Warme Kante

Diskutiere Warme Kante im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Moin, es wurde ein neues Terrassenfenster, ca. 3 000 breit und 2 050 mm hoch eingesetzt. 3 - fach Verglasung, Sicherheitsglas für RC2. Somit...

  1. #1 Kalau46, 19.11.2015
    Kalau46

    Kalau46 Gast

    Moin,

    es wurde ein neues Terrassenfenster, ca. 3 000 breit und 2 050 mm hoch eingesetzt.
    3 - fach Verglasung, Sicherheitsglas für RC2.
    Somit sind ja sichtbar 2 warme Kanten zwischen den Scheiben.
    Eine ist auf der gesamten Länge ok.
    Bei der zweiten ist in der Mitte auf einer längeren Strecke die warme Kante ca. 5 bis 8 mm abgesenkt.
    Eine sichtbare Delle nach unten.
    Müsste sowas nicht bei der Produktion auffallen ?
    Welche Folgen könnte es haben wenn man die Scheibe so belassen würde obwohl es optisch nicht gut aussieht.
    Vor allen ist es kurz über dem Boden immer sichtbar.

    Gruss
     
  2. #2 Gast036816, 19.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mal ein foto aus 2 m entfernung und eine detailaufnahme bitte.
     
  3. #3 malgucken, 19.11.2015
    malgucken

    malgucken

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    Aber das ist wohl auch nur für dich sichbar, da da sonst keiner hinguckt.... würde ich mal tippen, bei 8 von zehn normalen leuten
    naja, wenns zu tief, wohl nit gut. aber des kriegst dann hier gesagt.
     
  4. #4 Kalau46, 20.11.2015
    Kalau46

    Kalau46 Gast

    Moin,

    danke für die Stellungnahmen.
    Anbei Fotos.

    Gruss
     
  5. #5 Kalau46, 20.11.2015
    Kalau46

    Kalau46 Gast

    Moin,

    zweiter Versuch.

    P1000962 1.jpg P1000960 1.jpg P1000959 1.jpg P1000957 1.jpg P1000956 1.jpg
     
  6. #6 Gast036816, 20.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    schlecht verarbeitet!

    ich hoffe du hast die rechnung noch nicht bezahlt!

    du solltest dem auftragnehmer sofort eine mängelanzeige senden und ihn auffordern innerhalb von 2 wochen die mangelhafte leistung durch eine mangelfreie zu ersetzen.
     
  7. #7 Kalau46, 20.11.2015
    Kalau46

    Kalau46 Gast

    Danke für die Antwort.

    Montage für alle Fenster im Haus wurde gestern erst beendet. Also noch keine Rechnung.
    Hatte gleich den Auftragenehmer betreffs der grossen Scheibe informiert.
    Er war zwischenzeitlich auch vor Ort und hat die Sache zur Kenntnis genommen
    bzw. veranlasst das sich in der kommenden Woche ein Aussendienstmitarbeiter
    des Herstellers vor Ort dazu äussert.
    Bin ja mal gespannt......
    Wenn man so sieht was man im Zusammenhang mit Glas alles nach den
    Richtlinien der Hersteller akzeptieren muss und was nicht als Grund zu
    Beanstandungen akzeptiert wird.
    Die über 30 Jahre alten Fenster hatten im Bereich der Verglasung keinerlei Schäden.
    Teilweise bei den neuen Scheiben leider nicht so.
    Aber laut " Zulässigkeiten für die visuelle Qualität von Glas für das Bauwesen " leider
    kein Grund zur Beanstandung.
     
  8. #8 Baufuchs, 20.11.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    auf Foto 3+4 ist deutlich zu sehen, dass die Glashalteleiste nicht richtig sitzt....

    Das hat mit "visueller Beurteilung von Glas" nichts zu tun.
     
  9. #9 Gast036816, 20.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    funktioniert aber in deinem fall nur, wenn bei betrachtung eine schweißbrille aufsetzen!
     
  10. #10 Kalau46, 20.11.2015
    Kalau46

    Kalau46 Gast

    Dann werd ich mal hoffe das sie ausgetauscht wird.
    Melde mich wieder wenn der ADM vom Hersteller vor Ort war.
    Wird wieder für die Fensterbauer ein Akt.
    Knapp 285 Kg Scheibe durch den Garten auf höher liegende
    Terrasse tragen.
     
  11. #11 Metallmann, 20.11.2015
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    Ich denke das der ausführende Betrieb mit dem Glashersteller eine Lösung (Austausch) finden und anbieten wird;

    die Glaseinheit hätte ich erst gar nicht einbauen lassen und die Monteure waren auch nicht ganz wach.

