Abnahmetermin verbindlich

Diskutiere Abnahmetermin verbindlich im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine kurze Frage: Wie verbindlich ist ein schriftlich angekündigter Abnahmetermin (Bauträger-Kaufvertrag), wenn dieser noch vor...

  1. #1 Elias73, 13.11.2015
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    Hallo,

    ich habe eine kurze Frage: Wie verbindlich ist ein schriftlich angekündigter Abnahmetermin (Bauträger-Kaufvertrag), wenn dieser noch vor dem vertraglich zugesicherten Fertigstellungstermin liegt?
    Also folgende Situation:
    Fertigstellung bis 31.12. zugesichert
    Abnahmetermin angekündigt für mal fiktiv 10. November
    Abnahme scheitert, weil Wärmepumpe kaputt
    Kann man daraus schon Schadenersatzansprüche ableiten, wenn das Umzugsunternehmen für den 1. Dezember beauftragt ist und die Wärmepumpe bis dahin nicht repariert ist, sprich man den Umzug stornieren muss?

    Danke, Bernhard
     
  2. #2 Gast036816, 13.11.2015
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    da fragst du am besten den anwalt deines vertrauens.
     
  3. #3 ThomasMD, 13.11.2015
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    ...oder auch mal den eigenen Verstand.

    Wenn Dir jemand ohne Zwang ein Angebot macht, etwas früher fertig zu werden und dieser Termin dann unvorhersehbar scheitert, weil ein Aggregat kaputt geht, willst Du die Schadensersatzkeule rausholen? Wie bist Du denn drauf?

    Wenns gar nicht anders geht, heiz die Hütte übergangsweise elektrisch. Ein Weg findet sich immer, aber bleib auf dem Teppich.
     
  4. R.B.

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    Wieso 1. Dezember Umzugstermin wenn Fertigstellung erst zum 31.12 vereinbart ist?

    Abnahmetermin muss ja nicht identisch mit endgültiger Fertigstellung/Einzugstermin sein, bzw. es soll ja vorkommen, dass nach der Abnahme noch nachgebessert werden muss.
     
  5. #5 Alfons Fischer, 13.11.2015
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    Wer hat den Abnahmetermin abgesagt?
    evtl. Teilabnahme möglich? Oder Abnahme mit Mängelprotokoll, in dem die nicht funktionsfähige Heizung drin steht?
     
  6. #6 Elias73, 13.11.2015
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    Der 1. Dezember wurde in diesem fiktiven Beispiel natürlich erst nach Bekanntgabe des Abnahmetermins vereinbart, im Vertrauen darauf, dass das auch klappt.

    Schon klar. Meine Frage bezüglich Schadenersatz zielte eigentlich auch eher dahin, wie lange sich der Unternehmer mit der Reparatur Zeit lassen kann - im Extremfall bis zum ursprünglich zugesicherten Termin, oder eben nicht.
    Und wieviel Puffer man als Käufer nach einem angekündigten Abnahmetermin aus juristischer Sicht einplanen muss.

    Vertraglich war die Fertigstellung übrigens schon im August angestrebt (ich bin mir natürlich vollkommen bewusst, dass Absichtserklärungen nicht verbindlich sind).
     
  7. #7 Elias73, 13.11.2015
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    Eher nicht. Nicht funktionierende Heizung / Warmwasser dürfte ziemlich unstrittig ein wesentlicher Mangel sein, der die Abnahme verhindert.
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 13.11.2015
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    Es kommt darauf an, wie verbindlich der angekündigte Abnahemtermin war. Wenn dort etwas steht von voraussichtlich, oder so, wirst du daraus keine Verzugsschadensansprüche herleiten können.

    Du solltest bei solchen Konstellationen postwendend nach Zugang der Ankündigung des Termins zurückschreiben, ob du dich auf den angekündigten Termin verlassen kannst und ob du im Vertrauen auf den Termin den Umzugswagen für den 01.12.2015 bestellen kannst.

    Wenn es absolut verbindlich formuliert ist, handelt es sich dann, wenn der Termin nicht eingehalten wird, um eine Pflichtverletzung des Unternehmens und es bestehen recht gute Chancen, die Storno-Kosten für das Umzugsunternehmen gemäß § 280 BGB als Schadensersatz einzufordern, sofern dem Bauträger an dem Defekt der Wärmepumpe ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
     
  9. #9 Elias73, 13.11.2015
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    Ich bin da gar nicht drauf, mich interessiert das nur, weil wir so einen Fall in unserem Neubaugebiet haben.
    Wir selber haben etwas mehr Puffer.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2015
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    Wieso sollte man noch jermanden fragen müssen, ob man am 01.12. einziehen kann, wenn am 10.11. die Abnahme ist???

