Sonstiges

Diskutiere Sonstiges im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo , wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen. Wir wollen vor unserem Grundstuck ein Kran stellen,leider brauchen wir viel Platz.Ein stück...

  1. #1 Gudrunme, 12.11.2015
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    Hallo ,
    wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen.
    Wir wollen vor unserem Grundstuck ein Kran stellen,leider brauchen wir viel Platz.Ein stück würde auf die Strasse schauen,der Architekt will bei der Gemeinde eine Befreiung holen.
    Kann mir einer sagen wie viel er maximal raus schauen darf zur Strasse?
    Die Strasse ist nur 4.30m breit.

    Gruss Gudrun
     
  2. #2 toxicmolotow, 12.11.2015
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    Ist die Straße von beiden Seiten aus befahrbar? Dann kann, gegen entsprechendes Entgelt, die Straße wohl auch bei Bedarf komplett gesperrt werden. Es muss nur sichergestellt werden, dass die Zufahrten der Nachbarn (z.B. auch gegenüber) sichergestellt sein, ebenso die Anfahrt für Rettungsmittel und z.B. die Müllabfuhr.
     
  3. R.B.

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    Was für eine Straße?

    Bei mir (Nebenstraße im Ortsbereich) wurde gefordert, dass eine Durchfahrtsbreite von 3m übrig bleiben muss zzgl. dem auf der Gegenseite vorhandenen Gehweg.

    Übertrage ich das auf Deinen Fall, inkl. Absperrung, dürfte der Kran wohl 1m auf die Straße. Zu beachten wäre noch, dass dies auch beim Drehen sichergestellt sein muss.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.11.2015
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    Vor allem gehört der Luftraum über den jeweiligen Grundstücken nicht der Allgemeinheit, sondern dem Grundstückseigentümer.
    Also muss der auch zustimmen, wenn der Kran über sein Grundstück schwenkt. Auch ohne Last z.B. nach Feierabend, wenn der Kran sich als Wetterhahn im Wind dreht!

    Bei einer Strassenbreite von 4,30 m wird das eine ganze Menge Nachbarn betreffen, die alle ja sagen müssen.

    Ich würde zum Autokran nach Bedarf raten!
     
  5. #5 Gudrunme, 12.11.2015
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    Die Strasse kann man von beiden Seiten anfahren und er will Ihn 1.30m rausstellen.
    Soll noch 3 meter bleiben.
    Meine das ist ganz schon knapp weil auf einer Seite nur ein Gehweg ist.
    Auch wegen der Kinder und der Müllabfuhr.
     
  6. #6 Gast036816, 12.11.2015
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    Gast036816 Gast

    fahrgasse und durchgang für fußgänger muss wohl übrig bleiben. je nach dem wie das ordnungsamt entscheidet, könnt ihr vielleicht 45 - 50 cm für den standplatz vom kran erhalten.
     
  7. #7 Der Bauberater, 12.11.2015
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