Dachpfannen schief verlegt

Diskutiere Dachpfannen schief verlegt im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe im Januar diesen Jahres eine neue Doppelhaushälfte in der Nähe von Münster bezogen und habe letzte Woche von meinem...

  1. #1 Jennifercorsten, 26.11.2015
    Jennifercorsten

    Jennifercorsten

    Dabei seit:
    26.11.2015
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankkauffrau
    Ort:
    Münster
    Hallo zusammen,

    ich habe im Januar diesen Jahres eine neue Doppelhaushälfte in der Nähe von Münster bezogen und habe letzte Woche von meinem Nachbarn mitgeteilt bekommen, dass auf meinem Dach doch einige Pfannen wohl schief verlegt wurden. Nach meiner Beanstandung beim Bauträger hat er dieses abgelehnt mit der Begründung, dass das Dach bei Abnahme in Ordnung war.

    Meines Wissens hat bei der Abnnahme des Hauses im Januar keine Dachbegehung stattgefunden. Ich kann doch nicht jede einzelne Pfanne prüfen zumal ich dieses auch schwer möglich ist da hier Haus an Haus steht und man für eine genauere Prüfung schon einen gewissen Mindestabstand zum Haus haben muss. Vom Nachbarsgrundstück über einen Gartenzaun ca.10-15 Meter enfernt hat man da schon eine bessere Sicht. Außerdem müsste man bei einer genauen Prüfung aufs Dach um alles genau beurteilen zu können. Das war natürlich nicht möglich weil das Haus ja nicht eingerüstet war. Das meiste sieht man ohnehin mit einer Digitalkamera mit vielfachem Zoom.

    Jetzt meine Frage: Ist der Bauträger da in der Haftung ? Für mich liegt doch ein (versteckter nicht ganz offentsichtlicher) Mangel vor und der Bauträger ist doch in der Gewährleistung ?

    Habe nur Sorge, dass das Dach nicht ganz dicht ist, optisch würde es mich nicht so sehr stören. Darüber hinaus sind bei einigen Pfannen ( ca. 8 Stück) auch die Ecken kaputt. Weiss nicht ob das auch reklamierbar ist.

    Es war keiner nach der Abnahme auf dem Dach weil der Bauträger jetzt argumentiert, dass ich oder fremde beaufragte Handwerker auf dem Dach gewesen sein könnten. Was ich schon dreist finde...warum sollte ich ?

    Was ist Eure unverbindliche (kurze) Meinung hierzu ?



    Tausend Dank im voraus

    Jenny
     
  2. #2 Kalle88, 26.11.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Foto? Betondachsteine?
     
  3. #3 Jennifercorsten, 26.11.2015
    Jennifercorsten

    Jennifercorsten

    Dabei seit:
    26.11.2015
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankkauffrau
    Ort:
    Münster
    hier das Foto...ich hoffe, dass das mit dem Hochladen klappt ;-)
     

    Anhänge:

  4. #4 Kalle88, 26.11.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    :yikes Wie bekommt man das so hin? Unfassbar...

    Sieht der gesamte Deckgang (Von Traufe zu First) so aus? Das geht natürlich gar nicht und ist entsprechend nachzuarbeiten. Ob der BT das leisten muss ist fraglich, da kein konkretes Wissen über die Abnahme besteht - da kann dir leider nur ein Fachanwalt helfen. Wäre der Mangel im Abnahmeprotokoll, wäre das kein Problem - ich vermute aber mal dass das Abnahmeprotokoll über keine Mängel Auskunft gibt, richtig?
     
  5. #5 Jennifercorsten, 26.11.2015
    Jennifercorsten

    Jennifercorsten

    Dabei seit:
    26.11.2015
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankkauffrau
    Ort:
    Münster
    nein nicht das gesamte Dach...eben nur stellenweise. Im Protokoll steht nichts da man es ja nicht offentsichtlich sah (Aufnahme mit starkem Zoom)
     
  6. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Klar weigert sich der Bauträger. Hast du schon mal gesehen, dass jemand etwas freiwillig macht?
    Dann war es bei der Abnahme alles Inordnung und? jetzt ist es nicht mehr, also wurden die Dachziegel nicht richtig befestigt und sowas man bei Abnahme nicht sehen. Ein Mangel kann doch auch noch nach der Abnahme erst sichtbar werden. Dafür hat man die Gewährleistung. Nach der Abnahme musst du aber beweisen das es sich um einen Mangel handelt.
    Nur die Dachziegeln sind schieß und in meinen Augen ist es ein klarer Fall.
    Wenn z.B. dir erst nach der Abnahme aufgefallen wäre das die Dachziegeln rot statt Schwarz sind, dann kann man sagen, aber die roten ziegel wurden abgenommen.

