Grundbucheintrag/-einträge und Baubeginn

Diskutiere Grundbucheintrag/-einträge und Baubeginn im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, -Frage: darf ich anfangen zu bauen wenn die Auflassungsvormerkung jedoch noch nicht die Eigentumsübertragung im Grundbuch...

  1. Bum123

    Bum123

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    Guten Abend,

    -Frage: darf ich anfangen zu bauen wenn die Auflassungsvormerkung jedoch noch nicht die Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen ist? Im Kaufvertrag wurde geregelt, dass Besitz, Rechte und Pflichten mit der vollständigen Kaufpreiszahlung übertragen werden (also nach Eintragung Auflassungsvormerkung die Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung ist aber vor Umschreibung des Eigentums).

    -Hintergrund: durch Ausreizen der Zahlungsfrist für die Grunderwerbssteuer (4 Wochen), könnte ich die Fälligkeit des Kaufpreises verzögern und für 4 Wochen Zinsen sparen. Die Umschreibung im Grundbuch verzögert sich natürlich auch (Bearbeitungszeiten lt. Notar bis zu 6 Wochen), aber solange ich anfangen dürfte zu bauen, kann mir die Umschreibung eigentlich egal sein, oder? Für den Bauantrag reicht mir lt. Archi der notarielle Kaufvertrag.

    Bevor noch jemand nörgelt es gehe bei 4 Wochen um Peanuts: Da Kapital bekanntlich nicht immer flüssig ist, wird der gesamte Kaufpreis zwischenfinanziert. Und der ist da wo ich wohne astronomisch.

    Danke & Grüße

    PS: die Forumssuche hat mich nicht weitergebracht
     
  2. Bum123

    Bum123

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    ...sorry für die Kommasetzung :-/
     
  3. #3 Baufuchs, 15.11.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Rechte am Grundstück -also auch das Recht darauf zu bauen- hast Du erst nach Zahlung des Kaufpreises.´

    Und zu Zwischenfinanzierung:

    100.000 € Grundstückskaufpreis 4 Wochen länger zwischenfinanzieren bei 10% ZwifiZins kosten 833.- €. Was ist daran -bezogen auf Gesamtbaukosten- astronomisch???

    PS:
    Warum sollte der Verkäufer dich auf einem Grundstück bauen lassen, was du nicht bezahlt hast?
     
  4. Bum123

    Bum123

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    Danke Baufuchs. Hm, hab's wohl widersprüchlich formuliert.
    -Ich will nicht bauen bevor ich bezahle. Aber u.U. bevor die Eigentumsumschreibung erfolgt ist, da zwischen Zahlen und Grundbuch aktualisieren bis zu 6 Wochen liegen.
    -Astronomisch sind die Grundstückspreise, nicht die Zinsen. Aber 800 EUR einsparen nur mit dem richtigen Timing einer Überweisung, lohnt sich. Finde ich.
    Gruß
     
  5. #5 tomtom79, 15.11.2015
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    also in 6 Wochen Bauen wirst du so oder so nicht können! du brauchst erst mal ein paar Genehmigungen die dauern ;) nach dem Notartermin, aber kannst du schon mal Geologe und Vermesser los schicken!
     
  6. Bum123

    Bum123

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    Ich will doch nicht in 6 Wochen bauen. Bauantrag wird in ca 3 Wochen gestellt, dann kriege ich lt Bauamt innerhalb zwei Wochen das ok (vereinfachtes Verfajren). Irgendwann asap (je nach Wetter) möchte ich die Erdarbeiten starten lassen. Geologe ist schon beauftragt. Ich möchte halt nur nicht zB Anfang Februar nix machen können weils ohne Eigentumsübertragung nicht geht. Aber das geht ja :-) ...solange der Kaufpreis bezahlt wurde.
     
Thema: Grundbucheintrag/-einträge und Baubeginn
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