Fensterhöhe in Gaube niedriger als Fensterhöhe im Giebel

Diskutiere Fensterhöhe in Gaube niedriger als Fensterhöhe im Giebel im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo! Wir haben uns eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus im Dachgeschoss gekauft, die gerade gebaut wird. In unserer Wohnung...

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  1. #1 Svennni, 12.11.2015
    Svennni

    Svennni Gast

    Hallo!

    Wir haben uns eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus im Dachgeschoss gekauft, die gerade gebaut wird. In unserer Wohnung befinden sich zwei Gauben die 2,6 m und 2,8 m breit und auf der ganzen Fläche Bodentief festverglast sind. Die Fensterhöhe bzw. Fläche ist "nur" ca. 2 m. Da ich 1,98 m groß bin ist es für mich nicht möglich gerade hinauszusehen. Die Wohnung ist soweit fertig bis auf den Fußboden der noch verlegt wird. Im Giebel ist die Fensterhöhe ca. 2,25 m. In der Nachbarwohnung wird die Gaube als Balkonausgang genutzt und die Höhe ist auch ca. 2,25 m. Von außen betrachtet ist zu erkennen dass unsere beiden Gauben eine Dachziegelreihe weiter unten beginnen als die Nachbargaube. Gibt es eine Norm die beschreibt wie hoch ein Fenster eingebaut sein muss oder die besagt das alle Fenster gleich hoch abschließen müssen in dem gleichen Geschoss?

    Vielen Dank für eure Hilfe
     
  2. #2 Skeptiker, 12.11.2015
    Skeptiker

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    nein / nein, ich kenne jedenfalls keine. Zumindest letzteres muss ja auch keineswegs zwingend gemacht werden. Es kann gute Gründe geben, genau dies nicht zu tun: https://www.beton.org/inspiration/a...ein-school-of-management-and-design-in-essen/
     
  3. #3 wasweissich, 12.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Issnichwaaa
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Das könnte sich auch aus der notwendigen Sockelhöhe ergeben.
     
  5. #5 Gast036816, 12.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gekauft wie gesehen oder gibt es abweichungen zum plan und zum vertrag?
     
  6. #6 Svennni, 12.11.2015
    Svennni

    Svennni Gast

    Unser Wohnzimmerfenster ist auch nicht tiefer und da gibt es keinen Sockel obwohl es Bodentief ist. Das es Bauten gibt wo es Sinn macht verstehe ich was aber bei uns keinen Sinn macht.
    Leider habe ich die Baupläne noch nicht gesehen, ob es so tief geplant war, aber es kann doch nicht Stand der Technik sein oder?

    Gruß Svennni
     
  7. R.B.

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    Ich meinte die Höhe beim Nachbarn wo das auch als Balkonausgang genutzt wird (siehe Zitat). Dort braucht´s einen Sockel woraus sich dann auch die 2,25m (anstatt 2,0m) ergeben könnten.
     
  8. reezer

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    wenns beim TS keine Balkontüre ist, warum stößt er sich dann den Kopf an wenn er rausgeht, bzw wohin geht er wenn er sich den Kopf anstösst
     
  9. #9 Scoundrel, 12.11.2015
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    Er geht nicht raus... er sieht nur nicht raus (denkt er zumindest). Und nein... gibt keine Vorschriften diesbezüglich.

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  10. #10 Svennni, 12.11.2015
    Svennni

    Svennni Gast

    Versteh ich mit dem Sockel. Ich wollte nur sagen das unser Wohnzimmerfenster obwohl es Bodentief ist und keinen Sockel hat nicht zu niedrig ist.

    sorry, versteh die Aussage nicht!
     
  11. #11 Svennni, 12.11.2015
    Svennni

    Svennni Gast

    Ich bin eigentlich der Meinung, das egal ob Gaube oder nicht es keinen Unterschied geben sollte wenn es nicht ausdrücklich gewünscht ist.

    Gruß Svennni
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Ist das Wohnzimmerfenster auch in einer Gaube?
    Evtl. lässt die Höhe der Gaube keine höheren Fenster zu.
    Vielleicht gibt es bei Euch andere Rolläden, Jalousien oder was weiß ich.

    Es ist aber müßig darüber zu philosophieren, wenn Du der Meinung bist, dass das nicht sein müsste, oder anders vereinbart war, dann die Firma kontaktieren und darauf hinweisen. Die werden sich dann schon äußern. Aus Normen wirst Du keine Infos ziehen können die Deinen Wunsch unterstützen. Bleibt noch eine mögliche Abweichung vom vereinbarten Soll, das kann niemand einschätzen ohne Deinen Vertrag mit der Firma gelesen zu haben. Sollte sich auch dort nichts dergleichen finden, dann sehe ich keine Chance hier ein höheres Fenster durchzusetzen. Auch eine optische Beeinträchtigung kommt hier wohl nicht in Frage, wobei selbst das nicht automatisch zu einem neuen Fenster führen würde.
     
