Wann den Energieberater bezahlen

Diskutiere Wann den Energieberater bezahlen im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo Ich möchte gerne mein Haus BJ 77 zum KFW 100 sanieren. Nun hatte ich einen Energieberater da mit dem ich die geplanten Maßnahmen...

  1. #1 Gast79192, 25.11.2015
    Gast79192

    Gast79192 Gast

    Hallo

    Ich möchte gerne mein Haus BJ 77 zum KFW 100 sanieren.
    Nun hatte ich einen Energieberater da mit dem ich die geplanten Maßnahmen besprochen habe.
    Daraufhin hat er 2 Dinge getan.
    1. Mir einen Antrag vorbereitet mit dem ich eine KFW Kredit beantragen kann.
    2. Eine Rechnung gestellt über ca. 1500€. Ca. 1000 davon hat er/bzw. ich bei der BAFA beantragt als Zuschuss.

    Über die restlichen 500€ hat er mir eine Rechnung geschrieben.
    Muss ich diese jetzt wirklich schon bezahlen?
    Ich habe weder eine Zusage der Bank, noch eine KFW Förderung noch einen Energieausweis über KFW 100.

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Gruß Jaepen
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Na ja, er hat die Energieberatung ja durchgeführt, warum also solltest Du die Rechnung nicht bezahlen?
    oder war was anderes veeinbart? Wenn ja, was, und zu welchem Preis?
     
  3. #3 Gast79192, 25.11.2015
    Gast79192

    Gast79192 Gast

    Zum einen weiß ich halt nicht genau was wirklich Bestandteil, bzw Ergebnis einer solchen Beratung ist. Müsste ich nicht auch irgendwie mehr Details zu den Maßnahmen bekommen als "Außenwand dämmen". Womit? Wie dick? etc... Gibt es da ein Standard Dokument?
    Zum anderen sollte er das ja dann auch Prüfen und den Ausweis austellen. Da dies ja noch nicht geschehen ist, denke ich sind ja auch noch nicht alle Leistungen erbracht.

    Zudem wundere ich mich insgeamt über Preis/Leistung. Er war 1 Stunde bei mir, hatte vielleicht noch 2 Stunden arbeit im Büro und bekommt 1500€?

    LG Jaepen
     
  4. #4 Alfons Fischer, 25.11.2015
    Alfons Fischer

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    Erst mal wäre zu klären, was vereinbart wurde und welche Leistungen zu erbringen sind. Da sollte es ein Angebot geben auf dessen Basis beauftragt wurde und/oder einen Vertrag.
    Ist es eine BAFA-geförderte Energieberatung? Dafür steht in den BAFA-Richtlinien, was alles enthalten sein muss...
     
  5. R.B.

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    Arbeitest Du für weniger? :mega_lol:

    Mal im Ernst, ich hatte bewusst nachgefragt, was vereinbart war. Es ist immer riskant irgendetwas zu beauftragen, ohne Details festzulegen. Die Tatsache, dass Dir anscheinend noch nichts übergeben wurde, lässt mich vermuten, dass seine Arbeit noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Fall finde ich es bedenklich, dass er bereits Rechnungen verschickt. Mag sein, dass es Energieberater gibt die so arbeiten, ich kenne das so nicht (habe aber auch nicht viel mit Energieberatern zu tun).
     
  6. #6 Alfons Fischer, 25.11.2015
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    für den Fall, dass es eine BAFA-geförderte Beratung ist: ich könnte mir vorstellen, dass der Auftragnehmer/Energieberater sich einen "Trumpf" in der Hinterhand halten will (auch, wenn das nicht ok ist).

    Die BAFA-Förderrichtlinien stellen nämlich konkrete Anforderungen an einen Beratungsbericht, der Leistungsumfang ist also weitestgehend geklärt.
    Diese Leistungen muss der Energieberater also erbringen und dann die Unterlagen einschließlich Verwendungsnachweis bei der BAFA einreichen.

    nur: die BAFA schreibt:
    Und genau das "Nachbesserungen sind ausgeschlossen" lässt den Energieberater die Unsicherheit, dass er möglicherweise
    - den BAFA-Zuschuß nicht erhält und
    - die Rechnung vom Auftraggeber nicht bezahlt bekommt, weil die Leistung ja mangelbehaftet ist (weil Vertragssoll "BAFA-geförderte Energieberatung" nicht erfüllt ist).

    Damit kann der Energieberater m.E. auch nachträglich von seinem eigentlich nach BGB gegenüber dem Kunden bestehenden Recht, nachzubessern, gar nicht Gebrauch machen.

