Kellersanierung etwas teurer als gedacht

Diskutiere Kellersanierung etwas teurer als gedacht im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich würde gerne mal einige Meinungen lesen zu einem Thema, von dem ich wenig Ahnung habe. Der Keller des knapp 80 Jahre alten Hauses...

  1. #1 Frankonian, 24.11.2015
    Frankonian

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    Hallo,

    ich würde gerne mal einige Meinungen lesen zu einem Thema, von dem ich wenig Ahnung habe.

    Der Keller des knapp 80 Jahre alten Hauses ist feucht, das soll sich, soweit möglich, ändern. Ihm wurde eine „Kellersanierung mit Feuchtesperre innen“ gegönnt, also eine Feuchtesanierung von Innen- und Außenwänden sowie eine Feuchtesperre für den Kellerboden, soweit der aus Ziegelsteinen bestand.

    Der Chef des letztlich beauftragten Unternehmens war da, hat angeschaut und mit elektronischer Hilfe ausgemessen. Sein Kostenvoranschlag belief sich auf rund 43.000,00 € einschl. Mehrwertsteuer. Dabei sagte er, es werde eher etwas weniger werden, weil er eine Wand voll mitgemessen hat, bei der wohl nur teilweise Bedarf bestehen wird.

    Die Wände wurden mit Alkohol zur Desinfektion eingesprüht, alter Kalkzementputz und Farbe abgeschlagen, -gefräst, -gebürstet, Löcher gebohrt, Horizontalsperre injiziert, grundiert, verputzt (1,5 Zentimeter Sperrputz), grundiert und neu gestrichen. Der Boden wurde abgefräst, grundiert, Randfugen elastisch abgedichtet und mit 1,5 bis 2 Zentimeter Sperrestrich versehen.

    Die Arbeiten begannen am 20. Juli und sollten „wohl in den August rein“ gehen. Am Montag ging es immer ganz gut los mit drei oder sogar vier Leuten auf der Baustelle, im Lauf der Woche ließ es jeweils deutlich nach. Andere Baustellen, Mitarbeiter, die nur in Teilzeit tätig sind und in der Jahreszeit natürlich auch Urlaub.

    Zum Auftakt wurden 22.000,00 € gefordert und bezahlt. Anfang August wurden weitere 12.000,00 € gefordert und ein Ende der Arbeiten war noch nicht absehbar. Da habe ich mal gefragt, wohin das mit den Kosten wohl gehen wird und bekam zur Auskunft, dass man in dem kalkulierten Rahmen bleiben wird. Auch dieser Betrag wurde bezahlt.

    Die Arbeiten gingen letztlich bis in den September rein und im November kam nun die Rechnung. Rund 58.000,00 € möchte der Handwerker haben. Es wurden zunächst weitere 10.000 € (insgesamt also jetzt 44.000 €) bezahlt. 2.700 € zusätzliche Kosten sind bedingt durch Arbeiten, die erst später veranlasst wurden, wie z.B. auch gleich noch neue Fenster einbauen - Kein Problem. Für die Arbeiten am Boden ergibt sich eine minimale Kostensteigerung um rund 100,00 €.

    Bei den Wänden gibt es zwei Problempunkte. Zum einen waren die bearbeiteten Flächen mehrheitlich größer als ursprünglich kalkuliert. Dies führt zu einer Kostensteigerung um 6.300 € (18,6 % dessen, was zunächst für die Wände angenommen wurde). Dazu sagte der Handwerker bei der Endabnahme „da etwas mehr, dort etwas mehr, es läppert sich, man kann ja vorher nicht reinschauen“ - Einerseits nachvollziehbar, dass es dieses Problem gibt, andererseits doch ein ordentlicher Batzen Geld.

    Zweitens hieß es im Angebot jeweils, "bei Bedarf" grundieren mit Mineralputzgrundierung, Zwischen- und Schlussbeschichtung mit Kalkfarbe. Beträge waren hier jeweils nicht eingesetzt. Diese Arbeiten wurden durchgeführt und werden mit 5.800,00 € abgerechnet.

    Da ist nun die Frage, ob überhaupt, ob vom Chef oder vom Vorarbeiter und wenn ja, in welcher Weise das mal angesprochen wurde, ob dies gemacht werden soll. Jedenfalls hat sich der Chef nie hingestellt und gesagt, "es geht hier um eine Fläche von 270 Quadratmetern und 5-6.000 €, die nicht im Angebot enthalten sind. Sollen diese Arbeiten durchgeführt werden?" Es wäre auch denkbar gewesen, selbst zu streichen. Andererseits stand ich nicht mit dem Angebot im Keller, habe geguckt, was gemacht wird, abgehakt und gefragt, was als nächstes gemacht werden soll.

    Ich habe, wie schon geschrieben, wenig Ahnung, will niemand übers Ohr hauen, aber auch nicht übers Ohr gehauen werden. Welches Verhalten ist angemessen?

    Soweit schon mal besten Dank.
     
  2. #2 gunther1948, 24.11.2015
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    hallo
    die 270 qm sind mehrfläche??? das wären ja bei 2,5 m raumhöhe ca. 100 m wandlänge.
    dafür gibts fast einen neubaukeller für´n efh.

    gruss aus de pfalz
     
  3. helge2

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    Mal ne Frage:
    Hast Du die Firma selbst beauftragt ?
    Oder lag da so ein Zettel im Briefkasten......"wir machen ihren Keller trocken" ?

    Gruß Helge 2
     
  4. R.B.

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    Aua, das tut weh.

