Sockelputz - KMB als zusätzlicher Anfüllschutz auf Dichtschlämmen???

Diskutiere Sockelputz - KMB als zusätzlicher Anfüllschutz auf Dichtschlämmen??? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Wir haben eine DHH vom Bauträger erworben. Vor der Abnahme wurde das Objekt im Rahmen einer Endbegehung vom TÜV besichtigt. Dieser monierte...

  1. #1 amliw22, 22.11.2015
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    Wir haben eine DHH vom Bauträger erworben.

    Vor der Abnahme wurde das Objekt im Rahmen einer Endbegehung vom TÜV besichtigt. Dieser monierte u.a.: "Sockel zieht Wasser".

    6 Tage später war die Endabnahme (Ende 2011). Ohne damals von der Rüge durch den TÜV zu wissen, erklärten wir im Abnahmeprotokoll einen Gewährleistungsvorbehalt wegen "Wasserrändern im Sockelbereich". Der Bauleiter widersprach der Mängelrüge ohne auf die Einschätzung des TÜVs hinzuweisen.

    Im vergangenen Sommer musste wegen eines anderen Mangels der ehemalige Arbeitsraum teilweise freigeschachtet werden.

    Unser Sachverständiger konnte so die Details der Sockelabdichtung begutachten. Er stellte fest, dass unterhalb des WDVS-Sockels KMB eingesetzt wurde, auf das eine einfache Noppenbahn (ohne Gleitschicht und Vlies) mit Noppen auf KMB aufgebracht wurde. KMB endete ca. im Übergangsbereich von Unterkante und Vorderseite des Sockels. Der SV entfernte ein Stück des Vorderbereichs des Sockels (siehe Foto), wo alsdann kein anderes Abdichtungsmedium zu erkennen war, also kein Feuchteschutz bis Minimum 5cm über GOK. Derjenige Sockelbereich, vor dem Pflastersteine lagen, war äußerlich ganz feucht.

    Wir forderten den Bauträger unter Fristsetzung und Hinweis auf obige Tatsachen zur Nacherfüllung auf. Es wurde dabei heftig diskutiert, ob Noppen auf KMB als Feuchteschutz aufgebracht werden dürfen.

    Nach fruchtlosem Fristablauf reichten wir Klage ein. Gestern habe ich die Klageerwiderung des Bauträgers gelesen, der nun plötzlich behauptet: Das KMB sei nur ein zusätzlicher Anfüllschutz (nämlich zusätzlich zur Noppenbahn) und habe keine Abdichtungsfunktion. Darunter befinde sich die Abdichtschicht in Form der Spachtelmasse "StoFlexyl":wow. Die Abdichtung mit StoFlexyl sei auch bis mind. 5cm über GOK erfolgt. Die Feuchteerscheinungen seien ganz oberflächlich und unerheblich; zum Beweis müssten Feuchtemessungen erfolgen.

    Drei Fragen:

    1. Hat schon mal jemand vom Einsatz von KMB als zusätzlichem Anfüllschutz gehört? Mir erscheint das eine "Räuberpistole" zu sein (weiches KMB taugt doch wohl nicht dafür)?:shades


    2. Ist StoFlexyl als Sockel-Feuchteschutz farblos/unsichtbar, so dass unser SV den Feuchteschutz bis 5cm über GOK übersehen haben könnte?

    3. Sind die äußerlichen Feuchteerscheinungen (siehe Bild) ein hinreichendes Mangelsymptom?



    Viele Grüße
    amliw22
     

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  2. Eric

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    1. Hat schon mal jemand vom Einsatz von KMB als zusätzlichem Anfüllschutz gehört? Mir erscheint das eine "Räuberpistole" zu sein (weiches KMB taugt doch wohl nicht dafür)?

    >>> Nein, KMB ist kein Anfüllschutz, sondern benötigt im Gegenteil als Bauwerksabdichtung nach DIN 18 195 eine Schutzschicht gegen Beschädigung, dito natürlich auch der Feuchteschutz bis OK Gelände.

    2. Ist StoFlexyl als Sockel-Feuchteschutz farblos/unsichtbar, so dass unser SV den Feuchteschutz bis 5cm über GOK übersehen haben könnte?

