Bauamt akzeptiert Typenstatik für Doppelfertiggarage nicht

Diskutiere Bauamt akzeptiert Typenstatik für Doppelfertiggarage nicht im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich stehe vor einem merkwürdigen Problem. Ich baue ein EFH mit Doppelfertiggarage vom Marktführer in Betonfertiggaragen (oder darf man...

  1. #1 Alex1024, 12.11.2015
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    Hallo,

    ich stehe vor einem merkwürdigen Problem. Ich baue ein EFH mit Doppelfertiggarage vom Marktführer in Betonfertiggaragen (oder darf man hier auch Namen nennen?).
    Der Architekt hat eine normale Doppelgarage in den Bauantrag eingezeichnet und dieser wurde genehmigt. Die Baufreigabe für die Garage bekomme ich jedoch nicht, da die Statik für 2 Einzelgaragen mit Mittelaussparung ist, auf dem Bauplan aber eine Doppelgarage ohne Mitteltrennlinie gezeichnet wurde. D.h. das Bauamt akzeptiert die Statik nicht. Das geht jetzt schon seid einem Monat hin und her und sogar der Statiker vom Garagenhersteller hat schon mit der Stadt telefoniert. Diese beharrt jedoch darauf das ich entweder einen neuen Bauantrag mit einem Strich in der Mitte der Garage brauche oder einen Statiker finden muß der für eine Doppelgarage unterschreibt. Beides ist jedoch nicht gerade billig :-(.

    Hatte schon jemand ein ähnliches Problem?

    Danke,
    Alex
     

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  2. #2 Skeptiker, 12.11.2015
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    Erstmal zur Klarstellung: Was ist mit "Bauplan" gemeint, der Ausführungsplan des Garagenherstellers zum die Statik nicht passt? Welcher Plan zeigt was? Gibt es eine Differenz zwischen Bauantrag und Ausführungsplan oder zwischen Ausführungsplan und Statik?
     
  3. #3 Scoundrel, 12.11.2015
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    Wie meinen? Ich werde aus deinem Beitrag nicht ganz schlau. Definiere Doppelgarage, Mittenaussparung.
    Also zwei Einzelgaragen mit konstruktiv eigener Wand. Mittenaussparung = Durchgang zwischen den Garagen?

    Die Zeichnung ist aus dem Bauantrag?

    Du hast doch einen Architekten und den Statiker des Herstellers? Die sollten das doch kostengünstig für dich regeln können.
     
  4. #4 Alex1024, 12.11.2015
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    Also ich versuche es mal zu sortieren:
    Eine genaue Definition für eine Doppelgarage hab ich nicht. Bisher wollte das weder Architekt noch Garagenhersteller wissen. Dachte sowas wäre eindeutig... Die Garage hat die Maße 6x6.5m mit zwei Toren für zwei Autos.

    Der Architekt hat eine Doppelgarage auf meinen Wunsch in den Bauantragsplan eingezeichnet. Daraus ist auch das Bild aus dem ersten Beitrag. Der Bauantrag ist genehmigt im vereinfachten Genehmigungsverfahren in BW.
    Bei einem Fertigbetongaragenhersteller habe ich eine Doppelgarage bestellt. Diese Doppelgarage wird als zwei Einzelgaragen geliefert die beide eine Wandaussparung haben so das daraus eine Doppelgarage entsteht. Ich hänge hierzu noch mal eine Grafik an. Die Statik kommt auch vom Garagenhersteller für die beiden Einzelgaragen getrennt.

    Jetzt dreht sich alles zwischen Stadt - Architekt und Garagenhersteller im Kreis.

    Aussage Architekt: Er hat eine Doppelgarage gezeichnet, Bauantrag von der Stadt wurde genehmigt. Er ist raus.
    Aussage Garagenhersteller: Wir liefern die Doppelgarage immer als zwei Einzelgaragen. Dafür haben wir die Statik. Gab noch nie Probleme. Eine Statik über die gesamte Breite haben wir nicht.
    Aussage Stadt: Wir wollen eine Statik über die gesamte Doppelgarage über die volle Breite.