    Bei der Abnahme hat das Gewerk bis auf kleine Restarbeiten und die Behebung erst bei der Abnahme festgestellter Mängel fertig zu sein.
    Und wenn ich abgenommen habe, kommt mir keiner mehr in meine Hütte, ohne das ich davon weiß - sprich, ich habe die Schlüssel(gewalt)
    Es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich anderes vor. (was ich nie unterschreiben würde)

    Zum Thema Wärmepumpe.
    Wenn die bei Einzug am 01.12. am 03.12. ausfällt, willst Du dann die Kosten fürs Aus- und Wiedereinziehen haben??? Wohl nicht oder?
    Damit ist DAS Thema ja wohl besprochen!
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 13.11.2015
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    Um ein bisschen mehr Rechtssicherheit zu erhalten. Du weißt doch, vor Gericht und auf hoher See ...

    Und aus Gründen der Fairness, damit der Vertragspartner sich bewusst wird, dass Kosten anfallen und noch mal innehält und sich überlegt, ob er es wirklich schaffen kann.
     
  12. #12 Elias73, 13.11.2015
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    Die Formulierung ist "wir freuen uns Ihnen heute den für Sie vorgesehenen Termin zur Abnahme Ihres künftigen Eigenheims mitteilen zu können: Abnahme <exaktes Datum>".
    Ich vermute, das ist dann eine Formulierung mit Hintertürchen, also sollte man so vorgehen wie von dir beschrieben:
    Wie schon in einem anderen Beitrag weiter oben geschrieben, handelt es sich nicht um uns, sondern um Nachbarn im Baugebiet. Bei uns ist schon ziemlich klar, dass der angekündigte Abnahmetermin nicht gehalten werden kann, dafür ist noch zuviel zu tun, selbst wenn nichts unvorhergesehenes mehr passiert. Und mir wäre das Risiko zu groß gewesen, dass da irgendetwas noch ist.
    Wir werden zusammen mit der Bauleitung einen Vorbegehungstermin ein paar Tage vorher haben und dann zusammen beschliessen, wie bezüglich des festgelegten Termins zu verfahren ist.
    Dann möchte ich aber natürlich schon eine verbindliche Aussage, da wir ja auch entsprechend planen müssen und ich auch noch einige Ausbaumaßnahmen machen möchte, für die ich Dinge liefern lassen muss.
     
  13. #13 Elias73, 13.11.2015
    Zuletzt bearbeitet: 13.11.2015
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    Doppelposting
     
  14. #14 Achim Kaiser, 13.11.2015
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    Ich muss es manchmal nicht wirklich verstehen .....

    FERTIGSTELLUNG 31.12.2015.

    Wieso will man dann 6 Wochen VORHER eine Abnahme machen und geilt sich an dem defekten Gerät auf das wohl innert der nächsten 4 Wochen ausgetauscht und oder in Stand gesetzt werden kann. Gibts eigentlich nur noch hohl drehende Zahnrädchen ????

    Wieso bestellt man nen Umzugsunternehmen ins Blaue und meint dann rumkaspern zu können ?

    Ich verstehs wirklich nicht. Ganz und gar nicht.
    Wenn man mir "so" käme müsste ich aufpassen dass ich nicht aus der Hose springe ...
    Dann gibts nen Abnahmetermin am 30.12. schon aus Prinzip wegen der Drohkulisse und genau 0,00 Entgegenkommen.
    Ohne Abnahme gibts keinen Schlüssel ....

    Wenns dann wirklich knirscht im Gebälk könnten sich anschließend dann die Anwälte zoffen ....
    Ich hasse sowas wie die Pest.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. #15 Elias73, 13.11.2015
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    Ja, das ist letztlich auch das Dilemma bei verweigerter Abnahme, man kann nicht verhindern, dass nicht weitere Mängel (z.B. Kratzer im Parkett oder Treppe) reinkommen, weil die Arbeiter nicht aufpassen, da kann der BT noch schalten und walten wie er will. Auch Ersatzvornahme ist wohl recht heikel bis unmöglich.
    Schwierig, ich hoffe, dass dieser Fall bei uns nicht eintritt.
    Größtes Problem bei uns ist mittlerweile nur eine Zusatztür in der Fertiggarage an der falschen Stelle, das beeinträchtigt aber glücklicherweise nicht die Bezugsfertigkeit.
    Aber mal auf Holz klopfen, es kommen noch große Themen, Elektroinbetriebnahme, Wärmpumpe anschliessen und Inbetriebnahme, Sanitär ...

    Ja, guter Punkt. Aber juristisch ist es halt doch ein großer Unterschied ;-)
     
  16. #16 Elias73, 13.11.2015
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    Ich möchte nur erwähnen, dass der Termin vom Bauträger vorgegeben wurde, nicht vom Käufer, und dass der Bauträger lieber gestern als morgen die Abnahmen rumhätte. Das Bauvorhaben hat jetzt über fast zwei Jahre denke für alle Seiten mehr Ärger als Freude gemacht, insofern, das mit dem Spielraum für Entgegenkommen hat auch immer eine Vorgeschichte. Auch die Bereitschaft für Entgegenkommen auf Käuferseite ist irgendwann an den Grenzen angekommen.

    Aber auch kein Geld für den BT, hat halt immer zwei Seiten.

    Wir auch, aber das ist halt keine einseitige Sache :-(
     
Thema: Abnahmetermin verbindlich
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