    Ich persönlcih verstehe auch nicht wie man das hin bekommt. Man müsste sich die Ziegeln und die Lattung mal drunter anschauen.
     
  7. #7 Kalle88, 26.11.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Dann ist das schlicht und ergreifend Euer Problem. Der BT wird hier klar am längeren Hebel sitzen. Entweder Ihr einigt Euch, oder aber beauftragt einen DD mit der Begradigung und ggf. Austausch der kaputten Dachsteine.

    Wie sonst wollt ihr nachweisen, dass es zum Abnahmezeitpunkt schon bestand? Kaum möglich. Ihr habt euer Mittel - die Abnahme - leider nicht sehr gut genutzt, nun liegt es an Euch.
     
  8. #8 Jennifercorsten, 26.11.2015
    Jennifercorsten

    Jennifercorsten

    Dabei seit:
    26.11.2015
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankkauffrau
    Ort:
    Münster
    danke vorab für Eure Antworten !!!

    Ich glaube aber kaum das man als Bauherrin von mir erwarten kann mit Fernrohr und mit einer 30fachem Zoom Kamera unterwegs zu sein um das Dach nach fehlerhaften Stellen zu überprüfen. Es gibt auch Stellen die sind eben nur auf dem Dach und nicht von unten sichtbar. Wenn es danach geht müsste ich auch jedes Heizungsrohr und jede Wasserleitung prüfen ob nicht evtl. ein Defekt vorliegt. Bei einer Abnahme unternimmt man ja nur eine Sichtprüfung und vollzieht keine Dachabnahme, oder ?
     
  9. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Wenn ich das so lese frage ich mich manchmal für die Gewährleistung eigentlich gut sein soll?
    Was ist wenn z.B. bei der Abnahme alles gut aussah, aber die halterung bei den Dachziegeln beschädigt war, aber man das nicht gesehen hat. Jetzt durch einwenig Wind, sind die Dachziegeln verrutscht?
    Man kann doch nicht jeden einzelnen Dachziegel überprüfen.
    Vielleicht ist auchmit der Lattung irgendwas nciht in Ordnung oder oder.

    Es kann durch aus ein Mangel sein, der man zu Abnahmezeitpunkt einfach nicht sehen war.
     
  10. #10 Pruefhammer, 26.11.2015
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    es ist ganz einfach die Frage verstecker Mangel oder nicht. Im Zweifelsfall wird das ein Richter beanworten müssen.
     
  11. #11 Kalle88, 26.11.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Doch genau das ist es. Dir als Bauherr obliegt es ja selbst Jemand zu bestellen der für dich, beim Bau wie auch bei der Abnahme den fachmännischen Blick hat, dir als Bauherr steht es frei dich anwaltlich zu Beraten. Das alles nicht zu tun und dann zu meckern und sich darauf zu berufen dass man nur Laie ist - ist zu einfach. Auch wenn ich mit dir Fühlen kann und das sicherlich nicht toll ist, unschuldig ist man meist nicht. Mit der Abnahme bestätigst du, dass das gelieferte dem entspricht was du haben wolltest. Unterzeichnest du also vorbehaltlos dann sagt es eben auch genau das aus. Nach Unterschrift bist du beweispflichtig. Du musst nachweisen können, dass der Mangel schon bei der Abnahme bestand. Der BT könnte sich ja jetzt hinstellen und sagen, örtliche Winde hätten die Ziegel verrückt. Wie willst du ihm nachweisen, dass dem nicht so wäre? Über ein Klammerungsschema nach Windlastzone? Vergiss es.

    Dir steht ja jetzt noch frei einen Anwalt zu konsultieren und um fachlichen Rat bitten. Der wird das sicherlich besser einschätzen können - immerhin bin ich ja kein Jurist. Ich sage dir lediglich dass du dir davon nicht all zu viel erhoffen solltest.
     