    Ich steh jetzt halt da und weiß nicht so recht was tun - oder wer sich bewegen müßte. Der Architekt würde sicher kostenpflichtig einen neuen Plan zeichnen, den ich neu bei der Stadt einreichen müßte und das will ich aus Kostengründen vermeiden solange es eine andere Möglichkeit gibt.

    Ich hoffe das ist jetzt ein wenig klarer.

    Danke schonmal für die schnellen Antworten!
     

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  5. #5 toxicmolotow, 13.11.2015
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    Alao gibt es m.E. eine Differenz zwischen Baugenehmigung und Ausführung.

    Gibts für sowas nicht die Möglichkeit einer Tektur? (Laienfrage)
     
  6. #6 Frau Maier, 13.11.2015
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    Ja die Dinger kenne ich. Es wurde für den Bauantrag eine Doppelgarage gewünscht aber man wusste noch nicht welcher Hersteller und welches Modell es werden sollte? Richtig? Ja dann musst Du diese Kröte wohl schlucken. Tektur machen, Statik des Garagenherstellers beifügen und gut ist. Ist sowieso ein Job für den Architekten.
     
  7. #7 MoRüBe, 13.11.2015
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    Jetzt könnte man auf den Trichter kommen, 2 Garagen, erforderliche Stellplätze, verfahrensfrei?

    Die sind doch nicht mehr ganz dicht da bei Euch:mauer
     
  8. #8 Thomas B, 13.11.2015
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    So schaut's aus!!!!!!

    Wieso Tektur???? Ob eine Doppelgarage nun aus zwei einzelnen Bauteilen besteht oder aus 4 oder 17 oder nur einem ist doch Wurscht!

    Größe7 Abmessungen sollten natürlich mit dem eingereichten Plan übereinstimmen.

    Sollte es nun dennoch nochmals gezeichnet/ eingereicht werden müssen, so kann dies sicher der Architekt machen, ganz sicher aber auch nicht unentgeltlich.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2015
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    Ne Rübe - konsequent.

    Die Ergebnisse des Standsicherheitsnachweises sind in die Antragsplanung einzuarbeiten. Wenn also die Statik ergibt, dass die dünnen Betonplättchenwände nur mit aussteifenden Querwänden und Unterzügen im Bereich der Öffnungen funzen, dann muss das auch in die Zeichnung Eingang finden!

    Nur, weil meist der Schlendrian Gevatter bei der Prüfung der eingereichten Unterlagen ist, (Garage beantragt, Statik ist für Garage - dann wird´s scho´ passen) ist das kein Freifahrtschein.

    Ausserdem gibt es von den Herstellern von Betongaragen auch so genannte "Großraumgaragen". Die haben die gleichen Aussenmaße, kommen aber mit dickeren Wänden und Decken ohne den Lichtraum einengende Teile klar.
     
  10. #10 toxicmolotow, 13.11.2015
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    ...und teurer sind. (hast du vergessen)
     
  11. #11 Alex1024, 13.11.2015
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    Leider hatte ich will einen Schlendrian als Architekt. Der hatte zuerst eine Garage mit Carport gezeichnet und sich dann geweigert das zu ändern. Genehmigungstechnisch wäre ja das gleiche wie eine doppelgarage...
    Leider wusste ich zu dem Zeitpunkt tatsächlich noch nicht was für eine Garage es genau werden soll.

    Was ich noch nicht erwähnt habe: Ich habe bereits eine Teilfreigabe für das Haus(halber Roter Punkt) und mit dem Keller schon angefangen. Kann ich trotzdem noch eine Tektur machen oder wäre es billiger einen Statiker zu finden der mir aus den zwei Einzelstatiken eine komplette Statik macht?
     
