wie fest ist "festpreis"?

Diskutiere wie fest ist "festpreis"? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo, ich will schlüsselfertig bauen lassen. ein bauunternehmer mit einem für mich interessanten objekt bietet dieses für 200.000 eu...

  1. Bau-li

    Bau-li Gast

    hallo,

    ich will schlüsselfertig bauen lassen. ein bauunternehmer mit einem für mich interessanten objekt bietet dieses für 200.000 eu (festpreis, dhh+grund) an. frage: wie fest ist der "festpreis" in etwa? sind noch 5-10% (je nach verhandlungsgeschick) machbar oder nicht?

    gruß, bauli
     
  2. #2 Baufuchs, 25.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was

    wollen Sie? Ein ordentlich gebautes Haus zu einem vernünftigen Preis?
    Oder kriegt der den Auftrag der am meisten nachlässt?

    Sagen Sie es dem jeweiligen Anbieter vorher, dann sind Nachlässe wie beim Möbelkauf möglich!

    Da Sie es offensichtlich nicht beurteilen können:

    Suchen Sie sich einen Fachmann, der verschiedene Angebote (so es diese gibt) exakt vergleicht, der dann BESTE ist (auch ohne Nachlass) zumindest vom Preis her der Richtige.
     
  3. Bau-li

    Bau-li Gast

    hallo baufuchs,

    danke für die rasche antwort. ein experte hat sich die unterlagen angesehen und findet das angebot in ordnung. ich bin (wie richtig erkannt) mit der materie nicht wirklich vertraut. beim autokauf zahle ich jedoch auch nicht das, was der händler anfangs will. daher dachte ich, dass man das auch auf den hausbau übertragen kann und entweder etwas bessere qualität bei gleichem preis, oder eben einen nachlass verhandeln kann. oder ist das in dieser branche nicht üblich?

    gruß, bauli
     
  4. #4 Baufuchs, 25.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Beim Autokauf

    handelt man eine Handelsspanne herunter, d.h. der Nachlass hat keinen Einfluss auf das Ergebnis und ist meist vorher einkalkuliert.

    Der BU, der heruntergehandelt wurde kann sich den Nachlass durch Minderqualität in der Ausführung wieder herein holen.

    Also: Versuch ist nicht strafbar, aber auf dem Teppich bleiben, ein guter BU sagt ohnehin "Halt" wenn nix mehr geht.

    Gibt er nach wie Butter ist Vorsicht angesagt.
     
  5. Bau-li

    Bau-li Gast

    danke für die info...

    ...ich denke, insgesamt ist das preis/leistungsverhältnis in meinem fall in ordnung.
    noch etwas anderes: da ich ein "gesamt-paket" kaufe (grundstück+haus aus einer hand), fallen bei mir bedeutend mehr kosten für grunderwerbsteuer und notar an. ich habe gelesen, dass man die gebäudeerstellung auch mit werkvertrag regeln könnte. mein bu meinte jedoch, dass dann ein größerer zeitraum zw. grundstückskauf + gebäudeerstellung liegen müsste (mind. 2 jahre), sonst bekäme man schwierigkeiten. es herrscht aber bauzwang in diesem jahr, ansonsten könnte ich mir gut 6000eu "sparen" - oder gibts da evt. doch einen legalen weg?
     
  6. #6 Baufuchs, 25.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    BU hat Recht. Und es ist OK, dass er darauf aufmerksam macht. Besteht für das Finanzamt ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen "Haus+Grundstück", ist Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis zu zahlen. Einen legalen Weg das bei diesen Vorgaben zu sparen gibt es nicht.
     
  7. #7 Christ 32, 27.03.2006
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    doch....

    2 Verträge (Grundstück + Haus) und den Grundstückskaufvertrag mind. 1 Tag vorher unterschreiben. Es wurde dabei ein gesonderter Untervertrag fürs Grundstück mit einer fiktiven (ca. ortsüblichen) Summe unterschrieben.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 27.03.2006
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    Diese Art ...

    von Verträgen freuen Finanzbeamte immer besonders. Kann doch noch ein Verfahren wg. versuchter Steuerhinterziehung drangehängt werden.
    Div. Entscheidung sehen einen Zusammenhang und lassen die Versteuerung beider Summen zu!
    MfG
     
  9. Rolf

    Rolf

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    baute mit Bauträger
    Legal?

    Währe es zulässig den BT nur mit dem Rohbau zu beauftragen und später die restlichen Gewerke zu vergeben - vielleicht an den gleichen Auftragnehmer?

    Das müsste dann neben der Grunderwerbssteuer auch die Kosten für den Notar senken.
     
  10. #10 Baufuchs, 28.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ein Bauträger

    führt i.d.R. gerade die Ausbaugewerke nicht "im eigenen Betrieb" aus. Welchen Sinn -ausser Vertragsgestaltung zur Steuerverkürzung- sollte es also machen, diese Gewerke über den BT laufen zu lassen und nicht direkt an die Einzelhandwerker zu vergeben?

    So wirds auch das Finanzamt sehen, dann wieder : wirtschaftlicher Zusammenhang.