  12. #12 Kalle88, 26.11.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Dann musst DU ihn nachweisen. Das heißt der/die Steine müssen untersucht werden und es muss festgestellt werden, dass eine Materialfehler vor lag. Was kann der BT dafür, wenn örtlich aufkommende Winde für das Ergebnis sorgten? Wenn er sich an die Verklammerung gehalten hat? Eben nichts. Also wäre es ein Versicherungsfall des TS und nicht mehr. Wenn die Lattung nicht in Ordnung wäre ist es ebenso zu prüfen von beauftragen Dritten deinerseits. Sollte sich so etwas heraus stellen, dann hat der BT zu leisten - weil Gewährleistung.

    Aber einfach zu sagen "du du, du musst das jetzt machen" ist halt einfach nicht...
     
  13. #13 Jennifercorsten, 26.11.2015
    Jennifercorsten

    Jennifercorsten

    Dabei seit:
    26.11.2015
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankkauffrau
    Ort:
    Münster
    super danke....das begradigen lassen (sagen wir mal 10-15 Pfannen) sollte ja an sich nicht die Welt kosten. Das ist doch keine Sache die 8 Std. in Anspruch nimmt oder ?

    Ich meine wenn ich die Gewissheit hätte, dass das Dach auf Dauer dicht wäre würde ich natürlich gar nichts unternehmen....das wäre dann für mich nur ein optischer Mangel.
     
  14. #14 Pruefhammer, 26.11.2015
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    wenn die Pfannen nur schief liegen, dann ist es eine Sache von 5min die wieder zu recht zu rücken. Da würde ich in der Tat kein Fass für aufmachen wollen. Stimmt aber etwas grundsätzliches nicht (Lattung oder dergl.) weshalb der Dachi die Pfannen dann nur noch so unschön verlegen konnte, dann ist auch der Beweis erbracht, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand, man wird dem Käufer kaum vorwerfen können, dass er die Lattung umgenagelt hat.
     
  15. Karl 1

    Karl 1

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    92
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dachdeckermeister
    Ort:
    Ochtendung
    Ruf einen Fachbetrieb an und lass die Pfannen richten. Das kostet dich zwischen 100-200€ und es ist erledigt. Vorteil ist das du dir den Streß mit dem BU sparst, das dein Dach wieder richtig liegt und dicht ist und das der Dachdecker nochmal einen fachmännischen (unabhängigen) Blick auf dein Dach werfen kann.
     
  16. #16 Kalle88, 26.11.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Sicherlich nicht, aber das es daraus resultiert ist mehr als unwahrscheinlich. Kann man also ausschließen, zum Rest hat Karl ja schon alles gesagt.
     
  17. #17 Baufuchs, 26.11.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    zu #10 "versteckter Mangel".

    Mal hier lesen

    Den Begriff "versteckter Mangel" sollte man also gar nicht erst benutzen.
     
  18. #18 Skeptiker, 26.11.2015
    Zuletzt bearbeitet: 26.11.2015
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Wo finde ich denn im BGB oder in der VOB den "versteckten Mangel"? Oder hat er sich woanders versteckt, im HGB vielleicht? Schade nur, dass dieses hier nicht relevant ist ...

    (Baufachs war schneller!)
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 26.11.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Ich sehe das nicht ganz so pessimistisch, wie Kalle88, wenngleich es natürlich ein Beweisproblem ist.

    Dass das in seinem jetzigen Zustand ein Mangel ist, ist offensichtlich. Ihr müsst aber zudem noch beweisen, dass dieser Mangel bei der Abnahme entweder schon vorhanden, oder zumindest keimhaft angelegt war.

    Schiefe, evtl. verrutschte Dachziegel könnten (müssen aber nicht) als Anscheinsbeweis gewertet werden, dass diese auf einem Mangel beruhen. Alternativursachen (also, dass jemand nach der Abnahme hochgekraxelt ist und die Ziegel verschoben hat), müsste dann der Auftragnehmer beweisen.

    Vorgehen: den Auftragnehmer anschreiben und ihm (sofern nicht schon geschehen) eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Ggf. Foto beifügen.