  12. #12 Bauliesl, 13.11.2015
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    Na ja, unabhängig davon, dass mir so ein Fall (und ich bin ja auch in BW unterwegs) noch nie passiert ist, bedeutet das doch ganz praktisch:
    Architekt geht auf´s Amt - nimmt seinen blauen Stift mit - ändert den Plan von Hand - schreibt dazu "blau geändert, xy.11.2015, Architekt Müller - und gut is. Das ist ne Aktion von 10 Minuten + Fahrzeit.
    Selbst wenn der Architekt an der Stelle nichts falsch gemacht hat, kann er das doch ruckzuck in Ordnung bringen. Ich finde das vom Kollegen ziemlich kleinkariert (bzw. was hat er denn dazu gesagt...? Was will er für diesen Aufwand? Vorausgesetzt er sitzt nicht im Hamburg....)
     
  13. #13 Thomas B, 13.11.2015
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    Und was hätte der Kollege Schlendrian dann einzeichnen sollen?
     
  14. #14 Skeptiker, 13.11.2015
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    Tektur ist bis zur Abnahme / Fertigstellungsanzeige möglich. Und planerischer Alltag - als besondere Leistung, bezahlt vom Verursacher.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2015
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    @ Thomas B - Zwei Einstellplätze :D
     
  16. #16 Alex1024, 13.11.2015
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    Ich werde nochmal mit dem Architekt reden. Er wohnt in der Nähe, wäre also kein großer Umweg für ihn. Er hatte mir immer erzählt er müsse neue Pläne machen... Wenn das so einfach geht wäre das ja prima und auch nicht so teuer :-)

    Außenmaße der Garage wusste ich bei der Planerstellung bereits. Ich hab sogar den Architekt gefragt ob ich die genauen Daten/Pläne für die Garage schon jetzt brauche. Er hat dann gesagt Nein. Er zeichnet mal was ein und wenn das ungefähr mit der Garage die gebaut wird überein stimmt passt das schon. Genehmigungstechnisch würde es keinen Unterschied machen. Also hatte ich mich auch nicht beeilt mich auf eine Garage festzulegen... Naja, hinterher ist man immer schlauer ;-)
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 13.11.2015
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    Dann wirst du auch die Kosten der Tektur tragen müssen. Das wäre sicher preiswerter, als eine Statik erstellen zu lassen. Den Vorschlag von Bauliesl finde ich gut, falls das Bauamt das so akzeptiert.
     
  18. #18 Alex1024, 13.11.2015
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    Dann versuche ich mal meinen Architekten zu erreichen.

    Danke an alle für die Hilfe und guten Ratschläge!
     
  19. #19 Alfons Fischer, 13.11.2015
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    Also, ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich da das Bauamt nicht verstehe. Dem Bauamt sollte es doch meines Erachtens egals sein, aus wievielen Bauteilen die Garage besteht und ob da jetzt eine Fuge zwischen den Toren ist oder nicht.
    Am Schluss ist es doch ein Gebäude und keine zwei getrennten. Und für die einzelnen Bauteile dieses einen Gebäudes wird die Standsicherheit nachgewiesen und wohl auch, dass dieses Gebäude insgesamt standsicher ist.
    Entscheidend ist doch, dass die Statik mit dem zur Ausführung kommenden Gebäude übereinstimmt. Und dass die übrigen baurechtlichen Bedingungen (z.B. Abmessungen) eingehalten sind. Und das scheint hier ja der Fall zu sein.

    Ich habe vor ein paar Jahren auch eine Doppelgarage gebaut. Und da war es dem Bauamt auch egal (und konnte denen auch egal sein), ob diese aus 1786 oder aus 965 Einzelbauteilen besteht. Sogar die Standsicherheit wurde nachgewiesen, will aber bei uns das Amt nicht sehen ;)
     
  20. #20 Alex1024, 13.11.2015
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    Aus anderer Erfahrung mit dem Bauamt kann ich sagen das die es besonders genau nehmen und an den Buchstaben des Gesetzes kleben.

    Das Problem das das Bauamt hat ist das auf dem Plan nicht ersichtlich ist das die Garage aus zwei Teilen besteht. Wenn ich es richtig verstanden habe reicht ein Strich in der Mitte und die Angabe über Gesamtbreite muss in zwei Teile aufgeteilt werden und dann ist es gut.
     
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