    Im übrigen wird das
    a) der BT nicht mitmachen, denn wer garantiert ihm, dass der Bauherr nicht später abspringt und doch andere Handwerker beauftragt
    b) das zuständige Finanzamt oder ein Steuerberater zu diesem Punkt sichere Auskunft erteilen

    Vergeben Sie an später Einzelhandwerker, dann Grunderwerbsteuer nur auf GS mit Rohbau.
     
  11. DITD

    DITD Gast

    Das wir dann aber ein ganz anderer Vertrag. Der BT haftet dann auch nicht mehr für die Ausführung der einzelnen Gewerke. ME geht damit einer der Vorteile des Bauens mit BT verloren.

    DIT
     
  12. DITD

    DITD Gast

    nicht wir
    sondern wird!
     
  13. peterr

    peterr

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    Das Problem an solchen Festpreisen ist, daß zwar der Preis feststeht, alles was ausgeführt wird, muß pingellig genau beschrieben sein, UND SIE MÜSSEN ES NOCH VERSTEHEN.

    Das ist der Punkt. Was nutzt Ihnen ein Festpreis, wenn im Vertrag drinne steht, DG ausgebaut, daß aber bedeutet, daß nur ne Dämmung drinn ist. Jetzt mal ganz grob geschrieben.

    Was nutzt Ihnen der Festpreis, wenn Sie nicht verstehen, wie der Keller ausgeführt wird.

    Am Ende haben Sie zwar einen Festpreis, aber nur das ist Feste. Die Vorstellung in Ihrem Kopf, wie das Haus mal aussehen wird, welche Ausstattung u.s.w. ist aufgrund des enormen Umfangs schwer für Sie darzustellen. Auch deswegen, weil man Ihnen nach dem Mund reden wird, Ihre Vorstellungen werden zwar vielleicht mündl. bestätigt, hinterher siehts aber ganz anders aus. Also ein ganz heißes Pflaster.
     
  14. #14 Chrissi H., 14.04.2006
    Chrissi H.

    Chrissi H. Gast

    Grunderwerbssteuer

    Hallo,

    ich hätte da eine Frage wegen der Grunderwerbssteuer:

    - Kauf eines Grundstücks von der Firma X GmbH
    - Bau des Hauses y GmbH

    Aber ansich ist der Bauträger (Mensch an sich) die gleiche Person.

    Sind hier nun 2 Verträge zulässig?

    Vielen Dank.

    Christine
     
  15. #15 Hendrik42, 15.04.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Bei uns war zwischen Grundstückskauf und Bauvertrag zwei Monate oder so. Wir hätten auch mit einem anderen als dem BU bauen können, aber es gab eine Beziehung zwischen dem Grundstücksverkäufer und dem BU. Wir mussten Grunderwerbssteuer zahlen. Unser Rechtsanwalt hat bei dem Thema anfechten abgewunken.

    Also vergiss' es. Wenn es irgendeine Beziehung zwischen dem BU und dem Grundstück gibt, dann kannst Du es vergessen, da zu sparen.

    Immer dran denken: das Finanzamt kann auch einfach "behaupten", dass sie eine Verbindung sehen. Wenn Du dann nicht das Gegenteil beweisen kannst (und das ist schwer), dann musste zahlen. Mit Behördenwillkühr kann man in der Realität nur sehr schlecht umgehen.

    Gruß, Hendrik
     
  16. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nö, dem Schlupfloch schiebt die Behörde einen drastischen Riegel vor.

    Das ist halt ein Nachteil bei Bauen mit Bauträger. Systemimmanent-gehört dazu.
     
  17. #17 Hendrik42, 17.04.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Hä? Schlupfloch?

    Ich rede davon, dass wenn das FiAmt einen Bau mit GÜ einem Bau mit BT gleichsetzt, man dann u.U. echte Schwierigkeiten haben kann, diese Gleichsetzung anzufechten. Wir z.B. waren bei verschiedenen GÜ, haben uns aber nur von zwei "richtige" Angebote machen lassen, wobei einer dann auch auf Nachfrage nix abgegeben hat. Preise kann ich aber auch anders vergleichen, da brauche ich nicht immer "richtige" Angebote. Und ausserdem sucht man sich seine Partner ja nicht nur nach dem Preis.

    Wenn es sich klar um ein BT Geschäft (Haus & Grundstück aus einer Hand) handelt, dann ist klar Grunderwerbssteuer zu zahlen.

    Aber wenn es eben nicht klar ist, dann entscheidet das FiAmt nicht "im Zweifel für den Angeklagten"! Sondern im Zweifel für deren Kasse. Und dann viel Spass beim Anfechten.

    Gruß, Hendrik
     
  18. #18 Christ 32, 18.04.2006
    Christ 32

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    bei meinem Chef hats geklappt, war aber auch noch Anno 1999

    Ist für mich schwer verständlich, da man dann bei der Grunderwerbssteuer den fiktiven Wert des später gebauten Hauses mitversteuern muss. Quasi zahlt man Steuern auf eine noch nicht existente Sache.

    Bei mir ging es erst 3 Monate nach dem Eingang der Grunderwerbssteuer mit dem Bau los.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 18.04.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich sags mal anders rum....

    Es ist nur gerecht! Jeder Gebraucht-Immobilien-Käufer zahlt GES auf den Kaufpreis, also Grund und Haus.
    Das Problem liegt bei den Häuslebauern, die ein Grundstück bevorraten und erst nach zwei, drei Jährchen bauen.
    MfG
     
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