    Wenn er die Frist verstreichen lässt, einen anderen Dachdecker beauftragen, die Stelle vorsichtig zu untersuchen und zu überprüfen, warum die Ziegel verrutsch sind / schief liegen.

    Wenn er bauliche Ursachen findet (z.B. Fehler bei der Lattung), alles so lassen, ggf. fotografieren, nur provisorisch (aber dicht) wieder abdecken und den Auftragnehmer erneut fristsetzend zur Beseitigung dieser gefundenen baulichen Ursachen auffordern.

    Wenn der Dachdecker keine bauliche Ursachen findet, soll er die Ziegel geraderücken und ihr bezahlt den Einsatz selbst.

    Ach ja: schaut mal auf euren Baustellenfotos aus der Zeit vor der Abnahme. Ihr habt doch bestimmt mal ein Übersichtsaufnahme aus der Entfernung gemacht. Ist da der Dachbereich drauf? Dann am PC vergrößern. Sind die Ziegel dort schon verrutscht/schief? Dann hättet ihr (wahrscheinlich) den Beweis, dass der Mangel schon vor der Abnahme vorlag. Dann meldet das hier im Forum nochmal. Vielleicht haben ja, wenn nicht, eure Nachbarn ein Foto aus der Bauphase, wo die Dachfläche zufällig drauf ist.
     
  20. #20 Pruefhammer, 26.11.2015
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    richtig, das Gesetz kennt den "versteckten Mangel" nicht. Es ist aber so, dass Gewährleistung bedeutet, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bestand bzw. die Ursache hierfür gesetzt wurde. Bei offensichtlichen Mängeln wird man es schwer haben zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestand, sonst hätte man ihn ja gleich gerügt. Gelingt einem der Beweis, dass der Mangel bei Übergabe bestand, dann spricht nichts dagegen, dass der Verkäufer/Handwerker in die Pflicht genommen wird.

    jetzt war Herr Wortmann schneller.
     
Thema: Dachpfannen schief verlegt
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. dachziegel verrutscht

    ,
  2. dachpfannen wie schiefer

    ,
  3. dachpfannen sitzen nicht

    ,
  4. pfannen dach mangel,
  5. dachziegel schief verlegt,
  6. dachersatz ziegel schräg,
  7. Dachpfanne schräg,
  8. dachende schräg dachziegel anpassen,
  9. Dacheindeckung schief,
  10. dachsteine schräg gelegt,
  11. Abnahmeprotokoll dachlatten,
  12. dachpfannen schief verlegt,
  13. dachpfannen schief,
  14. dachpfannen verrutschen,
  15. dachsteine verlegen,
  16. dach Dachziegel schief anpassen,
  17. dachlatten schief verlegt,
  18. dachpfannen verlegen
Die Seite wird geladen...

Dachpfannen schief verlegt - Ähnliche Themen

  1. Dachpfannen an der Traufe fehlerhaft?

    Dachpfannen an der Traufe fehlerhaft?: Guten Tag zusammen. ich habe vor kurzem einen Energie Niedrighaus bezogen. Mir ist aufgefallen, dass an der Traufe die Dachpfannen merkwürdig...
  2. Einbau Dachfenster: Anschluss der Dachpfannen (Erledigt)

    Einbau Dachfenster: Anschluss der Dachpfannen (Erledigt): Servus, ich suche fachkundige Auskunft, es würde mich freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben kann: Bei uns wurden die Dachfenster erneuert –...
  3. Bedarf Dachpfannen

    Bedarf Dachpfannen: Hallo zusammen, ich würde gern meine Dachsteine bestellen und würde mich freuen, wenn ein Profi das noch einmal nachrechnen könnte, damit ich...
  4. Fertigungstoleranzen Dachpfannen

    Fertigungstoleranzen Dachpfannen: Hallo zusammen, ich hätte gedacht, dass die Fertigungstoleranzen bei Dachpfannen im Millimeterbereich liegen. Die heute gelieferten Musterpfannen...
  5. Veluxfenster-Abstand Dachpfanne

    Veluxfenster-Abstand Dachpfanne: Moin in die Runde, die Bedeutung von einer zu dichten Pfannenlage an das Fenster habe ich bereits im Forum gelesen und auf meinem alten Dach...