Warten auf Sicherheitsleistung § 632a Abs. 3 BGB

Diskutiere Warten auf Sicherheitsleistung § 632a Abs. 3 BGB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag Zusammen, eine kurze Frage in die Runde: Wir haben einen BU mit der Erstellung eines RH beauftragt. Im Werkvertrag gibt es keine...

  1. whong

    whong Gast

    Guten Tag Zusammen,

    eine kurze Frage in die Runde:
    Wir haben einen BU mit der Erstellung eines RH beauftragt. Im Werkvertrag gibt es keine Angaben zur Sicherheitsleistung (§ 632a Abs. 3 BGB). Das ist ja für uns nicht dramatisch, da ein Anspruch darauf sowieso besteht.

    Nach einigem hin und her ("Das habe ich noch ausgestellt"..."Das wollte sonst noch keiner haben"...) und der Einigung, dass eine Bürgschaft gestellt wird, warte ich - nach Bezahlung der Abschlagsrechnung - seit 6 Wochen darauf.

    Im Nachhinein gesehen hätte ich natürlich die 5 % einbehalten sollen bis die Bürgschaft gestellt ist. Dann wäre die Sache sicherlich längst erledigt.



    Wie sollte nun das weitere Vorgehen sein?
    - 10 tägige Frist setzen und wenn die Bürgschaft bis dahin nicht da ist, die 5% zurückfordern (ggf zzgl. Zinsen)?

    - die große Keule wäre (habe ich die entsprechenden Urteile richtig verstanden?): Zahlungsplan ist ungültig da kein Hinweis auf Sicherheitsleistung enthalten ist. Zahlung erst bei Abnahme. Die möchte ich aber nicht auspacken, ich muss ja noch einige Montage mit der Firma zusammenarbeiten.

    - die ganz große Keule wäre (habe ich auch hier die entsprechenden Urteile richtig verstanden?): Vertrag unwirksam, Rücktritt vom Vertrag, BU trägt alle entstandenen Kosten.


    Grüße,
    Tobias
     
  2. #2 Gast036816, 24.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    weiter 5% von jeder rechnung einbehalten bis die bürgschaft dir übergeben wird.
     
  3. #3 Gunnar1, 24.11.2015
    Gunnar1

    Gunnar1

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    Dürfte er nicht einfach die gesamten 5% (also 5% der Gesamtauftragssumme) von der nächsten Abschlagsrechnung einbehalten?
     
  4. whong

    whong Gast

    Danke für die Antwort. So ist auch notfalls mein Plan, nur wird die nächste Rechnung erst in 2 bis 3 Monaten gestellt.

    Mir geht darum, die Sicherheitsleistung jetzt zu bekommen.
     
  5. #5 Gunnar1, 24.11.2015
    Gunnar1

    Gunnar1

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    Weil sich jetzt schon abzeichnet, dass die Firma bis zur nächsten Rechnung nicht überlebt? :wow
     
  6. whong

    whong Gast

    Man weiß ja nie...
    Der Schutz des Verbrauchers bei Insolvenz des BU ist doch mit der Grundgedanke der Sicherheitsleistung.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 24.11.2015
    Ralf Wortmann

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    Sorry, aber das stimmt nicht. Gunnar1 hat Recht.

    whong kann einfach die gesamten 5% (also 5% der Gesamtauftragssumme) von der nächsten Abschlagsrechnung einbehalten.

    In aller Kürze (wenig Zeit):

    Ich würde die Variante 1 mit der 10-tägigen Frist und der Rückforderung der 5 % bevorzugen. Per Einwurfeinschreiben. Notfalls (höchstens) damit drohen, andernfalls einen RA einzuschalten und sodann Klage auf Erbringung der Sicherheitsleistung zu erheben. Vielleicht bewegt er sich dann.

