeinschaft die Herstellung eines neuen Balkons beschließen können (und müssen) und du musst dich mit deinem 1/6 Anteil, mithin mit 5.000 € im Rahmen einer Sonderumlage an diesen Kosten beteiligen, ob du willst, oder nicht.

    Wenn dein SV auch nur einen solchen Mangel am Haus verhindert, hättest du dessen Kosten schon wieder heraus.

    b)
    Wenn es sich z.B. nach 7 Jahren herausstellt, dass bei Starkregenfällen Wasser durch die Außenwand der Tiefgarage eindringt und einige Stellplätze unter Wasser stehen, weil die Kellerwände der Garage nicht fachgerecht abgedichtet wurden und weil (= Planungsfehler) die Feststellungen eines seinerzeit vorliegenden Bodengutachtens nicht ausreichend berücksichtigt wurden (Lastfall drückendes Wasser) und die Herstellung einer nachträglichen fachgerechten Abdichtung des Kellers nebst Drainage 270.000 € kostet, wird die Wohnungseigentumsgemeinschaft die Herstellung einer fachgerechten Abdichtung des Kellers nebst Drainage beschließen können (und müssen) und du musst dich mit deinem 1/6 Anteil, mithin mit 45.000 € im Rahmen einer Sonderumlage an diesen Reparaturkosten beteiligen, ob du willst, oder nicht.

    Das soll dir klar machen, dass es zu deinen wohlverstandenen eigenen Interessen zählt, dir so schnell wie möglich einen SV zu nehmen, der die gesamte Anlage auf Mängel untersucht und diese rügt. Lass es drei- oder viertausend Euro kosten, es lohnt sich mit Blick in die Zukunft auf jeden Fall.

    Auch für solche Mängel, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, hast du ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der doppelten (je nach Vertrag mindestens in Höhe der einfachen) Mängelbeseitigungskosten.

    Wenn z.B. für eure Tiefgarage nach der Baubeschreibung eine weiße Wanne vertraglich geschuldet ist, aber nur eine Tiefgaragen-Kellerwand mit Bitumenbeschichtung gegen den Lastfall Bodenfeuchte ausgeführt wurde (= Mangel) und dein SV errechnet, dass die Mängelbeseitigungskosten 270.000 € betragen, darfst du zunächst 540.000 €, mindestens jedoch diese 270.000 € von deinem Wohnungskaufpreis zurückbehalten, bis der Mangel beseitigt wurde und zwar selbst dann, wenn du in eurer Tiefgarage überhaupt keinen eigenen Stellplatz hast.
     
  8. #28 Ralf Wortmann, 12.11.2015
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    Verzeih mir einen kleinen Scherz. Hier noch schnell die Ralf-Dühlmeyer-Kurzform für alle, die sich meinen langen Text oben nicht antun wollen:

    Viel !
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 12.11.2015
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  10. #30 Skeptiker, 12.11.2015
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