  13. #13 lawrence, 12.11.2015
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    Nix optische Beeinträchtigung.
    Quatsch, der Unterschied macht die Fassade spannender und ist somit ein Designmerkmal des Gebäudes also ein Feature oder Plus-Merkmal. Manchmal tritt die Funktion (Rausgucken) eben dem Design (Spannung) zurück.
     
  14. #14 Svennni, 12.11.2015
    Svennni

    Svennni Gast

    Nein das Wohnzimmerfenster ist im Giebel.
    Ich denk auch das die Gaube zu "klein" geplant ist. Ich hoffe noch drauf das die Bauzeichnung was anderes vorsieht.
    Rollläden sind alle gleich.

    Vielen Dank für eure Einschätzung
     
  15. #15 Svennni, 12.11.2015
    Svennni

    Svennni Gast

    Es werden 2 Mehrfamilienhäuser gebaut. Das andere Haus hat auch große Gauben mit viel Fensterfläche, da ist alles auf 2,25 m.
     
  16. R.B.

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    Da geht es um Zentimeter die darüber entscheiden können.Gaube breiter oder schmäler, höher oder niedriger, Fenster oder Balkon den man betreten kann, usw. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass die aus Spaß an der Freude die Fensterhöhen gewürfelt haben.

    Schau in die Pläne, vielleicht hast Du Glück und es waren höhere Fenster vereinbart. Dann hättest Du zumindest etwas in der Hand.
    Nachdem die Fenster an unterschiedlichen Wänden sind, ist der Höhenunterschied wohl kaum als optischer Mangel ansetzbar, einem Fremden würde das vermutlich gar nicht auffallen. Wenn also diesbezüglich nichts vereinbart war, dann könntest Du einen Austausch veranlassen, der aber auf Deine Kosten durchgeführt würde. Je nach Fenstergröße und bereits abgeschlossenen Arbeiten, kostet das schon ein paar Euro Fuffzich.
     
  17. #17 Thomas Traut, 12.11.2015
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    Ohne Pläne gekauft? Dann wird es ja ganz spannend, irgendeine geschuldete Beschaffenheit zu definieren. Stark vereinfacht: Wenn Du 1 Stück Wohnung gekauft hast und 1 Stück Wohnung bekommst, ist der Vertrag erfüllt.
     
  18. #18 Skeptiker, 12.11.2015
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    Das kannst Du natürlich meinen und es mag auch besser aussehen, schöner sein, etc. ... aber eine zwingende Notwendigkeit sehe ich nicht.
     
  19. #19 Svennni, 12.11.2015
    Svennni

    Svennni Gast

    Muss das Bauamt nicht Pläne absegnen nach denen gebaut wird. Gehören denn Baupläne mit zum Kaufvertrag, wenn ja dann müsste das doch der Notar auch wissen oder?
    Leider fällt es Fremden auch auf und mir durch meine Körpergröße noch mehr. Ich denke auch nicht das die Fensterhöhen gewürfelt wurden. Die Deckenhöhe in der Gaube ist auch 10 cm tiefer und fällt auf den letzten 50 cm stark ab, was optisch auch unschön aussieht. Irgendwie erwarte ich mir einen "normalen Raum" trotz Gaube. Ein Polier sagte mir sowas geht nicht und bei seiner Firma würde er sowas nicht abgenommen bekommen. Leider sind viele Arbeiten nicht gut durchgeführt wurden. Wände schief, Maße fehlerhaft trotz mehrfacher Besprechungen.

    Vielen Dank für eure Ratschläge
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Das wären andere Baustellen. Was sagt Dein Sachverständer, den Du doch sicherlich eingeschaltet hast?

    Von Fenstern auf irgendwelche schiefen Wände zu kommen ist nicht zielführend. Was irgendein Polier sagt ist auch nicht interessant. Hier hilft nur eine sachverständige Begutachtung, Prüfung und Bewertung, Auflistung der Mängel, und dann kann man fortfahren. Alles andere ist mehr oder weniger Zeitverschwendung. Du läufst Gefahr, dass Du Dich auf irgendwelchen Nebenkriegsschauplätzen verzettelst, während die richtigen Brocken im Verborgenen schlummern.

    Nachdem die Wohnungen ja noch im Bau sind, wäre eine Begutachtung angebracht. Keine Ahnung was Ihr diesbezüglich mit dem Verkäufer vereinbart habt.
     
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