    Die großen Keulen sind nicht ratsam. Der Zahlungsplan hat mit der Verpflichtung, die Sicherheitsleistung zu erbringen, nur indirekt was zu tun. Die Unwirksamkeit des Zahlungsplans führt nicht zur Zahlung erst bei Abnahme, sondern dazu, dass der AN dann nur Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt legen kann.

    Ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, kann nur in Kenntnis des gesamten Vertragstexten beantwortet werden. Unwirksam wird der Vertrag durch die Nichterbringung der Sicherheitsleistung nicht.
     
  8. whong

    whong Gast

    Dann setze ich ein Schreiben auf mit

    a) -> Stellen der Sicherheitsleistung innerhalb von 10 Tagen
    b) -> Wenn nicht möglich, Rückerstattung der zu viel geleisteten Zahlung (5% der Vertragssumme) bis innerhalb von 20 Tagen.

    Und die Folge, wenn weder a) noch b) Eintritt?


    Wie würden bei Unwirksamkeit des Zahlungsplan die weiteren Abschlagsrechnungen aussehen? Mittels durch vom AN erstelltem Aufmaß und Einheitspreisen?

    Grüße
    Tobias
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Also ich weiß nicht, ob es eine gute Idee ist wegen der fehlenden Sicherheitsleistung jetzt schon so auf Konfrontationskurs zu gehen.

    Irgendwie habe ich den Eindruck, dass es hier um mehr geht als nur um die Sicherheitsleistung.
     
  10. whong

    whong Gast

    Es geht tatsächlich nur um die Sicherheitsleistung. Seit 6 Wochen werde ich vertröstet.

    In der Tat möchte ich keinen Konfrontationskurs fahren, wir müssen ja noch einige Monate miteinander auskommen.
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 24.11.2015
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    Dann ziehe die Sicherheitsleistungssumme, wie schon gesagt, von der nächsten Abschlagsrechnung ab. Es tatsächlich einzuklagen, wäre ein nicht ratsamer Konfrontationskurs. Bevor die Klage durch ist, ist sowieso die nächste Abschlagsrechnung da.

    Ihr müsst doch noch während der Bauphase lange Zeit gut miteinander auskommen.
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 24.11.2015
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    Das könnte natürlich evtl. tatsächlich auf finanzielle Schwierigkeiten der Firma hinweisen, z.B., dass die Firma keine Bank und keine Versicherung findet, die zu bürgen bereit ist. Hol mal eine Solvenzauskunft bei einem der großen Inkassobüros ein, wenn du da Zweifel hast. Wenn es eine GmbH ist, kannst du dir (als erster Schritt) auch die letzten Bilanzen ausdrucken und deinen Steuerberater einmal drüber schauen lassen.
     
  13. whong

    whong Gast

    Vielen Dank für die Antworten.

    Ist auf Anraten meines Baubegleiters nicht sinnvoll, da wohl nur die letzten Jahre dargestellt werden und nicht die aktuelle Situation.

    Muss ich, wenn ich die 5% bei der nächsten Rechnung einbehalten werde, eine Bürgschaft akzeptieren, wenn sie dann doch gestellt wird?
    Also kann ich ihm jetzt mitteilen: Die Bürgschaft innerhalb der nächsten 10 Tage, oder ich werde 5% einbehalten?

    Grüße,
    Tobias
     
  14. #14 Der Bauamateur, 24.11.2015
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    Wer ist denn Dein Baubegleiter?

    Selbst wenn das notwendigerweise eine Vergangenheitsbetrachtung ist, besteht ein Erkenntnisgewinn, weil zumindest bei einer negativen Auskunft die Wahrscheinlichkeit, dass es Ihm auch jetzt nicht besser geht, nicht zu vernachlässigen ist.
     
  15. #15 Der Bauamateur, 24.11.2015
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  16. #16 Gast036816, 24.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Ralf Wortmann, ist das eine muss- oder eine kannbestimmung?
     
  17. #17 SirSydom, 24.11.2015
    SirSydom

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    kommt mir bekannt vor!
     
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