    Laut Datenblatt ( googeln ) grau/weiß.

    3. Sind die äußerlichen Feuchteerscheinungen (siehe Bild) ein hinreichendes Mangelsymptom?

    Zumindest ein Indiz. Der SV wird ja wohl das entnommene Probestück auf Feuchtigkeit untersucht haben. Hilft aber auch nichts. Er war Privatgutachter und deshalb wird das Gericht eh noch einen eigenen Sachverständigen, den es selbst auswählen wird, beauftragen müssen.

    Das Bild ist leider schlecht fotografiert. Es sieht aber danach aus, dass an der Unterkante der Sockeldämmplatte das Gewebe nicht eingeputzt ist und dort wäre dann die " Leckage ".

    Hierzu zur weiteren Erklärung:

    Die KMB kommt normalerweise als Bauwerksabdichtung auf die Kelleraußenwand, nicht auf die Dämmung.

    Auf die Dämmung kommt ( bei hier offenbar vorliegender Sockelausbildung ohne Putzkante ) der Armierungsputz mit eingelegtem Gewebe und der Oberputz, die bis knapp unter OK Gelände einbinden.

    Darauf kommt dann der Feuchteschutz ( hier: StoFlexyl ) ab mindestens 5 cm über OK Gelände nach unten bis mindestens 5 cm auf die ( unverputzt ) Dämmplatte. Der Putz wird also komplett durch den Feuchteschutz " eingepackt ". Ist ja auch irgendwie logisch, weil eben der Putz mit der Dichtschlämme gegen Aufnahme von Feuchtigkeit geschützt werden soll.

    Davor kommt als Schutzschicht die Noppenbahn mit den Noppen nach außen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Schutzschicht von den Noppen beschädigt wird.

    Siehe hierzu die klaren und eindeutigen Details mit Erläuterungen auf S. 35 ff der " Richtlinie Fassadensockelputz/Außenanlage ", die Du im Internet googeln und bestellen kannst.

    http://www.stuck-verband.de/Richtlinie__Fassadensockelputz__2013_-_3__Auflage_I21777.whtml?lcr=ru

    = 3. Auflage 2013, aber in der 2. Auflage wars schon nicht anders.

    Hier wirds in der Abbildung 11 auch richtig gezeigt. Aber besser die RiLi = aRdT verwenden!

    http://www.schwenk-putztechnik.de/D...ik-Ti-Sockelanschluesse-bei-Putz-und-WDVS.pdf

    Wenn das Gewebe, wie ich es dem Bild zu entnehmen meine, nicht vollständig eingeputzt und sodann mit dem Feuchteschutz 2 x per Quast überarbeitet wurde, kann das nicht hinreichend wasserabweisend sein. Dann ist die Ausführung falsch und das Mangelsymptom interessiert nicht mehr bzw. die falsche Ausführung erklärt, warum Du die Feuchteränder hast/zwangsläufig bekommen mußt/wirst.

    Aber tröste Dich: Derartige Aussagen sind halt die ständige Übung von Bauträgern, auch die von der Ehefrau vom Fred Feuerstein. Ausnahmen bestätigen natürlich wie immer die Regel.

    Wenn ich richtig liege:

    1. Fertige für das Gericht bessere Bilder an ( Bau-Ist ). 1 Bild aus der Ferne + mehrere Nahaufnahmen.
    2. Lege dem Gericht den Auszug aus der RiLi vor ( Bau-Soll ).

    Dann sollte der Richter selbst erkennen, dass die Ausführung mangelhaft ist und der BT erspart sich, wenn von ihm nichts mehr sinnvolles kommt, möglicherweise den Gerichtssachverständigen. Denn Beweislast für die fachgerechte Ausführung liegt bei ihm, da der Mangel nach Deinen Angaben bereits im Abnahmeprotokoll gerügt worden ist.
     
  3. #3 amliw22, 23.11.2015
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    Wow, herzlichen Dank für die lange und prima erläuterte Antwort!
     
  4. #4 gunther1948, 23.11.2015
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    hallo
    jetzt musste die info nur noch richtig an den mann bringen.

    gruss aus de pfalz
     
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