    Der Trend zu immer grösseren und schweren Glaseinheiten ist nicht aufzuhalten;

    wir verbauen im Aluminiumfenster- und Fassadenbereich ganz andere Massen.
     
  12. #12 Kalau46, 21.11.2015
    Kalau46

    Kalau46 Gast

    Moin Baufuchs,

    pardon, hab noch nicht auf Ihre Anmerkung geantwortet.
    Mit der teilweise noch nicht geschlossenen Glashalteleiste haben Sie recht.
    Alle Fenster und Türen mit Glasfüllung im EG in Ausführung RC2.
    In diesen Fall werden die Scheiben ja zusätzlich im Rahmen verklebt.
    Dies war zum Glück bei der grossen Scheibe, als das mit den warmen Kanten aufgefallen ist,
    noch nicht erfolgt.
    Die Monteure haben bei jeder Glashalteleiste mittig ein Stück noch nicht geschlossen um diese
    zur Verklebung leichter wieder zu entfernen.
    Bin schon am überlegen ob man die grosse Scheibe überhaupt verkleben sollte.
    Ist zwar dann nicht mehr RC2. Aber sollte die Scheibe mal einen Fehler haben, wirft man wegen
    der Verklebung denn kompletten Rahmen weg. Sollte der Hersteller zwischenzeitlich sein Profil
    geändert haben müsste man sicherlich, wegen der Profilanschlüsse, auch noch das Türelement tauschen.
     
  13. #13 Kalau46, 22.11.2015
    Kalau46

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    Nachtrag zu meiner Frage :

    Da der Hersteller der Fenster ab einer bestimmten Scheibengrösse diese nicht mehr selbst produzieren kann
    wurden die Scheiben im Bereich der Terrasse vom Auftragnehmer anderweitig bestellt.
    Die Scheibe für die Terrassentür wäre masslich noch im Produktionsbereich des Fensterhersteller gewesen.
    Da ich aber nicht riskieren wollte das eventuell im Glas Farbunterschiede sind hatte ich festgelegt das beide
    Scheiben vom gleichen Hersteller kommen.
    Jetzt fällt mir auf das bei der Terrassentür auf einer Länge von ca. 300 mm auf beiden warmen Kanten / Abstandshalter
    alle technischen Angaben wie Hersteller, Herstellungsdatum, Farbe der Abstandshalter usw. genau aufgeführt sind.
    Bei der 3 000 mm Scheibe umlaufend keinerlei Angaben wie o.g.
    Ist das üblich ?
    Oder kaufen zur Gewinnoptimierung Scheibenhersteller Fremdprodukte ( Billigprodukte ) zu ?
     
  14. #14 Gast036816, 22.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist durchaus möglich.
     
  15. #15 Metallmann, 22.11.2015
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    Hallo Kalau,

    welcher Fensterhersteller baut denn seine Isolierglaseinheiten selbst zusammen; ich kenne keinen; egal wie groß oder klein die Scheiben sind.

    Hier darf der Fensterhersteller doch ruhig mit offenen Karten spielen; jeder macht dass was er am besten kann.

    Und zum verkleben der Verglasungen; ich bin da eher kein Freund von (die Norm lässt die abgeschwächte Variante ohne Anforderung an die Verglasung ausdrücklich zu, z. B. RC2N).

    Wir verglasen Isolierglaseinheiten mit Glasgewichten von 500kg von Außen (Element gedreht/ Glashalteleiste außen); wer hier meint Nachts ausglasen zu wollen begeht Suizid 2.0.

    Gruß Matthias
     
  16. #16 Kalau46, 22.11.2015
    Kalau46

    Kalau46 Gast

    Hallo Matthias,

    mir wurde von der ausführenden Firma im Vorgespräch gesagt das der Fensterhersteller bis zu einer bestimmten Grösse seine Verglasung selbst erstellt. Bis zur Verglasung für die Terrassentür wäre es möglich gewesen. Wollte ich aber nicht wegen dem eventuellen Glasfarbunterschied Terrassentür und die grosse Scheibe. Auf den warmen Kanten / Abstandshalter steht auch bei allen anderen Scheiben der gleiche Name sowie das Herstellungsdatum wie der Name auf den Fensterflügeln.
    Firmen- / Produktnamen soll man hier ja nicht angeben.

    Schönen Abend noch.
     
