Frage an die Profis zur Gewährleistung bei Garage und Fliesen

Diskutiere Frage an die Profis zur Gewährleistung bei Garage und Fliesen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bin neu hier und habe gleich mal ein paar Fragen :) 1) In unserem Bauvertrag steht folgender Passus: Für Arbeiten am Grundstück,...

  1. #1 geekfreak, 11.11.2015
    geekfreak

    geekfreak

    Dabei seit:
    11.11.2015
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Reutlingen
    Hallo,

    bin neu hier und habe gleich mal ein paar Fragen :)

    1)
    In unserem Bauvertrag steht folgender Passus:

    Für Arbeiten am Grundstück, sonstige Sachmängel wie z.B. alle elektrobetriebenen Teile am Gebäude, Lüftungs-Klappen, Rückstauklappen, Heizungsbrenner und ähnliches gelten 2 Jahre. Für Anstriche an Außenflächen, Holz, Putz, Metall usw. 2 Jahre Gewährleistung, da Anstriche der Wartung und Pflege unterliegen.

    Unser Bauträger versucht sich hier meiner Meinung nach aus der gesetzlichen Gewährleistung zu stehlen, wie seht ihr das? Geht das überhaupt? Ist darauf nicht auch gesetzlich vorgeschrieben 5 Jahre Gewährleistung zu geben?

    2)

    Wir beziehen eigentlich ein bezugsfertiges Haus vom Bauträger. Jedoch hat uns der Bauträger gesagt, sollen wir die Garage (auf der eine Dachterrasse mit Anbindung ans Haus entsteht, sowie eine gemauerte Brüstung) selbst beziehen. Ebenso den Dachterrassenbelag, denn (und jetzt kommt es): Es wäre sowieso viel besser die Garage erstmal 5-6 Monate OHNE Dachterrassenbelag stehen zu lassen, erst dann würde man sehen, ob sie auch wirklich dicht ist. Und erst dann würde es Sinn machen, den Belag zu legen!

    Mein Eindruck ist, dass der Bauträger sich hier aus der Verantwortung stehlen will. Er will mit der Gewährleistung nichts zu tun haben. Das Garagenangebot hat er sogar mit dem Lieferanten verhandelt und wir haben auch den Rabatt des Bauträgers beim Lieferanten bekommen. Angebot liegt uns vor... aber mir ist nicht wohl bei der Sache, die Garage direkt zu beauftragen, da die Dachterrasse elementarer Bestandteil des Gebäudes wird. Was meint ihr dazu?

    3)

    Fliesen: wir würden gerne 100m² Fliesen arbeiten als Gewerk selbst vergeben, weil wir damit einfach günstiger wegkommen. Im Bauvertrag sind 60x30 Fließen geregelt, wir wollen aber 60x60. Da wird der Fliesenleger ordentlich Aufpreis verlangen. Aber auch hier stellen wir uns die Frage, ob das bei einem Neubau sinnvoll ist, wegen der Gewährleistung. Wenn nachher was mit den Fließen ist oder der Fußbodenheizung geht unter Umständen die Schuldsuche los... darauf haben wir eigentlich keine Lust.
    Was meint ihr? Kann man machen oder sollte man besser sein lassen?

    Bin gespannt auf Eure Antworten und sage danke vorab!
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Dein Gefühl trügt nicht:
    Besser alles komplett vom BT beziehen.

    Ist denn der Kaufvertrag schon unterschrieben?
     
  3. #3 geekfreak, 11.11.2015
    geekfreak

    geekfreak

    Dabei seit:
    11.11.2015
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Reutlingen
    Nein, noch nicht. Wir sitzen wegen div. offener Punkte am Freitag zusammen. Da geht es u.a. eben auch um die Punkte die ich hier beschrieben habe. Was ist denn mit Punkt 1 und Punkt 3?
     
  4. #4 geekfreak, 12.11.2015
    geekfreak

    geekfreak

    Dabei seit:
    11.11.2015
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Reutlingen
    Nochmal die Frage wegen Punkt 2 (Garage) Hat das schon mal jmd. gehört, dass man die Garage bei einer Dachterrasse besser erstmal 6 Monate ohne Belag stehen lässt um zu sehen, ob sie wirklich dicht ist?! Klingt für mich mehr danach, als dass der Bauträger die Gewährleistung nicht an der Backe haben möchte...
     
  5. #5 Gast036816, 12.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die aussage ist quatsch!

    ein dach muss dicht sein, egal, ob es ein hausdach oder ein garagendach ist, auch nicht erst nach 6 monaten.
     
Thema: Frage an die Profis zur Gewährleistung bei Garage und Fliesen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gewährleistung bei fliesenarbeten

Die Seite wird geladen...

Frage an die Profis zur Gewährleistung bei Garage und Fliesen - Ähnliche Themen

  1. Garagenboden Finish-Beschichtung - Frage an die Profis

    Garagenboden Finish-Beschichtung - Frage an die Profis: Guten Morgen zusammen, folgende Ausgangssituation: - 2 Jahre alte Garage mit Betonsohle C25/30 abgepatscht, ohne besondere Behandlung, 24er...
  2. Frage an die Profis. Riss / Defekt Fassade, sehr schlimm?

    Frage an die Profis. Riss / Defekt Fassade, sehr schlimm?: Hallo... wir sind kurz davor ein Haus zu kaufen. Heute habe ich einen für mich großen Riss zwischen Fassade und einer Mauer gesehen. Die Mauer...
  3. Neue (Buderus) Therme - Frage an die Profis!

    Neue (Buderus) Therme - Frage an die Profis!: Aloha alle zusammen. Ganz zu Anfang: Ich bin Laie! Wenn ich Ausdrücke falsch benutze oder eine Beschreibung nicht so recht treffend ist, ist...
  4. Frage an die Profis: Fussbodenheizung fachgerecht verlegt?

    Frage an die Profis: Fussbodenheizung fachgerecht verlegt?: Hallo liebe Communitiy, in unserem Haus wurde gestern die FBH verlegt. Als ich am Abend auf der Baustelle war habe ich das vorgefunden. Es...