    Beispiel: die BAFA-Mindestanforderungen führen aus:
    Da stecken schon eine Menge subjektiver Einschätzungen des Prüfers drin. Also kann ein Bericht, der ausführlich erläutert wurde und damit Berater und Beratungsempfänger möglicherweise zufriedenstellen, dennoch abgelehnt werden...


    oder sehe ich das falsch?

    Dieses Risiko (gerade für jemanden, der das erste Mal oder seit langen wieder mal eine BAFA-geförderte Energieberatung erbringen will) ist es, warum auch ich keine BAFA-geförderten Energieberatungen mehr anbietet (wenngleich ich noch in der Liste stehe).
     
  7. #7 Alfons Fischer, 25.11.2015
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    doppelt
     
  8. R.B.

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    Ich hätte eher vermutet, dass man damit den vielen Standard-Textblöcken Einhalt gebieten möchte. Es gab ja Berichte, da wurde einfach von F1 bis F10 jeder Textblock reinkopiert, egal ob sinnvoll oder nicht. Das Ziel sollte aber sein, dass so ein Bericht individueller wird und sich mehr auf das einzelnen Vorhaben konzentriert. Vielleicht lag es einfach daran, dass immer mehr 08/15 Berichte wie am Fließband produziert wurden, auch um den Aufwand möglichst niedrig zu halten. Gerade aber im Bestand ist doch jedes Haus mehr oder weniger ein Unikat.
     
  9. #9 Alfons Fischer, 25.11.2015
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    und was kommt, wenn der Prüfer meine durchaus objektbezogene Beurteilung als "Standard-BlaBla" beurteilt: "Nachbesserungen sind ausgeschlossen."

    ich halte es halt für unglaublich, dass die BAFA mir mein im BGB werkvertraglich verbrieftes Recht zur Nachbesserung nicht zugesteht...
    da hab ich dann einfach keine Lust, eine BAFA-Beratung anzubieten.
     
  10. R.B.

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    Moment mal, vereinbarst Du mit Deinen Kunden überhaupt einen Werkvertrag? Oder handelt es sich da nicht eher um einen Dienstvertrag? Da sieht die Sache doch sowieso etwas anders aus.
     
  11. #11 Alfons Fischer, 25.11.2015
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    wenn die Beschaffenheit einer vermeintlichen Dienstleistung (also das Arbeitsergebnis) von vornherein exakt bestimmt ist (unter anderem das Erstellen eines Berichts mit definiertem Inhalt und Qualität), ist dies meines Erachtens doch ein Werkvertrag. Oder?

    Oder andersrum: wäre es eine Dienstleistung, wäre die Vergütung in jedem Fall fällig, unabhängig von der Qualität... warum will die BAFA mir dann mein Honorar nicht zugestehen?
     
  12. R.B.

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    weil die böse sind und gesehen haben, dass Du Dir einen neuen Porsche gekauft hast. :D

    Im Ernst, ich kann Dir nicht sagen, was sich das BaFa dabei gedacht hat, ob diese Keule wirklich nötig war.
     
  13. #13 Alfons Fischer, 25.11.2015
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    mein "Porsche" ist ein 11 Jahre alter Passat mit einem Kratzer in der Tür... Änderung derzeit nicht ins Auge gefasst...
    ...und trotzdem zufrieden :)
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 25.11.2015
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    @jaepen:

    Hier ein Link mit den Mindestanforderungen, die ein Energieberatungsbericht (mit dem Ziel Sanierung) enthalten muss. Ist das so etwas, was du mit dem Energieberater vereinbart hast? Gibt es eigentlich einen schriftlichen Beratungsvertrag zwischen dir und dem Berater, oder wenigstens einen schriftlichen Auftrag? Was steht da drin?

    http://www.bafa.de/bafa/de/energie/...ngsberichte/checkliste_sanierungsfahrplan.pdf
     
  15. #15 Gast79192, 27.11.2015
    Gast79192

    Gast79192 Gast

    Hallo Zusammen

    Vielen Dank für die vielen Antworten.
    Leider habe ich keinen schriftlichen Auftrag verfasst.
    Da ich aber auch weder einen Bericht noch sonstwas habe muss ich wohl auch noch keine Rechnung zahlen.
    Ich werde den Berater am Montag mal anrufen und nachhaken.

    Vielen Dank so weit....
     
  16. Taipan

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    ts. Neuwagenfahrer. 15 Jahre zu jung.
     
  17. #17 Alfons Fischer, 28.11.2015
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    tja, dafür ist mein "Ferrari" gut über 40 Jahre alt... ;)
     
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