  17. #17 Kalau46, 26.11.2015
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    Kalau46 Gast

    Moin,

    soeben war der ADM des Scheibenherstellers vor Ort.
    Es ist so wie ich befürchtet hatte. Man beruft sich auf die Richtlinien des Glasverarbeitenden Gewerbes und
    unter Berücksichtigung dieser Richtlinien sei das kein zu reklamierender Mangel. Ich hätte ja sicherlich neue
    Fenster gekauft um Energie zu sparen und das sei ja mit dieser Verglasung möglich.
    Das wäre so, wenn ich mir einen neuen Pkw kaufen würde, dieser hätte bei der Lieferung eine Delle in der Tür
    und der Verkäufer würde mir sagen es gibt eine Richtlinie der Autoindustrie da müssen sie das akzeptieren.
    Sie wollten ja fahren und das kann der Wagen ja.
    Es ist auch eigenartig das man als Endverbraucher von keiner Seite vorab einen Hinweis auf diese Richtlinien
    des Glasverarbeitenden Gewerbes bekommt. Diese sind sehr einseitig ausgelegt und werden erst ins Gespräch
    gebracht um Beanstandungen abzuwähren. Ist das eigentlich zulässig im nachhinein mit solchen Richtlinien zu kommen ?
    Was könnte man noch tun bzw. was hätte noch Sinn ?
     
  18. #18 Pruefhammer, 26.11.2015
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    Du hast einen Vetrag mit deinem Fensterbauer, den du beauftragt hast. Wenn der in seinen AGBs im Vertrag sich nicht auf diese Richtlinien bezieht, dann sind sie für dich auch erstmal nicht bindend. Du kannst den Mangel bei deinem Fensterbauer reklamieren und um Nacherfüllung bitten, egal was der ADM sagt. Wenn der Fensterbauer nicht will oder kann (und sich ggf. auf den ADM beruft) kannst du eine enstsprechende Summe bei der Rechnung einbehalten. Dann müsste dich dein Fensterbauer auf die Restzahlung verklagen. Vor Gericht würde dann wohl ein SV mit der Prüfung des (vermeintlichen) Mangels beauftragt. Dessen Ergebnis ist dann entscheidend. Anspruch hast du auf ein Werk mittlerer Art und Güte (wenn nichts anderes vereinbart wurde), in diesem Fall wohl (meine Meinung!) nicht erfüllt.
     
  19. #19 cristalero, 26.11.2015
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    Das ist immer so ein leidiges Thema. Klar, die technischen Richtlinien wurden in Zusammenarbeit mit den
    Glasfirmen erstellt und sind dementsprechend sehr "Fabrikfreundlich", aber nicht immer von der Hand zuweisen.
    Es gibt Kunden, die "suchen" so lange nach "Fehlern" bis sie etwas finden und man findet immer etwas, ist nur eine Frage der Geduld...

    Der Blöde ist aber immer der letzte in der Reihe, also Glaser oder Fensterbauer, die haben den Ärger mit dem Endkunden.
    Man kann natürlich vor Gericht ziehen, das kann aber für beide Seiten ziemlich teuer werden und dann freuen sich nur die Anwälte
    und Gutachter!

    Ich würde es noch mal im Guten mit dem Scheibenhersteller versuchen, auch unter Mithilfe des Fensterbauers.
    cristalero
     
  20. #20 Kalau46, 26.11.2015
    Kalau46

    Kalau46 Gast

    Danke für die beiden Stellungnahmen.

    Das ist ja eben mein Problem. Der Fensterlieferant hat mit seinen Monteuren, wie ich bisher einschätzen kann,
    eine gute Arbeit geleistet. Es kann immer mal etwas passieren und dann muss man sehen wie man es beheben kann.
    Da ist er sehr bemüht. In der letzten Woche alle Fenster eingebaut und Anfang kommender Woche werden schon
    die Rest- bzw. Nacharbeiten erledigt.
    Ich kenne aus meiner beruflichen Tätigkeit auch die Kunden die immer wieder etwas finden um einen Preisnachlass zu
    erhalten bzw. Rechnungsbeträge einzubehalten. Es ist schade das man als Kunde nicht ganz zufrieden ist durch etwas
    was das grosse Glas - Unternehmen verursacht und der Fensterlieferant ( Tischlerei aus der Umgebung ) nicht zu vertreten hat.
    Mir geht es um keinerlei Preisnachlass. Wenn ich den bekommen würde sieht die wellige, warme Kante trotzdem sehr "bescheiden"
    aus und ich würde mich weiterhin darüber ärgern. Wegen einer Scheibe vor Gericht zu ziehen macht sicherlich keinen Sinn. Würde ich dort
    unterliegen hätte ich mir für die Gerichtskosten sicherlich 2 oder 3 Scheiben kaufen können.
    So denkt sicherlich auch der Glaslieferant. Der ( Kunde ) macht doch nichts ..........
     
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