    Wenn ich ehrlich sein soll, angesichts der aufgerufenen Preise würde ich das nicht ausschließen. Um das genauer beurteilen zu können, müsste man nun die Rechnung im Detail prüfen, und vor allen Dingen auch die Vertragsbedingungen (was war vereinbart, was wurde geliefert). Deine Beschreibung hinterlässt bei mir den Eindruck, dass ein Dummer gesucht und gefunden wurde, und nun geht´s an´s Melken. (Sorry, das ist nicht gegen Dich gerichtet, aber so gehen viele Firmen nun mal vor) Selbstverständlich wird man immer eine Begründung finden warum es teurer wird, bedenkt man jedoch was ein komplett neuer Keller kostet, dann erscheinen die Zahlen in einem anderen Licht.
    Meine Sorge ist, dass mangels nachweislicher Vereinbarungen die Rechnung berechtigt sein könnte. Für die Firmen ist das Tagesgeschäft, die wissen normalerweise worauf sie achten müssen, damit man ihnen nicht an den Karren fahren kann.

    Aus Deiner Beschreibung lässt sich nicht ableiten, ob die Forderungen der Firma berechtigt sind, man kann bestenfalls Vermutungen anstellen. Vermutungen reichen aber nicht aus um hier weiter vorzugehen.

    Ich sehe nur 2 Möglichkeiten.

    a.) Rechnungsbetrag zahlen und unter (viel) Lehrgeld verbuchen
    b.) Vertrag mit der Firma und Rechnungen prüfen lassen, in der Hoffnung, dass die Firma einen Fehler gemacht hat und man dort ansetzen kann
     
  5. #5 OLger MD, 24.11.2015
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    - sämtlichen Schriftverkehr zusammensammeln (ggf. auch Flyer, Postwurfsendung, Angebote, etc.)
    - prüfen lassen, welche Art Vertrag (VOB, BGB, Werkvertrag, ...) zustandegekommen ist und was effektiv vereinbart wurde
    - Aufmaße aus dem Angebot und aus den Rechnungen prüfen lassen (Wurde richtig gemessen, gerechnet und abgerechnet?)
    - Falls es ein Vertrag nach VOB sein sollte, Aufmaßregeln berücksichtigen
    - Falls es ein VOB-Vertrag ist, Mehrmengenregeln, insbes. deren Beauftragung, prüfen (lassen) und Zahlungsmodalitäten (Fristen, Einbehalt, etc.) berücksichtigen
    - im Zuge der Vertrags- und rechnungsprüfung auch gleich die Qualität der Ausführung und die Mangelfreiheit prüfen lassen.

    Ein fachlicher Beistand würde sich ja schon lohnen, wenn dadurch z.B. 2000,- EUR erspart werden - selbst wenn die fachliche Beratung nochmal 1000,- EUR kostet.
     
  6. Julius

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    Allerdings - und gleich in mehrfacher Hinsicht.

    Ich hätte (ob des gewählten Verfahrens) außerdem die Sorge, daß der Keller trotz des hohen Aufwands nicht dauerhaft trocken bleiben wird.

    Wie sah das genau aus?
    Ambulant elektronisch kann man da nämlich zwar eine Menge Show veranstalten, aber eigentlich nichts Vernünftiges messen...
     
  7. #7 Bauqualle, 24.11.2015
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    .. :mega_lol: .. so wird es wohl sein ... :mega_lol:
     
  8. #8 Kalle88, 24.11.2015
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    Ist das Injektionsverfahren überhaupt a.R.d.T? Ich dachte hier wäre Trennschnitt und Blechteile das probate Mittel?
     
  9. #9 Frankonian, 24.11.2015
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    Schon mal besten Dank für die rege Beteiligung. Einige Antworten.

    Fläche, die überwiegend in der beschriebenen Weise bearbeitet und abschließend gestrichen wurde.

    Ja, die Besitzungen sind vielleicht größer, als man denkt. Gehst Du auch mal nachmessen?:winken

    Wenn ein Raum vier Meter lang und breit und zwei Meter hoch ist, dann sind das 32 Quadratmeter Wandfläche. Wenn auch die Decke gestrichen wurde, dann sind das 48 Quadratmeter Fläche.

    Wenn man fünf Räume hat, eine Nische, den Vorraum, von dem die anderen Räume abgehen, dann kommt das hin.


    Das Problem haben wir selbst als solches gesehen und uns nach einer Lösung umgetan. Die Firma hat ihren Sitz in der Gegend, grast also nicht jedes Vierteljahr eine andere Ecke Deutschlands ab. Wenn die grundsätzlich verbrannte Erde hinterlassen würde, dann sollte es sie irgendwann nicht mehr geben.


    Ich habe da mal einen "Schlichter & Bausachverständigen" ins Auge gefasst.
     
  10. R.B.

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    zuerst mal musst Du Deine Position in der Schlacht kennen. Also nicht gleich mit Anwalt, Schlichter wedeln, sondern zuerst einmal Hausaufgaben machen. Nur weil eine Rechnung teuer ist, muss sie nicht zu teuer sein. Du brauchst zuerst einmal jemanden der den ganzen Kram auseinanderpflückt und beurteilen kann, wo Du stehst und wie gut Deine Chancen sind. Wie schon gesagt, die Firmen sind ja nicht auf den Kopf gefallen, die machen das nicht erst seit heute.
    Den SV hättest Du an sich vor Auftragserteilung gebraucht. Jetzt kann man nicht mehr viel sehen, und Ursache ergründen erst Recht nicht. Man kann nicht einmal mehr beurteilen, ob das gewählte Verfahren der richtige Weg war. Ich weiß nicht, ob Du auf der fachlichen Schiene hier weiter kommst. Bleibt also nur Formfehler o.ä.
     
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