GK-Platte mit Schlagdübeln befestigen

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  1. #1 Fliesenspezi, 16.11.2015
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    Hallo,
    wem beim Lesen des Themas schon der Hammer aus der Hand fällt: ja, richtig gelesen.
    Nachdem ein "Trockenbauer" als Vorarbeit es tatsächlich geschafft hat, eine GK-Platten-Verschalung mittels Schlagdübeln in die Beton- und Mauerreste eines zu Sanierungszwecken geöffneten Versorgungsschachtes hinzulegen, geht es mir darum, eine eindeutige Bestimmung zu finden, dass man das so nicht machen darf.
    Dass das nicht funktionieren kann (wohlgemerkt ohne Unterkonstruktion aus Latten oder Metallprofilen) ist selbstredend, doch hier geht es darum einem beratungsresistenten Bauleiter zu zeigen, dass das so falsch ist, geschweige denn nicht befliest werden kann.
    Die Platten-"konstruktion" lässt sich durchbiegen und es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis der Mist umfällt.
    Also an alle Freunde der DIN und der Regeln der Technik: wo steht es schön schwarz auf weiß, dass Schlagdübelbefestigung von GK-Platten bei Strafe verboten ist :)
    Vielen Dank im voraus, Fliesenspezi:bounce:
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2015
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    Versorgungsschacht bedeutet in aller Regel Brandschutz zwischen verschiedenen Wohneinheiten. Bei einem uneinsichtigen Bauleider würde ich ihn mal fragen, ob es denn eine Brandschutzzulassung der entsprechenden Brandschutzklasse gemäß LBO für diese Konstruktion gibt. :lock
     
  3. #3 Fliesenspezi, 16.11.2015
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    Davon mal ganz abgesehen (vermutlich F0,9 :) ): steht vielleicht explizit in irgendeiner Verarbeitungsrichtlinie: du nix machen Rigips mit Schlagdübel.
    Manche Leute brauchen anscheinend alles in gedruckter Version, wenn schon die Logik fehlt :mauer


    Wer glaubt, dass ein Bauleiter den Bau leitet, der glaubt auch dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet
     
  4. #4 Kalle88, 16.11.2015
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    Wo ist das Problem? Du meldest, rechtlich sicher, Bedenken an. Wird ungeachtet dessen weiter gemacht, dann geht es nicht auf deine Kappe, sondern auf die des Bauleiters. Warum musst du hier den fachlichen Nachweis erbringen? Das müsste er tun - sein Job. Wenn er deinen Bedenken fachlich nicht widersprechen kann ist doch alles klar?

    Das was du benötigst bekommst du doch von allen großen GKB Herstellern per Email schriftlich. Dafür gibbet die E-Post :D
     
  5. #5 Fliesenspezi, 16.11.2015
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    Auch wieder richtig. Mir gehts eher um den hab-ich-doch-gesacht-Faktor. Im Umkehrschluss stehts ja eh überall (Schnellbauschraube, Klammern oder Kleben).
    Beim vorliegenden BV ist es eher der Kunde der mich hilferingend anguckt.
    :)
     
  6. #6 Kalle88, 16.11.2015
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    Hat dein Kunde den Bauleiter bestellt? Dann kann er ihn auch wieder entlassen oder eben klar Anweisungen erteilen. Selbst wenn er es schwarz auf weiß hat, wird die Einsicht vermutlich nur bis aus der Haustür reichen. Die Arbeit würde ich mir ersparen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2015
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    Dann schick ihm eine offizielle Bedenkenanmeldung (da ist der BL eh nicht Dein Ansprechpartner!) in Sachen Haltbarkeit und Brandschutz, dann soll er das mit seinem BL ausdiskutieren!
     
  8. #8 Gast943916, 16.11.2015
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    nach DIN 18181 Verarbeitung von Gipsplatten im Hochbau, darf die Oberfläche, sprich der Karton, beim befestigen nicht beschädigt werden, was bei Befestigung durch Schlagdübel nicht machbar ist.
    ansonsten wie in #4 + 7 geschrieben wurde
     
  9. #9 Gast036816, 16.11.2015
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    melde bedenken nach vob/b an und teile dem auftraggeber mit, dass er dem bauleiter alle haftungsrisiken an die backe hängen soll. schon bist du aus der nummer raus.
     
  10. #10 Fliesenspezi, 16.11.2015
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    Merci , aber aus der Nummer war ich eh raus, da ich die Bedenkenanmeldung schon gemacht hatte und mich geweigert hatte den Schrott zu befliesen. Wer macht schon gern vorhersehbar alles doppelt und dreifach.
     
  11. #11 Kalle88, 16.11.2015
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    An den Kunden und auch so, dass der Laie verstanden hat warum das nicht machbar ist? Prinzipiell hätte das was Gipser geschrieben hat dort nämlich drin stehen müssen. Bedenken ist nicht gleich Bedenken, gerade dann wenn die Bedenkenanmeldung im Falle des Falles auseinander genommen werden kann - dann kommt der Bumerang wieder zurück.
     
  12. #12 Gast036816, 16.11.2015
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    Kalle - der bauleiter muss erst einmal die bedenken widerlegen und nachweisen, dass die konstruktion nach den anerkannten regeln der technik errichtet wurde. dürfte ihm schwer fallen.

    @ fliesenspezi - wichtig ist für den auftraggeber jetzt, dass er alle haftungsrisiken dem bauleiter überträgt. da reicht es, wenn er sich auf vorliegende bedenkenanzeigen der ausführenden unternehmen bezieht, die vom bauleiter nicht widerlegt wurden.
     
  13. #13 Kalle88, 16.11.2015
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    Der Bauleiter hat doch nichts damit zu tun wie der TS seine Bedanken an den Kunden vorbringt? Der bekommt das doch allenfalls als Kopie zur Kenntnisnahme. Eine Bedenkenanzeige muss über alle Nachteile und Haftungsrisiken aufklären, vermutlich also mehr als ein 2 Zeiler :D
     
  14. #14 Gast036816, 16.11.2015
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    es reicht, wenn er auf die mangelhaftigkeit der vorleistung hinweist und die mängel beschreibt. nachteile und risiken muss er nicht beschreiben.

    der bauleiter hat für die mangelfreien vorleistungen zu sorgen, er muss zumindest die beseitigung der mängel veranlassen, koordinieren und überwachen. deswegen mein hinweis an den auftraggeber. hier muss der bauherr seinen bauleiter in die pflicht nehmen, wenn er nicht für ordnung sorgt.
     
  15. #15 Kalle88, 16.11.2015
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    Hmm, das hat mir Eric mal anders beschrieben, mit der Bedenkenmeldung.
     
  16. #16 Fliesenspezi, 16.11.2015
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    Vielen Dank für die vielen Reaktionen, doch bitte (nicht böse gemeint) keine Grundsatzdiskussion über den §4VOB/B. Grundsatzentscheidungen hierüber kennen vermutlich alle die hier bislang gepostet haben und das Web liefert uns ja auch Terrabytes von Informationen (sogar manchmal brauchbare).
    Relevant war eigentlich für mich: nix Schlagdübel, weil Beschädigung Kartonschicht und guckst du in DIN 18181
    :)
     
  17. #17 Fliesenspezi, 16.11.2015
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