Planungsangebot

Diskutiere Planungsangebot im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten (bin noch keiner). Wie bewertet Ihr folgendes Angebot bzgl. Einfamilienhaus (zweistöckig) ca 11x13 qm + Garage und Keller?...

  1. #1 dionysios, 20.11.2015
    dionysios

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    Hallo Bauexperten (bin noch keiner).

    Wie bewertet Ihr folgendes Angebot bzgl. Einfamilienhaus (zweistöckig) ca 11x13 qm + Garage und Keller?


    Bauantrag sowie Entwurfsplanung jedoch ohne Lageplan 5500€
    Ausführungsplanung 5000€
    Vergabe und Ausschreibung (ohne Heizung, Sanitär, Elektrik) 3600€
    Bauüberwachung 7000€

    Jeweils netto.


    Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

    Mfg,
    Rolf
     
  2. #2 Gast036816, 20.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    welche herstellkosten?
     
  3. #3 dionysios, 20.11.2015
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    Plotts, Kopien & Planungshefte sind enthalten.
     
  4. #4 Bauliesl, 20.11.2015
    Bauliesl

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    Mit Herstellkosten meint Rolf die geplanten Baukosten.
     
  5. Taipan

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    11*13*6=860m3*350=300k Bausumme
    Anrechenbare Kosten rnd. 80%=240000
    Honorar III Mitte ~ 38k vs. deinen 21k .... mach dir selbst ein Bild ....

    Plus:
    thermische Bauphysik, HLSE PLanung, Statik, Baugrund, Vermessung, Erschütterungsnachweis, Schallschutznachweis, Brandschutznachweis ....
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    elegant! wörtlich genommen schuldet der leistungserbringer nicht einmal
    den erfolg in form einer genehmigungsfähigen planung - die erfolgreiche
    erfüllung der anderen (lt. hoai) "abrechnungstatbestände" und nach meinem
    verständnis "leistungserfordernisse" (s. hoai 2013, lph 1-4; ggfs. suche
    im forum) kann ich auch nicht erkennen. der preis spielt keine rolle, wenn
    die leistung nicht passt oder nicht passend beschrieben ist.
     
  7. #7 dionysios, 20.11.2015
    dionysios

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    Wurden bisher nur grob überschlagen. Meinung war ca 1100 m³ umbauter Raum * ca 350-400€ = ca 400.000€
     
  8. #8 malgucken, 20.11.2015
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    Tja, jetzt musst dich fragen, was du selber machen willst und kannst :D
     
  9. #9 Bauliesl, 20.11.2015
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    Hä? Wieso nicht? Ich denke, mit Bauantrag + Entwurf wird LP1-4 gemeint sein... oder?
    Und den Lageplan zahlt man doch immer extra, macht ja der Vermesser.
     
  10. #10 dionysios, 20.11.2015
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    Lageplan würde von einem Vermesser kommen, dessen Angebot beläuft sich auf 1200 netto (inkl. Schnurgerüst).
     
  11. #11 Bauliesl, 20.11.2015
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    Dann ist das "Honorarangebot" so weit unten, dass es schon unseriös ist. Und auch nicht zulässig, da die Mindestsätze unterschritten werden.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 20.11.2015
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    Das entspräche bei LP 1 - 8 und Honorarzone III min. rd 150.000 € anrechenbaren Kosten = Nettobaukosten der Kostengruppen 300 und 400 (Also das Haus ohne Lampen, Möbel, Inventar usw.)

    Das ist :mega_lol:

    Ich kopier hier einfach mal einen Beitrag von mir aus einem anderen Strang rein
    Das bezieht sich zwar "nur" auf die Leistungsphase 8 Bauüberwachung, kann aber sinngemäß auf alle anderen LP übertragen werden.
     
  13. #13 dionysios, 20.11.2015
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    Falls es eine Rolle spielt: Es handelt sich um kein Angebot eines Archtekten, sondern um eines Bautechnikers.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 20.11.2015
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    Ja und?
    Entweder hat er die gleichen Fähigkeiten, dann gilt das oben gesagte oder sein geringer Preis entspricht seinen geringen Fähigkeiten, dann ............................................. :lock
     
  15. #15 saarplaner, 20.11.2015
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    Nein, es spielt keine Rolle, da die HOAI nicht nur für Architekten gilt, sondern für alle, die Planungsleistungen rund um den Bau anbieten (mit Ausnahme von Firmen, die Planen und selbst bauen, die sind nicht an die HOAI gebunden).
     
  16. #16 Gast036816, 20.11.2015
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    ........ und der ist bauvorlageberechtigt?
     
  17. #17 dionysios, 20.11.2015
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    Ja. Nach eigener Aussage rechnet er nicht nach HOAI ab.
     
  18. #18 Gast036816, 20.11.2015
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    Gast036816 Gast

    400000€, honorarzone III unten, ohne phase 9, macht 36.250€ honorar!

    jetzt denk nicht an das schnäppchen!
     
  19. R.B.

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    Da sehe ich den Knackpunkt. Man kauft etwas zu einem Preis X, aber man weiß nicht, was man kauft. Na gut, bei Ü-Eiern ist es ähnlich, aber die kosten nicht einmal 1,- €/Stck.

    Gibt es schon so etwas wie einen Vertrag? oder zumindest Vertragsentwurf? Mein Gefühl ist, der Bautechniker möchte 20T€, vielleicht weil er das immer so macht, und hat diese dann irgendwie aufgeteilt. Strategisch ein klein bisschen höher angesetzt, falls der Kunde noch handeln möchte.
    Grundsätzlich kein Problem, und auch 20T€ sind eine Menge Geld. Es wäre halt wichtig zu wissen, was man dafür bekommt und welche Sicherheit(en) man hat. Auch 20T€ können zuviel sein wenn die Leistung dann mangelhaft ist, oder gar das Ziel völlig verfehlt wird.
    Google mal nach Architektenvertrag, dann bekommst Du ein Gefühl dafür, um was es hier geht.

    Ich würde dem Bautechniker jetzt auf keinen Fall unterstellen, dass er Dich über den Tisch ziehen möchte, oder mangelhafte Arbeit von vornherein mit eingepreist ist, das wäre Quatsch. Richtig ist aber, dass Deine Aufstellung sehr viel Interpretationsspielraum lässt (das habe ich doch schön formuliert, nicht wahr?).
    Also solltet Ihr in beidseitigem Interesse darauf achten, dass ihr eine tragfähige Arbeitsgrundlage schafft. Missverständnisse könnten sonst das K.O. für Dein Vorhaben bedeuten.
     
  20. #20 malgucken, 20.11.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.11.2015
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    [D]Dann darf der wohl günstiger anbieten, als nicht Ing.
    So max. halber Preis würde ich sagen ist ok. Beim Plan vllt. bissel mehr, wegem Stempel.[/D]
    Fragen, was er bisher so gemacht hat. Wenn er 2-3 Häuser im Jahr macht, dann hast ja Erfahrungstellen...

    Ergänzung von Manfred Abt:
    Ich schreib da mal direkt rein: Totaler Blödsinn und Aufforderung zum Rechtsbruch
     
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