Sonderkündigung Falsch Angabe Archutektenkosten

Diskutiere Sonderkündigung Falsch Angabe Archutektenkosten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ein Architekt hat jemand bereits mehrfach Kostenschätzung gegeben. Bei der neuesten Schätzung ist das Architekten Honorar stark...

  1. #1 stabilo, 24.11.2015
    stabilo

    stabilo

    Dabei seit:
    31.08.2013
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Software Ingeneur
    Ort:
    Kissing
    Hallo zusammen,

    ein Architekt hat jemand bereits mehrfach Kostenschätzung gegeben. Bei der neuesten Schätzung ist das Architekten Honorar stark gestiegen obwohl die Bausumme nur wenig gestiegen ist.
    Nach nachträglichen Recherchen scheinen die alten Kosten der alten Schätzungen zu niedrig gewesen zu sein.

    Besteht für diesen jemand ein Kündigungsrecht, da bei dem neuen Honorar kein Architektenvertrag zu Stande gekommen wäre.

    Es wurde ein Architekten Vertrag nach HOAI vereinbart.

    Vielen Dank
    stabilo
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ja was jetzt, hat er nur Schätzungen abgegeben, oder wurde ein Vertrag geschlossen?
    Im ersten Fall gäbe es ja nichts zu kündigen. Im zweiten Fall, und danch sieht es ja aus, sollte das Honorar ja Vertragsbestandteil sein und da schreibst Du, dass die HOAI vereinbart war. Somit wären aber auch alle vorherigen Schätzungen nichts mehr wert. Es wäre somit zu prüfen, wodurch die Honorarsteigerung zustande kam.
     
  3. #3 Nutzername, 24.11.2015
    Nutzername

    Nutzername

    Dabei seit:
    30.04.2013
    Beiträge:
    357
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ing.Bauing.
    Ort:
    Sachsen
    - Ob ein Vertrag geschlossen wurde, hängt nicht davon ab, ob einem die Höhe der Kostenschätzung in den Kram passt.
    - Ein Kündigungsrecht besteht (seitens des AG) immer (mit entsprechenden Folgen). Gemeint ist wohl eher eine außerordentliche Kündigung.
    - Das Architektenhonorar richtet sich nicht nach der Kostenschätzung.
    - Die HOAI braucht nicht vereinbart zu werden. Hinsichtlich der Vergütung des A. gilt sie sowieso. (Man bedient sich meistens solcher Formulierungen, um ein Leistungssoll zu definieren.)

    Soweit zu den durcheinandergewürfelten Fachbegriffen. (Kostenschätzung/-berechnung, Kündigungsrecht, HOAI).

    - Wenn Ihr wirksam ein Kostenlimit vereinbart habt, kann eine zu hohe Kostenschätzung eine mangelhafte Leistung sein. Dann hat der A. aber das Recht zur Nachbesserung. Ein einseitiges Sonderkündigungsrecht lässt sich aus der bisherigen Darstellung nicht ableiten. Wenn Ihr die Zusammenarbeit beenden wollt, am besten das Gespräch suchen.
     
  4. #4 Nutzername, 24.11.2015
    Nutzername

    Nutzername

    Dabei seit:
    30.04.2013
    Beiträge:
    357
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ing.Bauing.
    Ort:
    Sachsen
    Edit: Es liest sich ein wenig heraus, dass trotz mehrfachen Nachbesserns (mehrere Kostenschätzungen) der Erfolg nicht erreicht wurde (Kostenschätzung im Kostenlimit). Das wäre zwar ein Hebel den Vertrag zu beenden.

    ABER: Das setzt wie gesagt voraus, dass ein solches Kostenlimit vereinbart wurde. Außerdem, dass die Überarbeitungen der Kostenschätzung nur deshalb erfolgten (und nicht etwa aufgrund Änderungen durch den Bauherrn). Und weiterhin, dass es wirklich nur um die Kostenschätzung geht. Zwischen Kostenschätzung und -berechnung kann sich dagegen schon mal was ändern.
    Ob das alles zutrifft, ist aber der Darstellung nicht zu entnehmen.
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    was sagt denn der architekt dazu?
     
  6. #6 stabilo, 24.11.2015
    stabilo

    stabilo

    Dabei seit:
    31.08.2013
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Software Ingeneur
    Ort:
    Kissing
    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten. Dieser jemand wird sich mit dem Architekten einigen. Aber es ist gut zu wissen, dass man ohne hohe Verluste nicht viel machen kann.

    Viele Grüße
    Stabilo
     
Thema:

Sonderkündigung Falsch Angabe Archutektenkosten

Die Seite wird geladen...

Sonderkündigung Falsch Angabe Archutektenkosten - Ähnliche Themen

  1. Dachrinne falsch montiert?

    Dachrinne falsch montiert?: Hallo bei mir wurden neue Dachrinnen montiert. Ich persönlich finde das schlecht und nicht gut aber bin kein Profi. Die alte Rinne war 17cm die...
  2. Falsch gesetzte Lochsäge-Löcher in der Decke erstellt :-(.

    Falsch gesetzte Lochsäge-Löcher in der Decke erstellt :-(.: Einen schönen guten Morgen euch allen! Wir haben gestern selbst sehr große Böcke geschossen und brauchen dringend Rat von euch Experten :(. Wir...
  3. L-Steine Hanglage komplett falsch?

    L-Steine Hanglage komplett falsch?: Hallo zusammen, Haus ist BJ 21 (nicht von mir). Heute war der Gartenbauer da um etwas zu besprechen, dabei hat er sich die L-Steine welches das...
  4. Falsche Spachtelmasse benutzt beim Rigips im Badezimmer. Bitte um Hilfe.

    Falsche Spachtelmasse benutzt beim Rigips im Badezimmer. Bitte um Hilfe.: Moin ,ich modernisiere gerade mein Badezimmer(Bodenheizung,Unterputz- Duscharmatur/Toilettenkasten/Wasserhahn und Ansicht ein Fugenloses...
  5. Sonderkündigung Werkvertrag mit Baufirma wegen Nichtgenehmigung des Bauplans beim Landratsamt

    Sonderkündigung Werkvertrag mit Baufirma wegen Nichtgenehmigung des Bauplans beim Landratsamt: Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage... Wir (meine Schwester und ich) haben einen Werkvertrag mit einer Baufirma für einen Anbau an ein...